REHA Antrag und (eingeschränktes) Dispositionsrecht
Moderator: Czauderna
REHA Antrag und (eingeschränktes) Dispositionsrecht
Wenn die Krankenkasse zur REHA auffordert dann wird angeblich automatisch das Dispositionsrecht eingeschränkt. Doch wo genau sehe ich welche Dispositionsrechte ich denn überhaupt habe und welche bleiben mir auch wenn mein Recht eingeschränkt wird in der Hinsicht? Man wird ja leider weder von der Krankenkasse noch von der Rentenkasse über seine Rechte wirklich umfassend aufgeklärt. Wie sieht es zum Beispiel mit einer Wunschklinik aus oder ob die REHA ambulant oder stationär stattfinden wird. Gehen diese Rechte auch auf die Krankenkasse über oder kann ich das weiter selbst entscheiden? Niemand hat mir zum Beispiel mitgeteilt dass ich eine Wunschklinik angeben kann. Auch in den Formularen gibt es dazu keine passende Position, aber angeblich hat man doch das Recht sich eine Klinik selbst auszusuchen. Gibt es dafür irgendwo einen Leitfaden bzw. ein Gesetz wo man sich seine Dispositionsrechte detailliert aufzeigen lassen kann?
Re: REHA Antrag und (eingeschränktes) Dispositionsrecht
Hallo,
die Formulare der Rentenversicherung sehen in der Tat kein Feld vor, in dem eine Wunschklinik angegeben werden kann, aber wer sagt, dass man so etwas nicht irgendwo dazu schreiben kann? Natürlich besteht kein Anspruch darauf, dass die Rentenversicherung dies berücksichtigt.
In dem Schreiben der Krankenkasse, mit dem sie zur Reha aufgefordert hat, müssen die Hinweise zum Dispositionsrecht enthalten sein. Nicht erlaubt ist das, was in dem Schreiben steht. Insofern kann in der Regel keine Rede davon sein, dass die Krankenkasse nicht umfassend aufklärt. Da kann man jetzt im Nachheinein schlecht meutern, dass die Kasse dir nicht gesagt hast, dass du eine Wunschklinik angeben darfst.
Du darfst eben nur nicht im Nachhinein, falls deine Wunschklinik nicht berücksichtigt wurde, irgendetwas aus eigener Initiative daran ändern.
Viele Grüße
D-S-E
die Formulare der Rentenversicherung sehen in der Tat kein Feld vor, in dem eine Wunschklinik angegeben werden kann, aber wer sagt, dass man so etwas nicht irgendwo dazu schreiben kann? Natürlich besteht kein Anspruch darauf, dass die Rentenversicherung dies berücksichtigt.
In dem Schreiben der Krankenkasse, mit dem sie zur Reha aufgefordert hat, müssen die Hinweise zum Dispositionsrecht enthalten sein. Nicht erlaubt ist das, was in dem Schreiben steht. Insofern kann in der Regel keine Rede davon sein, dass die Krankenkasse nicht umfassend aufklärt. Da kann man jetzt im Nachheinein schlecht meutern, dass die Kasse dir nicht gesagt hast, dass du eine Wunschklinik angeben darfst.
Du darfst eben nur nicht im Nachhinein, falls deine Wunschklinik nicht berücksichtigt wurde, irgendetwas aus eigener Initiative daran ändern.
Viele Grüße
D-S-E
Re: REHA Antrag und (eingeschränktes) Dispositionsrecht
Warum findet man dann Formulare dafür im Internet mit Verweis auf § 8 SGB IX?
Von einem Dispositionsrecht steht in der Aufforderung der Krankenkasse bei mir überhaupt nichts drin.
Von einem Dispositionsrecht steht in der Aufforderung der Krankenkasse bei mir überhaupt nichts drin.
Re: REHA Antrag und (eingeschränktes) Dispositionsrecht
Da muss nicht das Wort "Dispositionsrecht" stehen, aber es muss darin stehen, was du nicht darfst. Kannst du vielleicht mal den Wortlaut hier anonymisiert einstellen?