Reha: Krankengeld wenn die RV kein Übergangsgeld zahlt?
Moderator: Czauderna
...hab eben mit der AA gesprochen: die sieht das anders! Abmeldung zum Beginn der Reha ist schon vorgemerkt.
Das würde heißen, ich hab eine Lücke von ca. 2 Wochen bis evtl. die KK einspringt... kann das sein?? Es geht ja nicht nur um die Kohle, ich müsste mich dann ja für diese Zeit auch freiwillig krankenversichern etc.
Das ist ein bürokratischer Albtraum! Ich fühl mich wie verschollen im Bermudadreieck zwischen AA, RV und KK.
Das würde heißen, ich hab eine Lücke von ca. 2 Wochen bis evtl. die KK einspringt... kann das sein?? Es geht ja nicht nur um die Kohle, ich müsste mich dann ja für diese Zeit auch freiwillig krankenversichern etc.
Das ist ein bürokratischer Albtraum! Ich fühl mich wie verschollen im Bermudadreieck zwischen AA, RV und KK.
Hallo,manoli hat geschrieben:...hab eben mit der AA gesprochen: die sieht das anders! Abmeldung zum Beginn der Reha ist schon vorgemerkt.
Das würde heißen, ich hab eine Lücke von ca. 2 Wochen bis evtl. die KK einspringt... kann das sein?? Es geht ja nicht nur um die Kohle, ich müsste mich dann ja für diese Zeit auch freiwillig krankenversichern etc.
Das ist ein bürokratischer Albtraum! Ich fühl mich wie verschollen im Bermudadreieck zwischen AA, RV und KK.
Die Krankenkasse anrufen und klären.
Es wird für dich keine finanzielle Lücke geben.
Gruss
Czauderna
@CiceroOWL: Begründung = Beginn einer Reha, zuständiger Leistungsträger ist dann die RV.
@Czauderna: die Krankenkasse hatte ich bereits vor der AA angerufen und da wurde mir eben gesagt, wie oben geschrieben, dass sie erst nach Ablauf der 6 Wochen AU zahlen und nicht mit Rehabeginn und dass die AA diese Lücke ausfüllen müsste.
@Czauderna: die Krankenkasse hatte ich bereits vor der AA angerufen und da wurde mir eben gesagt, wie oben geschrieben, dass sie erst nach Ablauf der 6 Wochen AU zahlen und nicht mit Rehabeginn und dass die AA diese Lücke ausfüllen müsste.
Hallo,manoli hat geschrieben:@CiceroOWL: Begründung = Beginn einer Reha, zuständiger Leistungsträger ist dann die RV.
@Czauderna: die Krankenkasse hatte ich bereits vor der AA angerufen und da wurde mir eben gesagt, wie oben geschrieben, dass sie erst nach Ablauf der 6 Wochen AU zahlen und nicht mit Rehabeginn und dass die AA diese Lücke ausfüllen müsste.
Deshalb schrieb ich ja "klären" - von deiner Krankenkasse kannst du erwarten, dass diese sich ggf. Mit dem AA. In Verbindung setzt, u.U. Auch in der Frage des Übergangsgeldanspruches mit der Rentenversicherung - wenn diese beiden nicht zahlen muss die Krankenkasse zahlen, das ist die Crux an der Sache, und wenn die Kasse das nicht will, muss sie das klären, nicht du.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 12.09.2014, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.