Jeder Arzt hat die Pflicht die medizinisch notwendigen Leistungen im Bereich der Heilmittel zu verschreiben. Wenn die Verordnungsmenge innerhalb des Regelfalles ausgeschöpft ist muss er halt das Kreuz bei "Verordnung ausserhalb des Regelfalles" setzen und die Verordnung entsprechend begründen. Wenn die Begründung schlüssig ist (ggf. auch nach Einschaltung des MDK, bevor hier wieder irgendeine Vermutung aufkommt.. sowas geschieht nach Aktenlage und muss keine körperliche Untersuchung nach sich ziehen, da der Arzt ja eine medizinisch schlüssige Begründung abgeben muss)1. Problematik Arzt
Es gibt natürlich auch Ärzte, die interessiert es nicht, was die Kassen sagen oder wollen. Zum Glück habe ich einen solchen Hausarzt. Er verschreibt mir seit Jahren Krankengymnastik und Lymphdrainage (ich brauche es ja auch wirklich, bin als chronisch krank anerkannt) ohne Murren und Mucken. Auch wenn er mir etwas verschreibt, setzt er immer das berühmte Kreuzchen, so dass ich auch wirklich dieses Medikament bekomme. Mit den Generikas habe ich schon sehr schlechte Erfahrungen (von Nichtwirken bis schlimmste Nebenwirkungen) gemacht. Mein Arzt hat jedes Jahr Regressforderungen von 1000en von Euros von den Krankenkassen. Aber er macht es trotzdem. Er hat eine Praxis, die aus dem letzten Jahrtausend stammt. Alles uralt, aber er steckt das Geld lieber in seine Patienten. Die Leute stehen jeden Tag bei ihm Schlange.
Wenn der Arzt bei Arzneien jedesmal feststellt das "aut idem" zutreffend ist kann er das im Rahmen der Prüfungen durch die Kassenärztliche Vereinigung wohl auch begründen und dann entfällt eigentlich die Kürzung im Arzneimittelsektor.
Wenn ihn das nicht interessiert das er dann halt gekürzt wird ist es seine Sache. Wäre mir neu das Ärzte die ihre Praxis ja auch auf selbständiger Basis betreiben auf Geld verzichten. Aber gut. Lasse ich mal so stehen. Soll ja alles vorkommen das Leute ihren Beruf als Hobby betreiben und das Geld nicht im Vordergrund steht. Wenn dem so ist. Schön für die Patienten. Weiter so.
Lösungsmöglichkeiten habe ich genannt. Die Kasse hat auch kein Recht die nachträgliche Erstattung von geleisteten gesetzlichen Zuzahlungen abzulehnen wenn eine Befreiung vorliegt.2. Physiotherapeutin
Ja klar habe ich einen Befreiungsausweis. Sie hat sich auch eine Kopie gemacht und die Abrechnungsstelle reicht die auch immer mit ein. Ist uns alles bekannt. Trotzdem wird mein Eigenanteil von der Kasse nicht bezahlt. Bei der Kasse weiß aber auch keiner, warum das so ist. Meine Physio wollte ja schonmal bei der Abrechnungsstelle der Kasse anrufen um zu klären, wo das Problem liegt, aber man gibt ihr leider die Nummer nicht. Die wäre angeblich nicht bekannt. Wir haben es eine zeitlang so gemacht, dass sie mir eine Rechnung über den Eigenanteil geschrieben hat und ich den dann bei der Kasse eingereicht habe. Aber eines Tages hat mich die KK-Mitarbeiterin angerufen und gesagt, ich darf diese Rechnungen nicht mehr bezahlen, ich sei ja schließlich befreit und sie wird in Zukunft keine Rechnungsbeträge mehr erstatten. Meine Physio solle das über ihre Abrechnungsstelle klären lassen. Meine Physio hat ihr schon zich Faxe geschickt und auch sehr oft angerufen, aber keiner will ihr helfen. Ich habe ihr geraten, ein anwaltliches Schreibn aufsetzen zu lassen, damit endlich mal gezahlt wird (es sind zwischen um die 1.000,00 € die sich in 2 Jahren angesammelt haben). Aber sie will das nicht. O-Ton: Ich muss mit der Kasse ja noch länger zusammenarbeiten
Zur Heilmittelerbringerin: Wenn diese nicht in der Lage ist ihre Abrechnungen korrekt einzufordern tut es mir ehrlich gesagt nicht so leid.
Bei jeder Kürzung einer Abrechnung erhalten die Leistungserbringer einen Bescheid. Und da steht eine Adresse drauf.
Falls der Bescheid geheim und anonym verschickt wurde hat die Kasse immer noch eine offizielle Adresse. Da können immer Rechnungen hingeschickt werden. Telefonnummern der jeweiligen Vertragsabteilungen sind auch durch ein Leichtes herauszubekommen.
Und Gelder in Höhe von 1000 € stellen schon einen erheblichen Wert dar. Da ist es kaum zu glauben das ein Heilmittelerbringer das so auf sich beruhen lässt.
Immer vorausgesetzt das es sich wirklich um die Zuzahlung handelt und nicht um Kürzungen aufgrund Abrechnungsfehler, wenn z. B. die Heilmittelverordnung vor Beginn der Behandlung genehmigungspflichtig sind und ohne vorliegende Genehmigung behandelt wurde.
Es gibt Kassen die haben bei Verordnungen ausserhalb des Regelfalles nicht auf die Genehmigungspflicht verzichtet.
Da muss ich Dir widersprechen. die Kassenmitarbeiter die hier im Forum aktiv sind sind alle Vernünftig. Und nicht nur die. Sondern vielmehr fast alle die bei den Kassen arbeiten.Du scheinst mir noch der Vernünftigste unter den KK-Heinis zu sein, deshalb jetzt ganz sachlich.
Nicht immer alles verallgemeinern. Alles im Rahmen lassen.
Wenn einer mal aus dem Rahmen fällt sind das einzelne Personen die vielleicht auch mal einen schlechten Tag haben oder man selber hatte einen schlechten Tag. Alles kann mal vorkommen.