rechtswidrige Krankengeld-Beendigungen, unmögliches System !
Moderator: Czauderna
ne tschuldige hätte mich da auch mal etwas konkreter fassen können.
Leider habe ich zur Zeit mein SGB LR nicht zur Hand. Da ist das recht übersichtlich und rechtskonform dargestellt.
Achja sollte natürlich negativ heißen. Aber die Geschichte mit dem Krankengeld ist natürlich im Zeitalter des Morbi RSA und des Gesunheitsfond immer wider ein Thema.
Und wir werden sehen Biene.
Gruß
Cicero
Leider habe ich zur Zeit mein SGB LR nicht zur Hand. Da ist das recht übersichtlich und rechtskonform dargestellt.
Achja sollte natürlich negativ heißen. Aber die Geschichte mit dem Krankengeld ist natürlich im Zeitalter des Morbi RSA und des Gesunheitsfond immer wider ein Thema.
Und wir werden sehen Biene.
Gruß
Cicero
Hallo,
langsam wird es für den "Laien" sehr, sehr schwer, diesem Strang zu folgen.
Die Diskussionen hier lesen sich wie Sachverständigenaussagen vor einem Sozialgericht - ist das für den Fragesteller bzw. den Rat suchenden wirklich zielführend ??
Wir alle sind hier keine Sozialrichter, auch dann nicht wenn wir Urteile, Kommentare und eigene Ansichten hier kundtun und gerade dieses Thema
erfordert wahrscheinlich mal ein klärendes Urteil welches endgültigen Charakter hat. Es ist sicher richtig, dass von Seiten der Kassen in so manchem Fall nicht immer so gehandelt wurde wie es eigentlich vorgesehen ist aber ist ist auch keinesfalls so, als ob nun durch die Bank alles komplett falsch abgewickelt wurde. Daraus nun persönliche Nettigkeiten auszutauschen halte ich wie gesagt nicht für aufschlussreich für den Leser, der grundsätzlich nur seinen Sitaution sieht und das zu Recht.
Gruss
Czauderna
langsam wird es für den "Laien" sehr, sehr schwer, diesem Strang zu folgen.
Die Diskussionen hier lesen sich wie Sachverständigenaussagen vor einem Sozialgericht - ist das für den Fragesteller bzw. den Rat suchenden wirklich zielführend ??
Wir alle sind hier keine Sozialrichter, auch dann nicht wenn wir Urteile, Kommentare und eigene Ansichten hier kundtun und gerade dieses Thema
erfordert wahrscheinlich mal ein klärendes Urteil welches endgültigen Charakter hat. Es ist sicher richtig, dass von Seiten der Kassen in so manchem Fall nicht immer so gehandelt wurde wie es eigentlich vorgesehen ist aber ist ist auch keinesfalls so, als ob nun durch die Bank alles komplett falsch abgewickelt wurde. Daraus nun persönliche Nettigkeiten auszutauschen halte ich wie gesagt nicht für aufschlussreich für den Leser, der grundsätzlich nur seinen Sitaution sieht und das zu Recht.
Gruss
Czauderna
doch, doch, ist schon okay
Es fällt mir zwar schwer mich in manche Materie wieder einzulesen (stecke, wie gesagt nicht mehr ganz im Thema), aber lassen wir es doch als Fach-Thread laufen, in dem jeder seine Sichtweise (interessanterweise auch die seiner Kasse) einbringen kann und ruhig auch mal ein bisschen fachsimpeln.
Es grüßt
der "Leser"
Kleiner Scherz. Der "Urheber" war ja 'Machts Sinn' und auch nicht unbedingt ratsuchend, sondern mit einer Feststellung. Er hat ja jetzt nur die Aussagen von 'Bine und Cicero' nach deren Meinung hinterfragt. Komm schon 'Czauderna', lass uns noch ein bisschen Experte sein
Also, ich muss zugeben, ich find das Thema auch nicht ganz uninteressant. Wenn ich mir hier so manche Aussagen und Klagen der Betroffenen in den Threads anschaue, spiegelt doch die Aussage (Weisung?) des BVA dazu eine völlig andere Sichtweise wider, von 'der aufschiebenden Wirkung im Widerspruchsverfahren' ganz zu schweigen. Sollten die vielleicht belächelten Beschwerden beim BVA doch ihre Wirkung gezeigt haben? Ich frag mich nun schon, wie die Reaktion der Kassen aussieht. Ansonsten kommt's beim nächsten PDK...
Es fällt mir zwar schwer mich in manche Materie wieder einzulesen (stecke, wie gesagt nicht mehr ganz im Thema), aber lassen wir es doch als Fach-Thread laufen, in dem jeder seine Sichtweise (interessanterweise auch die seiner Kasse) einbringen kann und ruhig auch mal ein bisschen fachsimpeln.
Es grüßt
der "Leser"
Kleiner Scherz. Der "Urheber" war ja 'Machts Sinn' und auch nicht unbedingt ratsuchend, sondern mit einer Feststellung. Er hat ja jetzt nur die Aussagen von 'Bine und Cicero' nach deren Meinung hinterfragt. Komm schon 'Czauderna', lass uns noch ein bisschen Experte sein
Also, ich muss zugeben, ich find das Thema auch nicht ganz uninteressant. Wenn ich mir hier so manche Aussagen und Klagen der Betroffenen in den Threads anschaue, spiegelt doch die Aussage (Weisung?) des BVA dazu eine völlig andere Sichtweise wider, von 'der aufschiebenden Wirkung im Widerspruchsverfahren' ganz zu schweigen. Sollten die vielleicht belächelten Beschwerden beim BVA doch ihre Wirkung gezeigt haben? Ich frag mich nun schon, wie die Reaktion der Kassen aussieht. Ansonsten kommt's beim nächsten PDK...
sorry wenn ich da jetzt etwas ins Fachliche gehe, meines Erachtens stellt das rundschreiben ja ucnur klar wie das ganz denn laufen soll und das die widerspruchsausschüsse sich nicht 2 mal im Jahr treffen sollten, sondern öfters, kann ja nicht sein das die Leute anfangen den Kitt aus dem Fenster zu essen. Ein gut qualifiziertes und stuktruiertes Fallmangement ist da immer sehr hilfreich solch eine Anhäufung von Irritationen von vornherein zu erledigen, bzw so stark zu minimiren, das solch ein Runschreiben nicht fällig ist.
Hallo Machts Sinn!
Zunächst: wieso habe ich gemauschelt?
Zum Einen: Ich habe klar dargelegt, wie mein persönliches Rechtsempfinden aussieht bzw. wie ICH das Schreiben des BVA interpretiere.
Soweit ich weiß, ist dieses hier ein offenes Forum und letztlich hast du diese Diskussion ins Rollen gebracht. So wie ich dich verstanden habe, war das doch gewünscht?
Wenn ich mir Mauschelei vorwerfen lassen muss und meine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema so interpretiert wird, kann ich künftig meine Freizeit auch anders verbringen.
Zum Anderen: Ich habe auch dargestellt, dass ich im Krankengeldbereich seit langem nicht mehr tätig bin; mich aber dieses Schreiben interessiert hat. Sorry, wenn ich über den Tellerrand geschaut habe und mir dabei auch noch Mauschelei unterstellt wird. Danke!
Ich habe diese Diskussion zum Anlass genommen in unserer Arbeitsanweisung für diesen Bereich nachzuschlagen. Bei uns werden Schreiben des BVA ernst genommen und in dem jeweiligen Fachreferat, in dem Rechtsexperten für entsprechende Fachgebiete vertreten sind, entsprechend ausgewertet.
Ich kann kann daher keine Aussage darüber treffen, wer wann und wo diese Entscheidung getroffen hat und gehe davon aus, dass dieses Ergebnis und die dazu führenden Aussage für meine Kollegen im KG-Bereich mit Sicherheit rechtlich durchleuchtet wurde. Welche Kasse hat gern Probleme mit dem BVA?
Letztlich stellst du deine Auffassung aber auch als die einzig korrekte dar. Und da darf ich auch fragen:
Wer hat dir das bestätigt? Oder ist es deine Auslegung???
Offensichtlich gibt es aber wohl mehrere Kassen, die das Schreiben so gewertet haben. Sollte das nicht korrekt sein, wird es mit Sicherheit die Praxis zeigen.
Gruß, die Bine
Zunächst: wieso habe ich gemauschelt?
Zum Einen: Ich habe klar dargelegt, wie mein persönliches Rechtsempfinden aussieht bzw. wie ICH das Schreiben des BVA interpretiere.
Soweit ich weiß, ist dieses hier ein offenes Forum und letztlich hast du diese Diskussion ins Rollen gebracht. So wie ich dich verstanden habe, war das doch gewünscht?
Wenn ich mir Mauschelei vorwerfen lassen muss und meine sachliche Auseinandersetzung mit dem Thema so interpretiert wird, kann ich künftig meine Freizeit auch anders verbringen.
Zum Anderen: Ich habe auch dargestellt, dass ich im Krankengeldbereich seit langem nicht mehr tätig bin; mich aber dieses Schreiben interessiert hat. Sorry, wenn ich über den Tellerrand geschaut habe und mir dabei auch noch Mauschelei unterstellt wird. Danke!
Ich habe diese Diskussion zum Anlass genommen in unserer Arbeitsanweisung für diesen Bereich nachzuschlagen. Bei uns werden Schreiben des BVA ernst genommen und in dem jeweiligen Fachreferat, in dem Rechtsexperten für entsprechende Fachgebiete vertreten sind, entsprechend ausgewertet.
Ich kann kann daher keine Aussage darüber treffen, wer wann und wo diese Entscheidung getroffen hat und gehe davon aus, dass dieses Ergebnis und die dazu führenden Aussage für meine Kollegen im KG-Bereich mit Sicherheit rechtlich durchleuchtet wurde. Welche Kasse hat gern Probleme mit dem BVA?
Letztlich stellst du deine Auffassung aber auch als die einzig korrekte dar. Und da darf ich auch fragen:
Wer hat dir das bestätigt? Oder ist es deine Auslegung???
Offensichtlich gibt es aber wohl mehrere Kassen, die das Schreiben so gewertet haben. Sollte das nicht korrekt sein, wird es mit Sicherheit die Praxis zeigen.
Gruß, die Bine