Reha-Befund
Moderator: Czauderna
Reha-Befund
Ist hier jemand, der mir folgende Fragen beantworten kann:
1. Reha-Befund entlässt mich AU, aber mit dem Resultat, ich wäre vollschichtig leistungsfähig (6 Stunden und mehr - der blanke Hohn)
Ist das nicht widersprüchlich?
2. Reha-Befund reflektiert mein Krankheitsbild nicht in vollem Umfang, die mir zuträglichen Therapien wurden mir nicht verschrieben (vermutlich aus Gründen der Überbelegung), die Aussage, ich hätte der vollschichtigen Leistungsfähigkeit zugestimmt, trifft nicht zu.
Kann/sollte ich Widerspruch einlegen? Wenn ja, an wen gerichtet, die Klinik oder der DRV?
3. Wenn meine Ärztin mich weiterhin AU schreibt -wovon ich ausgehe- erhalte ich dann weiterhin Krankengeld (bis zur Aussteuerung?), oder kann der Befund herangezogen und ich als 'arbeitsfähig' (von der KK, und/oder DRV?) eingestuft werden (dementsprechend mit Verweis mich bei der AA zu melden)?
Vielen Dank.
Gruß
KKA
1. Reha-Befund entlässt mich AU, aber mit dem Resultat, ich wäre vollschichtig leistungsfähig (6 Stunden und mehr - der blanke Hohn)
Ist das nicht widersprüchlich?
2. Reha-Befund reflektiert mein Krankheitsbild nicht in vollem Umfang, die mir zuträglichen Therapien wurden mir nicht verschrieben (vermutlich aus Gründen der Überbelegung), die Aussage, ich hätte der vollschichtigen Leistungsfähigkeit zugestimmt, trifft nicht zu.
Kann/sollte ich Widerspruch einlegen? Wenn ja, an wen gerichtet, die Klinik oder der DRV?
3. Wenn meine Ärztin mich weiterhin AU schreibt -wovon ich ausgehe- erhalte ich dann weiterhin Krankengeld (bis zur Aussteuerung?), oder kann der Befund herangezogen und ich als 'arbeitsfähig' (von der KK, und/oder DRV?) eingestuft werden (dementsprechend mit Verweis mich bei der AA zu melden)?
Vielen Dank.
Gruß
KKA
Re: Reha-Befund
GrussKKA hat geschrieben:Ist hier jemand, der mir folgende Fragen beantworten kann:
1. Reha-Befund entlässt mich AU, aber mit dem Resultat, ich wäre vollschichtig leistungsfähig (6 Stunden und mehr - der blanke Hohn)
Ist das nicht widersprüchlich?
Nein, nicht der blanke Hohn - die Reha Einrichtung sieht zwar die "momentane" Arbeitsunfähigkeit aber keine Erwerbsminderung auf Dauer.
2. Reha-Befund reflektiert mein Krankheitsbild nicht in vollem Umfang, die mir zuträglichen Therapien wurden mir nicht verschrieben (vermutlich aus Gründen der Überbelegung), die Aussage, ich hätte der vollschichtigen Leistungsfähigkeit zugestimmt, trifft nicht zu.
Kann/sollte ich Widerspruch einlegen? Wenn ja, an wen gerichtet, die Klinik oder der DRV?
natürlich kannst du Widerspruch einlegen, nur muss du dir darüber im Klaren sein was du mit dem Widerspruch erreichen willst - EM-.Rente ?? -
nur das kann es doch sein denn Arbeitsunfähigkeit ist ja bescheinigt.
3. Wenn meine Ärztin mich weiterhin AU schreibt -wovon ich ausgehe- erhalte ich dann weiterhin Krankengeld (bis zur Aussteuerung?), oder kann der Befund herangezogen und ich als 'arbeitsfähig' (von der KK, und/oder DRV?) eingestuft werden (dementsprechend mit Verweis mich bei der AA zu melden)?
ja, zunächst wird diese Arbeitsunfähigkeit auch von der Reha-Einrichtung gestützt, d.h. aber nicht automatisch, dass eine Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit nun bis zum Ablauf der Leistungspflicht (78 Wochen) anerkennen wird - irgendwann wird sie schon den MDK wieder bemühen).
Der Umstand, dass du mit dem Urteil der Reha-Einrichtung nicht eibverstanden bist, macht euch gewissermaßen zu "Verbündeten" - sie kann dich zwar nicht auffordern, aber wenn du deine Auffassung hinsichtlich deiner "Arbeitsunfähigkeit" und/oder Erwerbsminderung gegenüber dem RV-Träger durchsetzen willst, bleibt die nur der Rentenantrag übrig, was natürlich ganz im Sinne der Kasse wäre.
Vielen Dank.
Gruß
KKA
Czauderna
Danke, Günther.
'Der blanke Hohn' schrieb ich lediglich aus einem Grund: Ich - natürlich subjektiv betrachtet - kann mit Sicherheit keine 6 Stunden (stehend/bewegend/sitzend) pro Tag arbeiten. Sowohl Neurologin und Kardiologe stimmen diesbezüglich mit mir überein. Insofern ist die Beurteilung (eines frisch von der Uni kommendes Therapeutenteam) ein Witz.
Das die Klinik in erster Linie den Auftrag hat den Vorstellungen der DRV zu entsprechen und demzufolge bemüht ist, möglichst hohe Wiedereingliederungsquoten zu erzielen, ist sicher ein nachvollziehbares Ziel, allerdings mit zweifelhafter Methodik.
Ich stelle den eigentlichen Sinn der Reha keineswegs in Frage, nur WIE die Klinik plump versucht, kranken Menschen einreden zu wollen sie seien wieder arbeitsfähig, entzieht der Reha den ursprünglichen Sinn.
Gruß
KKA
'Der blanke Hohn' schrieb ich lediglich aus einem Grund: Ich - natürlich subjektiv betrachtet - kann mit Sicherheit keine 6 Stunden (stehend/bewegend/sitzend) pro Tag arbeiten. Sowohl Neurologin und Kardiologe stimmen diesbezüglich mit mir überein. Insofern ist die Beurteilung (eines frisch von der Uni kommendes Therapeutenteam) ein Witz.
Das die Klinik in erster Linie den Auftrag hat den Vorstellungen der DRV zu entsprechen und demzufolge bemüht ist, möglichst hohe Wiedereingliederungsquoten zu erzielen, ist sicher ein nachvollziehbares Ziel, allerdings mit zweifelhafter Methodik.
Ich stelle den eigentlichen Sinn der Reha keineswegs in Frage, nur WIE die Klinik plump versucht, kranken Menschen einreden zu wollen sie seien wieder arbeitsfähig, entzieht der Reha den ursprünglichen Sinn.
Gruß
KKA
Danke, Machts Sinn.
Die Sachlage ist bei mir kompliziert, da verschiedene Krankheitsbilder (und damit Fachärzte) involviert sind und ich folglich die nach der Reha zu gehende Richtung noch nicht eindeutig zu formulieren weiss.
Weitere Untersuchungen stehen noch aus. Ich denke die Resultate aus diesen Untersuchungen werden die Richtungsentscheidung beeinflussen.
Als ewiger Optimist hoffe ich auf reibungslose Abläufe. Ich befürchte das Gegenteil wird eintreten.
Schauen wir mal.
PS. In diesem Jahr erreiche ich das in meiner Branche 'biblische' Alter von 63 Jahren. Vielleicht stellen 'die' mir anheim zum Dachdecker umzuschulen schließlich bin ich jetzt dank Reha als erwerbsfähig eingestuft worden
PPS. Bin im Mai 12 zunächst krankgeschrieben und anschließend entlassen worden, somit arbeitlos (und krank).
Gruß
KKA
Die Sachlage ist bei mir kompliziert, da verschiedene Krankheitsbilder (und damit Fachärzte) involviert sind und ich folglich die nach der Reha zu gehende Richtung noch nicht eindeutig zu formulieren weiss.
Weitere Untersuchungen stehen noch aus. Ich denke die Resultate aus diesen Untersuchungen werden die Richtungsentscheidung beeinflussen.
Als ewiger Optimist hoffe ich auf reibungslose Abläufe. Ich befürchte das Gegenteil wird eintreten.
Schauen wir mal.
PS. In diesem Jahr erreiche ich das in meiner Branche 'biblische' Alter von 63 Jahren. Vielleicht stellen 'die' mir anheim zum Dachdecker umzuschulen schließlich bin ich jetzt dank Reha als erwerbsfähig eingestuft worden
PPS. Bin im Mai 12 zunächst krankgeschrieben und anschließend entlassen worden, somit arbeitlos (und krank).
Gruß
KKA
-
- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
wenn Du schon 63 bist, hast Du 50 % Schwerbehinderung?
Wenn ja, kannst Du den Aktivitäten der Kasse realtiv gelassen entgegensehen. Denn dann hast Du die komfortable Situation, dass Du die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen kannst.
Das können viele in ähnlicher Gesundheitssituaton aufgrund des Alters nicht und haben große wirtschaftliche Sorgen.
Ansonsten ist alles geschrieben. Wobei ich mir aus der Praxis vorstellen kann, dass die Kasse den Reha-Bericht "nutzen" wird und mit dem MDK sich Deiner Sache annimmt. Un da könnte auch Arbeitsfähigkeit bei herauskommen. Richtung Umschulung wird kein vernünftig denkender Mensch mehr etwas unternehmen.
Beachte bitte, dass mehr Krankheiten und mehr Berücksichtigung von Krankheiten die Kasse auch in Richtung erneutem Reha-Antrag mit Hintergrund der Umwandlung in einen EM-Rentenantrag bringen könnte.
Und ganz ehrlich, was Du selbst und subjektiv (Laie - kein Mediziner) zum Rehabericht denkst, interessiert die Rentenversicherung so viel, wie wenn in China ein Sack Reis umkippt. Ich denke mal, dass selbst wenn der Facharzt eine andere Einschätzung hat, der Bericht nicht umgeschrieben wird.
LG, Fee
wenn Du schon 63 bist, hast Du 50 % Schwerbehinderung?
Wenn ja, kannst Du den Aktivitäten der Kasse realtiv gelassen entgegensehen. Denn dann hast Du die komfortable Situation, dass Du die Altersrente für Schwerbehinderte beantragen kannst.
Das können viele in ähnlicher Gesundheitssituaton aufgrund des Alters nicht und haben große wirtschaftliche Sorgen.
Ansonsten ist alles geschrieben. Wobei ich mir aus der Praxis vorstellen kann, dass die Kasse den Reha-Bericht "nutzen" wird und mit dem MDK sich Deiner Sache annimmt. Un da könnte auch Arbeitsfähigkeit bei herauskommen. Richtung Umschulung wird kein vernünftig denkender Mensch mehr etwas unternehmen.
Beachte bitte, dass mehr Krankheiten und mehr Berücksichtigung von Krankheiten die Kasse auch in Richtung erneutem Reha-Antrag mit Hintergrund der Umwandlung in einen EM-Rentenantrag bringen könnte.
Und ganz ehrlich, was Du selbst und subjektiv (Laie - kein Mediziner) zum Rehabericht denkst, interessiert die Rentenversicherung so viel, wie wenn in China ein Sack Reis umkippt. Ich denke mal, dass selbst wenn der Facharzt eine andere Einschätzung hat, der Bericht nicht umgeschrieben wird.
LG, Fee
Zuletzt geändert von Krankenkassenfee am 31.03.2013, 20:04, insgesamt 1-mal geändert.
Taja, wird denn wohl heißen entweder § 51 SGB V wird angewendet oder der MDK sieht das so wie die Klinik im Rehabericht oder die Kasse verweist dich denn auf eine leichtere Tätigkeit von weniger als 6 und mehr als 3 Stunden.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bun ... ur118.html
Die AfA wird denn wohl auch zusehen Geld zu sparen.
http://www.tagesschau.de/wirtschaft/bun ... ur118.html
http://www.zeit.de/wirtschaft/2012-09/a ... ellenabbauFür das laufende Jahr geht die Behörde von einem Defizit von 1,1 Milliarden Euro aus, das sie aus ihren Reserven decken kann. Die Behörde wird aber neu rechnen, wenn die Bundesregierung im April ihre Eckwerte zur Wirtschaftsentwicklung vorgelegt hat.
Die AfA wird denn wohl auch zusehen Geld zu sparen.
@KKA: Das sehe ich nicht ganz so, das Ergebnis sollte schon stimmig sein. Und wenn da drin steht der Patient hätte der vollschichtigen Leistungsfähigkeit zugestimmt, obwohl es nicht so war, dann folge ich dem Machts Sinn'schen Vorschlag zur Einforderung einer Korrektur.Krankenkassenfee hat geschrieben:Und ganz ehrlich, was Du selbst und subjektiv (Laie - kein Mediziner) zum Rehabericht denkst, interessiert die Rentenversicherung so viel, wie wenn in China ein Sack Reis umkippt. Ich denke mal, dass selbst wenn der Facharzt eine andere Einschätzung hat, der Bericht nicht umgeschrieben wird. LG, Fee
Zumal die Gefahr besteht, dass die Kasse und der MdK sich darauf stürzen könnten, obwohl Du aus meiner Sicht Anspruch auf KRG hast solange Du arbeitsunfähig bist. Natürlich wird die Kasse versuchen, Dich in Richtung Rente zu bewegen...
Worauf stützt denn das Reha-Team die Einschätzung mit der Erwerbsfähigkeit? Ich persönlich sehe gar nicht so viele Ausnahmen mit Arbeitsunfähigkeit aber voller Erwerbsfähigkeit, auch der vielzitierte sitzende Dachdecker kann bei Schwindelanfällen nur ganz wenig anderen Erwerbstätigkeiten nachgehen.
P.S.: Deine Möglichkeiten zum Ausweichen bei Nichtzahlung von KRG wie ALG I bis zur Altesrente oder EM-Rente kennst Du sicherlich, deshalb gehe ich hier nicht darauf ein. Das war ja auch nicht die Frage.
Danke, Fee
Schwerbehinderung wird in den nächsten Wochen beantragt. Ob ich die 50 Punkte erhalte, hängt im Wesentlichen von einer noch ausstehenden Untersuchung (Herzkatheter) ab.
Erneuter Reha Antrag?? Oh Schreck...
Roll on MDK, damit habe ich kein Problem (es sei denn, die schreiben mich wider besseren Wissens gesund).
@ Machts Sinn
Ich lasse mich nicht umpolen, von nichts und niemanden..
Gruß
KKA
Schwerbehinderung wird in den nächsten Wochen beantragt. Ob ich die 50 Punkte erhalte, hängt im Wesentlichen von einer noch ausstehenden Untersuchung (Herzkatheter) ab.
Erneuter Reha Antrag?? Oh Schreck...
Roll on MDK, damit habe ich kein Problem (es sei denn, die schreiben mich wider besseren Wissens gesund).
@ Machts Sinn
Ich lasse mich nicht umpolen, von nichts und niemanden..
Gruß
KKA
@ Cicero
§51SGB V - was geschieht, wenn der Antrag (eben aufgrund des Reha Befundes) auf Rente wegen voller Erwerbsminderung von der DRV abgelehnt wird? Gang zur AfA? Weiterhin AU bis zur Aussteuerung?
Apropos Reha Antrag... 'müsste' ich dann tatsächlich noch eine Reha antreten bzw. kann die Kasse mich dazu (entweder Reha oder Antrag auf Rente) zwingen?
@ Poet
Einforderung einer Korrektur ist bereits auf dem Weg, gleichwohl ich befürchte, dass der berühmte Sack in China tatsächlich umfallen wird.
'Worauf stützt denn das Reha-Team die Einschätzung mit der Erwerbsfähigkeit?'
Zitat aus dem Befund: ' Diese Beurteilung wurde in der sozialmedizinischen Konsenuskonferenz ´auf der Grundlage wiederholter Leistungseinschätzungen (welche da wären??) des therapeutischen Teams, orientiert an den ICF.Kriterien, erarbeitet. Unsere Leistungsbeurteilung deckt sich mit der diesbezüglichen Selbsteinschätzung des Patienten (glatte Lüge)'...
P.S.: Deine Möglichkeiten zum Ausweichen bei Nichtzahlung von KRG wie ALG I bis zur Altesrente oder EM-Rente kennst Du sicherlich, deshalb gehe ich hier nicht darauf ein.
Ist mir bekannt.
Gruß
KKA
§51SGB V - was geschieht, wenn der Antrag (eben aufgrund des Reha Befundes) auf Rente wegen voller Erwerbsminderung von der DRV abgelehnt wird? Gang zur AfA? Weiterhin AU bis zur Aussteuerung?
Apropos Reha Antrag... 'müsste' ich dann tatsächlich noch eine Reha antreten bzw. kann die Kasse mich dazu (entweder Reha oder Antrag auf Rente) zwingen?
@ Poet
Einforderung einer Korrektur ist bereits auf dem Weg, gleichwohl ich befürchte, dass der berühmte Sack in China tatsächlich umfallen wird.
'Worauf stützt denn das Reha-Team die Einschätzung mit der Erwerbsfähigkeit?'
Zitat aus dem Befund: ' Diese Beurteilung wurde in der sozialmedizinischen Konsenuskonferenz ´auf der Grundlage wiederholter Leistungseinschätzungen (welche da wären??) des therapeutischen Teams, orientiert an den ICF.Kriterien, erarbeitet. Unsere Leistungsbeurteilung deckt sich mit der diesbezüglichen Selbsteinschätzung des Patienten (glatte Lüge)'...
P.S.: Deine Möglichkeiten zum Ausweichen bei Nichtzahlung von KRG wie ALG I bis zur Altesrente oder EM-Rente kennst Du sicherlich, deshalb gehe ich hier nicht darauf ein.
Ist mir bekannt.
Gruß
KKA
hm das wäre jetzt ein gute Frage. Grudnsätzlich ist denn mit dem Rehanatrag die Fiktion nach § 116 SGB VI erfüllt. So wie du geschildert hast beteht eine Leistungsfähigkeit. da du aber zu Alt für eine Umschulung bist käme diese Fiktion zum tragen. Ich gehe allerdigns davon das so wie du das geschildert hast hast die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wird. Ist allerdings nur meine Einschätzung. Aufgrund des vorgelegten Gutachtens könnte die Kasse auf die Idee kommen dich auf eine andere leichtere Tätikeit zuverweisen. Wast heoretisch auch möglich wäre. Oder aber aber die Kasse drängt dich auf eine Rentenatragstellung als Altersrentner für sChwerbehinderte ab 50% gdB, allerdings so wie ich das sehe kann es auch Schwierigkeiten geben. iIch tendiere denn doch mal eher zum Bereich Verweis leichtere tätigkeit.KKA hat geschrieben:@ Cicero
§51SGB V - was geschieht, wenn der Antrag (eben aufgrund des Reha Befundes) auf Rente wegen voller Erwerbsminderung von der DRV abgelehnt wird? Gang zur AfA? Weiterhin AU bis zur Aussteuerung?
Apropos Reha Antrag... 'müsste' ich dann tatsächlich noch eine Reha antreten bzw. kann die Kasse mich dazu (entweder Reha oder Antrag auf Rente) zwingen
Gruß
KKA
guten morgen ich habe klar geschrieben das dies nur meine persönliche Erfahrung/Meinung ist. Mehr nicht. Ich gehöre zu der Abteilung Erbsenzähler. Wohl wahr.
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 01.04.2013, 12:12, insgesamt 1-mal geändert.