rechtswidrige Krankengeld-Beendigungen, unmögliches System !
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo Carola,
ich kann Dir sagen, warum sich ganz lange kein Kassenmitarbeiter zu Wumies Thread gemeldet hat bzw. ich kann es nur vermuten.
Machts Sinn hat sich direkt Wumies Problem angenommen, und es entwickelte sich schnell ein Zwiegespräch. Wumie hat von MS alle Links, Urteils-Links und Textvorschläge erhalten, die er im Petto hatte. Diese sind hier nicht unumstritten. Das schreckt ab, einerseits weil die Textlängen ermüdend sind, oft nicht viel wirklich passendes drinsteht usw.
Ich persönlich finde es auch ok auf vergleichbare Fälle mit Links zu verweisen, denn auch Wumie hätte sich dank der vorhandenen Suchfunktion erst mal ausführlich einlesen können, und selbst schon ihren Fall mit anderen Fällen vergleichen können, und sich dort "Futter" für Ihr vorgehen suchen können.
Aber wir sind hier im realen Leben. Der Ratsuchende möchte gerne individuell zugeschnittene Informationen und fachlich einwandfreie, kostenlose Hilfe. Dass das ein Forum nicht bieten kann, das verstehen viele nicht. Auch egal.
Und da kommen engagierte User ins Spiel, die helfen wolle. Manche helfen, weil sie es gerne machen, andere machen es, um es den Kassen so richtig zu zeigen und manche machen es als Stellvertretung, weil sie selbst es nicht geschafft haben und es dieses Mal richtig machen wollen.
Ob Krankengeld zu Recht oder Unrecht eingestellt wurde, das wird fast immer im nebulösen bleiben. Eine Rechtsauffassung hier im Forum ist ja, dass alle MDK-Beendigungen Schmu sein müssen. Aber es soll ja auch Fälle geben, wo es zu Recht endete bzw. die Arbeitsunfähigkeit beendet wurde. Hier scheiden sich die Geister, wie schon an anderer Stelle ausführlich diskutiert.
Ich persönlich habe kein Interesse mehr mich einzuklinken, wenn andere den Thread schon mit Ihrer Rechtsauffassung betreuen. Und ich sehe auch keinen Sinn, sich SG oder LSG-Urteile, in denen das Wort Krankengeld auch nur vorkommt in der Gänze reinzuziehen, um dann hier haarklein jedes Wort auseinandergenommen zu bekommen, wenn Interpretationen unterschiedlich sind.
Ich finde es lobenswert, wenn sich ein anderer User viel Mühe macht zu helfen, wenn er Textvorschläge zur Verfügung stellt und sich der Fragende auch ernst genommen und betreut fühlt. Aber hier kann kein Fall rechtsberatend begleitet werden, weil man immer nur die eine Sicht der Dinge, nicht die ganze Akte und all das drumrum kennt. Klar, dass sich Betroffene oder ehemalig Betroffene erstmal auf die Seite der Hilfesuchenden stellen, aber die Objektivität sollte keiner aus den Augen verlieren.
Ich glaube nicht, dass sich was ändern wird. Man wird wieder neue Fälle hier lesen, es werden sich Leute auf die Threads stürzen. Aber bei einigen Fällen muss man auch Realist sein und sagen: Da kannst Du schwer was machen. Solchen Leute falsche Hoffnung zu geben, und sie ggf. finanziell ins offene Messer laufen zu lassen - das kann es doch auch nicht sein, oder?
Und was den VdK angeht, mag sein, dass das regional unterschiedlich ist. Aber das sind auch oft Ehrenamtliche - und ich habe Respekt vor solchen Menschen, die sich engagieren. Und, was erwartet Ihr denn für 2,50 € im Monat? Und wenn man auf so Leuten rumhackt, oder sich so über sie ausläßt werden es kaum mehr ...
LG, Fee
ich kann Dir sagen, warum sich ganz lange kein Kassenmitarbeiter zu Wumies Thread gemeldet hat bzw. ich kann es nur vermuten.
Machts Sinn hat sich direkt Wumies Problem angenommen, und es entwickelte sich schnell ein Zwiegespräch. Wumie hat von MS alle Links, Urteils-Links und Textvorschläge erhalten, die er im Petto hatte. Diese sind hier nicht unumstritten. Das schreckt ab, einerseits weil die Textlängen ermüdend sind, oft nicht viel wirklich passendes drinsteht usw.
Ich persönlich finde es auch ok auf vergleichbare Fälle mit Links zu verweisen, denn auch Wumie hätte sich dank der vorhandenen Suchfunktion erst mal ausführlich einlesen können, und selbst schon ihren Fall mit anderen Fällen vergleichen können, und sich dort "Futter" für Ihr vorgehen suchen können.
Aber wir sind hier im realen Leben. Der Ratsuchende möchte gerne individuell zugeschnittene Informationen und fachlich einwandfreie, kostenlose Hilfe. Dass das ein Forum nicht bieten kann, das verstehen viele nicht. Auch egal.
Und da kommen engagierte User ins Spiel, die helfen wolle. Manche helfen, weil sie es gerne machen, andere machen es, um es den Kassen so richtig zu zeigen und manche machen es als Stellvertretung, weil sie selbst es nicht geschafft haben und es dieses Mal richtig machen wollen.
Ob Krankengeld zu Recht oder Unrecht eingestellt wurde, das wird fast immer im nebulösen bleiben. Eine Rechtsauffassung hier im Forum ist ja, dass alle MDK-Beendigungen Schmu sein müssen. Aber es soll ja auch Fälle geben, wo es zu Recht endete bzw. die Arbeitsunfähigkeit beendet wurde. Hier scheiden sich die Geister, wie schon an anderer Stelle ausführlich diskutiert.
Ich persönlich habe kein Interesse mehr mich einzuklinken, wenn andere den Thread schon mit Ihrer Rechtsauffassung betreuen. Und ich sehe auch keinen Sinn, sich SG oder LSG-Urteile, in denen das Wort Krankengeld auch nur vorkommt in der Gänze reinzuziehen, um dann hier haarklein jedes Wort auseinandergenommen zu bekommen, wenn Interpretationen unterschiedlich sind.
Ich finde es lobenswert, wenn sich ein anderer User viel Mühe macht zu helfen, wenn er Textvorschläge zur Verfügung stellt und sich der Fragende auch ernst genommen und betreut fühlt. Aber hier kann kein Fall rechtsberatend begleitet werden, weil man immer nur die eine Sicht der Dinge, nicht die ganze Akte und all das drumrum kennt. Klar, dass sich Betroffene oder ehemalig Betroffene erstmal auf die Seite der Hilfesuchenden stellen, aber die Objektivität sollte keiner aus den Augen verlieren.
Ich glaube nicht, dass sich was ändern wird. Man wird wieder neue Fälle hier lesen, es werden sich Leute auf die Threads stürzen. Aber bei einigen Fällen muss man auch Realist sein und sagen: Da kannst Du schwer was machen. Solchen Leute falsche Hoffnung zu geben, und sie ggf. finanziell ins offene Messer laufen zu lassen - das kann es doch auch nicht sein, oder?
Und was den VdK angeht, mag sein, dass das regional unterschiedlich ist. Aber das sind auch oft Ehrenamtliche - und ich habe Respekt vor solchen Menschen, die sich engagieren. Und, was erwartet Ihr denn für 2,50 € im Monat? Und wenn man auf so Leuten rumhackt, oder sich so über sie ausläßt werden es kaum mehr ...
LG, Fee
Für 2,50€ im Monat macht dir der VDK nicht mal die Tür auf.
Min Beitrag 5€ in Berlin 6€.
Jeder Antrag, Schreiben kostet Geld, für Gerichtsbegleitung 25-100€
Beratungstermine Zeitnah gibt es nicht, schon einen Termin vereinbaren
ist eine Kunst, Telefonisch nur 2 std in der Woche erreichbar.
.........................................................................................
Und, was erwartet Ihr denn für 2,50 € im Monat?
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Eigendlich nur was sie versprechen, für 8€ würde ich dann zu meinen
Recht kommen ? Ich zahle in dein Beispiel 2,50€ für gute Worte, und werde
getröstet, aber ein Fachmann finde ich dafür nicht.
Ehrenamtliche wirst du beim VDK in Bereich Rechtsberatung nicht mehr
finden.
Wollte eigendlich nur damit sagen..6€ im Jahr für eine Beratung die
vor fehlern strotzt, oder 72€ Rechtsschutzversicherung, ohne Angst das
man jedes Schreiben zusätzlich zahlen soll, oder von der gutgemeinten Putzfrau von Kirchendienst beraten wird.
Min Beitrag 5€ in Berlin 6€.
Jeder Antrag, Schreiben kostet Geld, für Gerichtsbegleitung 25-100€
Beratungstermine Zeitnah gibt es nicht, schon einen Termin vereinbaren
ist eine Kunst, Telefonisch nur 2 std in der Woche erreichbar.
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Und, was erwartet Ihr denn für 2,50 € im Monat?
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Eigendlich nur was sie versprechen, für 8€ würde ich dann zu meinen
Recht kommen ? Ich zahle in dein Beispiel 2,50€ für gute Worte, und werde
getröstet, aber ein Fachmann finde ich dafür nicht.
Ehrenamtliche wirst du beim VDK in Bereich Rechtsberatung nicht mehr
finden.
Wollte eigendlich nur damit sagen..6€ im Jahr für eine Beratung die
vor fehlern strotzt, oder 72€ Rechtsschutzversicherung, ohne Angst das
man jedes Schreiben zusätzlich zahlen soll, oder von der gutgemeinten Putzfrau von Kirchendienst beraten wird.
Nun, ich mache es mir ehrlich gesagt einfach, ich glaube den BetroffenenKrankenkassenfee hat geschrieben: Aber hier kann kein Fall rechtsberatend begleitet werden, weil man immer nur die eine Sicht der Dinge, nicht die ganze Akte und all das drumrum kennt. Klar, dass sich Betroffene oder ehemalig Betroffene erstmal auf die Seite der Hilfesuchenden stellen, aber die Objektivität sollte keiner aus den Augen verlieren.
LG, Fee
erstmal seine Darstellung, wenn er lügt ist das seine Sache, und durch
seine Lügen bekommt er einfach eine Falsche Beratung von uns allen, das
wiederum ist seine Sache dann.
Auch Wiederhole ich mich das ich bei weitem nicht alles gut finde von Machts Sinn.
Z.b würde ich mich erschlagen fühlen, wenn ich beim Erstbesuch dieses
Forums von Textmonstern und § erschlagen werde.
Ich versuche es immer möglichst kurz, einfach, und verständlich rüberzubringen, weil ich weiss das jeder Satz zuviel, wieder langes Nachdenken beim Betroffenen auslösen kann.
lg
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Hallo Carola,
nicht lügen. Das meine ich nicht.
Es ist die subjektive, laienhafte Sicht der Dinge. Das drumrum wird vielleicht gar nicht verstanden. Es ist nicht bekannt, dass es AU-Richtlinien gibt, der Doc sagt was falsches usw.
Der Hilfesuchende hat etwas erlebt, findet es ungerecht. Ja, das kann so sein, kann sich aber bei genauen Nachfragen und Erklärungen auch anders darstellen. Und vielleicht hat er auch was bei der Kasse gesagt oder falsch verstanden.
Ich unterstelle hier Niemandem, dass er lügt.
LG, Fee
nicht lügen. Das meine ich nicht.
Es ist die subjektive, laienhafte Sicht der Dinge. Das drumrum wird vielleicht gar nicht verstanden. Es ist nicht bekannt, dass es AU-Richtlinien gibt, der Doc sagt was falsches usw.
Der Hilfesuchende hat etwas erlebt, findet es ungerecht. Ja, das kann so sein, kann sich aber bei genauen Nachfragen und Erklärungen auch anders darstellen. Und vielleicht hat er auch was bei der Kasse gesagt oder falsch verstanden.
Ich unterstelle hier Niemandem, dass er lügt.
LG, Fee
Diese relevanten Infos "rauszukitzeln" finde ich auch sehr wichtig, oft
weiss der Fragende/Ratsuchende garnicht was relevant ist und was nicht.
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Ich unterstelle hier Niemandem, dass er lügt
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Und ich weiss das du das nicht unterstellt hast, wenn es so rüberkam, endschuldige ich mich dafür.
lg, schönes Wochenende
weiss der Fragende/Ratsuchende garnicht was relevant ist und was nicht.
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Ich unterstelle hier Niemandem, dass er lügt
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Und ich weiss das du das nicht unterstellt hast, wenn es so rüberkam, endschuldige ich mich dafür.
lg, schönes Wochenende
Ich habe jetzt auch dieses Problem.
Ich werde ja zum 3.1.2013 ausgesteuert. Da ich aber denke das ich eigentlich viel länger Anspruch auf Krankengeld habe habe ich es nochmal überprüfen lassen.
Ich habe eben eine Anruf von der Krankenkasse bekommen und sie hat geasgt das es mit den 3.1.2013 bleibt. Sie hat gesagt das ich dann Widerspruch einlegen soll. Wie lange dauert denn sowas? Und wie läuft sowas ab?
2009 mit der Hüfte 12.3.2009 - 19.03.2009 der Rest ist was anderes.
2010 3 Wochen wegen was anderes, nichts mit der Hüfte
2011 war ich gar nicht krankgeschrieben
2012 ab ende Januar 2012 mit Lücken Krankengeschrieben und ab 2.04.2012 durchgehend bis heute mit der Hüfte.
Das sind doch noch lange keine 78 Wochen?
Ich habe die Vermutung das anfang 2008 mitgezählt wurde. Da war ich auch lange Krankgeschrieben mit Krankenhausaufenthalt. Da hatte ich auch Schmerzn an der Leiste rechts, da war aber der Blinddarn schuld, das waren auch ganz andere Schmerzen.
Wo soll ich eigentlich den Widerspruch hinschicken? Zur Krankenkasse? Ich kenne mich ja gar nicht aus, ich ahbe hiervschon viel gelesen aber kapieren tue ich nichts.
Ich habe jetzt vor das meine Hausärztin ab 2007 ne Liste ausdruckt auch mit Diagnosen am besten mit deutscher Übersetzung vom Code damit ich es auch nachvollziehen kann und das mit dem Wiederspruch wegschicken. Ist das ok?
Ich werde ja zum 3.1.2013 ausgesteuert. Da ich aber denke das ich eigentlich viel länger Anspruch auf Krankengeld habe habe ich es nochmal überprüfen lassen.
Ich habe eben eine Anruf von der Krankenkasse bekommen und sie hat geasgt das es mit den 3.1.2013 bleibt. Sie hat gesagt das ich dann Widerspruch einlegen soll. Wie lange dauert denn sowas? Und wie läuft sowas ab?
2009 mit der Hüfte 12.3.2009 - 19.03.2009 der Rest ist was anderes.
2010 3 Wochen wegen was anderes, nichts mit der Hüfte
2011 war ich gar nicht krankgeschrieben
2012 ab ende Januar 2012 mit Lücken Krankengeschrieben und ab 2.04.2012 durchgehend bis heute mit der Hüfte.
Das sind doch noch lange keine 78 Wochen?
Ich habe die Vermutung das anfang 2008 mitgezählt wurde. Da war ich auch lange Krankgeschrieben mit Krankenhausaufenthalt. Da hatte ich auch Schmerzn an der Leiste rechts, da war aber der Blinddarn schuld, das waren auch ganz andere Schmerzen.
Wo soll ich eigentlich den Widerspruch hinschicken? Zur Krankenkasse? Ich kenne mich ja gar nicht aus, ich ahbe hiervschon viel gelesen aber kapieren tue ich nichts.
Ich habe jetzt vor das meine Hausärztin ab 2007 ne Liste ausdruckt auch mit Diagnosen am besten mit deutscher Übersetzung vom Code damit ich es auch nachvollziehen kann und das mit dem Wiederspruch wegschicken. Ist das ok?
Hallo,
Widerspruch ist an die Kasse zu richten - als Begründung würde ich dir empfehlen, dass der Mitteilung über das Leistungsende nicht eine Aufstellung der angerechneten Vorerkrankungen enthalten war und keine Aussage zur gebildeten Blockfrist. es ist nämlich durchaus denkbar, dass es bereits eine erste Blockfrist gibt und sich von daher das Leistungsende errechnen liese. Also, Aufklärung durch die Kasse fordern.
Gruss
Czauderna
Widerspruch ist an die Kasse zu richten - als Begründung würde ich dir empfehlen, dass der Mitteilung über das Leistungsende nicht eine Aufstellung der angerechneten Vorerkrankungen enthalten war und keine Aussage zur gebildeten Blockfrist. es ist nämlich durchaus denkbar, dass es bereits eine erste Blockfrist gibt und sich von daher das Leistungsende errechnen liese. Also, Aufklärung durch die Kasse fordern.
Gruss
Czauderna
Sozialgericht Aachen AZ.: S 6 KR 76/04
Da die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen für die Krankengeld-Gewährung für den streitbefangenen Zeitraum vorliegen, ist dem Klageantrag zu entsprechen.
Und die Karawane zieht weiter, (weiterhin rechtswidrige Krankeneinstellungen in 2013??).
Vielleicht wäre es auch mal sinnvoll, nicht nur den Anwalt der KK zum SG-Termin kommen zu lassen, sondern auch vom Teamleiter bis runter zum SB inklusive MDK Arzt, in einer Verhandlung zu erklären, wie es denn dazu kommen konnte?
Wünsche allen einen guten rutsch und ein frohes neues Jahr
Gruß
Habssatt
Urteil vom 31.01.2005
Das Aktenlage-Gutachten des MDK-Arztes K vom 16.12.2003 ist nicht geeignet, die Richtigkeit dieser vertragsärztlichen AU-Bescheinigungen zu widerlegen. Da für die Beurteilung von AU die körperliche/geistige Leistungsfähigkeit der Versicherten mit den Leistungsanforderungen am Arbeitsplatz - (körperliches) Belastung-/(geistiges) Anforderungsprofil - verglichen und der Ursachenzusammenhang zwischen Krankheit und AU angenommen werden muss, ist insoweit eine ärztliche Feststellung erforderlich (vgl. § 46 S. 1 Nr. 2 SGB V, § 4 Abs. 1 AU-RL/Ziff. 10 AU-RL).
Ob das MDK-Gutachten bereits aus formalen Gründen zurückzuweisen ist, kann letztlich dahingestellt bleiben. Die genannten Bestimmungen schreiben nicht vor, in welcher Weise das Gutachten zu erstellen ist. Es ist jedoch nach Ansicht der Kammer nicht vertretbar, einerseits den Vertragsärzten in § 4 Abs. 1 AU-RL/Ziff. 11 AU-RL vorzuschreiben, AU-Feststellungen nur aufgrund ärztlicher Untersuchungen treffen zu dürfen, andererseits den MDK-Ärzten jedoch anders lautende Feststellungen nach Aktenlage zu erlauben. Die vertragsärztlichen Feststellungen der AU liegen vor. Das nach § 275 Abs. 1 Nr. 3 SGB V/§ 62 Bundesmantelvertrag-Ärzte eingeholte MDK-Gutachten des K vom 16.12.2003 ist mangels körperlicher Untersuchung der Klägerin ungeeignet, die Richtigkeit der vertragsärztlichen Feststellungen zuwiderlegen.
Die Ungeeignetheit ergibt sich bereits aus der, mit den Anforderungen an eine "Feststellung" nicht zu vereinbarenden vagen Formulierung, wonach eine Beendigung der AU für möglich erachtet werde sowie aus dem Fehlen jeglicher medizinischen Begründung für die Annahme einer solchen Möglichkeit. Mit einem "Gutachten", das dieser Bezeichnung in keinster Weise gerecht wird, lässt sich ein Bescheid, in dem das Ende der AU als Voraussetzung für die Versagung von Krankengeld festgestellt wird, nicht begründen; § 35 Abs. 1 S. 2 des Sozialgesetzbuches - 10.
Buch/Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - SGB X - fordert die Mitteilung der wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Anordnung der Verbindlichkeit von MDK-Gutachten - im Innenverhältnis zwischen Krankenkasse und MDK - durch § 62 Abs. 3 BMV-Ä/§ 7 Abs. 2 AU-RL bzw. Ziff. 23 AU-RL kann sich nur auf Gutachten erstrecken, die formal und inhaltlich den Anforderungen eines "Gutachtens" genügen.
Ebenso wie das Gericht die Gutachten der von ihm beauftragten Sachverständigen kritisch auf Vollständigkeit und Schlüssigkeit zu prüfen hat, obliegt dies im Verwaltungs-/Widerspruchsverfahren den Krankenkassen-Sachbearbeitern bzgl. der in Auftrag gegebenen MDK-Gutachten; ggfs. ist unter begründeter Zurückweisung eines MDK-Gutachtens eine erneute Gutachtenerstellung zu veranlassen.
Jedenfalls kommt einem Aktenlage-Gutachten wegen völliger Ungeeignetheit kein Beweiswert zu. Für die körperliche/geistige Leistungsfähigkeit einer Versicherten sind klinische Untersuchungsbefunde erforderlich, um das Ausmaß der vorhandenen bzw. nicht mehr vorhandenen Einschränkungen körperlicher und/oder geistiger Funktionen beurteilen zu können. Ärztliche Berichte über Krankheit und deren Behandlung können allenfalls Hinweise auf Schlüssigkeit oder Unschlüssigkeit von vertragsärztlichen AU-Feststellungen geben, besagen aber nichts über das objektiv vorhandene Ausmaß eingeschränkter oder wiedergewonnener körperlicher/geistiger Leistungsfähigkeit einer Versicherten. So ist die rückwirkenden Beurteilung einer AU für einen Zeitraum, in dem der beurteilende Arzt den Patienten gar nicht untersucht hat, nicht möglich (so schon LSG NW Urt. v. 20.03.85 - L 11 Kr 69/83 -). Es ist auch einem noch so fähigen Arzt nicht möglich, aufgrund von
Untersuchungsergebnissen, die er am 27.10.2003 gewonnen hat, am 16.12.2003 - also gut acht Wochen später - ohne Untersuchung die objektiv vorhandene körperliche und geistige Leistungsfähigkeit einer Versicherten zu beurteilen. (Der Kammer sind die rigide Kürzung des Arzt-Personalschlüssels im Bereich des MDK sowie die Umstellung auf SFB - Sozialmedizinische Fallbearbeitung - in den Krankenkassen-Geschäftsstellen - ohne Untersuchungszimmer und ohne medizinische Geräte - bekannt. Dies erklärt zwar die Vorgehensweise MDK-Ärzte, erlaubt aber keine andere rechtliche Beurteilung.)
Soweit die Beklagte der Klägerin aufgegeben hat, ihre Arbeitsunfähigkeit durch ärztlich begründeten Widerspruch der behandelnden Ärztin nachzuweisen, verstößt dies gegen geltendes Recht. Die Versicherten haben zwar bei der Aufklärung des Sachverhalts mitzuwirken, sich insbesondere ärztlich untersuchen zu lassen; sie haben aber keine Beweisführungspflicht. Das Bestehen von Arbeitsunfähigkeit ist vielmehr durch die Krankenkasse aufgrund aller vorhandenen Beweismittel festzustellen (LSG NW Urt. v. 26.11.86 - L 11 Kr 39/85 -).
Da die übrigen Tatbestandsvoraussetzungen für die Krankengeld-Gewährung für den streitbefangenen Zeitraum vorliegen, ist dem Klageantrag zu entsprechen.
Und die Karawane zieht weiter, (weiterhin rechtswidrige Krankeneinstellungen in 2013??).
Vielleicht wäre es auch mal sinnvoll, nicht nur den Anwalt der KK zum SG-Termin kommen zu lassen, sondern auch vom Teamleiter bis runter zum SB inklusive MDK Arzt, in einer Verhandlung zu erklären, wie es denn dazu kommen konnte?
Wünsche allen einen guten rutsch und ein frohes neues Jahr
Gruß
Habssatt