Rehaantrag 2 Wochen Frist ???

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

DEPRIMAN
Beiträge: 33
Registriert: 05.02.2013, 20:06

Rehaantrag 2 Wochen Frist ???

Beitrag von DEPRIMAN » 28.11.2013, 19:13

Hallo liebe Mitglieder,
ich hoffe ihr werdet mir mit meinem Problem weiterhelfen können...


Zu mir...
ich bin seit Januar 2013 krank geschrieben (Psychische Störung..festgestellt bereits Anfang 2012) , erhalte seit März Krankengeld von der KK und seit April bin ich arbeitslos.
Trotz Psychopharmaka, Schlaftabletten, Ergotherapie und Psychotherapie geht es mir nicht besser...

Nun habe ich gestern einen Brief der Krankenkasse erhalten mit etlichen Blättern die ich ausfüllen soll (Antrag auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte... (Rehabilitationsantrag G 100+ G110)...auch ein Durchschreibsatz den mein Psychiater ausfüllen soll (Ärztlicher Befundbericht zum Rehabilitationsantrag der Rentenversicherung )


In dem Schrieb steht auch daß der MDK (durch ein Telefonat mit meinem Psychiater..er hat mir dies erzählt !) durch ein ärztliches Gutachten festgestellt hat, daß meine Erwerbsfähigkeit gegenwärtig erheblich gefährdet bzw. gemindert ist.

Durch die medizinische Rehabilitation sieht die KK die Möglichkeit der Verbesserung meiner Erwerbsfähigkeit...aus diesem Grund fordern sie mich auf, einen Rehaantrag zu stellen.
Für solche Maßnahmen ist die Deutsche Rentenversicherung vorrangig zuständig....schreibt mir meine KK.
Ich soll meiner KK die ganzen Blätter ausgefüllt bis SPÄTESTENS 10 Dezember zurück schicken und um alles weitere wird sich dann meine KK kümmern.

Frage:
Muß ich dies jetzt machen oder kann ich mir tatsächlich 10 Wochen Zeit lassen ?
Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage ?
Bin auf mein KG angewiesen und kann mir nicht erlauben daß es mir gesperrt wird !
Wäre es sinnvoll die ganzen Bögen an die KK zurück zu senden mit der Bitte daß sie ihren Teil zuerst ausfüllen dann den Rest ich und mein Arzt....und ich dann persönlich den Antrag bei meiner DRV vor Ort abgebe ?
Was soll ich machen ...wie vorgehen....
denke nicht daß es in Ordnung ist das mein Doc und ich alles ausfüllen und der KK die ganzen Daten zusende...
Ist ja NETT von denen gemeint daß sie den Rest dann erledigen....aber ich denke da ist was faul !

Gruß

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 28.11.2013, 23:13

Hallo,
das Gesetz schreibt hier die 10 Wochen-Frist vor für den Fall dass der MDK im Gutachten die Voraussetzungen des § 51 SGB bestätigt. Das die Kasse von dir den Antrag innerhalb von 2 Wochen haben will - haben sie dir das schriftlich gegeben ? - wenn ja, stell doch mal den Text hier rein - wenn nein, dann haben sie es eben probiert früher an den Antrag zu kommen - das klappt maches mal, weil, welcher Versicherte weiss das schon mit den 10 Wochen.
Gruss
Czauderna

DEPRIMAN
Beiträge: 33
Registriert: 05.02.2013, 20:06

Beitrag von DEPRIMAN » 28.11.2013, 23:58

Hallo Czauderna,
leider habe ich keinen Scanner und kann dir so nicht das original Anschreiben hier reinsetzen....oben habe ich ja schon aufgeführt was die mir geschrieben haben, damit habe ich auch kein Problem...bin bereit die med. Reha anzutreten..und den Antrag dafür mit meinem Doc auszufüllen....nur die 2 Wochen Frist finde ich daneben.
Möchte sicher gehen daß meine KK mir nicht das KG sperren kann wenn ich die 2 Wochen nicht einhalte....habe schon mehrmals gelesen daß man gesetzlich 10 Wochen Zeit dafür bekommt..stimmt doch, oder ?

Hier die letzten 3 Zeilen von dem Schreiben:



Bitte senden sie deshalb den beiligenden Antrag innerhalb von 2 Wochen bis zum 10.12.2013 augefüllt und unterschrieben an uns zurück.
Alles Weitere veranlassen wir dann für Sie und Ihre Gesundheit.

Bitte beachten Sie, dass ein nichtgestellter Antrag zum Wegfall des Krankengeldanspruchs führen kann.

Gruß

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 29.11.2013, 06:59

Hallo Depriman,
zu deinen Fragen:
Muß ich dies jetzt machen oder kann ich mir tatsächlich 10 Wochen Zeit lassen ?
Wie Czauderna geschrieben hat: Du musst den Antrag innerhalb von 10 Wochen stellen. (§51, SGB V)
Wäre es sinnvoll die ganzen Bögen an die KK zurück zu senden mit der Bitte daß sie ihren Teil zuerst ausfüllen dann den Rest ich und mein Arzt....und ich dann persönlich den Antrag bei meiner DRV vor Ort abgebe ?
Dieses Vorgehen ist sogar sehr sinnvoll, allerdings reicht es, nur den Bogen, der für die KK bestimmt ist zurück zu senden. Die DRV entscheidet über die Sinnhaftigkeit einer REHA. Die Krankenkasse braucht dazu keine weiteren Befundberichte, höchstens der MDK und der hat sich ja schon in deinem Fall geäußert.
Bitte beachten Sie, dass ein nichtgestellter Antrag zum Wegfall des Krankengeldanspruchs führen kann.
Das ist ja wohl voll daneben. Eine klare gesetzeswidrige Drohung, da die 10 Wochen-Frist auf 14 Tage reduziert wird.
Bitte senden sie deshalb den beiligenden Antrag innerhalb von 2 Wochen bis zum 10.12.2013 augefüllt und unterschrieben an uns zurück.
Alles Weitere veranlassen wir dann für Sie und Ihre Gesundheit.
..."unsere" statt "Ihre" Gesundheit wäre wohl hier passender gewesen.
Die sind nicht nett, sondern wollen mal wieder einen Kunden über den Tisch ziehen um evtl. etwas Krankengeld einzusparen.
Kopier das Schreiben und beschwere dich - falls du genug Kraft hast - z.B. bei deiner Krankenkasse, beim Patientenbeauftragten der Bundesregierung, melde es der Unabhängigen Patientenberatung, dem Spitzenverband der GKV. Aber erst, nachdem du den Teil, der von der Kasse auszufüllen zurückerhalten hast.

Und noch ein Tipp am Rande: Laß doch mal deine Medikation überprüfen, indbesondere auf Neben-und Wechselwirkungen, da die Therapie nicht gerade von "Erfolg gekrönt" erscheint.
Sorry für diesen Tipp, denn er verlangt von dir einen Kraftakt, der möglicherweise zur Zeit schwer zu "wuppen" ist.
Gruß
ReallyAngry

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 29.11.2013, 09:26

Hallo,
ja, das ist klar - die Kasse hat es probiert mit den zwei Wochen und das geht so nicht - vor allem weil sie auch mit der Drohung der Krankengeldsperre kommt und das geht auch nur mit der 10 Wochen-Frist - also widerspruch und zwar sofort.
Gruss
Czauderna

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 29.11.2013, 09:44

Das hatten wir hier schon einmal.

Lass Dir das Gutachten schicken, um zu sehen, ob wirklich die Voraussetzungen nach § 51 SGB V vorliegen (Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert)

Dann gilt eine 10 Wochen Frist.

Wenn zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit eine Kur empfohlen wird erfolgte wohl die Aufforderung im Rahmen der Mitwirkungspflichten.

Da gibt es keine genaue Frist, sondern es heisst im angemessenen Rahmen.

Um das abschliessend beantworten zu können sollte man mal einen Blick auf das Gutachten werfen. Kannst du selber anfordern oder der behandelnde Arzt.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Re: Rehaantrag 2 Wochen Frist ???

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.11.2013, 11:16

Zu den 10 Wochen oder 2 Wochen kann ich ohne das komplette Schreiben und die von der Kasse aufgeführten Rechtsgrundlagen keine Einschätzung abgeben.
DEPRIMAN hat geschrieben: Wäre es sinnvoll die ganzen Bögen an die KK zurück zu senden mit der Bitte daß sie ihren Teil zuerst ausfüllen dann den Rest ich und mein Arzt....und ich dann persönlich den Antrag bei meiner DRV vor Ort abgebe ?
Die Frage ist, was du damit erreichen möchtest. Wenn du nicht willst, dass die Kasse Einblick in die medizinischen Unterlagen erhält, wäre es sinnvoll. Wichtig ist, dass du dir die Abgabe des Antrages von der DRV bestätigen lässt, da du im Streifall die Einhaltung der Frist nachweisen musst.

Wenn du möchtest, dass die DRV alle Unterlagen komplett hat und die Reha schnellstmöglich bewilligt wird, gib alles zusammen bei der Kasse ab, damit die Unterlagen zusammen an die DRV geschickt werden.

Ich würde dir auch nicht raten, die 10-Wochen-Frist komplett auszuschöpfen. Dein Krankengeldanspruch endet nach deiner Schilderung spätestens im Juni 2014 (bei Vorerkrankungen noch früher) und da ist es wichtig, jetzt in die Pötte zu kommen, damit du entweder wieder arbeiten kannst oder aber das Rentenverfahren in Gang kommt. Nach meiner Erfahrung gibt es z. Z. ziemliche Wartezeiten bei psychosomatischen Rehas, d. h., wenn du jetzt die Frist ausreizt, kann es dazu kommen, dass du mit dem Ende der Krankengeldzahlung plötzlich ohne alles da stehst - nämlich dann, wenn du dich auf der einen Seite der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stellen kannst, da du weiter arbeitsunfähig bist, auf der anderen Seite die Nahtlosigkeitsregelung nicht greift, da die Rentenversicherung keine verminderte Erwerbsfähigkeit für mehr als 6 Monate feststellt.

DEPRIMAN
Beiträge: 33
Registriert: 05.02.2013, 20:06

Beitrag von DEPRIMAN » 29.11.2013, 12:03

Erstmal vielen Dank für eure Antworten :)

Also in dem Schreiben werden keine Paragraphen genannt !


Hier mal der ganze Text:



Antrag auf Leistungen bei der Deutschen Rentenversicherung

Sehr geehrter Herr.....

Sie sind seit dem..1.2013 arbeitsunfähig und erhalten Krankengeld von der DAK- Gesundheit. Das Krankengeld hat die Funktion den eingetretenen Entgeltausfall für einen befristeten Zeitraum auszugleichen. Es ist nicht als Dauerleistung angelegt.

Dies gilt vor allem dann, wenn die Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist. Um dies zu prüfen und um Ihre ärztliche Behandlung zu unterstützen, habe ich den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) um Hilfe gebeten. Der MDK hat dabei in einem ärztlichen Gutachten festgestellt, dass Ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet bzw. gemindert ist.

Wir sehen durch die medizinische Rehabilitation die Möglichkeit der Verbesserung Ihrer Erwerbsfähigkeit. Aus diesem Grund fordern wir Sie zur Stellung eines Antrags auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation auf. Für solche Maßnahmen ist die Deutsche Rentenversicherung vorrangig zuständig.

Bitte senden Sue deshalb den beiliegenden Antrag innerhalb zwei Wochen, also bis spätestens 10.12.2013 , ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück. Alles Weitere veranlassen wir für Sie und Ihre Gesundheit.

Bitte besachten Sie, dass ein nichtgestellter Antrag zum Wegfall des Krankengeldanspruchs führen kann.

Mit freundlichen Grüßen,
Antje Fiebig

Anlage; Rehabilitationsantrag


SO; WIE SOLL ICH JETZT WEITER VORGEHEN ?
SOLL ICH JETZT HEUTE NOCH EINEN WIEDESPRUCH AN DIE KK SCHREIBEN MIT DEM HINWEIS DASS DIE 2 WOCHEN NICHT RECHTENS SIND UND MIR 10 WOCHEN ZUSTEHEN ?
WENN ICH JETZT NICHT REAGIERE, DANN WERDEN DIE MIR WOHL AB DEM 10.12 DIE KG ZAHLUNG EINSTELLEN ?
[/i]

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 29.11.2013, 12:23

Was willst Du denn jetzt eigentlich?

Reha oder nicht Reha....
Reha ja, aber Antrag stellen wann Du es möchtest...
Reha Antrag so spät wie möglich stellen.....

Worum geht es jetzt? Hast Du das MDK Gutachten angefordert? Hast Du mal mit Deinem behandelnden Arzt gesprochen?

DEPRIMAN
Beiträge: 33
Registriert: 05.02.2013, 20:06

Beitrag von DEPRIMAN » 29.11.2013, 13:01

@broemmel

Ich möchte und werde die Reha machen....aber ICH LASSE MIR VON KEINEM MENSCHEN UND KEINER SACHE MEHR IM LEBEN DRUCK MACHEN !
In KEINSTER WEISE !
Und wenn mich JEMAND versucht zu verarschen mit 2 Wochen, obwohl ich 10 Wochen dazu Zeit hätte....dann kommt das SCHLECHTESTE in mir hervor.
Ich bin psychisch krank....ich kann keinen Stress und Druck gebrauchen.
Daß macht alles nur schlimmer..

Und NEIN, das Gutachten habe ich nicht angefordert.....dies würder ich ja zusammen mit dem Wiederspruch machen...weil die 2 Wochen Frist um den Rehaantrag zu stellen sind anscheinend nicht RECHTENS !

Am Montag gehe ich wieder zu meinem Psychiater....falls ich kein Tief hab.

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Beitrag von Czauderna » 29.11.2013, 13:31

Hallo,
zu meinem Pech hast du die Kasse genannt, daher bin ich jetzt etwas befangen, ändere aber meine Meinung deshalb nicht - höre auf die anderen Experten !!.
Gruss
Czauderna

broemmel
Beiträge: 2584
Registriert: 08.01.2012, 23:10

Beitrag von broemmel » 29.11.2013, 14:09

DEPRIMAN hat geschrieben:@broemmel

Ich möchte und werde die Reha machen....aber ICH LASSE MIR VON KEINEM MENSCHEN UND KEINER SACHE MEHR IM LEBEN DRUCK MACHEN !
In KEINSTER WEISE !
Und wenn mich JEMAND versucht zu verarschen mit 2 Wochen, obwohl ich 10 Wochen dazu Zeit hätte....dann kommt das SCHLECHTESTE in mir hervor.
Ich bin psychisch krank....ich kann keinen Stress und Druck gebrauchen.
Daß macht alles nur schlimmer..

Und NEIN, das Gutachten habe ich nicht angefordert.....dies würder ich ja zusammen mit dem Wiederspruch machen...weil die 2 Wochen Frist um den Rehaantrag zu stellen sind anscheinend nicht RECHTENS !

Am Montag gehe ich wieder zu meinem Psychiater....falls ich kein Tief hab.
Es besteht kein Grund zu schreien.
Im Internet steht das Schreiben in Grossbuchstaben oder in Fettschrift für Schreien. Ich sehe dazu keinen Grund.

Wie vorher schon geschrieben wurde kann keiner eine Beurteilung der zutreffenden Frist abgeben, wenn das Gutachten nicht bekannt ist.

Aber anscheinend hast Du Dich ja schon festgelegt. Also für die Frage was Du machen kannst:

Leg Widerspruch ein. Begründe diesen warum Du nicht innerhalb der gesetzten Frist den Reha Antrag stellen willst. Aus meiner Sicht braucht man dazu das Gutachten. Wenn Du der Meinung bist es geht ohne... dann schreib einfach nur das Du Widerspruch einlegst und Deiner Meinung eine 10 Wochen Frist für die Abgabe des Reha Antrages gilt.

Mehr kann ich dann nicht raten da ich der Meinung bin das man sich vor einer Entscheidung erst die entsprechenden Grundlagen beschaffen sollte. Dann hält man sich sein eigenes Ziel vor Augen (deshalb die Frage ob Reha oder nicht Reha), wägt ab und entscheidet dann.

Alles Gute

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 29.11.2013, 14:18

Ein solches Schreiben hätte ich von dieser Kasse nicht erwartet.

Auch bei uns gibt es Bestrebungen, nicht mehr mit der 10-Wochen-Keule zu drohen, sondern die Reha im Einvernehmen mit dem Versicherten einzuleiten. Bis auf den letzten Satz würde ich das Schreiben in diesem Sinne interpretieren. Aber dann kann ich doch nicht in letzten Satz mit dem Wegfall des Krankengeldes drohen?!?

Wenn du mich fragst, so ist dieser letzte Satz ohne rechtliche Relevanz und lediglich ein Einschüchterungsversuch. Was dir natürlich nichts nützt, wenn das Krankengeld tatsächlich eingestellt wird und du um dein Krankengeld kämpfen musst.

Ein solches Schreiben hat vielleicht bei dem ein oder anderen "Erfolg", aber bei mir würde es genau dieselbe Reaktion wie beim Threadersteller hervorrufen: SO GEHT MAN MIT MIR NICHT UM! Und wenn ich dann auf Sturkopp schalte, mache ich extra nicht, was die wollen, selbst dann, wenn ich mir damit im Endeffekt selbst schade.

Mein Rat:

Sieh dies beiden Sachen (Rehaantragstellung und diesen Brief), auch wenn es schwer fällt, als zwei getrennte Sachen an. Einmal die Frage der Rehaantragsstellung - wenn du eine Reha machen willst, solltest du den Antrag in deinem eigenen Interesse schnellstmöglich stellen. Du kannst den für dich bestimmten Antrag ausfüllen und der Kasse vorlegen (am besten den Eingang schriftlich bestätigen lassen), die ärztlichen Befundberichte können nachgereicht werden.

Auf der anderen Seite würde ich klarstellen, was du von diesem Schreiben hältst und wie es auf dich gewirkt hat. Am besten als schriftliche Beschwerde. Und dass du den Antrag trotz und nicht wegen des Schreibens stellst, da du selbst eine Reha möchtest.

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 29.11.2013, 17:24

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Ein solches Schreiben hätte ich von dieser Kasse nicht erwartet.

Auch bei uns gibt es Bestrebungen, nicht mehr mit der 10-Wochen-Keule zu drohen, sondern die Reha im Einvernehmen mit dem Versicherten einzuleiten. Bis auf den letzten Satz würde ich das Schreiben in diesem Sinne interpretieren. Aber dann kann ich doch nicht in letzten Satz mit dem Wegfall des Krankengeldes drohen?!?
@GKV: Ähm, wir kennen das Gutachten alle zusammen nicht und sollten weder Vorverurteilungen machen noch von einem Sachverhalt auf das Agieren einer ganzen Kasse schließen. Ich zitiere mal broemmel:

Das hatten wir hier schon einmal.
Lass Dir das Gutachten schicken, um zu sehen, ob wirklich die Voraussetzungen nach § 51 SGB V vorliegen (Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert)
Dann gilt eine 10 Wochen Frist.
Wenn zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit eine Kur empfohlen wird erfolgte wohl die Aufforderung im Rahmen der Mitwirkungspflichten.
Da gibt es keine genaue Frist, sondern es heisst im angemessenen Rahmen.



@Depriman: Nicht aufregen. Es ist ein Musterschreiben. Mehr nicht. Antworte ganz sachlich darauf warum Du gerne eine Reha machen möchtest, nur zur Zeit nicht machen kannst.

Carola
Beiträge: 368
Registriert: 20.12.2010, 16:27

Beitrag von Carola » 29.11.2013, 18:08

2010 hatte ich das selbe.
Einladung zum Gespräch.
2 Mitarbeiter von der AOK-NW gaben mir das Schreiben das ich sofort
unterschreiben sollte.
Frist 2 Wochen bis zur Reha-Antragsabgabe.
MDK hätte geschrieben das es eilt, also sei (§51, SGB V) nicht massgeblich
für mich.
Als ich nach der Reha alle Gutachten erhalten hatte, war das Gutachten des
MDK`s ohne den Stempel "Eilt sehr"
AOK-NW eben.
Ansonsten stimme ich GerneKrankenVersichert mit allen seinen Aussagen zu!
lg

Antworten