Guten Morgen,
ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis und bin aufgrund von Mobbing krank geschrieben.
Darf die Krankenkasse mich in so einem Fall in auffordern eine Reha zu beantragen ? Da mein Vertrag nicht verlängert werden wird könnte ich an diesen Arbeitsplatz nicht zurück kehren.
Reha
Moderator: Czauderna
Re: Reha
Hallo,
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - bei dem, was die Kasse von dir will, geht es nicht um die Arbeitsunfähigkeit, verbunden mit deinem Arbeitsplatz, sondern um deine Erwerbsfähigkeit insgesamt. Das liegt auch daran, dass "Mobbing" keine Diagnose ist, sondern eine entsprechende Erkrankung durch Mobbing ausgelöst werden kann.
Also, ja,., die Kasse kann und darf das, ja muss es sogar (je, nach Fallage)
Gruss
Czauderna
das eine hat mit dem anderen nichts zu tun - bei dem, was die Kasse von dir will, geht es nicht um die Arbeitsunfähigkeit, verbunden mit deinem Arbeitsplatz, sondern um deine Erwerbsfähigkeit insgesamt. Das liegt auch daran, dass "Mobbing" keine Diagnose ist, sondern eine entsprechende Erkrankung durch Mobbing ausgelöst werden kann.
Also, ja,., die Kasse kann und darf das, ja muss es sogar (je, nach Fallage)
Gruss
Czauderna
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Re: Reha
Erstmal danke für die Antwort.
In welchen Fällen müsste ich die Reha nicht durchführen ? Klar sollte ich etwas tun. Für mich ist es besser dies in Form einer Therapie zu machen so das ich in meinem Umfeld bleiben kann.
In welchen Fällen müsste ich die Reha nicht durchführen ? Klar sollte ich etwas tun. Für mich ist es besser dies in Form einer Therapie zu machen so das ich in meinem Umfeld bleiben kann.
Re: Reha
Hallo,Rick.Grimes hat geschrieben: ↑07.11.2022, 14:00Erstmal danke für die Antwort.
In welchen Fällen müsste ich die Reha nicht durchführen ? Klar sollte ich etwas tun. Für mich ist es besser dies in Form einer Therapie zu machen so das ich in meinem Umfeld bleiben kann.
die Krankenkasse wird auf die Aufforderung zur Reha-Beantragung immer dann verzichten, wenn es entsprechende Gründe dafür gibt, vor allen Dingen, wenn diese im medizinischen Bereich liegen. Da bei der Krankenkasse aber keine Mediziner/Psychologen/innen in der Fallsteuerung tätig sind, können das auch nur Mediziner/Psychologen/innen beurteilen und die sind beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung tätig.
Für dich bedeutet dies - Widerspruch gegen die Aufforderung zur Reha-Beantragung und als Widerspruchsbegründung deinen Arzt/Ärztin oder
Psychotherapeuten/in mit ins Boot holen. Es gibt übrigens auch ambulante Reha-Maßnahmen, welche auch von der Rentenversicherung bezahlt werden.
Hier würde ich dir empfehlen, sich bei der Rentenversicherung entsprechend beraten zu lassen, inwieweit das an deinem Wohnort, bzw. in naher Umgebung möglich wäre.
Gruss
Czauderna