seltsames Formular der KK / Ortsanwesenheit und noch andere
Moderator: Czauderna
seltsames Formular der KK / Ortsanwesenheit und noch andere
Hallo,
ich habe eben eine mail bekommen....derjenige ist arbeitsunfähig erkrankt, ALG I - Bezieher und kommt nun in den KG - Bezug.
Er hat von der KK einen Auszahlungsschein angefordert..
statt dessen bekam er einen Brief, wonach er zuerst einmal folgende Erklärungen zu unterschreiben hat:
Das ist ja auch ein Zettel, den ich zurückschicken soll:
Erklärung: Begriff der Arbeitsunfähigkeit ... einschließlich: Arbeitslose sind AU, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten an mind. 15 Wochenstunden zu verrichten. Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Arbeitslose vor der Arbeitslosigkeit vorher nachging.
Versicherte sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich: Gesundheitsbewusste Lebensführung, frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen, aktive Mitwirkung an der Krankenbehandlung durch Reha usw. (§ 1 Satz 2 SGB V).
Dann das mit dem persönlichen Erscheinen ...
Dann:
Ist nach ärztl. Meinung zu erwarten, dass der Gesundheitszustand von Versicherten durch eine Krankenhaus- oder Rehabehandlung gebessert oder eine Verschlechterung verhindert wird oder wird die Notwendigkeit einer stationären Behandlung zur Klärung der Diagnose odeer zur Feststellung anderer Tatsachen vom behandelnden Arzt, vom MDK usw. festgestellt, sollen sich versicherte einer Krankenhaus- oder Rehamaßnahme unterziehen. Wird eine Reha-Maßnahme durch einen anderen Sozialleistungsträger bewilligt, hat sich der Versicherte ebenso dieser Heilbehandlung zu unterziehen. Lehnt der Versicherte eine solche Behandlung ab oder verzögert er die Aufnahme ohne einen wichtigen Grund, kann die KK das KG für die Zeit der fehlenden Mitwirkung versagen. Wird vom Versicherten eine notwendige fachärztliche oder stationäre Behandlung abgelehnt oder führt sein Verhalten zu einem Abbruch der ärztlichen Behandlung, besteht für die Dauer der fehlenden Mitwirkung kein Anspruch auf Geldleistungen (§§ 62,63,66 SGB I).
Bei disziplinarischen Entlassungen aus dem KH (Reha, ) oder wenn dies eigenmächtig verlassen wird, besteht trotz vorliegender AU kein Anspruch auf Barleistungen (§63 SGB I in Verbindung mit § 66 Abs. 2 SGB I)
Während des Bezuges von KG haben sich Versicherte auf Verlangen ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen zu unterziehen. Wird eine Untersuchung ohne wichtigen Grund nicht eingehalten oder wird der Termin vorsätzlich hinausgezögert, ruht der Anspruch auf KG für die Dauer der fehlenden Mitwirkung und bis zu deren Nachholung. (§62 SGB I)
Man darf nicht arbeiten, auch nicht eigenwirtschaftlich! Keine Urlaubsfahrten, keine anderen Aufenthaltsorte als die gemeldete Anschrift! (§60 Abs 1 in Verbindung mit § 66 Abs 2 SGB I)
Kann / muss ich das unterschreiben? Erklärung: Das Original habe ich erhalten und zur Kenntniss genommen!
desweiteren lag diesem ominösen Schreiben noch ein weiterer Zettel bei..
mit folgendem Inhalt:
Brief von der AXK - ich soll alle Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, die aktuell und zukünftig! (mein Termin beim Ortho ist am 1.7.) für mich zuständig waren.
weshalb und wieso er alle derzeitigen und zukünftigen!! Ärzte von der Schweigepflicht entbinden soll, ist nicht mitgeteilt worden..
außerdem ist er vor dem KG-Bezug aufgefordert worden, ein Gespräch vor Ort in der AXK-Geschäftsstelle zu führen...er müsse an diesem Gespräch teilnehmen...er hätte Mitwirkungspflichten..
in meinen Augen schiesst hier die KK ganz gewaltig über das Ziel hinaus..
Voraussetzung für eine KG-Zahlung ist Arbeitsunfähigkeit, Versicherung in einer Klasse mit KG-Anspruch...und noch bestehender KG-Anspruch für diese Erkrankung..
Ortsanwesenheit, ständige Erreichbarkeit durch die KK und ins Krankenhaus gehen, wenn immer jemand das wünscht..dazu besteht m.E. keine Pflicht..
was sagen die Fachleute dazu?
wie sollte er weiter vorgehen?
ich hab ihm geraten, von der KK die Rechtsgrundlage für ihre Forderung zu benennen..
achja, den Auszahlschein hat man dann einfach verweigert...den gibt es erst, wenn das Pamphlet unterschrieben zurückgegeben wurde...
nun bin ich gespannt..
ich habe eben eine mail bekommen....derjenige ist arbeitsunfähig erkrankt, ALG I - Bezieher und kommt nun in den KG - Bezug.
Er hat von der KK einen Auszahlungsschein angefordert..
statt dessen bekam er einen Brief, wonach er zuerst einmal folgende Erklärungen zu unterschreiben hat:
Das ist ja auch ein Zettel, den ich zurückschicken soll:
Erklärung: Begriff der Arbeitsunfähigkeit ... einschließlich: Arbeitslose sind AU, wenn sie aufgrund einer Erkrankung nicht mehr in der Lage sind, leichte Tätigkeiten an mind. 15 Wochenstunden zu verrichten. Dabei ist es unerheblich, welcher Tätigkeit der Arbeitslose vor der Arbeitslosigkeit vorher nachging.
Versicherte sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich: Gesundheitsbewusste Lebensführung, frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen, aktive Mitwirkung an der Krankenbehandlung durch Reha usw. (§ 1 Satz 2 SGB V).
Dann das mit dem persönlichen Erscheinen ...
Dann:
Ist nach ärztl. Meinung zu erwarten, dass der Gesundheitszustand von Versicherten durch eine Krankenhaus- oder Rehabehandlung gebessert oder eine Verschlechterung verhindert wird oder wird die Notwendigkeit einer stationären Behandlung zur Klärung der Diagnose odeer zur Feststellung anderer Tatsachen vom behandelnden Arzt, vom MDK usw. festgestellt, sollen sich versicherte einer Krankenhaus- oder Rehamaßnahme unterziehen. Wird eine Reha-Maßnahme durch einen anderen Sozialleistungsträger bewilligt, hat sich der Versicherte ebenso dieser Heilbehandlung zu unterziehen. Lehnt der Versicherte eine solche Behandlung ab oder verzögert er die Aufnahme ohne einen wichtigen Grund, kann die KK das KG für die Zeit der fehlenden Mitwirkung versagen. Wird vom Versicherten eine notwendige fachärztliche oder stationäre Behandlung abgelehnt oder führt sein Verhalten zu einem Abbruch der ärztlichen Behandlung, besteht für die Dauer der fehlenden Mitwirkung kein Anspruch auf Geldleistungen (§§ 62,63,66 SGB I).
Bei disziplinarischen Entlassungen aus dem KH (Reha, ) oder wenn dies eigenmächtig verlassen wird, besteht trotz vorliegender AU kein Anspruch auf Barleistungen (§63 SGB I in Verbindung mit § 66 Abs. 2 SGB I)
Während des Bezuges von KG haben sich Versicherte auf Verlangen ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen zu unterziehen. Wird eine Untersuchung ohne wichtigen Grund nicht eingehalten oder wird der Termin vorsätzlich hinausgezögert, ruht der Anspruch auf KG für die Dauer der fehlenden Mitwirkung und bis zu deren Nachholung. (§62 SGB I)
Man darf nicht arbeiten, auch nicht eigenwirtschaftlich! Keine Urlaubsfahrten, keine anderen Aufenthaltsorte als die gemeldete Anschrift! (§60 Abs 1 in Verbindung mit § 66 Abs 2 SGB I)
Kann / muss ich das unterschreiben? Erklärung: Das Original habe ich erhalten und zur Kenntniss genommen!
desweiteren lag diesem ominösen Schreiben noch ein weiterer Zettel bei..
mit folgendem Inhalt:
Brief von der AXK - ich soll alle Ärzte von der Schweigepflicht entbinden, die aktuell und zukünftig! (mein Termin beim Ortho ist am 1.7.) für mich zuständig waren.
weshalb und wieso er alle derzeitigen und zukünftigen!! Ärzte von der Schweigepflicht entbinden soll, ist nicht mitgeteilt worden..
außerdem ist er vor dem KG-Bezug aufgefordert worden, ein Gespräch vor Ort in der AXK-Geschäftsstelle zu führen...er müsse an diesem Gespräch teilnehmen...er hätte Mitwirkungspflichten..
in meinen Augen schiesst hier die KK ganz gewaltig über das Ziel hinaus..
Voraussetzung für eine KG-Zahlung ist Arbeitsunfähigkeit, Versicherung in einer Klasse mit KG-Anspruch...und noch bestehender KG-Anspruch für diese Erkrankung..
Ortsanwesenheit, ständige Erreichbarkeit durch die KK und ins Krankenhaus gehen, wenn immer jemand das wünscht..dazu besteht m.E. keine Pflicht..
was sagen die Fachleute dazu?
wie sollte er weiter vorgehen?
ich hab ihm geraten, von der KK die Rechtsgrundlage für ihre Forderung zu benennen..
achja, den Auszahlschein hat man dann einfach verweigert...den gibt es erst, wenn das Pamphlet unterschrieben zurückgegeben wurde...
nun bin ich gespannt..
@Netti: Zu dem ganz besonderen Gesprächs-Angebot (Ironie!) der dafür bekannten Kasse findest Du schon hier etwas:
http://www.krankenkassenforum.de/sozial ... t7149.html
Bitte stelle wenn möglich mal die Briefe ein (Daten geschwärzt), dann haben wir alle etwas zu Lachen über derartiges Vorgehen auf dünnem Eis und können besser kommentieren.
http://www.krankenkassenforum.de/sozial ... t7149.html
Bitte stelle wenn möglich mal die Briefe ein (Daten geschwärzt), dann haben wir alle etwas zu Lachen über derartiges Vorgehen auf dünnem Eis und können besser kommentieren.
Hallo Poet,
vielen Dank für deine Antwort.
Leider liegen mir diese Schreiben nicht vor...ich habe die "fett" gedruckte Passage aus einer an mich gerichteten e-mail hier hinein kopiert..
wie kann er sich gegen diese "Machenschaften" wehren?
Ist er verpflichtet, dort zu erscheinen, wenn die KK diese wünscht...??
..und...m.E. gibt es nirgend eine gesetzliche Grundlage, die besagt, dass er einen Auszahlungsschein nur dann von der KK bekommt, wenn er diese Bestätigung unterschreibt...
wie kann er das abwehren, ohne großen Schaden?
ich hab ihm gesagt, immer schön Muster 17 ausdrucken und zur KK schicken...wenn die nciht zahlen, Klage erheben...Eure Meinung?
vielen Dank für deine Antwort.
Leider liegen mir diese Schreiben nicht vor...ich habe die "fett" gedruckte Passage aus einer an mich gerichteten e-mail hier hinein kopiert..
wie kann er sich gegen diese "Machenschaften" wehren?
Ist er verpflichtet, dort zu erscheinen, wenn die KK diese wünscht...??
..und...m.E. gibt es nirgend eine gesetzliche Grundlage, die besagt, dass er einen Auszahlungsschein nur dann von der KK bekommt, wenn er diese Bestätigung unterschreibt...
wie kann er das abwehren, ohne großen Schaden?
ich hab ihm gesagt, immer schön Muster 17 ausdrucken und zur KK schicken...wenn die nciht zahlen, Klage erheben...Eure Meinung?
Der Satz beinhaltet ja nur das man das Merkblatt zur Kenntnis genommen hat. Daraus ergeben sich keine Verpflichtungen. Das kann man ja unterschreiben.Das Original habe ich erhalten und zur Kenntniss genommen
Schweigepflichtsentbindung muss man nicht unterschreiben. Die Ärzte sind sowieso verpflichtet die vereinbarten Anfragen an die Kasse zu beantworten.
Das Gespräch bei der Kasse gehört nicht zu den Mitwirkungspflichten. Da sollte die Kasse mal erläutern aus welchen Grund das dazu gehören sollte und auf welcher Rechtsgrundlage dieses Bedingung für die Auszahlung von Krankengeld ist.
Hallo Poet,
vielen Dank für deine Antwort.
Leider liegen mir diese Schreiben nicht vor...ich habe die "fett" gedruckte Passage aus einer an mich gerichteten e-mail hier hinein kopiert..
wie kann er sich gegen diese "Machenschaften" wehren?
Ist er verpflichtet, dort zu erscheinen, wenn die KK diese wünscht...??
..und...m.E. gibt es nirgend eine gesetzliche Grundlage, die besagt, dass er einen Auszahlungsschein nur dann von der KK bekommt, wenn er diese Bestätigung unterschreibt...
wie kann er das abwehren, ohne großen Schaden?
ich hab ihm gesagt, immer schön Muster 17 ausdrucken und zur KK schicken...wenn die nciht zahlen, Klage erheben...Eure Meinung?
vielen Dank für deine Antwort.
Leider liegen mir diese Schreiben nicht vor...ich habe die "fett" gedruckte Passage aus einer an mich gerichteten e-mail hier hinein kopiert..
wie kann er sich gegen diese "Machenschaften" wehren?
Ist er verpflichtet, dort zu erscheinen, wenn die KK diese wünscht...??
..und...m.E. gibt es nirgend eine gesetzliche Grundlage, die besagt, dass er einen Auszahlungsschein nur dann von der KK bekommt, wenn er diese Bestätigung unterschreibt...
wie kann er das abwehren, ohne großen Schaden?
ich hab ihm gesagt, immer schön Muster 17 ausdrucken und zur KK schicken...wenn die nciht zahlen, Klage erheben...Eure Meinung?
Hallo,
die KK argumentiert mit den Mitwirkungspflichten....60 - 65 SGB
das ist in dem Merkblatt wohl auch aufgeführt...
d.h. dann er würde unterschreiben und damit bestätigen, dass er alles macht, was die wollen..
Dann:
Ist nach ärztl. Meinung zu erwarten, dass der Gesundheitszustand von Versicherten durch eine Krankenhaus- oder Rehabehandlung gebessert oder eine Verschlechterung verhindert wird oder wird die Notwendigkeit einer stationären Behandlung zur Klärung der Diagnose odeer zur Feststellung anderer Tatsachen vom behandelnden Arzt, vom MDK usw. festgestellt, sollen sich versicherte einer Krankenhaus- oder Rehamaßnahme unterziehen. Wird eine Reha-Maßnahme durch einen anderen Sozialleistungsträger bewilligt, hat sich der Versicherte ebenso dieser Heilbehandlung zu unterziehen. Lehnt der Versicherte eine solche Behandlung ab oder verzögert er die Aufnahme ohne einen wichtigen Grund, kann die KK das KG für die Zeit der fehlenden Mitwirkung versagen. Wird vom Versicherten eine notwendige fachärztliche oder stationäre Behandlung abgelehnt oder führt sein Verhalten zu einem Abbruch der ärztlichen Behandlung, besteht für die Dauer der fehlenden Mitwirkung kein Anspruch auf Geldleistungen (§§ 62,63,66 SGB I).
Bei disziplinarischen Entlassungen aus dem KH (Reha, ) oder wenn dies eigenmächtig verlassen wird, besteht trotz vorliegender AU kein Anspruch auf Barleistungen (§63 SGB I in Verbindung mit § 66 Abs. 2 SGB I)
Während des Bezuges von KG haben sich Versicherte auf Verlangen ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen zu unterziehen. Wird eine Untersuchung ohne wichtigen Grund nicht eingehalten oder wird der Termin vorsätzlich hinausgezögert, ruht der Anspruch auf KG für die Dauer der fehlenden Mitwirkung und bis zu deren Nachholung. (§62 SGB I)
Man darf nicht arbeiten, auch nicht eigenwirtschaftlich! Keine Urlaubsfahrten, keine anderen Aufenthaltsorte als die gemeldete Anschrift! (§60 Abs 1 in Verbindung mit § 66 Abs 2 SGB I)
Kann / muss ich das unterschreiben? Erklärung: Das Original habe ich erhalten und zur Kenntniss genommen!
das kann nicht richtig sein und ist auch keine Voraussetzung für den KG-Bezug...
was kann er nun machen?
die KK argumentiert mit den Mitwirkungspflichten....60 - 65 SGB
das ist in dem Merkblatt wohl auch aufgeführt...
d.h. dann er würde unterschreiben und damit bestätigen, dass er alles macht, was die wollen..
Dann:
Ist nach ärztl. Meinung zu erwarten, dass der Gesundheitszustand von Versicherten durch eine Krankenhaus- oder Rehabehandlung gebessert oder eine Verschlechterung verhindert wird oder wird die Notwendigkeit einer stationären Behandlung zur Klärung der Diagnose odeer zur Feststellung anderer Tatsachen vom behandelnden Arzt, vom MDK usw. festgestellt, sollen sich versicherte einer Krankenhaus- oder Rehamaßnahme unterziehen. Wird eine Reha-Maßnahme durch einen anderen Sozialleistungsträger bewilligt, hat sich der Versicherte ebenso dieser Heilbehandlung zu unterziehen. Lehnt der Versicherte eine solche Behandlung ab oder verzögert er die Aufnahme ohne einen wichtigen Grund, kann die KK das KG für die Zeit der fehlenden Mitwirkung versagen. Wird vom Versicherten eine notwendige fachärztliche oder stationäre Behandlung abgelehnt oder führt sein Verhalten zu einem Abbruch der ärztlichen Behandlung, besteht für die Dauer der fehlenden Mitwirkung kein Anspruch auf Geldleistungen (§§ 62,63,66 SGB I).
Bei disziplinarischen Entlassungen aus dem KH (Reha, ) oder wenn dies eigenmächtig verlassen wird, besteht trotz vorliegender AU kein Anspruch auf Barleistungen (§63 SGB I in Verbindung mit § 66 Abs. 2 SGB I)
Während des Bezuges von KG haben sich Versicherte auf Verlangen ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen zu unterziehen. Wird eine Untersuchung ohne wichtigen Grund nicht eingehalten oder wird der Termin vorsätzlich hinausgezögert, ruht der Anspruch auf KG für die Dauer der fehlenden Mitwirkung und bis zu deren Nachholung. (§62 SGB I)
Man darf nicht arbeiten, auch nicht eigenwirtschaftlich! Keine Urlaubsfahrten, keine anderen Aufenthaltsorte als die gemeldete Anschrift! (§60 Abs 1 in Verbindung mit § 66 Abs 2 SGB I)
Kann / muss ich das unterschreiben? Erklärung: Das Original habe ich erhalten und zur Kenntniss genommen!
das kann nicht richtig sein und ist auch keine Voraussetzung für den KG-Bezug...
was kann er nun machen?
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
das ist schon ein starkes Stück, was da so alles drin steht.
Und ganz ehrlich: Ich würde das nicht unterschreiben.
Ich sag Dir auch mal warum.
Dass die Mitwrikungs §§ aufgezählt werden ist ok, aber die gelten sowieso. Gefährlich finde ich die bereits vorgenommene Interpretation der §§. Von wegen, wenn die Reha abgebrochen wird gibts kein Geld. Oder dass Du den Aufenthaltort nicht verlassen darfst, das halte ich für rechtlich nicht haltbar.
Richtig ist, dass Du nicht arbeiten darfst. Das lassen wir uns auch unterschreiben. Krank ist krank, und wer Krankengeld für den Hauptjob bekommt, der kann nicht abends trotzdem kellner oder Tupper Ware verkaufen. Und das mit den Urlaubsreisen ins Ausland - ohne Zustimmung der Kasse - ist hier auch bereits diskutiert. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Und das SGB (incl. dem Krankengeldanspruch) gilt nun mal nur für Deutschland. Das Wort Urlaub oder Urlaubsanspruch sucht man bei den Leistungsarten auch vergeblich.
Ich würde div. Textpassagen einfach streichen, dann einen Zusatz darunter setzen, dass die Mitwirkungs §§ bekannt sind, und dann woanders unterschreiben.
Mal sehen, was sie machen
LG, Fee
das ist schon ein starkes Stück, was da so alles drin steht.
Und ganz ehrlich: Ich würde das nicht unterschreiben.
Ich sag Dir auch mal warum.
Dass die Mitwrikungs §§ aufgezählt werden ist ok, aber die gelten sowieso. Gefährlich finde ich die bereits vorgenommene Interpretation der §§. Von wegen, wenn die Reha abgebrochen wird gibts kein Geld. Oder dass Du den Aufenthaltort nicht verlassen darfst, das halte ich für rechtlich nicht haltbar.
Richtig ist, dass Du nicht arbeiten darfst. Das lassen wir uns auch unterschreiben. Krank ist krank, und wer Krankengeld für den Hauptjob bekommt, der kann nicht abends trotzdem kellner oder Tupper Ware verkaufen. Und das mit den Urlaubsreisen ins Ausland - ohne Zustimmung der Kasse - ist hier auch bereits diskutiert. Das ist im Einzelfall zu prüfen. Und das SGB (incl. dem Krankengeldanspruch) gilt nun mal nur für Deutschland. Das Wort Urlaub oder Urlaubsanspruch sucht man bei den Leistungsarten auch vergeblich.
Ich würde div. Textpassagen einfach streichen, dann einen Zusatz darunter setzen, dass die Mitwirkungs §§ bekannt sind, und dann woanders unterschreiben.
Mal sehen, was sie machen
LG, Fee
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- Registriert: 21.03.2009, 22:52
Re: seltsames Formular der KK / Ortsanwesenheit und noch and
ich würde einfach ein separates Schreiben an die Kasse fertig machen, in dem drinnen steht, dass die Belehrung zu den Mitwirkungspflichten nach dem SGB I zur Kenntnis genommen wurdeNetti hat geschrieben:
achja, den Auszahlschein hat man dann einfach verweigert...den gibt es erst, wenn das Pamphlet unterschrieben zurückgegeben wurde...
dann nochmals einen Auszahlschein anfordern und darauf hinweisen, dass man es durchaus auch als Nötigung verstehen kann, wenn der Auszahlschein nur ausgegeben wird, wenn dieser Wisch unterschrieben wird....und dann mal die Reaktion abwarten
Hallo,
die Idee ist ja auch nicht zu verachten....die haben ihre Unterschrift und hoffentlich so viel Anstand, einem Kunden, hinter dem sie zuerst 3 Monate hinterhergeflitzt sind, um ihn in die Kasse zu kriegen..endlich den Auszahlungsschein zukommen zu lassen..
ich hab ihm geraten Muster 17 auszudrucken und mit zum Arzt zu nehmen...und nachweislich schriftlich dann bei der Kasse einzureichen...
das nächste, was er vermutlich machen wird: nach Genesung mit der gesamten FAmilie, sowie allen selbst dort versicherten Bekannte die Mitgliedschaft dort zu kündigen...und sich was anderes zu suchen....
(unter Einhaltung von Kündigungsfristen usw. natürlich)
das wird er aber wohl dann auch dort bei der KK laut kund tun...da wird der dortige KG-Fallmanager sich einiges anhören dürfen, wenn 17 Mitglieder flöten gehen..und sie werden sich womöglich was anderes für die Zukunft überlegen müssen...
bin gespannt, ob er das auch wirklich durchzieht......
die Idee ist ja auch nicht zu verachten....die haben ihre Unterschrift und hoffentlich so viel Anstand, einem Kunden, hinter dem sie zuerst 3 Monate hinterhergeflitzt sind, um ihn in die Kasse zu kriegen..endlich den Auszahlungsschein zukommen zu lassen..
ich hab ihm geraten Muster 17 auszudrucken und mit zum Arzt zu nehmen...und nachweislich schriftlich dann bei der Kasse einzureichen...
das nächste, was er vermutlich machen wird: nach Genesung mit der gesamten FAmilie, sowie allen selbst dort versicherten Bekannte die Mitgliedschaft dort zu kündigen...und sich was anderes zu suchen....
(unter Einhaltung von Kündigungsfristen usw. natürlich)
das wird er aber wohl dann auch dort bei der KK laut kund tun...da wird der dortige KG-Fallmanager sich einiges anhören dürfen, wenn 17 Mitglieder flöten gehen..und sie werden sich womöglich was anderes für die Zukunft überlegen müssen...
bin gespannt, ob er das auch wirklich durchzieht......