Reha erst nein dann wieder ja dann doch nein
Moderator: Czauderna
Reha erst nein dann wieder ja dann doch nein
Hei ich stelle mich mal kurz vor bin 61 war bis vor 15 Monaten selbständig aus Gesundheitlichen Gründen aufgehört und versucht wieder als Arbeitnehmer Fuß zu fassen. Haute nicht hin . Bin im Krankengeld habe verschiedene Baustellen was meine Krankheiten betrifft.
Es wurde ein Reha Antrag gestellt bei der RV. Der wurde abgelehnt. Bei der Krankenkasse angerufen nachgefragt ob Wiederspruch wurde mir geraten bringt nichts weil ich ja nicht genug Leistungen vor Ort in Anspruch genommen hatte wie zb. Kg, Ergo Elektro usw. Ich solle das alles verschreiben lassen und dann einen neuen Antrag auf Reha stellen.
Beim VDK nachgefragt gleiche Aussage macht keinen Sinn .Etwas Zeit vergehen lassen dann neuen Antrag. Jetzt bekam ich Post von der KK steht drin es wurde ein Gutachten vom MD erstellt und es wurde festgestellt das meine Erwerbsfähigkeit sehr stark gefährdet ist und ich den Reha Antrag nicht zurücknehmen darf oder auch einen Termin für den Beginn der Reha nicht verschieben darf. Das Schreiben kam also da war die Wiederspruchs Frist schon abgelaufen.
Bei der KK nachgefragt was das jetzt auf sich hat mit dem Schreiben und dem Gutachten .Ergebnis die nette Dame sagte neuen Antrag auf Reha stellen über den Hausarzt und das Gutachten würde dann mit zur RV geschickt und dann würde wohl auf Grund des Gutachtens eine Reha genehmigt. Zwei Tage später noch mal angerufen hatte noch ne Frage .Andere Sachbearbeiterin am Telefon die sich noch mal alles angeschaut Rücksprache mit ihrer Chefin gehalten Ergebnis ich soll doch keine Reha beantragen und das schreiben wäre jetzt gegenstandslos. Das Gutachten steht aber immer noch im Raum.
Mein KG:läuft mitte Sept.aus was dann habe ich auch noch keine Ahnung und ob ich irgendwie in Reha komme steht wohl auch in den Sternen .Welche Meinung habt ihr hier zu diesem Vorgang.
LG.Micha
Es wurde ein Reha Antrag gestellt bei der RV. Der wurde abgelehnt. Bei der Krankenkasse angerufen nachgefragt ob Wiederspruch wurde mir geraten bringt nichts weil ich ja nicht genug Leistungen vor Ort in Anspruch genommen hatte wie zb. Kg, Ergo Elektro usw. Ich solle das alles verschreiben lassen und dann einen neuen Antrag auf Reha stellen.
Beim VDK nachgefragt gleiche Aussage macht keinen Sinn .Etwas Zeit vergehen lassen dann neuen Antrag. Jetzt bekam ich Post von der KK steht drin es wurde ein Gutachten vom MD erstellt und es wurde festgestellt das meine Erwerbsfähigkeit sehr stark gefährdet ist und ich den Reha Antrag nicht zurücknehmen darf oder auch einen Termin für den Beginn der Reha nicht verschieben darf. Das Schreiben kam also da war die Wiederspruchs Frist schon abgelaufen.
Bei der KK nachgefragt was das jetzt auf sich hat mit dem Schreiben und dem Gutachten .Ergebnis die nette Dame sagte neuen Antrag auf Reha stellen über den Hausarzt und das Gutachten würde dann mit zur RV geschickt und dann würde wohl auf Grund des Gutachtens eine Reha genehmigt. Zwei Tage später noch mal angerufen hatte noch ne Frage .Andere Sachbearbeiterin am Telefon die sich noch mal alles angeschaut Rücksprache mit ihrer Chefin gehalten Ergebnis ich soll doch keine Reha beantragen und das schreiben wäre jetzt gegenstandslos. Das Gutachten steht aber immer noch im Raum.
Mein KG:läuft mitte Sept.aus was dann habe ich auch noch keine Ahnung und ob ich irgendwie in Reha komme steht wohl auch in den Sternen .Welche Meinung habt ihr hier zu diesem Vorgang.
LG.Micha
Re: Reha erst nein dann wieder ja dann doch nein
Hallo und willkommen im Forum
So, wie geschildert kann ich nur empfehlen, dir von der Krankenkasse schriftlich bestätigen zu lassen, dass du keinen Widerspruch gegen die Reha-Ablehnung einlegen musst. Damit sicherst du dir dein Krankengeld. Auskünfte diesbezüglich am Telefon taugen nichts. Wenn du schreibst, dass dein Krankengeld im September ausläuft, dann hast du jetzt schon den genauen Tag schriftlich von deiner Kasse erhalten ?.
Ich empfehle auch, dir das Gutachten des MDK von der Kasse geben zu lassen, damit du dieses einem eventuellen Neuantrag beifügen kannst für die Rentenversicherung - wenn du die Reha haben möchtest.
Gruss
Czauderna
So, wie geschildert kann ich nur empfehlen, dir von der Krankenkasse schriftlich bestätigen zu lassen, dass du keinen Widerspruch gegen die Reha-Ablehnung einlegen musst. Damit sicherst du dir dein Krankengeld. Auskünfte diesbezüglich am Telefon taugen nichts. Wenn du schreibst, dass dein Krankengeld im September ausläuft, dann hast du jetzt schon den genauen Tag schriftlich von deiner Kasse erhalten ?.
Ich empfehle auch, dir das Gutachten des MDK von der Kasse geben zu lassen, damit du dieses einem eventuellen Neuantrag beifügen kannst für die Rentenversicherung - wenn du die Reha haben möchtest.
Gruss
Czauderna
Re: Reha erst nein dann wieder ja dann doch nein
Danke für deine Antwort ich werde der KK schreiben und eine schriftliche Ausführung und eine Kopie von dem Gutachten anfordern. Ich kann ja keinen wiederspruch mehr einlegen den hatte ich ja schon vor erhalt des Schreibens von der KK eingelegt .Ich finde es auch wiedersprüchlich auf der einen Seite sagt das Gutachten meine Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet ist auf der anderen Seite schreibt die RV es liegt keine Gefährdung der Erwerbsfähigkeit vor. .Welche Auswirkungen hat denn solch ein Gutachten auf einen Reha Antrag?LG.Micha
PS:Schreiben an die KK ist auch gerade raus .
PS:Schreiben an die KK ist auch gerade raus .
Re: Reha erst nein dann wieder ja dann doch nein
Hallo,
na ja, die Rentenversicherung hat eigene Gutachter für die Einschätzung und dafür hat sie erst mal nur das, was dem Antrag beigefügt ist und wenn das nichts hergibt, dann wird ein solcher Antrag abgelehnt. Wenn allerdings ein Nachweis vorliegt, dass die Beantragung der Reha nach Aufforderung der Krankenkasse, unter Bezugnahme des § 51 SGB V. erfolgte, dann muss auch die Rentenversicherung davon ausgehen, dass da mehr dahintersteckt als nur der (verständliche) Wunsch des Antragstellers. Ich weiß, dass wir als Kasse die Möglichkeit hatten, solche Anträge als "Eilfall" zu kennzeichnen, was in der Praxis auch oft dazu führte, dass nicht nur die Reha bewilligt wurde, sondern das auch noch kurzfristig.
Gruss
Czauderna
na ja, die Rentenversicherung hat eigene Gutachter für die Einschätzung und dafür hat sie erst mal nur das, was dem Antrag beigefügt ist und wenn das nichts hergibt, dann wird ein solcher Antrag abgelehnt. Wenn allerdings ein Nachweis vorliegt, dass die Beantragung der Reha nach Aufforderung der Krankenkasse, unter Bezugnahme des § 51 SGB V. erfolgte, dann muss auch die Rentenversicherung davon ausgehen, dass da mehr dahintersteckt als nur der (verständliche) Wunsch des Antragstellers. Ich weiß, dass wir als Kasse die Möglichkeit hatten, solche Anträge als "Eilfall" zu kennzeichnen, was in der Praxis auch oft dazu führte, dass nicht nur die Reha bewilligt wurde, sondern das auch noch kurzfristig.
Gruss
Czauderna
Re: Reha erst nein dann wieder ja dann doch nein
Die KK hat sich Heute Tel.bei mir auf Grund der Mail von Gestern gemeldet. Meiner Bitte mir das Mündliche gesagte kein Reha Antrag und das auch keine Maßnahmen ergriffen werden wegen der Aufforderung zur Rehe wurde nicht entsprochen. Das Schreiben wegen der Aufforderung nach §51 hätte ich gar nicht bekommen sollen weil meine Sachbearbeiterin es zurückgehalten hat damit es nicht in die Post geht. Sie ist der Meinung ich hätte es aus dem Postfach bei der App geholt. Ich habe es aber mit der Post bekommen. Ist irgendwie alles wiedersprüchlich.
Also habe ich jetzt vor warten bis ich das Ende vom KG dann werde ich irgendwie wieder arbeiten gehen mein Chef wird schon was finden und in 1,5 Jahre wenn die 3 Jahre Blockfrist rum sind erneut im KG landen weil meine Krankheiten nicht besser werden sondern eher die Beschwerden sich verschlimmern.
Falls ich falsch liege mit dieser Blockfrist mit KG und nach insgesamt 3 Jahren kann man wieder auf die gleichen Krankheiten krank geschrieben werden,
Also habe ich jetzt vor warten bis ich das Ende vom KG dann werde ich irgendwie wieder arbeiten gehen mein Chef wird schon was finden und in 1,5 Jahre wenn die 3 Jahre Blockfrist rum sind erneut im KG landen weil meine Krankheiten nicht besser werden sondern eher die Beschwerden sich verschlimmern.
Falls ich falsch liege mit dieser Blockfrist mit KG und nach insgesamt 3 Jahren kann man wieder auf die gleichen Krankheiten krank geschrieben werden,
Re: Reha erst nein dann wieder ja dann doch nein
Hallo,
wegen der Blockfristen, da müssten die Daten bekannt sein, d.h. wann genau ist das Leistungsende und wann endet die Blockfrist ?.
Gruss
Czauderna
wegen der Blockfristen, da müssten die Daten bekannt sein, d.h. wann genau ist das Leistungsende und wann endet die Blockfrist ?.
Gruss
Czauderna
Re: Reha erst nein dann wieder ja dann doch nein
Gut die Daten bekomme ich wohl dann irgendwann von der KK. Aber Danke sehr für die Antworten.
Re: Reha erst nein dann wieder ja dann doch nein
..So das schreiben von der KK ist da.Die maßgebliche Blockfrist ist vom 27.03.2023 bis 27.03.2026. Mein KG läuft am 22.09.2024 aus. Die KK teilt auch in dem Schreiben mit das ich mich arbeitslos melden soll.Was ist wenn ich ab dem 23.09.2024 wieder bei meinem Arbeitgeber zur Arbeit gehe das heißt ab dem 23.09.2024 keine Krankschreibung. Läuft dann alles wie vor der Krankschreibung weiter?
LG.
LG.
Re: Reha erst nein dann wieder ja dann doch nein
Hallo,
wenn die Beschäftigung wieder aufgenommen wird und der Arbeitgeber Arbeitsentgelt zahlt, dann läuft alles wie vor der aktuellen Arbeitsunfähigkeit.
Problematisch kann es nur werden, wenn wegen der aktuellen Arbeitsunfähigkeit nach dem 23.09.2024 erneut eine Arbeitsunfähigkeit eintreten sollte.
Grundsätzlich wäre erst mal der Arbeitgeber wieder dran, also für sechs Wochen Entgeltfortzahlung, allerdings könnte es sein, dass auch das nicht funktioniert, wenn die neue Arbeitsunfähigkeit innerhalb von sechs Monaten nach dem 22.09.2024 beginnen würde und deshalb der Arbeitgeber nicht wieder zahlen müsste. Die Krankenkasse wäre ohnehin bis zum 27.03.2026 wegen dieser Erkrankung raus, also kein Geld. Ob in diesem Fall das Arbeitsamt am Zuge wäre, das weiß ich nicht, da solltest du dich mal dort beraten lassen oder es meldet sich hier ein anderer Experte noch zu Wort.
Gruss
Czauderna
wenn die Beschäftigung wieder aufgenommen wird und der Arbeitgeber Arbeitsentgelt zahlt, dann läuft alles wie vor der aktuellen Arbeitsunfähigkeit.
Problematisch kann es nur werden, wenn wegen der aktuellen Arbeitsunfähigkeit nach dem 23.09.2024 erneut eine Arbeitsunfähigkeit eintreten sollte.
Grundsätzlich wäre erst mal der Arbeitgeber wieder dran, also für sechs Wochen Entgeltfortzahlung, allerdings könnte es sein, dass auch das nicht funktioniert, wenn die neue Arbeitsunfähigkeit innerhalb von sechs Monaten nach dem 22.09.2024 beginnen würde und deshalb der Arbeitgeber nicht wieder zahlen müsste. Die Krankenkasse wäre ohnehin bis zum 27.03.2026 wegen dieser Erkrankung raus, also kein Geld. Ob in diesem Fall das Arbeitsamt am Zuge wäre, das weiß ich nicht, da solltest du dich mal dort beraten lassen oder es meldet sich hier ein anderer Experte noch zu Wort.
Gruss
Czauderna
Re: Reha erst nein dann wieder ja dann doch nein
Danke erst mal für die Antwort.Ich habe vor das ich erst mal ca ein halbes Jahr arbeite bei meinem jetzigen Arbeitgeber. Dann wäre ich insgesamt 24 Monate wieder in einem Sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis und hätte wieder eingezahlt.Nach dem halben Jahr würde ich dann arbeitslos werden und hätte Ansruch auf 12 Monate Alg1.Dann wäre nach den 12 Monaten Alg1 die Blockfrist rum und ich würde dann wieder auf Grund meiner Erkrankungen wieder krankgeschrieben werden. Zum 1.7.2027 hätte ich dann 45 Jahre Rente Monate voll und kann dann in Rente gehen. Ist so der Grund Gedanke richtig oder denke ich da falsch?
LG
LG
Re: Reha erst nein dann wieder ja dann doch nein
Hallo,
theoretisch könnte das klappen, allerdings bestimmst nicht Du, ob und ab wann und wie lange Du arbeitsunfähig sein wirst in der Zukunft, sondern ein Arzt oder Ärztin.
Gruss
Czauderna
theoretisch könnte das klappen, allerdings bestimmst nicht Du, ob und ab wann und wie lange Du arbeitsunfähig sein wirst in der Zukunft, sondern ein Arzt oder Ärztin.
Gruss
Czauderna
Re: Reha erst nein dann wieder ja dann doch nein
Ich habe die Aussicht das ich erst mal einen Arbeitsplatz bekomme wo ich körperlich keine Anstrengung habe und ich diese Tätigkeit auch ausführen kann. Aber nur für max. 6 Monate. Wenn ich keine Krankmeldung haben will dürfte das wohl in Ordnung sein. Wenn ich dann in die Arbeitslosigkeit rutsche ist die Frage ob mich das Arbeitsamt überhaupt vermitteln kann.Da ja wenn man kurz vor der Rente arbeitslos ist zählen die Rentenbeiträge soweit ich weiß nicht als Pflichtbeiträge obwohl das Arbeitsamt Rentenbeiträge abführt. Damit aber dann weiter Pflichtbeiträge in die Rentenkasse eingezaht werden müßte ich dann noch einen Minni Job annehmen und dort dann Rentenbeiträge abführen.Ginge auch theoretisch wenn ich irgendwo als Haushaltshife arbeiten würde . Ob das alles so geht wird sich zeigen.
LG.
LG.