rechtswidrige Krankengeld-Beendigungen, unmögliches System !

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.03.2012, 11:55

Machts Sinn hat geschrieben:... also befürchtest du, dass die erste Kasse auf die rechtlichen Vorgaben des Bundesversicherungsamtes einschwenken könnte?

Die DAK kann dies demnach nicht sein - da passen auch G und B nicht.

Gruß!
Machts Sinn
Hallo,
warum befürchten - wenn es so ist, dann wäre es so - Furcht macht mir das nicht - aber wenn, dann einheitlich. Im übrigen weiss ich es inzwischen und respektiere den Wunsch.
Gruss
Czauderna

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.03.2012, 12:44

Das BVA ist im übrigen auch nicht für alle Kassen zuständig.

Sowas gibts ja nun mal auch

Violetta76
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Beitrag von Violetta76 » 21.03.2012, 12:47

Czauderna hat geschrieben:Hallo Machts Sinn,

vielleicht kannst du dich noch an unser Grundproblem erinnern.
Es ging um die Tatsache, dass das BVA. in seinem Rundschreiben der Auffassung war, dass ein Widerspruch gegen die Beendigung der Krankengeldzahlung eine aufschiebende Wirkung hätt und dass sich aber keine Kasse dieser Auffassung angeschlossen hatte. Und jetzt haben wir hier einen Fall, bei dem die Betroffene, dank deiner Hilfe, es erreicht hat, dass die Kasse genau dem Schreiben des BVA gefolgt ist und aufgrund des Widerspruchs die Weiterzahlung des Krankengeldes vornimmt.
Ja, ich möchte gerne wissen welche Kasse das ist und wie die das formuliert haben - meine Meinung dazu (soweit ich die nichr ohnehin schon mehrfach geäussert habe) spielt dabei keine Rolle.
Und so wie bisher geschildert, habe ich so meine Zweifel, dass es ein solcher Fall ist, einer mit Widerspruch und aufschiebender Wirkung.
Gruss
Czauderna (schönen Gruss aus der Arztpraxis)
Du kennst meinen Fall nicht, im Gegensatz zu Machts.Sinn. Im anderen Forum habe ich meinen Fall von Anfang an geschildert.

Also da ich - berufsbedingt - Ahnung habe, kann ich dir nur sagen, dass Krankengeldbescheide mit dem Wortlaut "bewilligen wir ab dem ... Krankengeld" unbefristet sind. Wenn sie befristet wären, müsste es heißen: "Bewilligen wir für den Zeitraum vom ... bis ... Krankengeld in Höhe von". Oder bist du bei deinem AV mit dem Wortlaut: "wird als ... ab dem ... eingestellt" auch der Meinung, dass dieser befristet ist? Ist nämlich dasgleiche.

Nein, meine KK schließt sich ganz und gar nicht der Meinung des BVA an. Haben sie mir auch deutlich in der E-Mail mitgeteilt. Sie haben mir aber gleichzeitig (trotz gegenteiliger Meinung) mitgeteilt, dass sie das Krankengeld erstmal weiterzahlen. Schon komisch.

Und ja, ich habe gegen den Einstellungsbescheid Widerspruch erhoben und muss deshalb nächsten Donnerstag zum MDK.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.03.2012, 15:19

Aus dem anderen Forum, Antwortmail der Kasse:
der Auffassung der von Ihnen angeführten Aussage des Bundesversicherungsamtes schließen wir uns nicht an. Dennoch sind wir bereit, Ihnen das Krankengeld bis zur körperlichen Untersuchung am 29.03.2012 beim Medizinischen Dienst der Krankenversicherung zu zahlen.
Die Zahlung bis zum 16.03.12 haben wir heute erledigt. Bitte beachten Sie, dass für weitere Zahlungen ein Auszahlungsschein (s.Anhang) erforderlich ist und eine Zahlung in die Zukunft nicht möglich ist.
Da geht es m. E. weniger um das Schreiben des BVA als um das BSG-Urteil, dass Krankengeld nicht nach Aktenlage eingestellt werden darf. Interessant wird es, wenn der MDK nach der körperlichen Untersuchung Arbeitsfähigkeit feststellt und was die Kasse dann zur aufschiebenden Wirkung meint.

Welche Formulierung was besagt - ich gehe davon aus, dass es nicht so einfach ist wie hier von Violetta dargestellt. Auch in diesem Zusammenhang wäre es interessant, den Wortlaut der Bewilligungsschreiben zu kennen, die in den Fällen erstellt wurden, in denen das BSG seine Urteile zur abschnittsweisen Bewilligung erstellt hat. Es bleibt spannend.

Ach übrigens, "ich könnt die Alte echt sonstwas" zu schreiben und dann die Antwortmail "der Alten" einzustellen finde ich jetzt nicht so geschickt. Da weiß "die Alte" ja gleich, wer gemeint ist und wer ihr schreibt.

Violetta76
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Beitrag von Violetta76 » 21.03.2012, 15:48

Weißt du wie shit wurscht piep egal mir ist, ob die "nette Dame" das liest? Wenn ich mich tdem MDK fertig bin, geht sowieso noch eine Beschwerde über die Dame an ihren Vorgesetzten. Sie hat mir nämlich unterstellt, ich wäre zu keinem Zeitpunkt krank gewesen und wollte einfach nur nicht arbeiten und nicht zum Amt. Ich bin in dem Moment ganz ruhig geblieben, aber das wird noch Folgen haben.

Ich gehe nicht davon aus, dass wenn der MDK Arbeitsfähigkeit feststellt (wovon ich felsenfest ausgehe, da die dort schon Instruktionen haben, das festzustellen), dass die KK dann das Krankengeld zurückfordert. Sie teilen ja nicht die Meinung des BVA, also können sie plötzlich nicht die Meinung teilen, dass sie das zurückfordern können.

Ich werde übrigens bei negativem MDK-Besuch klagen. Denn ich werde innerhalb von wenigen Wochen wieder in Lohn und Brot stehen und da ich ja nicht arbeiten kann, wird mich mein Arzt sofort wieder krankschreiben, dann muss die KK die ersten vier Wochen wieder zahlen, dann wird mir wieder gekündigt und dann muss die KK weiterzahlen. Die gehen wahrscheinlich von einer langen Arbeitslosgikeit aus.

Das von dir zitierte Schreiben war übrigens von den anderen gar nicht gemeint. Und übrigens möchte ich dich darauf hinweisen, dass du ohne meine Zustimmung hier keine Zitate von mir veröffentlichen darfst. Also unterlass das in Zukunft bitte.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.03.2012, 15:49

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.03.2012, 16:22

Violetta76 hat geschrieben:Weißt du wie shit wurscht piep egal mir ist, ob die "nette Dame" das liest? Wenn ich mich tdem MDK fertig bin, geht sowieso noch eine Beschwerde über die Dame an ihren Vorgesetzten. Sie hat mir nämlich unterstellt, ich wäre zu keinem Zeitpunkt krank gewesen und wollte einfach nur nicht arbeiten und nicht zum Amt. Ich bin in dem Moment ganz ruhig geblieben, aber das wird noch Folgen haben.

Ich gehe nicht davon aus, dass wenn der MDK Arbeitsfähigkeit feststellt (wovon ich felsenfest ausgehe, da die dort schon Instruktionen haben, das festzustellen), dass die KK dann das Krankengeld zurückfordert. Sie teilen ja nicht die Meinung des BVA, also können sie plötzlich nicht die Meinung teilen, dass sie das zurückfordern können.

Ich werde übrigens bei negativem MDK-Besuch klagen. Denn ich werde innerhalb von wenigen Wochen wieder in Lohn und Brot stehen und da ich ja nicht arbeiten kann, wird mich mein Arzt sofort wieder krankschreiben, dann muss die KK die ersten vier Wochen wieder zahlen, dann wird mir wieder gekündigt und dann muss die KK weiterzahlen. Die gehen wahrscheinlich von einer langen Arbeitslosgikeit aus.

Das von dir zitierte Schreiben war übrigens von den anderen gar nicht gemeint. Und übrigens möchte ich dich darauf hinweisen, dass du ohne meine Zustimmung hier keine Zitate von mir veröffentlichen darfst. Also unterlass das in Zukunft bitte.
Das Internet ist öffentlich und ich wüsste nicht, dass das Zitieren eines Forenbeitrags irgendwelche Urheberrechte verletzt. Aber da du ja vom Fach bist, kannst du mir bestimmt die Rechtsgrundlage nennen, dann entferne ich den Beitrag natürlich sofort. Du solltest nur MachtsSinn Bescheid sagen, dass der Link ebenfalls gelöscht wird, wenn nicht gewünscht ist, dass man sich auch ein Bild von deinen Aussagen in anderen Foren macht, aus denen sich ein anderes Bild als das hier dargestellte ergibt. Apropos Darstellung - deine Darstellung hier ist natürlich vom Allerfeinsten und ich weiß nicht, ob es für deine Beschwerde unbedingt von Vorteil ist, wenn die Dame und ihr Vorgesetzter das hier lesen.

Ansonsten - der MDK bekommt keine Instruktionen von der Kasse - das würde er sich absolut nicht gefallen lassen. Eine Rückforderung von Krankengeld kann ich mir bei dieser Konstellation nicht vorstellen. Eine Arbeitsunfähigkeit in den ersten Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses führt in den meisten Fällen zu einer Kündigung desselben. Du solltest schon bei einer stringenten Linie bleiben - entweder arbeitsunfähig und klagen oder arbeitsfähig mit neuem Beschäftigungsverhältnis. Mit dem Ziel, so schnell wie möglich wieder arbeitsunfähig im zu werden und Krankengeld zu beziehen könntest sonst zum Schluss zwischen allen Stühlen sitzen und leer ausgehen.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.03.2012, 16:25

Machts Sinn hat geschrieben:
Und falls ihr euch wirklich mit der Frage, befristet / unbefristet auseinandersetzten wollt - was hindert euch denn noch, auf meine beiden Zwischenfragen einzugehen?
Im Gegensatz zu dir hindert mich das fehlende fundierte Hintergrundwissen zu den Entscheidungen des BSG zur befristeten Bewilligung von Krankengeld daran, die Frage hier zu diskutieren. Das überlasse ich lieber unserer Rechtsabteilung, statt hier als Begründung fachfremde Urteile anzuführen.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.03.2012, 16:42

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

Violetta76
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Beitrag von Violetta76 » 21.03.2012, 16:53

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Violetta76 hat geschrieben:Weißt du wie shit wurscht piep egal mir ist, ob die "nette Dame" das liest? Wenn ich mich tdem MDK fertig bin, geht sowieso noch eine Beschwerde über die Dame an ihren Vorgesetzten. Sie hat mir nämlich unterstellt, ich wäre zu keinem Zeitpunkt krank gewesen und wollte einfach nur nicht arbeiten und nicht zum Amt. Ich bin in dem Moment ganz ruhig geblieben, aber das wird noch Folgen haben.

Ich gehe nicht davon aus, dass wenn der MDK Arbeitsfähigkeit feststellt (wovon ich felsenfest ausgehe, da die dort schon Instruktionen haben, das festzustellen), dass die KK dann das Krankengeld zurückfordert. Sie teilen ja nicht die Meinung des BVA, also können sie plötzlich nicht die Meinung teilen, dass sie das zurückfordern können.

Ich werde übrigens bei negativem MDK-Besuch klagen. Denn ich werde innerhalb von wenigen Wochen wieder in Lohn und Brot stehen und da ich ja nicht arbeiten kann, wird mich mein Arzt sofort wieder krankschreiben, dann muss die KK die ersten vier Wochen wieder zahlen, dann wird mir wieder gekündigt und dann muss die KK weiterzahlen. Die gehen wahrscheinlich von einer langen Arbeitslosgikeit aus.

Das von dir zitierte Schreiben war übrigens von den anderen gar nicht gemeint. Und übrigens möchte ich dich darauf hinweisen, dass du ohne meine Zustimmung hier keine Zitate von mir veröffentlichen darfst. Also unterlass das in Zukunft bitte.
Das Internet ist öffentlich und ich wüsste nicht, dass das Zitieren eines Forenbeitrags irgendwelche Urheberrechte verletzt. Aber da du ja vom Fach bist, kannst du mir bestimmt die Rechtsgrundlage nennen, dann entferne ich den Beitrag natürlich sofort. Du solltest nur MachtsSinn Bescheid sagen, dass der Link ebenfalls gelöscht wird, wenn nicht gewünscht ist, dass man sich auch ein Bild von deinen Aussagen in anderen Foren macht, aus denen sich ein anderes Bild als das hier dargestellte ergibt. Apropos Darstellung - deine Darstellung hier ist natürlich vom Allerfeinsten und ich weiß nicht, ob es für deine Beschwerde unbedingt von Vorteil ist, wenn die Dame und ihr Vorgesetzter das hier lesen.

Ansonsten - der MDK bekommt keine Instruktionen von der Kasse - das würde er sich absolut nicht gefallen lassen. Eine Rückforderung von Krankengeld kann ich mir bei dieser Konstellation nicht vorstellen. Eine Arbeitsunfähigkeit in den ersten Wochen eines neuen Arbeitsverhältnisses führt in den meisten Fällen zu einer Kündigung desselben. Du solltest schon bei einer stringenten Linie bleiben - entweder arbeitsunfähig und klagen oder arbeitsfähig mit neuem Beschäftigungsverhältnis. Mit dem Ziel, so schnell wie möglich wieder arbeitsunfähig im zu werden und Krankengeld zu beziehen könntest sonst zum Schluss zwischen allen Stühlen sitzen und leer ausgehen.
Aha der MDK lässt sich von der KK also nichts sagen. Gut, ich weiß es anders. Aber wenn du meinst, dann mein das mal schön weiter.

Klar werde ich bei meiner Linie bleiben arbeitsunfähig und klagen. Nur wenn der MDK sagt, ich bin arbeitsfähig, dann muss ich mich dem Amt zur Verfügung stellen und dann bin ich auch blitzschnell vermittelt. Ich war noch nie länger als 2 Wochen arbeitslos. Man nimmt mich mit Kusshand. Und da ich mich ja schriftlich beim Amt verpflichte, jede Arbeit anzunehmen, muss ich das ja auch. Und das führt dann zum Kranksein und wie du schön bemerkt hast, zur Kündigung. Und ich will nicht arbeitsunfähig werden, sondern ich bin es. Mein Arzt wird mich weiterhin krankschreiben, da er anderer Meinung ist, wie meine KK.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 21.03.2012, 17:39

Machts Sinn hat geschrieben: Ja, GKV, ich kenne die Urteile und kann dir schon mal verraten, dass es damals noch gar keine schriftlichen Bewilligungsbescheide gab, sondern nur "Schalterakte" und "bescheidlose Überweisungen".

Gruß!
Machts Sinn
Naja, die letzten Urteile sind eindeutig aus Neuzeit. Eine gute Aufstellung findest du hier: sv-lex.de/aktuelles/thema-der-woche/archiv-thema-der-woche/themen-der-woche-2011/25-kw-einstellung-der-krankengeldzahlung/

Besonders interessant:
Mit der Frage der Dauerwirkung eines solchen vom BVA als „Grundentscheidung“ deklarierten Bescheides, mit welchem die Krankenkassen regelmäßig den Beginn und die Höhe der Krankengeldzahlung bekanntgeben, hat sich darüber hinaus konkret das LSG Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 9.2.2010, L 11 KR 6029/09 ER-B auseinandergesetzt. Der Bescheid enthielt neben Höhe und Auszahlungsbeginn den Hinweis, dass die Versicherte die Arbeitsunfähigkeit mit einem Auszahlschein für Krankengeld nachzuweisen habe und Krankengeld grundsätzlich rückwirkend nur bis zum Ausstellungsdatum des Auszahlscheins gezahlt werden kann. Nach Auffassung des Gerichts blieb damit für die Auslegung, Krankengeld sei mit dem Bescheid auf Dauer gewährt worden, kein Raum.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 21.03.2012, 17:52

Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna, GerneKrankenVersichert und Broemmel,

eure Art, den Versicherten hier im Forum zu helfen, bekommt so langsam Kontur - nur weiter so!

Und falls ihr euch wirklich mit der Frage, befristet / unbefristet auseinandersetzten wollt - was hindert euch denn noch, auf meine beiden Zwischenfragen einzugehen?

Und Czauderna, mit der Forumulierung
aber wenn, dann einheitlich
willst du doch nicht wirklich von der kollektiven Rechtsverweigerung zur kollektiven Rechtsanwendung wechseln - oder?

Aber großen Dank schon mal an GKV, der einen Grund für die Weiterzahlung allein schon in der Tatsache sieht, das die Krankengeldzahlung nicht nach einem Aktenlagegutachten eingestellt werden darf - doch wann werden sich die Krankenkassen endlich daran halten?

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,

von dir "gelobt" zu werden, da muss man verdammt vorsichtig sein, was man darauf antwortet - ich sag erst mal danke, bin aber schon verwundert dass du erst jetzt merkst, dass wir nur helfen wollen, also jetzt nicht dir direkt, sondern denen die wirklich welche benötigen.
Ich wechsle auch nicht die "Fronten" - ich sage nur, wenn sich die Kassen entscheiden der Auffassung des BVA wörtlich zu folgen, dass es dann alle einheitlich tun sollten, also auch diejenigen welche dem BVA nicht unterstellt sind in der Aufsicht.
Einstellung der Krankengeldzahlung nach Gutachten des MDK nach Aktenlage - nun, das halte ich trotzdem weiterhin für zulässig, denn es ist ja nun so geregelt, dass dem Versicherten quasi eine "Anhörung" durch die Kasse eingeräumt werden muss - demnach sehe ich ich die körperliche Begutachtung auch erst im Rahmen des Widerspruchs - bleibt eben nur die "aufschioebende Wirkung" des Widerspruchs - womit wir wieder bei der Gretchenfrage wären, oder ?
Gruss
Czauderna

Violetta76
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Beitrag von Violetta76 » 21.03.2012, 18:06

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
Machts Sinn hat geschrieben: Ja, GKV, ich kenne die Urteile und kann dir schon mal verraten, dass es damals noch gar keine schriftlichen Bewilligungsbescheide gab, sondern nur "Schalterakte" und "bescheidlose Überweisungen".

Gruß!
Machts Sinn
Naja, die letzten Urteile sind eindeutig aus Neuzeit. Eine gute Aufstellung findest du hier: sv-lex.de/aktuelles/thema-der-woche/archiv-thema-der-woche/themen-der-woche-2011/25-kw-einstellung-der-krankengeldzahlung/

Besonders interessant:
Mit der Frage der Dauerwirkung eines solchen vom BVA als „Grundentscheidung“ deklarierten Bescheides, mit welchem die Krankenkassen regelmäßig den Beginn und die Höhe der Krankengeldzahlung bekanntgeben, hat sich darüber hinaus konkret das LSG Baden-Württemberg in seinem Beschluss vom 9.2.2010, L 11 KR 6029/09 ER-B auseinandergesetzt. Der Bescheid enthielt neben Höhe und Auszahlungsbeginn den Hinweis, dass die Versicherte die Arbeitsunfähigkeit mit einem Auszahlschein für Krankengeld nachzuweisen habe und Krankengeld grundsätzlich rückwirkend nur bis zum Ausstellungsdatum des Auszahlscheins gezahlt werden kann. Nach Auffassung des Gerichts blieb damit für die Auslegung, Krankengeld sei mit dem Bescheid auf Dauer gewährt worden, kein Raum.
Und in meinem Bescheid steht eben nicht, dass ich die AU mit einem Auszahlschein für Krankengeld nachweisen muss und auch nicht, dass das KG nur rückwirkend bis zum Ausstellungsdatum des Auszahlscheins gezahlt wird. Alles nicht im Bescheid enthalten.

Violetta76
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Beitrag von Violetta76 » 21.03.2012, 18:08

Czauderna hat geschrieben:
Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna, GerneKrankenVersichert und Broemmel,

eure Art, den Versicherten hier im Forum zu helfen, bekommt so langsam Kontur - nur weiter so!

Und falls ihr euch wirklich mit der Frage, befristet / unbefristet auseinandersetzten wollt - was hindert euch denn noch, auf meine beiden Zwischenfragen einzugehen?

Und Czauderna, mit der Forumulierung
aber wenn, dann einheitlich
willst du doch nicht wirklich von der kollektiven Rechtsverweigerung zur kollektiven Rechtsanwendung wechseln - oder?

Aber großen Dank schon mal an GKV, der einen Grund für die Weiterzahlung allein schon in der Tatsache sieht, das die Krankengeldzahlung nicht nach einem Aktenlagegutachten eingestellt werden darf - doch wann werden sich die Krankenkassen endlich daran halten?

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,

von dir "gelobt" zu werden, da muss man verdammt vorsichtig sein, was man darauf antwortet - ich sag erst mal danke, bin aber schon verwundert dass du erst jetzt merkst, dass wir nur helfen wollen, also jetzt nicht dir direkt, sondern denen die wirklich welche benötigen.
Ich wechsle auch nicht die "Fronten" - ich sage nur, wenn sich die Kassen entscheiden der Auffassung des BVA wörtlich zu folgen, dass es dann alle einheitlich tun sollten, also auch diejenigen welche dem BVA nicht unterstellt sind in der Aufsicht.
Einstellung der Krankengeldzahlung nach Gutachten des MDK nach Aktenlage - nun, das halte ich trotzdem weiterhin für zulässig, denn es ist ja nun so geregelt, dass dem Versicherten quasi eine "Anhörung" durch die Kasse eingeräumt werden muss - demnach sehe ich ich die körperliche Begutachtung auch erst im Rahmen des Widerspruchs - bleibt eben nur die "aufschioebende Wirkung" des Widerspruchs - womit wir wieder bei der Gretchenfrage wären, oder ?
Gruss
Czauderna
Also ich habe keine Anhörung bekommen. Ich wurde angeschrieben, dass ich mich ab dem 11.3.12 wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen habe. Darauf hin habe ich Widerspruch erhoben, mein Arzt hat ebenfalls der Aufhebung der AU ausdrücklich widersprochen, jetzt MDK-Gutachten.

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 21.03.2012, 20:18

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

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