Czauderna hat geschrieben:Hallo Machts Sinn,
vielleicht kannst du dich noch an unser Grundproblem erinnern.
Es ging um die Tatsache, dass das BVA. in seinem Rundschreiben der Auffassung war, dass ein Widerspruch gegen die Beendigung der Krankengeldzahlung eine aufschiebende Wirkung hätt und dass sich aber keine Kasse dieser Auffassung angeschlossen hatte. Und jetzt haben wir hier einen Fall, bei dem die Betroffene, dank deiner Hilfe, es erreicht hat, dass die Kasse genau dem Schreiben des BVA gefolgt ist und aufgrund des Widerspruchs die Weiterzahlung des Krankengeldes vornimmt.
Ja, ich möchte gerne wissen welche Kasse das ist und wie die das formuliert haben - meine Meinung dazu (soweit ich die nichr ohnehin schon mehrfach geäussert habe) spielt dabei keine Rolle.
Und so wie bisher geschildert, habe ich so meine Zweifel, dass es ein solcher Fall ist, einer mit Widerspruch und aufschiebender Wirkung.
Gruss
Czauderna (schönen Gruss aus der Arztpraxis)
Du kennst meinen Fall nicht, im Gegensatz zu Machts.Sinn. Im anderen Forum habe ich meinen Fall von Anfang an geschildert.
Also da ich - berufsbedingt - Ahnung habe, kann ich dir nur sagen, dass Krankengeldbescheide mit dem Wortlaut "bewilligen wir ab dem ... Krankengeld" unbefristet sind. Wenn sie befristet wären, müsste es heißen: "Bewilligen wir für den Zeitraum vom ... bis ... Krankengeld in Höhe von". Oder bist du bei deinem AV mit dem Wortlaut: "wird als ... ab dem ... eingestellt" auch der Meinung, dass dieser befristet ist? Ist nämlich dasgleiche.
Nein, meine KK schließt sich ganz und gar nicht der Meinung des BVA an. Haben sie mir auch deutlich in der E-Mail mitgeteilt. Sie haben mir aber gleichzeitig (trotz gegenteiliger Meinung) mitgeteilt, dass sie das Krankengeld erstmal weiterzahlen. Schon komisch.
Und ja, ich habe gegen den Einstellungsbescheid Widerspruch erhoben und muss deshalb nächsten Donnerstag zum MDK.