Sperrzeit ALG

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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karli
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Sperrzeit ALG

Beitrag von karli » 18.11.2009, 19:20

Ist man während einer Sperrzeit automatisch ab der 5.Woche krankenversichert??
Und wenn man während einer Sperrzeit erkrankt,arbeitsunfähig bekommt man dann
Krankengeld,da man ja gesperrt ist??

Lady Butterfly
Beiträge: 1363
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Beitrag von Lady Butterfly » 18.11.2009, 20:57

Ist man während einer Sperrzeit automatisch ab der 5.Woche krankenversichert??
im ersten Monat nach dem Verlust des Jobs hast du einen sog. "nachgehenden Leistungsanspruch", d. h. du bist zwar nicht versichert, hast aber Anspruch auf Leistungen. Danach bezahlt die Agentur für Arbeit Beiträge zur Krankenversicherung, auch wenn du kein Geld bekommst.
Und wenn man während einer Sperrzeit erkrankt,arbeitsunfähig bekommt man dann
Krankengeld,da man ja gesperrt ist??
nein, Krankengeld hat Lohn(oder Leistungs-)ersatzfunktion, d. h. während der Sperrzeit hast du ja keinen Verlust durch die Arbeitsunfähigkeit also braucht auch nichts ersetzt zu werden.

Gruß Lady Butterfly

Grampa
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Registriert: 23.09.2008, 08:29

Beitrag von Grampa » 19.11.2009, 15:29

§ 49 SGB V
Ruhen des Krankengeldes
(1) Der Anspruch auf Krankengeld ruht,
...
3. soweit und solange Versicherte Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld, Unterhaltsgeld, Kurzarbeitergeld oder Winterausfallgeld beziehen oder der Anspruch wegen einer Sperrzeit nach dem Dritten Buch ruht

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