Teilhabe am Arbeitsleben und kein KG

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Moderator: Czauderna

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ballycoola
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Teilhabe am Arbeitsleben und kein KG

Beitrag von ballycoola » 04.04.2013, 15:28

Hallo,
ich habe bis jetzt eine Teilhabe am Arbeitleben gemacht und würde eine Woch vor Beendigung dieser krankgeschrieben.
Ich habe dann KG beantragt und das wurde mir dann abgelehnt.
Die KK schickte mir per Einschreiben ein Schreiben, in dem sie meine Krankschreibung als beendigt erklärte.
Auf Nachfrage berief man sich auf die Arbeitsunfähigkeits Richtlinien, konnte mir aber nicht sagen, auf welchen Paragrphen genau.
Dann sagte man mir, man lehne das KG ab, da ich eine TAL mache und die von vorn herein befristet ist.
Dann wiederum sagte man, ich wäre von der RV nicht als Vollmitglied mit Anspruch auf KG versicher, dass sieht die RV aber anders und die KK musste dies auch zugeben.
Ist das nun Hinhaltetaktik oder Unkopetenz der KK gewesen, oder wollte man nur nicht zahlen.
Muss dazu sagen, ich war 5 Wochen krank und konnte dann meine TAL weiterführen, weil ich die erste Prüfung bei der IHK nicht geschafft habe.
Aber das ändert nichts daran, dass ich trotzdem immer noch krank bin und ich traue mich jetzt nicht, mich krankschreiben zu lassen, weil ja denn keiner für mich weiter zahlen will. Arbeitlos melden könnte ich mich auch nicht, da ich ja dem Arbeitmarkt nicht zur Verfügung stehen würde.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 05.04.2013, 08:06

Hallo,

sieht für mich nach Inkompetenz aus.

Auch jemand in einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher berufliche Rehabilitation genannt), der arbeitsunfähig wird, hat Anspruch auf KG ab dem Tag nach ärztl. Feststellung. Punkt.

Im Normalfall zahlt auch hier der Leistungsträger zunächst das ÜG für bis zu 6 Wo. weiter. Auf jeden Fall beginnt dann das KG nach Ende der ÜG-(Fort-)Zahlung, wenn man darüber hinaus weiter AU sein sollte.

Gruß
Sportsfreund

ballycoola
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Beitrag von ballycoola » 05.04.2013, 08:38

naja, nun war es ja bei mir so, dass die TAL gerade enden sollte und man sagte mir, ich müsse mich arbeitslos melden. das ging aber nicht, da ich ja au war.

Sportsfreund
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Beitrag von Sportsfreund » 05.04.2013, 10:21

Hallo nochmal,
ballycoola hat geschrieben:naja, nun war es ja bei mir so, dass die TAL gerade enden sollte und man sagte mir, ich müsse mich arbeitslos melden. das ging aber nicht, da ich ja au war.
Dann zur Ergänzung:
Wichtig bei KG ist immer, dass am Tag nach der ärztlichen Feststellung (also der Tag wo der Anspruch auf KG beginnt, sh. meine ersten Ausführungen) auch ein Versicherungsverhältnis besteht, in dem KG-Anspruch mit enthalten ist. Und solange Du Dich noch im ÜG-Bezug befindest, ist das der Fall.

Gruß

CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 05.04.2013, 16:55

Wer war Träger der Maßnahme und wurde Übrergangsgeld gezahlt?

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