rechtswidrige Krankengeld-Beendigungen, unmögliches System !

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 26.08.2012, 19:56

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 04.09.2012, 23:39

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Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.09.2012, 07:56

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.09.2012, 19:47

Hallo Machts Sinn,
für wen schreibst du das eigentlich - für jemanden spezielles oder einfach nur so ?
Glaubst du wirklich, es macht sich überhaupt jemand die Mühe diese unsäglichen langen Texte zu studieren und begreifen zu wollen - selbst für jemanden, der sich fachlich mit der Materie befasst ist das einfach zu viel Text, also Quantität, von der Qualität, sprich Verwertbarkeit im praktischen Fall will ich ja gar nicht sprechen.
Machst du diese Zusammenstellung von eigenen und kopierten Texten selbst oder hilft dir da ein Programm ?
Gruss
Czauderna

Einebär
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Machts Sinns rechtliche Ergüsse

Beitrag von Einebär » 20.09.2012, 21:25

Ich beobachte das Ganze hier schon eine Weile, insbesondere die Ratschläge, Vorschläge und Unterstützungsangebote von MS.

Was ich mich die ganze Zeit frage, wie weit würde die Unterstützung von MS gehen? Macht er im SG-Verfahren auch Textvorschläge, wenn die Hilfesuchenden auf Schriftsätze antworten sollen? Damit sich die Kläger nicht auch noch selbst die Mühe und Gedanken machen müssen? Und was passiert, wenn die Kläger in der mündlichen Verhandlung ihren Standpunkt bzw. den Standpunkt von MS vertreten und begründen sollen, auch auf Nachfragen des Richters? Dann wird sich zeigen, wie nachvollziehbar seine ellenlangen Ausführungen für Ottonormalverbraucher sind. Bei der kleinsten Unsicherheit nimmt jeder Fachmann oder Fachfrau vor rgumentation gnadenlos auseinander. Und dann würde ich gerne mal Machts Sinns Gesicht sehen.

Vielleicht brauchts ja mal die eine oder andere Bruchlandung, damit MS mal so langsam seine Argumentation (die auf mich immer wie ein Generalfeldzug gegen die Krankenkassen wirken, aber ist ja bereits ausgiebig diskutiert worden). Wahrscheinlich werden wir darauf aber noch lange warten müssen.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.09.2012, 21:55

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 20.09.2012, 22:11

Hallo,
so ausgereizt ? , na, dann bist doch lange kurz vorm
Schach matt. Aber dank des letzten Beitrags taucht ein
neuer Aspekt auf, naemlich , was ist mit deiner
Verantwortung den Ratsuchenden gegenueber,
du laesst sie in den Glauben oder machst ihnen
Hoffnungen mit deinem geballten "Wissen" und ohne
Anwalt vor Gericht. Dass Du selbst mit Sicherheit vor
Gericht dein eigener Anwalt warst, davon gehe ich aus, stimmt es ?
Aber wenn das so ist, gewonnen hast du lt. eigenem Bekunden auch
nicht und da sollen jetzt nicht mit der Materie
vertraute Betroffene mit deinen Argumenten vor
Gericht auftreten . Wie mein Vorachreiber schon
ausfuehrte, zwei, drei Fragen vom Richter oder vom
Vertreter der Gegenseite und vorbei ist es.
Du hast mit deunem Tun hier im Forum auch eine
Verantwortung, da schuetht dich auch deine
Anonymitaet nicht - ausgereizt, ja , das droht dir
auch.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 20.09.2012, 22:17

Das Thema nannte sich hier doch Rechtsberatung, oder?

Aber das macht MS hier doch nicht. Nein, wie komme ich nur auf solche Gedanken

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 20.09.2012, 22:21

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 20.09.2012, 22:45

Machts Sinn hat geschrieben:naja ihr Zwei - nach dem "geballten Unrecht der Krankenkassen" hier und unter Berücksichtigung der Rolle des Bundesvesicherungsamtes fällt mir dazu nur hi, hi, ... ein. :wink:

Gruß!
Machts Sinn

sehr aussagekräftig. Aber MS findet ja noch weiter Opfer die sich von ihm vors Gericht jagen lassen. Gab ja bisher immer noch keine Erfolsmeldungen für ihn.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.09.2012, 08:05

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Herby2011
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Spart Euch Zeit und Nerven

Beitrag von Herby2011 » 21.09.2012, 14:28

Ein aktueller Übertrag aus einem anderen KG-Thread, passt aber auch hier wunderbar:

Hallo,

nach längerer Kommentarlosigkeit meinerseits angesichts der erschreckenden Entwicklung hier habe ich einen Vorschlag:
Lasst doch Machts Sinn bitte in seinem Glauben, dass es völlig richtig und rechtlich einwandfrei ist, sich einfach passend zu seiner Meinung aus dem Zusammenhang gerissene Auszüge aus Kommentaren, Gesetzen, Urteilen etc. zusammenzusammeln und damit durchzukommen. Und je mehr gesammelt wird, je grösser der Umfang ist, desto richtiger ist es, völlig klar.

Es ist doch vielen von Euch, die hier regelmäßig Hilfestellung geben wollen völlig klar, das jede Reaktion auf Machts Sinn leider keinen Sinn macht.
Ihr spornt ihn immer weiter an. Als Hilfeangebot ist zumindest der Krankengeldbereich dieses Forums doch klinisch tot.

Also: Lasst doch bitte Machts Sinn machen. Allein. Er wird´s schon "richten".

Und tschüss
Herby
_________________
Jeder ist anders - und das ist gut so

Einebär
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Hilfe von MS

Beitrag von Einebär » 21.09.2012, 14:52

Danke Herby, vielleicht lernt er´s dann nach diversen Niederlagen mal.

Nur eine Bitte an alle "Machts-Sinn-Jünger": Veröffentlicht Eure Erfahrungen bitte in einem Extra-Thread "Hilfe von Machts Sinn und was daraus wurde". Damit zukünftige Generationen von Hilfesuchenden in diesem Forum nicht auch noch auf das zusammengegooglelte Rechtshalbwissen unseres selbsternannten Robin Hood der Kassenopfer verlassen und sich vielleicht professionelle Hilfe (DG, SozV, VdK etc) holen. Macht mehr Sinn als Machts Sinn (schönes Wortspiel).

Ansonsten sollten wir mit MS nicht zu sehr diskutieren. Nicht dass er noch einen "Schockschaden" erleidet und in den Krankengeldbezug rutscht!!! *Ironie off*

Gruß,

Einebär

Carola
Beiträge: 368
Registriert: 20.12.2010, 16:27

Beitrag von Carola » 21.09.2012, 15:02

Nun, nur ein Beispiel von vielen.
Bei Wurmie in sein Tread hat sich der erste KK Mitarbeiter nach
3 wochen gemeldet um Machts Sinn zu sagen das Wurmie eh keine
Chance hat.
Bei den Einzelfällen in Bereich Krankengeld ist es doch so.
Leichte fragen gibt es nicht mehr, geht um Krankengeldeinstellungen,
Kürzung, Abschiebung in andere Systeme.
Standart Antworten der SB`ler sind eigendlich immer...
"Keine Chance", "Frag doch mal lieb", "geh Arbeiten"
Mir kommt es so vor, als ob ich mein Henker frage ob er das Fallbeil
heute mal ausnahmsweise für mich zarter bedient.
Es ist ja schon klar das es nervig ist immer und immer wieder
die selben Einzelfälle hier zu lesen, und richtig raten kann man auch nicht.
Ausser, leg Wiederspruch ein, warte 3 Monate bis zur Ablehnung, reiche die Klage ein, oder zieh Kopf ein wenn sie dir das Wasser abgegaben haben.
Selbst wenn Machts Sinn nur einen weiterhilft von den "Nicht zu gewinnenden Einzelfällen" ist das doch schon ein Erfolg.
Wobei mir selber die Textmonster von Machts Sinn Angst machen 8)

PS: Schon traurig das sich sogar Trolle wie EinBär ausgepackt werden.
PPS: In unserer Stadt kann man den VDK höhstens nach der Uhrzeit fragen, und selbst dann muss man drauf achten das sie richtig ist.
Wenn du schon Tipps gibst, dann sag bitte, das man sich Einen guten
Rechtsanwalt (vieleicht über Beratungsschein) der Sozialrechtlich gut bewandert ist ins Boot holt, die Hobby-Juristen die du genannt hast haben
ja noch weniger Ahnung als Machts Sinn.
Zuletzt geändert von Carola am 21.09.2012, 15:09, insgesamt 1-mal geändert.

Einebär
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Beitrag von Einebär » 21.09.2012, 15:05

Machts Sinn hat geschrieben:Irrtum Einebär,

Czauderna überspringe ich jetzt mal, denn sein Schema ist längst ausgereizt:

Das Sozialgericht ist nicht Gegner des Klägers bzw. der Klägerin (auch nicht der beklagten Krankenkasse), sondern von sich aus bemüht, Recht zu sprechen (Offizialmaxime im Gegensatz zur Parteimaxime im Zivilverfahren). Das gilt auch für die zweite Instanz.

Also kommt es darauf an, neue Gesichtspunkte einzubringen, damit die überhaupt gewürdigt werden können (und müssen), nicht darauf, alles selbst zu beherrschen. Genau aus diesem Grund sagen beim Sozialgericht oft auch Rechtsvertreter: „Ich beziehe mich auf das schriftliche Vorbringen und den Antrag lt. Schriftsatz vom … “. Dann darf ein Laie auch sagen, dass er nicht alles bis zum Letzten versteht, was da geschrieben wurde, aber das Gericht wohl schon zutreffend darüber entscheiden wird (nicht gesagt, aber gedacht: sonst geht das ohnehin in die zweite Instanz).

Und nun haben wir hier mit dem Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 31.08.2010, L 13 AS 5895/08 auch noch einen hier ideal passenden Paradefall :
… bewilligte mit Bescheid vom 19. August 2005 Kinderzuschlag für das Kind F. ab Januar 2005. Wörtlich lautet der Verfügungssatz: "Sehr geehrte Frau K., ab Januar 2005 wird Frau K. Kinderzuschlag für das Kind F. in Höhe von 119,00 Euro monatlich bewilligt."

...

Nachdem der Bescheid vom 19. August 2005, mit dem die Beklagte der Klägerin einen Kinderzuschlag nach § 6a BKGG unbefristet bewilligt hat, noch nicht aufgehoben, zurückgenommen oder sich auf andere Weise erledigt hat (§ 39 As. 2 SGB X), hat die Beklagte der Klägerin auch über den 31. Dezember 2005 hinaus den Kinderzuschlag auf Grundlage der Bewilligungsentscheidung vom 19. August 2005 zu zahlen. Insoweit weist der Senat darauf hin, dass die gesetzliche Befristung des Kinderzuschlags auf 36 Monate nach § 6a Abs. 2 Satz 3 BKGG in der bis 31. Dezember 2007 geltenden Fassung von der Beklagten in ihrem Bewilligungsbescheid vom 19. August 2005 nicht umgesetzt wurde; der bloße Hinweis auf das Merkblatt im Antragsformular wie auch im Schreiben der Beklagten vom 4. November 2005 genügen nicht. Auch führt die gesetzliche Regelung nicht dazu, dass sich der Bescheid vom 19. August 2005, mit dem die Beklagte ohne zeitliche Befristung den Kinderzuschlag gem. § 6a BKGG gewährt hat, mit Ablauf von 36 Monaten automatisch erledigt; diese gesetzliche Leistungsbefristung hätte die Beklagte durch eine Befristung nach § 32 Abs. 1, Abs. 1 Nr. 1 SGB X oder eine aufhebende Entscheidung nach § 48 SGB X umsetzen müssen.
empfehlenswerte Fundstelle: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=133961

Da muss ein erstinstanzliches Sozialgericht erst mal drüber und dann auch noch das LSG - und wer in Baden-Württemberg wohnt, hat gleich einen Bonus.

So hilft den Krankenkassen auch vereintes „unken“ nicht mehr lange - wetten?

P.S.: Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz (Feststellung der aufschiebenden Wirkung oder Erlass einer einstweiligen Anordnung) werden in aller Regel nach Aktenlage - ohne mündliche Verhandlung - entschieden.

Gruß!
Machts Sinn
Wow, Du scheinst ja auf einen wahren Fundus an eigenen SG-Verfahren zurückgreifen zu können, wenn Du mir hier was über den Ablauf von Verfahren erzählst. Da kann ich mit meiner Berufserfahrung und den von mir durchgeführten SG-Verfahren natürlich nicht mithalten.

Jetzt mal im Ernst: Ein Richter entscheidet nur auf einen bestimmten Antrag. Und in den von Dir angestrengten Fällen geht es um die Frage: Krankengeldbewilligung = Verwaltungsakt mit Dauerwirkung und damit laufende Leistung oder Abschnittsweise Bewilligung. Also Schwarz oder Weiß. Dies ist übrigens bereits relevant für eine Entscheidung über die einstweilige Anordnung. Google mal die Worte "Krankengeld Widerspruch aufschiebende Wirkung", ignoriere Deine zahlreichen Beiträge und schau Dir mal die LSG-Urteile aus Baden-Württemberg und Berlin-Brandenburg an. Ergebnis: Anträge abgewiesen wegen nicht ausreichender Begründung! Soviel zu dem Thema!

So sieht die Realität aus! Passt nicht zu Deiner Rechtsauffassung!

Gruß,

Einebär

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