Hallo
folgende Situation:
- stufenweise Widereingliederung mit Krankengeldbezug
- AG zahlt Teilentgelt für die tatsächlichen geleisteten Stunden
- Krankengeld wird gekürzt (Krankenkasse lapidar: Wird soweit gekürzt, dass man nicht mehr Netto hat)
Soweit richtig. Nur nicht konkret nachvollziehbar.
Gibt es irgendwo die Basis für die Berechnung des Abzugs von Teilentgelt bei Krankengeldbezug nachzulesen?
So dass man das nachrechnen kann?
Krankenkasse meint nur "Es ist kompliziert" ...
Und ich finde leider nur ebenso Allgemeines.
Gruß
Kai-Uwe
Teilentgelt während Krankengeldbezug (Wiedereingliederung)
Moderator: Czauderna
Re: Teilentgelt während Krankengeldbezug (Wiedereingliederung)
Hallo,
hier gibt es nähere Hinweise zur Berechnung ab Seite 212 (bzw. ab Seite 214 speziell Teil-Entgelt bei stufenweiser Wiedereingliederung):
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... und_VG.pdf
Wichtig sind die Unterscheidungen zwischen Brutto- und Netto-Krankengeld und Brutto- und Netto-Arbeitsentgelt.
Gruß
RHW
hier gibt es nähere Hinweise zur Berechnung ab Seite 212 (bzw. ab Seite 214 speziell Teil-Entgelt bei stufenweiser Wiedereingliederung):
https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... und_VG.pdf
Wichtig sind die Unterscheidungen zwischen Brutto- und Netto-Krankengeld und Brutto- und Netto-Arbeitsentgelt.
Gruß
RHW
Re: Teilentgelt während Krankengeldbezug (Wiedereingliederung)
Gute Quelle, RHW.
Die Klammern um das t kommen nicht von ungefähr. Es gab mal eine Zeit, das vermieden die Kassen diesen speziellen Unterschied wie der Teufel das Weihwasser. Zumindest war es ein gewichtiger Bremsklotz in der ab 2004 "herbeigesetzgeberten" Kooperation zwischen G- und PKV in Sachen Zusatzversicherung.
Gruß
von GS
Nicht minder wichtig - eher noch wichtiger - ist der Unterschied zwischen Netto-Krankengeld und Netto-Arbeitsentgelt. Den kehr(t)en die Kassen schon gerne mal unter den Teppich.RHW schreibt nicht zu Unrecht:
Wichtig sind die Unterscheidungen zwischen Brutto- und Netto-Krankengeld und Brutto- und Netto-Arbeitsentgelt.
Die Klammern um das t kommen nicht von ungefähr. Es gab mal eine Zeit, das vermieden die Kassen diesen speziellen Unterschied wie der Teufel das Weihwasser. Zumindest war es ein gewichtiger Bremsklotz in der ab 2004 "herbeigesetzgeberten" Kooperation zwischen G- und PKV in Sachen Zusatzversicherung.
Gruß
von GS