Nach Aufforderung durch die KK habe ich einen Rehaantrag gestellt.
Der wurde schnell bewilligt fuer eine ambulante Reha in einer rein orthopaedischen Klinik.
Ich hatte jedoch eine stationaere ( mit guter Begruendung auch durch meinen Arzt ) in einer psychosomatisch UND orthopaedisch orientierten Klinik beantragt.
Habe dann telefonisch von der DRV erfahren, dass die DRV von meinen im Antrag benannten Aerzten gar keine Befunde angefordert hatte.
Den Antrag hatte ich mit meinem Hausarzt gestellt( Allgemeinarzt)- mit den Diagnosen Depression und Rueckenleiden.Habe dann die DRV gebeten, das noch einmal zu ueberpruefen und entsprechende Befunde mitgeschickt.
Zwischenzeitlich war bereits der Antrittsterminh fuer die amb. Reha-dafuer war ich jedoch lt. Aerztlichem Attest noch nicht rehafaehig.
In dieser Zeit kam dann auch die Bewilligung fuer die stationaere Reha -in der von mir beantragten Klinik.
Ich moechte aus guten Gruenden mit meiner KK nur schriftlich verkehren.
Frage: Wird die KK automatisch von der DRV ueber diese neue Bewilligung informiert?
Wie muss ich mich verhalten um nicht wegen fehlender Mitwirkungspflicht ( Par. 51 ) Aerger zu bekommen?
Nach Auskunft der neuen Klinik hat die DRV meinen Antrag nicht als Eilantrag in ihren Akten ( habe aber definitiv die Aufforderung durch die KK angegeben) und ich soll lt. Klinik ca. Mitte Oktober einen Aufnahmetermin bekommen - einen Zeitpunkt, den ich und meine Aerzte auf Grund meines gesundheitlichen Zustandes fuer sinnvoll halten.
Als Eilantrag wuerde die Klinik mich ja frueher aufnehmen muessen.
Was soll ich tun-oder lassen?
Worueber muss ich die KK auf jeden Fall-und wie- informieren?
Spaeterer Rehabeginn
Moderator: Czauderna
Hallo,
nun, wenn die Kasse es so sieht, dann hättest Du ohne die Einwilligung der
Kasse keine Willenserklärung gegenüber dem Rentenversicherungträger bezüglich des Widerspruchs abgeben dürfen - ich denke, das hat die deine Kasse in dem Aufforderungsschreiben auch so mitgeteilt ??
Zwischen dem geplanten Beginn der amb. Reha und dem tatsächlichen Beginn der von dir beantragten stationären Reha. liegt nunmal ein nicht gerade geringer Zeitraum, den die Kasse nun mit Krankengeld "überbrücken" muss ??.
Das könnte die Kasse zu Sachen verleiten, die dir bestimmt nicht gefallen würden. Aber das muss alles nicht so kommen, zumal da ja auch noch die Sache mit der nichtvorhandenen Reha-Fähigkeit zu Beginn der bewilligten amb. Reha im Raume steht.
Gruss
Czauderna
nun, wenn die Kasse es so sieht, dann hättest Du ohne die Einwilligung der
Kasse keine Willenserklärung gegenüber dem Rentenversicherungträger bezüglich des Widerspruchs abgeben dürfen - ich denke, das hat die deine Kasse in dem Aufforderungsschreiben auch so mitgeteilt ??
Zwischen dem geplanten Beginn der amb. Reha und dem tatsächlichen Beginn der von dir beantragten stationären Reha. liegt nunmal ein nicht gerade geringer Zeitraum, den die Kasse nun mit Krankengeld "überbrücken" muss ??.
Das könnte die Kasse zu Sachen verleiten, die dir bestimmt nicht gefallen würden. Aber das muss alles nicht so kommen, zumal da ja auch noch die Sache mit der nichtvorhandenen Reha-Fähigkeit zu Beginn der bewilligten amb. Reha im Raume steht.
Gruss
Czauderna