rechtswidrige Krankengeld-Beendigungen, unmögliches System !
Moderator: Czauderna
sehr bezeichnend das hier zuerst gepostet wird. zu wenig Beachtung in anderen Foren?
Sollte hier mal ein Unterforum Kinderzuschlag entstehen kann man das Urteil da reinstellen. Ansonsten ist es die alte Leier.... Kinderzuschlag ist kein Krankengeld... bla bla .. abschnittsweise rückwirkend..... usw usw
Sollte hier mal ein Unterforum Kinderzuschlag entstehen kann man das Urteil da reinstellen. Ansonsten ist es die alte Leier.... Kinderzuschlag ist kein Krankengeld... bla bla .. abschnittsweise rückwirkend..... usw usw
Hallo wurmie,
wenn gegenläufige Meinungen unerwünscht sind und als Werk einer "Foren-Mafia" (mein Vorschlag zum Unwort des Jahres) abgetan werden, sollte man wohl eher einen Blog ohne Kommentarfunktion führen...
Mir artet die katalysierte Haltung den KK gegenüber zu sehr aus. Bedenkliche Entwicklung. Ein gerne auch kritisches Miteinander wird wohl nicht akzeptiert.
Gruß
roemer70
wenn gegenläufige Meinungen unerwünscht sind und als Werk einer "Foren-Mafia" (mein Vorschlag zum Unwort des Jahres) abgetan werden, sollte man wohl eher einen Blog ohne Kommentarfunktion führen...
Mir artet die katalysierte Haltung den KK gegenüber zu sehr aus. Bedenkliche Entwicklung. Ein gerne auch kritisches Miteinander wird wohl nicht akzeptiert.
Gruß
roemer70
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- Beiträge: 603
- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Frage ist, wer den Part des " Katalysator" übernimmt, damit es zu einer "Knallexplosion" kommt.roemer70 hat geschrieben:
Mir artet die katalysierte Haltung den KK gegenüber zu sehr aus. Bedenkliche Entwicklung. Ein gerne auch kritisches Miteinander wird wohl nicht akzeptiert.
Ausdrücke wie "bla,bla" fördern kein kritisches Miteinander.
(katalysieren: beeinflussen --- hier wohl eher als Entwicklungsprozesse / Denkweisen beeinflussen gemeint)
Gruß
RA
Hallo,
ich denke, das erledigt sich alles von selbst - hier ist das Thema "Mafia und Schreibersöldlinge" zur Kenntnis genommen worden und ich glaube auch, dass andere Foren nicht den richtigen "Kick" bringen - und da nicht alle seine Jünger seinem Ruf zum Wechsel gefolgt sind und eben in den anderen Foren das "Salz in der Suppe", nämlich die Praktiker, fehlt, versucht er eben mit dem Satz "Zurück zum Thema" wieder Fuß hier zu fassen - von mir aus gerne - aber "Schreibersöldling unbd Mafia", darüber wird solange zu reden sein bis er sich dafür entschuldigt.
Gruss
Czauderna
ich denke, das erledigt sich alles von selbst - hier ist das Thema "Mafia und Schreibersöldlinge" zur Kenntnis genommen worden und ich glaube auch, dass andere Foren nicht den richtigen "Kick" bringen - und da nicht alle seine Jünger seinem Ruf zum Wechsel gefolgt sind und eben in den anderen Foren das "Salz in der Suppe", nämlich die Praktiker, fehlt, versucht er eben mit dem Satz "Zurück zum Thema" wieder Fuß hier zu fassen - von mir aus gerne - aber "Schreibersöldling unbd Mafia", darüber wird solange zu reden sein bis er sich dafür entschuldigt.
Gruss
Czauderna
@ wurmie:
Ich kann mich damit nicht arrangieren. Ich sehe es als Grenzüberschreitung. Und auch wenn wir das Thema x-mal hatten, muss ich es nicht so stehen lassen.
@ ra:
Machts Sinn scheint es auch nicht um ein kritisches Miteinander zu gehen, sondern um Spaltung, Lagerdenken, Verunglimpfung etc.
Schau' mal hier:
http://www.krankenkassenforum.de/frankf ... ht=andreas
Dort schreibt er von "diffamierenden Nebelbomben". Siehst Du die Parallele? Das nenne ich Doppelmoral...
Ansonsten halte ich es mit Czaudernas letztem Beitrag. Mit einer Entschuldigung rechne ich nicht.
Gruß
roemer70
Ich kann mich damit nicht arrangieren. Ich sehe es als Grenzüberschreitung. Und auch wenn wir das Thema x-mal hatten, muss ich es nicht so stehen lassen.
@ ra:
Machts Sinn scheint es auch nicht um ein kritisches Miteinander zu gehen, sondern um Spaltung, Lagerdenken, Verunglimpfung etc.
Schau' mal hier:
http://www.krankenkassenforum.de/frankf ... ht=andreas
Dort schreibt er von "diffamierenden Nebelbomben". Siehst Du die Parallele? Das nenne ich Doppelmoral...
Ansonsten halte ich es mit Czaudernas letztem Beitrag. Mit einer Entschuldigung rechne ich nicht.
Gruß
roemer70
und viel Erfolg, wie schon geschrieben für mich hat sich die Sache erledigt. MS hat seine Ansicht der Dinge, ich die meine.
sv-lex.de/aktuelles/thema-der-woche/archiv-thema-der-woche/themen-der-woche-2011/25-kw-einstellung-der-krankengeldzahlung/
Da aufgrund einer nicht vorrauszusehenden Dauer einer Krankheit, besteht grundsätzlich nur ein Anspruch von 78 Wochen auf KG, kann auch nur mitgeteilt werden das die Dauer 78 Wochen beträgt. Wenn aufgrund der vorliegenden AU Bescheinigungen die 78 wochen voll sind , Reicht aus das dies dem Versicherten mitgeteilt wird.
bundesversicherungsamt.de/cln_339/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben61,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben61.pdf
In übrigen ist das BVA ja auch in seiner Rechtsauffassung stark zurückgerudert.
http://www.finkenbusch.de/?p=1641
http://www.finkenbusch.de/?p=1013
Ist nur meine Meinung.
Im übrigen gilt wie immer rechtzeitig bei der AfA melden nach 145 SGB III. Sonst droht auch von da Ungemach.
sv-lex.de/aktuelles/thema-der-woche/archiv-thema-der-woche/themen-der-woche-2011/25-kw-einstellung-der-krankengeldzahlung/
Da aufgrund einer nicht vorrauszusehenden Dauer einer Krankheit, besteht grundsätzlich nur ein Anspruch von 78 Wochen auf KG, kann auch nur mitgeteilt werden das die Dauer 78 Wochen beträgt. Wenn aufgrund der vorliegenden AU Bescheinigungen die 78 wochen voll sind , Reicht aus das dies dem Versicherten mitgeteilt wird.
bundesversicherungsamt.de/cln_339/nn_1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben61,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Rundschreiben61.pdf
In übrigen ist das BVA ja auch in seiner Rechtsauffassung stark zurückgerudert.
http://www.finkenbusch.de/?p=1641
http://www.finkenbusch.de/?p=1013
BSG, Urteil vom 17.9.2008, –B 6 KA 28/07 R-, WzS 8/2011Krankengeld – Dauer des Anspruchs: Versicherte erhalten Krankengeld ohne zeitliche Begrenzung. Wegen derselben Krankheit wird Krankengeld innerhalb von drei Jahren für längstens 78 Wochen gezahlt. Tritt während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert. Vorerkrankungszeiten wegen der hinzugetretenen Krankheit werden nicht berücksichtigt, solange die zuerst eingetretene Krankheit für die Arbeitsunfähigkeit ursächlich ist.
Ist nur meine Meinung.
Im übrigen gilt wie immer rechtzeitig bei der AfA melden nach 145 SGB III. Sonst droht auch von da Ungemach.