rechtswidrige Krankengeld-Beendigungen, unmögliches System !
Moderator: Czauderna
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Hallo MachtsSinn,
mir fallen da auch ganz andere Ausdrücke ein, aber ich vesuche noch mich "nett" auszudrücken.
Ich hab' jetzt 18 Seiten in diesem Thread gelesen. Ich komme zum Schluss, dass ganz viele Dinge in diesem Land von oben so geregelt sind, dass das Volk systematisch unterdrückt wird. Die Medien schreiben ja gerne über die anderen armen Länder. Was hier in diesem Land abgeht, davon wird wenig, und wenn, dann selektiv und häufig falsch dargestellt. Man muss sich schon selbst um Alternativen kümmern, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen.
Ich bin wegen meines Arbeitsunfalls schwerst erkrankt, und was in dem Sektor "Betrugsgenossenschaft"abgeht, dass macht eigentlich nur noch fassungslos. Ähnliches gilt für den Bereich KK - wenn jemand krank wird.
Aber, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Deswegen "beisse" ich in jede Wade, die mir schlechtes tut.
Kämpf weiter!
LG
REALLYANGRY
mir fallen da auch ganz andere Ausdrücke ein, aber ich vesuche noch mich "nett" auszudrücken.
Ich hab' jetzt 18 Seiten in diesem Thread gelesen. Ich komme zum Schluss, dass ganz viele Dinge in diesem Land von oben so geregelt sind, dass das Volk systematisch unterdrückt wird. Die Medien schreiben ja gerne über die anderen armen Länder. Was hier in diesem Land abgeht, davon wird wenig, und wenn, dann selektiv und häufig falsch dargestellt. Man muss sich schon selbst um Alternativen kümmern, um der Wahrheit auf die Spur zu kommen.
Ich bin wegen meines Arbeitsunfalls schwerst erkrankt, und was in dem Sektor "Betrugsgenossenschaft"abgeht, dass macht eigentlich nur noch fassungslos. Ähnliches gilt für den Bereich KK - wenn jemand krank wird.
Aber, wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt. Deswegen "beisse" ich in jede Wade, die mir schlechtes tut.
Kämpf weiter!
LG
REALLYANGRY
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Irgendein schlauer Mensch hat mal gesagt:
Die Wahrheit ist dem Menschen zuzumuten
Leider muss die Wahrheit oft wiederholt werden, bis auch der Letzte / die Letzte begreift, was wahr [richtig] und was unwahr [falsch] ist.
Und manche Wahrheiten können nicht oft genug wiederholt werden. Und der[die]jenige, der sie ausspricht, sucht nicht nach Lob und Dank. Er / Sie will aufklären, mehr nicht.
Und das einige "Organe" in diesem Land die Wahrheit scheuen, wie der "Teufel das Weihwasser", dafür gibt es genügend Beispiele.
Die Wahrheit ist dem Menschen zuzumuten
Leider muss die Wahrheit oft wiederholt werden, bis auch der Letzte / die Letzte begreift, was wahr [richtig] und was unwahr [falsch] ist.
Und manche Wahrheiten können nicht oft genug wiederholt werden. Und der[die]jenige, der sie ausspricht, sucht nicht nach Lob und Dank. Er / Sie will aufklären, mehr nicht.
Und das einige "Organe" in diesem Land die Wahrheit scheuen, wie der "Teufel das Weihwasser", dafür gibt es genügend Beispiele.
Hallo reallyangry,
ja, dieser schlaue Mensch hat schon recht gehabt - so soll das wohl sein - die Frage ist aber doch, was ist die Wahrheit, was ist die Unwahrheit.
Wer entscheidet, gerade in "Grenz- und Einzelfällen", was die Wahrheit ist.
Eine philosophische Frage - die fast alle unsere Lebensbereiche betrifft.
Machts Sinn wird jetzt z.B. schreiben, dass das nix mit dem eigentlichen Thema zu tun hat und man sich dazu äussern soll (also, seiner Wahrheit zustimmen).
Die Wahrheit liegt meist dazwischen - auch so eine "Wahrheit" !!
Gruß
Czauderna
ja, dieser schlaue Mensch hat schon recht gehabt - so soll das wohl sein - die Frage ist aber doch, was ist die Wahrheit, was ist die Unwahrheit.
Wer entscheidet, gerade in "Grenz- und Einzelfällen", was die Wahrheit ist.
Eine philosophische Frage - die fast alle unsere Lebensbereiche betrifft.
Machts Sinn wird jetzt z.B. schreiben, dass das nix mit dem eigentlichen Thema zu tun hat und man sich dazu äussern soll (also, seiner Wahrheit zustimmen).
Die Wahrheit liegt meist dazwischen - auch so eine "Wahrheit" !!
Gruß
Czauderna
ja realangry du bist hier ein schönes beispiel.
zuerst ging es darum, ob die Höchstbezugsdauer im Krankengeld bei Dir erschöpft ist oder nicht.
Die Frage wurde beantwortet. Dann kam Machts Sinn und fuhr jede Menge eigener Zitate und Verweise auf eigene Beiträge auf.
Und schwuppdiwupp kommen bei Dir die Äusserungen über einen fehlenden Rechtsstaat.
Das ganze in Deinem Fall läuft doch auf eine Auseinandersetzung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft hinaus. Die Kasse ist da völlig raus.
Die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes ist erschöpft und damit einzustellen. Du möchtest das als Arbeitsunfall anerkannt haben. Gutes Recht. Das musst Du aber durchsetzen. Die Kasse hat die Entscheidung der BG anzuerkennen. Wurde Dir auch mitgeteilt.
Wo jetzt ein Fehler des Rechtsstaates vorliegt entzieht sich meiner Kenntnis.
Dazu wie immer die gleiche Bemerkung. Wen man etwas ändern will dann muss man an der richtigen Stelle ansetzen. Die fehlende Kenntnis von der Organisation einer Kasse hat Machts Sinn öfter bewiesen. Die ständigen Wiederholungen in diesem Forum ändern nichts.
Er sollte sich lieber mal um seinen eigenen Fall kümmern und da Ergebnisse vorzeigen. Seine juristischen Denkweisen wurden jetzt von zwei neutralen Anwälten zurückgewiesen. Also fehlt da vielleicht ein wenig Selbsterkenntnis.
zuerst ging es darum, ob die Höchstbezugsdauer im Krankengeld bei Dir erschöpft ist oder nicht.
Die Frage wurde beantwortet. Dann kam Machts Sinn und fuhr jede Menge eigener Zitate und Verweise auf eigene Beiträge auf.
Und schwuppdiwupp kommen bei Dir die Äusserungen über einen fehlenden Rechtsstaat.
Das ganze in Deinem Fall läuft doch auf eine Auseinandersetzung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft hinaus. Die Kasse ist da völlig raus.
Die Höchstbezugsdauer des Krankengeldes ist erschöpft und damit einzustellen. Du möchtest das als Arbeitsunfall anerkannt haben. Gutes Recht. Das musst Du aber durchsetzen. Die Kasse hat die Entscheidung der BG anzuerkennen. Wurde Dir auch mitgeteilt.
Wo jetzt ein Fehler des Rechtsstaates vorliegt entzieht sich meiner Kenntnis.
Dazu wie immer die gleiche Bemerkung. Wen man etwas ändern will dann muss man an der richtigen Stelle ansetzen. Die fehlende Kenntnis von der Organisation einer Kasse hat Machts Sinn öfter bewiesen. Die ständigen Wiederholungen in diesem Forum ändern nichts.
Er sollte sich lieber mal um seinen eigenen Fall kümmern und da Ergebnisse vorzeigen. Seine juristischen Denkweisen wurden jetzt von zwei neutralen Anwälten zurückgewiesen. Also fehlt da vielleicht ein wenig Selbsterkenntnis.
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@broemmel
Hast Du dir meinen letzten Beitrag im thread "KK will KG einstellen, Arbeitsunfall Ursache" durchgelesen?
Es ist mir egal, wer zuständig ist. Mein AG hat "meine Rechte" mit Füssen getreten, meine Ärzte haben mir eine Heilbehandlung auf Grund einer Vergiftung (chronisch und akut) verweigert, meine KK hat meine Anfragen/Beschwerden ignoriert bzw. mich mit Halbwahrheiten abgewimmelt und schickt mir rechtswidrige "Bescheide". Die Berufsgenossenschaft und deren Verfahrensweisen hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Die lassen Leute verrecken, bevor sie Betroffenen etwas anerkennen.
Es geht um Macht. Und die Macht in diesem Land haben nicht die Leute (der Patient) sondern u.a. die Versicherungen - selbst die Politiker sind ihre Marionetten. Oder glaubt etwa jemand, Frau Merkel hätte "den Ausstieg" aus der Atomkraft wegen Fukushima beschlossenen? Wohl eher kam ein Anruf von "der Münchener Rück".
Die Leute können ja klagen - und zum Glück machen das genügend, was dann dazu führt, dass Entscheidungen lange auf sich warten lassen, weil die SGe völlig überlastet sind.
Hast Du dir meinen letzten Beitrag im thread "KK will KG einstellen, Arbeitsunfall Ursache" durchgelesen?
Es ist mir egal, wer zuständig ist. Mein AG hat "meine Rechte" mit Füssen getreten, meine Ärzte haben mir eine Heilbehandlung auf Grund einer Vergiftung (chronisch und akut) verweigert, meine KK hat meine Anfragen/Beschwerden ignoriert bzw. mich mit Halbwahrheiten abgewimmelt und schickt mir rechtswidrige "Bescheide". Die Berufsgenossenschaft und deren Verfahrensweisen hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun. Die lassen Leute verrecken, bevor sie Betroffenen etwas anerkennen.
Es geht um Macht. Und die Macht in diesem Land haben nicht die Leute (der Patient) sondern u.a. die Versicherungen - selbst die Politiker sind ihre Marionetten. Oder glaubt etwa jemand, Frau Merkel hätte "den Ausstieg" aus der Atomkraft wegen Fukushima beschlossenen? Wohl eher kam ein Anruf von "der Münchener Rück".
Die Leute können ja klagen - und zum Glück machen das genügend, was dann dazu führt, dass Entscheidungen lange auf sich warten lassen, weil die SGe völlig überlastet sind.
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P.S. - und der tollste Trick in diesem Rechtsstaat:
Das Verbot der Sammelklage
Damit wird verhindert, das Gruppen von Geschädigten zu ihrem Recht kommen. (Arbeitsbeschaffungsmassnahme für unsere Juristen)
So muss jeder als Einzelfall behandelt werden und sich zum BSG oder Bundesverfassungsgericht durchklagen. Und erst dann, aber nicht unbedingt, kann es gleiches Recht für Alle geben.
LG
ReallyAngry
Das Verbot der Sammelklage
Damit wird verhindert, das Gruppen von Geschädigten zu ihrem Recht kommen. (Arbeitsbeschaffungsmassnahme für unsere Juristen)
So muss jeder als Einzelfall behandelt werden und sich zum BSG oder Bundesverfassungsgericht durchklagen. Und erst dann, aber nicht unbedingt, kann es gleiches Recht für Alle geben.
LG
ReallyAngry
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Hallo Machts Sinn,
ich glaube nicht, dass die KK-Mitarbeiter hier das Vorhandensein der aufschiebenden Wirkung bei KG-Einstellungen bestreiten.
Es geht vielmehr darum, dass wohl die Formulierung "KG ab ...." alleine nicht ausreicht, von einem Bescheid mit Dauerwirkung auszugehen.
Ich mag mich zwar irren, denn bei der Flut an zitierten Urteilen verliere ich langsam den Überblick, aber aufgrund eines Urteils wurde trotz einer solchen Formulierung eine Dauerwirkung schonmal verneint.
Natürlich liest mal als "Normalsterblicher" eine solche Formulierung durchaus als dauerhaft geltend, aber scheinbar hat da vor Gericht nicht zwingend etwas zu bedeuten.
Und nur deshalb bleiben die KK'n wohl dabei, keine aufschiebende Wirkungen zu vollziehen und lassen es eher auf Klagen drauf ankommen.
Gruß
Sportsfreund
ich glaube nicht, dass die KK-Mitarbeiter hier das Vorhandensein der aufschiebenden Wirkung bei KG-Einstellungen bestreiten.
Es geht vielmehr darum, dass wohl die Formulierung "KG ab ...." alleine nicht ausreicht, von einem Bescheid mit Dauerwirkung auszugehen.
Ich mag mich zwar irren, denn bei der Flut an zitierten Urteilen verliere ich langsam den Überblick, aber aufgrund eines Urteils wurde trotz einer solchen Formulierung eine Dauerwirkung schonmal verneint.
Natürlich liest mal als "Normalsterblicher" eine solche Formulierung durchaus als dauerhaft geltend, aber scheinbar hat da vor Gericht nicht zwingend etwas zu bedeuten.
Und nur deshalb bleiben die KK'n wohl dabei, keine aufschiebende Wirkungen zu vollziehen und lassen es eher auf Klagen drauf ankommen.
Gruß
Sportsfreund
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Und wo steht das im SGB X?Machts Sinn hat geschrieben: Nach dem Gesetz ist es nämlich gerade umgekehrt: Wenn der Bescheid keine Befristung enthält, gilt er unbefristet, auf Dauer.
Dir ist aber schon aufgefallen, dass es im §32 SGB X "darf" heist. Somit handelt es sich um eine "kann"-Vorschrift. Die Bedeutung ist Dir sicherlich klar.
Oder vereinfacht könnte man sagen...
LSG 1:0 MS