Sperre Krankengeld, wegen unzustellbarer Post

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Moderator: Czauderna

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steinchen
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Sperre Krankengeld, wegen unzustellbarer Post

Beitrag von steinchen » 17.09.2010, 15:07

hallo,
ich beziehe Krankengeld und muss zum MD. es wurde mir telefonisch ein Termin mitgeteilt mit dem Hinweis, dass ich das auch schriftlich erhalten würde. Im Telefonat wurde mir keine Andresse mitgeteilt. Das Schreiben hat mich nicht erreicht, die Kasse hat einen Fehler bei der Adresse gemacht und das Schreiben ging an die kasse zurück und ich bin folglich nicht zum Termin erschienen. Nun sperrt man mir das KG weil ich unentschuldigt gefehlt habe, obwohl ich einen Tag vor dem avisierten Termin per Mail darauf hingewiesen habe, das mich kein Schreiben erreicht habe...
muss ich das hinnehmen?

Aha
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Beitrag von Aha » 17.09.2010, 17:39

Ich denke nein, wenn du nachweisbar eine e-mail geschickt hast mit dem Hinweis, es ist noch keine Einladung gekommen. Man hätte sich bei dir zwecks Adressenmitteilung telefonisch melden können. Eine e-mail sollte kurzfristig beantwortet werden, dafür ist sie ja da. Und außerdem hat die Kasse bei deiner Anschrift einen Fehler gemacht, nicht du!
Unbedingt Gespräch mit Kasse suchen, ggf. Widerspruch mit Darlegung Sachverhalt. Gespräch auch notfalls über Vorgesetzten.

Viel Erfolg

Gast

Beitrag von Gast » 17.09.2010, 17:52

ich würde hier nicht sofort die Krankenkasse DEN Schuldigen darstellen.

sicherlich ist es ratsam dagegen vorzugehen und darauf hinzuweisen, dass man den Termin nicht schriftlich erhalten hat.

aber ist denn die Anschrift in letzter Zeit (also bevor jetzt die Post nicht zugestellt werden konnte) geändert worden, z.B. durch Umzug?!

wurde dabei ein Fehler bei der Kasse gemacht?

hat die Krankenkasse die Schriftstücke auch als unzustellbar wieder zurück erhalten?

aus meiner eigenen Erfahrung heraus handhaben Ämter und Behörden es so, dass das Schriftstück als zugestellt gilt, wenn es von der Post nicht als "unzustellbar" an den Absender zurückgeschickt wird.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 19.09.2010, 15:02

aus meiner eigenen Erfahrung heraus handhaben Ämter und Behörden es so, dass das Schriftstück als zugestellt gilt, wenn es von der Post nicht als "unzustellbar" an den Absender zurückgeschickt wird.
es ist möglich, dass es so gehandhabt wird in der Praxis - aber das heißt noch lange nicht, dass das so ok ist....

vor allem, weil steinchen ausdrücklich per E-Mail darauf hingewiesen hat, dass sie kein Schreiben erhalten hat.
Das Schreiben hat mich nicht erreicht, die Kasse hat einen Fehler bei der Adresse gemacht und das Schreiben ging an die kasse zurück
nach dieser Aussage liegt der Fehler bei der Kasse und das Schreiben kam unzustellbar zurück....ich denke, in diesem Fall muss die Kasse min. einen zweiten Termin beim MDK vereinbaren

Gruß
Lady Butterfly

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.09.2010, 07:44

Hallo,
ich denke auch dass es hier an der Kasse liegt dem Einspruchg bzw. Widerspruch der Versicherten stattzugeben und das Krankengeld zu zahlen. So wie geschildert eigentlich eine klare Sache.
Gruss
Czauderna

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