Rückzahlung KG

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Evi13
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Rückzahlung KG

Beitrag von Evi13 » 06.11.2011, 16:46

Hallo,

ich bräuchte mal dringend Hilfe. Zu den Fakten:

Bin seit XXXX arbeitsunfähig. Da bei Ende des Arbeitsverhältnisses die 6 Wochen Lohnfortzahlung noch nicht vorbei waren, ist die Krankenkasse für die restlichen 4 Wochen mit Krankengeld eingesprungen und zahlt bis heute noch Krankengeld.

Telefonisch sagte mir ein Mitarbeiter der KK, daß wenn ich eine Abfindung erhalte, ich die 4 Wochen Krankengeld (für Lohnfortzahlung) zurück zahlen muß.

Kann das sein? Die "echte" Abfindung erhalte ich nicht für entgangene Lohnansprüche (unechte Abfindung).

Es wäre toll, wenn mir hier jemand helfen könnte.

Vielen Dank schon mal.

Liebe Grüße
Zuletzt geändert von Evi13 am 03.01.2012, 23:35, insgesamt 3-mal geändert.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 06.11.2011, 18:51

Hallo,

kommt aufs Urteil an. Du kannst nicht zu Gunsten von Entgeltfortzahlungsansprüchen auf eine Abfindung umschwenken.
Was ist denn genau vereinbart worden?

LG, Fee

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