Spibu " BSG Falle"

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Spibu " BSG Falle"

Beitrag von CiceroOWL » 13.06.2013, 21:47

gkv-spitzenverband.de/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_56320.jsp
Wichtiger Hinweis: Wer bereits Krankengeld bezieht und nach Ablauf der zunächst ausgestellten Krankschreibung weiterhin nicht arbeiten gehen kann, muss sich spätestens am letzten Tag der bisher bescheinigten Arbeitsunfähigkeit die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit durch seinen Arzt attestieren lassen. Nur so ist eine für den weiteren Bezug von Krankengeld notwendige lückenlose Krankschreibung gewährleistet.
So schön jetzt offiziel

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 13.06.2013, 23:18

@Cicero: Ganz normale Pressemitteilung... Ohne Auswirkung (positiv wie negativ) auf die rechtliche Situation und unbefriedigende Situation bei ganz trennscharfer Anwendung.

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Beitrag von CiceroOWL » 13.06.2013, 23:22

Trennscharf oder sollte da denn Richard der III zitiert werden, "Et first we will kill all Laywers?" bevor sein Pferd zum flüchten suchte? Aber ist doch schon mal was das jetzt auch auf diese Problematik hingewiesen wird.

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 13.06.2013, 23:30

@Cicero: Der SpiBu weißt die Versicherten darauf hin, das ist so wie von hinten auf's Pferd springen. Besser wäre es gewesen, dem einen oder anderen grünen Jockey mal auf die Finger zu klopfen bzgl. der Anwendung.

Schon allein die Überschrift kann in dem Zusammenhang als Zynismus gesehen werden.

Global zum Thema KRG passt sie aber.

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 15.06.2013, 12:22

Nun ja, die sog. BSG-Krankengeldfalle wurde auch gestern im Bundestag diskutiert. Aufgrund von 3 Petitionen sollte das Gesetz geändert werden. Leider ist dieser Antrag nicht durchgegangen.

http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713947.pdf

Zitat Seite 34:

Darüber hinaus lag dem Ausschuss ein weiterer Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Ausschussdrucksache 17(14)448 zu dem Gesetzentwurf auf Drucksache 17/13079 vor, der mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt wurde:

Zu Artikel 1 (SGB V) Artikel 1 wird wie folgt geändert:

Nach Nr. 0 wird folgende Nummer 0a eingefügt:

0a. § 46 Satz 1 Nr. 2 wird wie folgt geändert:
„im Übrigen von dem Tag an, der auf den Tag der ersten ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit folgt.“


Begründung
Personen ohne Beschäftigungsverhältnis verlieren aufgrund der langjährigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zu § 46 Abs. 1 Nr. 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) unter bestimmten Umständen ihren Anspruch auf Krankengeld. Dies ist der Fall, wenn eine fortdauernde Arbeitsunfähigkeit nicht spätestens am letzten bzw. – je nach Auslegung der BSG-Rechtsprechung – am vorletzten Tag der bisherigen Arbeitsunfähigkeit ärztlich festgestellt wird. Sie verlieren also auch dann den Krankengeldanspruch, wenn die ärztlich bescheinigte Arbeitsunfähigkeit keine Lücke aufweist und wenn die Feststellung derselben durch den Arzt/die Ärztin nahtlos erfolgt.

Versicherte sind nicht in der Lage, die auf die BSG-Rechtsprechung zurückgehende, komplizierte Situation zu überblicken, weshalb eine relevante Zahl von Personen ihren Krankengeldanspruch auf die beschriebene Art und Weise verliert.

Betroffen vom oben beschriebenen Problem sind Personen, die zum Beispiel während der Arbeitsunfähigkeit arbeitslos werden oder die während der Arbeitslosigkeit arbeitsunfähig werden und bei denen ein fortgesetzter Krankenversicherungsschutz mit Krankengeldanspruch nur infolge des Krankengeldbezuges besteht. Diese Personengruppen verlieren bei einer „verspätet“ festgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihren Status als Krankenversicherungsmitglied.

Werden die Betroffenen im Anschluss als Familienversicherte geführt, verlieren sie damit automatisch ihren Anspruch auf Krankengeld. Besteht keine Möglichkeit zur Familienversicherung, können die Betroffenen für längstens vier Wochen einen rückwirkenden Anspruch auf Krankengeld erwerben – etwa wenn sie eine neue Beschäftigung finden oder Arbeitslosengeld beziehen. Diese Möglichkeit haben
langfristig erkrankte Personen faktisch nicht.

Krankengeldbezieher/-innen in einem laufenden Beschäftigungsverhältnis haben im Unterschied zu Personen ohne Beschäftigung vier Wochen Zeit, um eine erneute ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Das
Krankengeld wird bei ihnen nur für die Dauer ausgesetzt, für die sie keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen können.

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 17.06.2013, 09:10

Hi Rossi,

Du schreibst, die erhoffte Änderung zur Abwendung der BSG-Falle sei abgelehnt worden.

Aber wenn ich es richtig lese, wird doch der eine Satz im § 46 geändert.

Damit wird doch die BSG-Fall ausgehebelt. Oder verstehe ich jetzt etwas falsch?

Gruß
Sportsfreund

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 17.06.2013, 10:06

Moin,

die Änderung wurde abgelehnt

Rossi
Beiträge: 2075
Registriert: 16.12.2007, 14:41

Beitrag von Rossi » 17.06.2013, 12:28

Eben, der o. a. eingstellte Änderungsantrag des § 46 SGB V wurde mehrheitlich abgelehnt.

Also bleibt es bei der alten Regelung.

Jetzt muss Machts Sinn noch weiter kämpfen.

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 17.06.2013, 12:43

Schade.

KKA
Beiträge: 1082
Registriert: 30.09.2012, 21:41

Beitrag von KKA » 17.06.2013, 12:54

Gibt es dafür eine nachvollziehbare Logik?

Gruss
KKA

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 17.06.2013, 14:17

@KKA: Weil genügend praktizierende große Kassen es den entspr. Fraktions-Mitgliedern lange genug in's Ohr geflüstert haben, den KRG-Deckel besser noch zu verschrauben als zu lockern. Die Ausgabensteigerungen im Bereich KRG tun dann noch ihr bestes dazu.

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 17.06.2013, 14:27

Und die Berücksichtigung des KRG im RSA kommen noch dazu.

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 17.06.2013, 15:32

Poet hat geschrieben:@KKA: Weil genügend praktizierende große Kassen es den entspr. Fraktions-Mitgliedern lange genug in's Ohr geflüstert haben, den KRG-Deckel besser noch zu verschrauben als zu lockern. Die Ausgabensteigerungen im Bereich KRG tun dann noch ihr bestes dazu.
Sollte das der Grund gewesen sein, beweist das mal wieder umso mehr, dass heutzutage nur noch der Faktor Geld zählt; der Faktor Mensch wohl schon lange nicht mehr.

Gruß

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 17.06.2013, 16:05

Sportsfreund hat geschrieben:
Poet hat geschrieben:@KKA: Weil genügend praktizierende große Kassen es den entspr. Fraktions-Mitgliedern lange genug in's Ohr geflüstert haben, den KRG-Deckel besser noch zu verschrauben als zu lockern. Die Ausgabensteigerungen im Bereich KRG tun dann noch ihr bestes dazu.
Sollte das der Grund gewesen sein, beweist das mal wieder umso mehr, dass heutzutage nur noch der Faktor Geld zählt; der Faktor Mensch wohl schon lange nicht mehr.

Gruß
Hallo,
eine Erkenntnis, die gerade im Bereich der Krankenkassen niemand besser als Beschäftigte der Kassen selbst bestätigen können. Die Wirtschaftlichkeit
steht stets und immerwährend an erster Stelle - leider.
Gruss
Czauderna

KKA
Beiträge: 1082
Registriert: 30.09.2012, 21:41

Beitrag von KKA » 17.06.2013, 19:26

Czauderna hat geschrieben:
Sportsfreund hat geschrieben:
Poet hat geschrieben:@KKA: Weil genügend praktizierende große Kassen es den entspr. Fraktions-Mitgliedern lange genug in's Ohr geflüstert haben, den KRG-Deckel besser noch zu verschrauben als zu lockern. Die Ausgabensteigerungen im Bereich KRG tun dann noch ihr bestes dazu.
Sollte das der Grund gewesen sein, beweist das mal wieder umso mehr, dass heutzutage nur noch der Faktor Geld zählt; der Faktor Mensch wohl schon lange nicht mehr.

Gruß
Hallo,
eine Erkenntnis, die gerade im Bereich der Krankenkassen niemand besser als Beschäftigte der Kassen selbst bestätigen können. Die Wirtschaftlichkeit
steht stets und immerwährend an erster Stelle - leider.
Gruss
Czauderna
Zustimmung!! Diese Beiträge haben Wiederholungswert!

Gruss
KKA

Antworten