Rente oder weiter KG?

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Moderator: Czauderna

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Kein Zuschauer mehr
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Rente oder weiter KG?

Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 28.07.2015, 18:23

Hallo Leute,

eine Kollegin von uns ist seit Dez. 2014 AU wegen rückenproblemen. Wurde operiert und kann ihren Beruf (Altenpflege/Dauernachtwache) nicht mehr ausüben.
Die KK drängt sie nun, einen Rentenantrag zu stellen, auch der Arzt hat gesagt sie müsse dies tun.
Stimmt das oder kann sie weiter KG beanspruchen evtl. bis zur aussteuerung?

LG
Brunhilde

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 28.07.2015, 19:46

Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass das Arbeitsverhältnis noch besteht.

billy
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Beitrag von billy » 28.07.2015, 20:25

Die Kasse kann und darf nicht zu einer Rentenantragstellung auffordern. Aber sie kann bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen dazu auffordern, einen Rehaantrag nach 51 Abs. 1 SGB V zu stellen und gleichzeitig damit die Entscheidungshoheit über diesen Antrag der Versicherten einschränken. Dieser Antrag kann (nicht muss!) durch die Rentenversicherung in einen Rentenantrag umgedeutet werden.

Das war jetzt die Kurzfassung. Der Prozess selber ist sehr lang und es ist lange nicht gesagt, dass die Umdeutung auch tatsächlich erfolgt.

Gegen die Aufforderung zur Rehaantragstellung allerdings könnte die Kollegin wenig tun, wenn die Voraussetzungen (Gefährdung/Minderung der Erwerbsfähigkeit) laut einem ärztlichen Gutachten vorliegen.

Grüße
Billy

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 28.07.2015, 20:32

Hallo Billy,

in Reha war sie schon. Dort wurde eben festgestellt, dass sie ihren Job nicht mehr machen kann. Irgendwann rief die KK an und meinte, sie müsse einen Rentenantrag stellen.
Ihr Arzt sagt nun auch, sie müsse das Rentenverfahren in die Wege leiten. Kann sie nicht erstmal den KG Anspruch ausschöpfen?

LG Bruni

billy
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Beitrag von billy » 28.07.2015, 21:02

Ganz ehrlich....so wie du die Lage schilderst, ist hier tatsächlich eher die RV zuständig. Krankengeld dient zur Überbrückung einer Arbeitsunfähigkeit bis der Versicherte wieder arbeiten kann. Ist klar, dass dies nicht mehr eintritt, ist eigentlich der Rentenbezug der korrekte Weg. Es ist nicht Aufgabe der KV, Erwerbsunfähige über Wasser zu halten.

Soviel zur Theorie und dem Willen des Gesetzgebers.

Die Tatsache, dass bereits eine Reha gemacht wurde, ist kein Hindernisgrund für einen erneuten Antrag auf Verlangen der Kasse. Die wichtige Frage jetzt ist aber.....wurde die Kollegin bereits zu dem ersten Antrag von der Kasse aufgefordert?

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 28.07.2015, 21:11

Ja, Billy, sie wurde zum Rehaantrag von der Kasse aufgefordert. Die Reha fand von April 2015 bis Mai 2015 statt.
Obwohl sich an der Diagnose (Wirbelfrakturen, Osteoporose) nichts änderte (wie auch) ist die Ärztin der Ansicht, "wegen so was" könne man nicht länger AU schreiben.
Klasse Aussage, oder?
Kniffelig ist halt, dass das Arbeitsverhältnis als Pflegekraft noch besteht, meine Kollegin nicht kündigen will, aber auch nicht arbeiten kann. Wenn sie Rente beantragt, so ihr Arzt, muss sie ihr AV doch aber kündigen, oder nicht?

Wir wissen echt nicht wirklich weiter.

LG Bruni

billy
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Beitrag von billy » 28.07.2015, 21:22

Wenn sie zu dem ersten Antrag bereits aufgefordert wurde, dann wird die RV diesen Antrag vermutlich umdeuten wollen/müssen. Dazu fordern sie einen formellen Rentenantrag und da hat sich die Kasse jetzt angehängt.

Grundsätzlich ist es so, dass es den formellen Antrag gar nicht braucht, die RV diesen aber sehr gern fordert. Es gibt Urteile dazu, wonach der RV-Träger verpflichtet ist, auch ohne diesen formellen Antrag zu entscheiden. Ich tippe mal, die Kasse wird den RV-Träger darauf auch hinweisen und dann passiert das, ohne dass die Kollegin etwas dagegen tun kann.

Wie gesagt....solche Fälle hat der Gesetzgeber der Zuständigkeit der Rente zugedacht, nicht der Kasse. Ich verstehe, dass die Kollegin so lange wie möglich das höhere Krankengeld ausschöpfen möchte. Dem hat das Bundessozialgericht aber bereits mehrfach einen Riegel vorgeschoben.

Um die Frage zu beantworten: nein, die Kollegin muss diesen formellen Antrag nicht stellen. Ob es ihr etwas nützt, ist aber fraglich....

Grüße
billy

Kein Zuschauer mehr
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Beitrag von Kein Zuschauer mehr » 28.07.2015, 21:30

Vielen Dank, Billy.

LG Bruni

billy
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Beitrag von billy » 28.07.2015, 21:34

Sehr gern. Und viel Glück für die Kollegin.

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