Reha-Aufforderung widersprechen, Chance?

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Sephoria
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Reha-Aufforderung widersprechen, Chance?

Beitrag von Sephoria » 28.04.2019, 18:41

Hallo Miteinander,

nach langem Lesen im Netz bin ich auf euch gestoßen und ich würde mich über eure Hilfe/Tipps/Ratschläge sehr freuen.

Ich bin im Krankengeldbezug und meine Krankenkasse hat mich dazu aufgefordert eine Reha bei der DRV zu beantragen. Ich bin damit nicht glücklich. Ich möchte auch nicht weg von zu Hause.
Außerdem weiß ich gar nicht, ob ich die Wahl treffen darf, eine Tagesklinik zu besuchen.

Ich kann innerhalb von 4 Wochen widersprechen und würde gerne wissen, welche Widerspruchsgründe wären das zum Beispiel, kann ich das irgendwo nachlesen. Habe ich überhaupt eine Chance?

Ich war bei einem Arzt in Behandlung, der gegenüber dem MDK eine Reha befürwortet hat und jetzt wird meine Erwerbsfähigkeit als erheblich gefährdet eingestuft, was aber gar nicht der Fall ist. Ich habe bereits einen Arztwechsel vorgenommen.

Ich müsste innerhalb der 10 Wochenfrist einen Rehaantrag stellen, sonst wird das Krankengeld eingestellt.

Kann ich nach der 10 Wochenfrist, wenn evtl. der Fall eintreten sollte, eine Rehaunfähigkeitsbescheinigung von meinem Arzt ausstellen lassen.
Oder muss die Rehaunfähigkeitsbescheinigung innerhalb der 10 Wochenfrist oder der 4 Wochenfrist eingereicht werden? Ich verstehe das alles nicht.

Viele Grüße
Sephoria

RHW
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Re: Reha-Aufforderung widersprechen, Chance?

Beitrag von RHW » 28.04.2019, 19:48

Hallo sephoria,

der Widerspruch hätte nur Chancen, wenn die Voraussetzungen nach § 51 SGB V nicht vorliegen: nach ärztlichem Gutachten muss die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder gemindert sein.

Am besten zunächst dieses Gutachten bei der Krankenkasse in Kopie beifügen.

Wenn die Krankenkasse kein Gutachten vorliegen hat (also z.B. nur ein Kreuzchen "Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet), hat der Widerspruch gute Chancen.

Sonst den Antrag stellen und abwarten. Es kann sehr gut sein, dass die Reha sinnvoll und sehr hilfreich ist (trotz der Bedenken vor der Reha). Wenn man wieder arbeitsfähig ist, ist die Rehaaufforderung der Krankenkasse hinfällig.

Eine ärztliche Bescheinigung, dass die Reha zum Tag X nicht angetreten werden kann, kann auch jederzeit später ausgestellt werden, z.B. bei einer akuten Grippe. Auch bei einer Erkrankung mit starken Schwankungen kann es sein, dass der Rehaantritt zunächst nicht möglich ist.

Wenn man den Reha-Antrag direkt bei der Deutschen Rentenversicherung stellt, kann man auch klären, ob eine ambulante Reha in Wohnortnähe möglich ist.

Gruß
RHW

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