Rehahantrag § 51 und Übergangsgeld

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Antworten
CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Rehahantrag § 51 und Übergangsgeld

Beitrag von CiceroOWL » 10.01.2013, 09:12


reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 10.01.2013, 10:33

Hallo CiceroOwl,
danke für die zwei links. Beseitigt zwar nicht alle "Unklarheiten", ist aber eine gut verständliche Zusammenfassung und Erklärung des §51 SGB V und seinen Auswirkungen.
Was m.E. fehlt, ist eine Erklärung zum "eingeschränkten Dispositionsrecht" als Folge des §51 (oder ein "Querverweis").

Und ich bleibe dabei: Wenn eine KK zum MDK Termin auffordert, um eine "Anwendung des §51" zu prüfen, dann sollte das dem Versicherten im Anschreiben klar dargelegt werden (wie auch "Zweifel an der AU) und nicht in Phrasen wie "zur Sicherung des Heilerfolges" versteckt werden.

LG
ReallyAngry

CiceroOWL
Beiträge: 5211
Registriert: 20.09.2008, 14:11

Na denn

Beitrag von CiceroOWL » 10.01.2013, 10:44


reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 10.01.2013, 11:08

Danke. Les' ich später.

Antworten