rechtswidrige Krankengeld-Beendigungen, unmögliches System !

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Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 23.07.2012, 23:18

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roemer70
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Beitrag von roemer70 » 24.07.2012, 00:31

Hallo Machts Sinn,

damit müssen wir uns abfinden, dass irgendeine Instanz immer "das letzte Wort haben wird".

Und natürlich ist es legitim, auch hier anderer Auffassung zu sein - manche Urteile laden ja geradewegs dazu ein. Aber kann man deshalb von "falsch" sprechen? Ist es falsch, z.B. einen Kriminellen nicht mit der Höchststrafe zu belegen? Oder ist es falsch, wenn genau das doch geschieht? Ist es falsch, ihn freizusprechen?
"Bedenklich" oder "unausgewogen" in moralischer Sicht, meinetwegen.

Aber etwas "Falsches" sehe ich bei einem rechtskräftigen Urteil nicht. Denn innerhalb der Gesetze muss abgewogen werden, solange ein Fall nicht absolut eindeutig ist. Und das dürften doch die wenigsten sein.

Du darfst mich gerne pedantisch nennen, aber wenn wir jetzt schon den Maßstab "richtig" oder "falsch" an abschließende Urteile anlegen, was sollten wir dann noch gegen uns gelten lassen?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.07.2012, 08:34

Nach häufigem Wechsel zwischen ja und nein durch die Instanzen hat das BSG oft nur deshalb recht, weil das die höchste Instanz ist und über seine Entscheidung nicht mehr geurteilt wird. Trotzdem ist es legitim, anderer Auffassung zu sein .
Hallo Machts Sinn,
natuerlich darf man anderer Meinung sein, die sollte aber immer wirklich
als eigene Meinung veroeffentlicht werden und nicht
als der "endgueltigen Weisheit letzter Schluss"
Die letzte Instanz urteilt darueber was recht ist und
dieses Urteil muss jeder gegen sich oder fuer
sich gelten lassen, nur weil der Einzelne, also du oder ein
anderer Betroffener mit einem solchen Urteil nicht das
bekommt, was er mit seiner Klage haben wollte, deshalb
ist das Urteil nicht falsch. Weil man auch den Parteien die
Moeglichkeit geben will, nicht jedes Urteil zu akzeptieren,
deshalb gibt es die Revisionen, aber irgend wann ist
dann mal Schluss. Wenn man gewinnt ist es gut und man
hat im Rechtsstaat "sein" Recht bekommen, wenn man
verliert ist es "unrecht" ??
Gruss
Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.07.2012, 09:43

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 24.07.2012, 10:30

Es zieht sich wie ein roter Faden durch das ganze Thema.

Zuerst war es ein Gutachten im Bereich der PT. Das war falsch, da ja nicht der MDK die Begutachtung vorgenommen hat.

Bei MDK Gutachten kommt immer die Bemerkung das der MDK unfähig ist ordentliche Gutachten zu erstellen.

Als nächstes ist der Sachbearbeiter schuld, weil der ja angeblich wissentlich falsche MDK Gutachten umsetzt oder in die Entscheidung einfliessen lässt.

Der Widerspruchsausschuss ist ein reiner Abnickverein, der Entscheidungen nie zu Gunsten der Versicherten ändert.

Die Sozialgerichte sind nicht in der Lage ordentlich zu entscheiden. Das gilt für das LSG entsprechend.

Das BSG entscheidet fehlerhaft, unvollständig und widerspricht sich selbst.

Also muss jetzt das BVerfG her damit die Staatsgewalten geordnet werden.
Wenn man gewinnt ist es gut und man
hat im Rechtsstaat "sein" Recht bekommen, wenn man
verliert ist es "unrecht" ??
Ja. Das unterschreibe ich!
Die Gedankengänge sind belegt, ja. Aber nicht Ergebnisoffen. Das Ergebnis steht vorher fest. Deshalb sind sie einfach nicht objektiv.

Und hier kommt wirklich die berechtigte Frage an MS auf:
Wer soll denn entscheiden? Bezieh doch mal einen Standpunkt.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.07.2012, 12:47

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Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.07.2012, 17:13

Hallo Machts Sinn, mal davon abgesehen, dass du immer noch keine eindeutige Antwort auf die Frage gegeben hast - hast du zumindest mal zugegeben dass du "glaubst" das es so ust, wie du denkst, dass es ist.
Darauf kann ich allerdings nur mit einer wunderschönen Phrase antworten, die da heisst - "Glauben heisst, nichts wissen".
Erstaunlich und bemerkenswert ist auch, dass Du das Bundesverfassungsgericht bemühen willst um das Bundessozialgericht in die Schranken zu weisen - was ist nun, wenn es so kommt und das Bundesverfassungsgericht das BSG. aber bestätigt ??
Beantwortest du dann erst die Frage klar und eindeutig ?
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 24.07.2012, 18:34

Also gut, ich ergänze noch

BVA, Landesaufsichtsbehörden, Petitionsausschuss des deutschen Bundestages, Kassenärztliche Vereinigungen, Gutachter die vom Gericht bestellt werden, Deutsche Rentenversicherung. Alle handeln falsch.

Eine ziemlich lange Aufzählung wie ich finde. Das schränkt den Personenkreis der korrekt (also im sinne von Machts Sinn) handeln könnte ziemlich ein.

Vielleicht ist das die Erklärung warum keine Antwort auf eine deutliche Frage kommt.

Lady Butterfly
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Beitrag von Lady Butterfly » 24.07.2012, 18:45

Hallo MS

auch meine Farge nach realistischen Alternativen hast du noch nicht beantwortet...

du willst einheitliche Verfahrensweisen - lehnst aber die einheitlichen Verfarensweisen der Kassen ab.....

Gesetze müssen nun mal ausgelegt werden - und da ist es nicht selten, dass verschiedene Juristen zu verschiedenen Meinungen kommen. Sinn der Gemeinsamen Rundschreiben der Spitzenverbände ist eine einheitliche Rechtsauslegung - unter Berücksichtigung von höchstrichterlicher Rechtsprechung und Gesetzen. Mir persönlich gefällt die dort vertretene Meinung auch nicht immer - aber wie gesagt: es gibt verschiedene Meinungen, nicht nur richtig und falsch.

"einheitliche Verfahrensweisen" haben zur Folge, dass es immer Menschen geben wird, denen diese nicht gefallen oder die sich benachteiligt fühlen...

Verfahrensweise, die auf den Einzelfall abgestellt sind, enthalten immer die Gefahr eines "willkürlichen" Verhaltens.

Gru Lady Butterfly

Gast

Beitrag von Gast » 24.07.2012, 18:45


Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 24.07.2012, 19:39

Hallo Fatb ob,
wie definierst du einen "Gutmenschen" ??
Hälst du dich fuer einen solchen Typ, oder Machts Sinn oder Broemmel oder gar mich ?
Was verstehst du unter einer "freien Entscheidung" - setzt du diese gleich mit "gesundem Menschenverstand" oder dem "Bauchgefühl" oder "frei " nach Recht, Gesetz und Rechtsprechung.
Was denkst du über Fehler, deren Entstehung und die "Beseitigung" von Fehlerquellen ??
Was bedeutet dir die Rechtsprechung - zu deinen Gunsten "okay", zu deinen Ungunsten "Unrechtsstaat" ??
Ich gebe zu, ziemlich provokativ, ist aber eher rethorisch gefragt.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 24.07.2012, 19:52

Na typisch.

Konkrete Frage an eine bestimmte Person und schon wird sich wieder vor der Antwort gedrückt.

Anstatt in einem anderen selbst erstellten Thread jetzt das BVerfG anzurufen sollte MS mal antworten

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.07.2012, 20:04

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 24.07.2012, 20:12

Also niemand ist fähig aber MS ist fähig zu beurteilen das niemand fähig ist.

Und zu der Troll Bemerkung, du hast das Thema begonnen. Es wir nur deine eigene Frage hinterfragt. Sowas passiert wenn man diese Thesen auf stellt. Da muss man nicht ein wenig mürrisch reagieren.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.07.2012, 20:49

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