Sozialabgaben bei Krankengeldbezug
Moderator: Czauderna
Sozialabgaben bei Krankengeldbezug
Hallo,
wie bereits an anderer Stelle beschrieben, bin ich seit Herbst 2021 arbeitslos und aktuell arbeitsunfähig.
Ich beziehe seit Herbst 2021 Krankengeld und habe von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, wo aufgeführt wird wie hoch das Krankengeld ist und welche Beträge von der Krankenkasse an die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversichreung abgeführt werden.
Bisher war ich ja immer angestellt und habe mich nie um die Überweisung der Sozialabgaben kümmern müssen, das dies automaisch vom Arbeitgeber mit der Gehaltsabrechnung erfolgt ist und ich bin davon ausgegangen, dass dies nun auch alles automatisch läuft.
Jetzt hab ich allerdings gelesen, dass die Krankenkasse nur den Arbeitgeberanteil zahlt und der Versicherte den Arbeitnehmeranteil selber zahlen muss.
Hab ich da jetzt was versäumt und kann ich das eventuell noch nachholen? Ich hab von niemanden den Hinweis bekommen, dass ich selbst noch Beiträge an die obengenannten Sozialversicherungsträger überweisen sollte.
Besten Dank vorab.
wie bereits an anderer Stelle beschrieben, bin ich seit Herbst 2021 arbeitslos und aktuell arbeitsunfähig.
Ich beziehe seit Herbst 2021 Krankengeld und habe von der Krankenkasse ein Schreiben bekommen, wo aufgeführt wird wie hoch das Krankengeld ist und welche Beträge von der Krankenkasse an die Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversichreung abgeführt werden.
Bisher war ich ja immer angestellt und habe mich nie um die Überweisung der Sozialabgaben kümmern müssen, das dies automaisch vom Arbeitgeber mit der Gehaltsabrechnung erfolgt ist und ich bin davon ausgegangen, dass dies nun auch alles automatisch läuft.
Jetzt hab ich allerdings gelesen, dass die Krankenkasse nur den Arbeitgeberanteil zahlt und der Versicherte den Arbeitnehmeranteil selber zahlen muss.
Hab ich da jetzt was versäumt und kann ich das eventuell noch nachholen? Ich hab von niemanden den Hinweis bekommen, dass ich selbst noch Beiträge an die obengenannten Sozialversicherungsträger überweisen sollte.
Besten Dank vorab.
Re: Sozialabgaben bei Krankengeldbezug
Hallo,
wenn du auf deinen Bescheid schaust, mit dem die das Krankengeld bewilligt wurde, dann sollte da die Höhe des Bruttokrankengeldes stehen und die dazugehörigen Arbeitnehmeranteile zu Renten- und Arbeitslosen- und ggf. auch zur Pflegeversicherung. Wenn es nicht ohnehin schon da steht, errechnet sich daraus das Nettokrankengeld, welches dir ausgezahlt wurde.
Lange Rede, kurzer Sinn - du musst dich diesbezüglich um nichts kümmern, das macht die Krankenkasse,
Gruss
Czauderna
wenn du auf deinen Bescheid schaust, mit dem die das Krankengeld bewilligt wurde, dann sollte da die Höhe des Bruttokrankengeldes stehen und die dazugehörigen Arbeitnehmeranteile zu Renten- und Arbeitslosen- und ggf. auch zur Pflegeversicherung. Wenn es nicht ohnehin schon da steht, errechnet sich daraus das Nettokrankengeld, welches dir ausgezahlt wurde.
Lange Rede, kurzer Sinn - du musst dich diesbezüglich um nichts kümmern, das macht die Krankenkasse,
Gruss
Czauderna
Re: Sozialabgaben bei Krankengeldbezug
Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung.
Bei dem Schreiben der Krankenkasse steht oben ein Krankengeldbetrag pro Tag und dann werden 3 Positionen für die Sozialabgaben aufgeführt (Rentenvers., Arbeitslosenvers. Pflegevers.). Unten steht dann ein täglicher Auszahlungsbetrag. Es wird aber nicht erwähnt, ob das der Arbeitgeber odre Arbeitnehmeranteil ist und im Internet hab ich gelesen, dass die Krankenkasse nur den Arbeitgeberanteil übernimmt und der Arbeitnehmr seinen Teil selbst zu entrichten hätte. Deshalb bin ich erschrocken und habe befürchtet eventuell etwas versäumt zu haben. Handelt es sich bei dem vom Bruttokrankengeld abgeszogenen Sozialabgaben also schon um meine Anteile und zahlt die Krankenkasse z.B. den selben Betrag auch noch in die Rentenversicherung ein? Oder entfällt vielleicht der Arbeitgeberanteil weil ich ja derzeit keinen Arbeitgeber habe? So ganz versteh ich das System noch nicht.
Bei dem Schreiben der Krankenkasse steht oben ein Krankengeldbetrag pro Tag und dann werden 3 Positionen für die Sozialabgaben aufgeführt (Rentenvers., Arbeitslosenvers. Pflegevers.). Unten steht dann ein täglicher Auszahlungsbetrag. Es wird aber nicht erwähnt, ob das der Arbeitgeber odre Arbeitnehmeranteil ist und im Internet hab ich gelesen, dass die Krankenkasse nur den Arbeitgeberanteil übernimmt und der Arbeitnehmr seinen Teil selbst zu entrichten hätte. Deshalb bin ich erschrocken und habe befürchtet eventuell etwas versäumt zu haben. Handelt es sich bei dem vom Bruttokrankengeld abgeszogenen Sozialabgaben also schon um meine Anteile und zahlt die Krankenkasse z.B. den selben Betrag auch noch in die Rentenversicherung ein? Oder entfällt vielleicht der Arbeitgeberanteil weil ich ja derzeit keinen Arbeitgeber habe? So ganz versteh ich das System noch nicht.
Re: Sozialabgaben bei Krankengeldbezug
Hallo,
Handelt es sich bei dem vom Bruttokrankengeld abgeszogenen Sozialabgaben also schon um meine Anteile und zahlt die Krankenkasse z.B. den selben Betrag auch noch in die Rentenversicherung ein?
genau so ist es.
Gruss
Czauderna
Handelt es sich bei dem vom Bruttokrankengeld abgeszogenen Sozialabgaben also schon um meine Anteile und zahlt die Krankenkasse z.B. den selben Betrag auch noch in die Rentenversicherung ein?
genau so ist es.
Gruss
Czauderna
Re: Sozialabgaben bei Krankengeldbezug
Nochmals Danke für die Unterstützung in diesem Forum. Das ist mir eine große Hilfe.
Ich habe inzwischen eine Bescheinigung über Anrechnungszeiten/Entgeltersatzleistungen erhalten und kann die Werte dort nicht nachvollziehen.
Das dort aufgeführte Entgelt ist deutlich höher als das Krankengeld (ohne Abzüge für die Rentenversicherung, Arbeislosenversicherung und Pflegeversicherung) gemäß der Mitteilung von der Krankenkasse zur Höhe des Krankengeldes. Selbst wenn ich die Beitrage zu den Sozialversicherungen verdopple (weil die Krankenkasse den selben Betrag noch hinzuzahlt) und den in der Bescheinigung angegebenen Beitragsanteil addiere komme ich nicht auf das Entgelt.
Noch eine andere Frage.
Wenn ich es richtig sehe, ist diese Bescheinigung für den Rentenversicherungsträger bestimmt und ist nicht für die Steuererklärung gedacht.
In der Steuersoftware heißt es, dass das Bruttokrankengeld gemäß Zuflussprinzip anzugeben sind. Da Teile aus dem Jahr 2021 aber erst in 2022 zugeflossen sind, kann ich das Entgelt gemäß der obengenannten Bescheinigung nicht heranziehen. Gibt es für die Steuererklärung nochmal eine weitere Bescheinigung?
Ich habe inzwischen eine Bescheinigung über Anrechnungszeiten/Entgeltersatzleistungen erhalten und kann die Werte dort nicht nachvollziehen.
Das dort aufgeführte Entgelt ist deutlich höher als das Krankengeld (ohne Abzüge für die Rentenversicherung, Arbeislosenversicherung und Pflegeversicherung) gemäß der Mitteilung von der Krankenkasse zur Höhe des Krankengeldes. Selbst wenn ich die Beitrage zu den Sozialversicherungen verdopple (weil die Krankenkasse den selben Betrag noch hinzuzahlt) und den in der Bescheinigung angegebenen Beitragsanteil addiere komme ich nicht auf das Entgelt.
Noch eine andere Frage.
Wenn ich es richtig sehe, ist diese Bescheinigung für den Rentenversicherungsträger bestimmt und ist nicht für die Steuererklärung gedacht.
In der Steuersoftware heißt es, dass das Bruttokrankengeld gemäß Zuflussprinzip anzugeben sind. Da Teile aus dem Jahr 2021 aber erst in 2022 zugeflossen sind, kann ich das Entgelt gemäß der obengenannten Bescheinigung nicht heranziehen. Gibt es für die Steuererklärung nochmal eine weitere Bescheinigung?
Re: Sozialabgaben bei Krankengeldbezug
hallo,
auch die Krankenkasse übermittel Dauer und Höhe des Krankengeldbezuges direkt an das Finanzamt, die geschieht in der regel bis Ende Februar des Folgejahres.
gruss
Czauderna
auch die Krankenkasse übermittel Dauer und Höhe des Krankengeldbezuges direkt an das Finanzamt, die geschieht in der regel bis Ende Februar des Folgejahres.
gruss
Czauderna
Re: Sozialabgaben bei Krankengeldbezug
Danke für die Rückmeldung. Wie setzt sich das Entgelt in der Bescheinigung für den Rentenversicherer zusammen? Ich kann die Differenz zu der gemeldeten Krankengeldhöhe nicht nachvollziehen.
Re: Sozialabgaben bei Krankengeldbezug
Hallo,
um das einigermassen richtig beschreiben zu können, müsste ich diese Mitteilung sehen können.
§ 47 Absatz 1 SGB V (Fünftes Buch Sozialgesetzbuch) regelt in Deutschland, wie viel Krankengeld Arbeitnehmern bei Krankheit gezahlt wird. Es liegt zwischen 70 Prozent des regelmäßigen Brutto- und 90 Prozent des individuellen Nettoverdienstes.
das könnte ggf. schon erklären, warum es da Unterschiede gibt zwischen de gemeldeten Beträgen und dem gezahlten Krankengeld.
Das Bruttokrankengeld beträgt in der Regel 70% des Bruttogehalts des Bemessungszeitraums - der Bemessungszeitraum ist der letzte abgerechnete Lohnzahlungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit, bei unregelmäßigen Entgelten kann es auch zur Durchschnittsberechnung aus den letzten drei abgerechneten Lohnzahlungszeiträumen vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit kommen.
Hier ein Link, der erläutert, was es mit der Meldung an die Rentenversicherung zu tun hat.
https://www.haufe.de/sozialwesen/leistu ... 6810.html
Gruss
Czauderna