Schweigepflichtentbindung-Herausgabegenehmigung

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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workaholic
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Schweigepflichtentbindung-Herausgabegenehmigung

Beitrag von workaholic » 07.03.2013, 13:42

hallo erst mal.

auch ich bin leider opfer einer KK geworden. geht um Krankengeld, bei dessen Antrag ich eine sog.

Schweigepflichtentbindung-Herausgabegenehmigung

unterschreiben musste.

jetzt (nach vielen monaten) geht es in den internen Gremien-Ausschuss, dann ggfls. in den vorläufigen Rechtsschutz /einstweiligen vorm Sozialgericht.

die Frage:ist es angebracht, die o.g. Erklärung zu widerrufen? da ich nach wie vor im Krankenstand bin.

danke für "sachdienliche" hinweise :-)

gruß
workaholic

broemmel
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Beitrag von broemmel » 07.03.2013, 14:49

Moin,

ich frage mal so sachdienlich.

Es geht darum, ob weiter Krankengeld gezahlt wird?
Jetzt liegen die Unterlagen beim Widerspruchsausschuss?
Danach willst Du, falls nicht zu Deinen Gunsten entschieden wird, vor das Sozialgericht?

Wenn Du möchtest das der MDK umfassend informiert ist, um über eine weitere Arbeitsunfähigkeit zu entscheiden ist eine Entbindung von der Schweigepflicht doch hilfreich. Je mehr Unterlagen zur Verfügung stehen, desto eher wird auf weitere au anerkannt.

Wenn Du nicht willst, das Entscheidungen aufgrund der vollständigen Informationen getroffen werden, dann zieh die doch zurück. Den Sinn sehe ich zwar nicht, aber die Möglichkeit hast Du ja.

workaholic
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Beitrag von workaholic » 07.03.2013, 22:15

hallo brommel.
es geht darum ob überhaupt KG gezahlt wird.
und die Unterlagen liegen beim Widerspruchausschuss.
Es geht darum, ob weiter Krankengeld gezahlt wird?
ja, danach SG aber vorher einstweilige Verfügung beantragen.

der mdk ist so ne sache........ ich kann diesem eindeutig nachweisen,
daß er widersprüchliche bzw. unwahre Berichte verfasst. auf die ich auch
die KK hingewiesen habe. - diese aber nur müde lächelt. ne lange geschichte, die ich hier wohl mal schreiben werde. haaresträubend !

ergo: ich kann und werde dem MDK unfähigkeit und nachlässigkeit nachweisen. zunächst beim antrag auf einstweiligen entscheid beim SG.
eigentlich auch eine privatklage wegen verbreiten von unwahrheiten über mich, mit der folge, daß nicht nur der soziale abstieg damit begann, sonder, was schwerwiegender ist, ich mit meiner gesundheit/krankheit dafür bezahlen muss.

aber wie schon erwähnt....... eine sehr lange geschichte.

besten dank für deine antwort.

gruß
workaholic.

ach ja....... Frage: wie könnte o. beschriebene Anzeige formuliert werden?

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