Nachträglich wurde eine volle EM-Rente auf Zeit bewilligt. Zeitpunkt des Rentenbeginns: 01.02.2011
Es wurde bereits die Rentennachzahlung bis lfd. mit dem gezahlten Krankengeld verrechnet und die Differenz überwiesen.
Es besteht aber außerdem eine private RV, die ihre Nachzahlungen bereits ab Beginn des Eintritts der EM (hier 01.08.10) gezahlt hat.
Dass die KK für die Versorgungsbezüge aus dieser privaten RV ab 01.02.2011 ihre Krankenkassenbeiträge erhebt, ist mir klar.
Aber darf die KK auch für die Zeit vom 01.08.10 bis 31.01.2011 auf die gezahlten Bezüge des privaten RV ihre Beitragszahlung erheben????? In diesem Zeitraum habe ich von meiner KK Krankengeld bezogen und keine EM-Rente der DRV.
Rentennachzahlung und KV-Beiträge
Moderator: Czauderna
Re: Rentennachzahlung und KV-Beiträge
Hallo,unter100 hat geschrieben:Nachträglich wurde eine volle EM-Rente auf Zeit bewilligt. Zeitpunkt des Rentenbeginns: 01.02.2011
Es wurde bereits die Rentennachzahlung bis lfd. mit dem gezahlten Krankengeld verrechnet und die Differenz überwiesen.
Es besteht aber außerdem eine private RV, die ihre Nachzahlungen bereits ab Beginn des Eintritts der EM (hier 01.08.10) gezahlt hat.
Dass die KK für die Versorgungsbezüge aus dieser privaten RV ab 01.02.2011 ihre Krankenkassenbeiträge erhebt, ist mir klar.
Aber darf die KK auch für die Zeit vom 01.08.10 bis 31.01.2011 auf die gezahlten Bezüge des privaten RV ihre Beitragszahlung erheben????? In diesem Zeitraum habe ich von meiner KK Krankengeld bezogen und keine EM-Rente der DRV.
wenn es sich um einen Versorgungsbezug handelt, darf das die Kasse auch dann, wenn nebenher keine Renten der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird.
Gruss
Czauderna
Re: Rentennachzahlung und KV-Beiträge
Czauderna hat geschrieben:Hallo,unter100 hat geschrieben:Nachträglich wurde eine volle EM-Rente auf Zeit bewilligt. Zeitpunkt des Rentenbeginns: 01.02.2011
Es wurde bereits die Rentennachzahlung bis lfd. mit dem gezahlten Krankengeld verrechnet und die Differenz überwiesen.
Es besteht aber außerdem eine private RV, die ihre Nachzahlungen bereits ab Beginn des Eintritts der EM (hier 01.08.10) gezahlt hat.
Dass die KK für die Versorgungsbezüge aus dieser privaten RV ab 01.02.2011 ihre Krankenkassenbeiträge erhebt, ist mir klar.
Aber darf die KK auch für die Zeit vom 01.08.10 bis 31.01.2011 auf die gezahlten Bezüge des privaten RV ihre Beitragszahlung erheben????? In diesem Zeitraum habe ich von meiner KK Krankengeld bezogen und keine EM-Rente der DRV.
wenn es sich um einen Versorgungsbezug handelt, darf das die Kasse auch dann, wenn nebenher keine Renten der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird.
Gruss
Czauderna
Danke, Czauderna. Ich hatte das schon nach meinen Recherchen befürchtet, denn es handelt sich um einen klaren Versorgungsbezug (VBLU). Nur beginnt die ihre Zahlung mit Eintritt des Versicherungsfalls und nicht wie RV erst 6 Monate nach Eintritt des Versicherungsfalls. Ich muss also auch für diese ersten 6 Monate den kompletten KV-Beitrag von damals 14,9 % (plus PV) zahlen.