rechtswidrige Krankengeld-Beendigungen, unmögliches System !
Moderator: Czauderna
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Ich kenn Machts.Sinn ja schon aus einem anderen Forum und da hat er mir sehr geholfen.
Also mir wurde am 15.2.12 rückwirkend zum 1.2.12 unbefristet Krankengeld bewilligt. Am 6.3.12 stellte die KK zum 10.3.12 die Krankengeldzahlung ein (trotz AU bis einschließlich 16.3.12). Grund für die Einstellung: Ein MDK-Gutachten nach Aktenlage ohne vorherigen Arztbericht. Ich bin seit 1.2.12 arbeitslos und man sagte mir, ich solle zum Amt, die müssen dann zum 11.3.12 Alg zahlen. Auf dem Amt sagte man mir, dass ich ja krankgeschrieben bin und keine Leistungen zumindest bis zum 16.3.12 erhalten werde.
MDK-Termin am 29.3.12 und gestern bekam ich eine Mail der KK auf meinen Hinweis auf das Schreibern des BVA, das Krankgengeld erstmal weitergezahlt wird. Geht doch.
Also mir wurde am 15.2.12 rückwirkend zum 1.2.12 unbefristet Krankengeld bewilligt. Am 6.3.12 stellte die KK zum 10.3.12 die Krankengeldzahlung ein (trotz AU bis einschließlich 16.3.12). Grund für die Einstellung: Ein MDK-Gutachten nach Aktenlage ohne vorherigen Arztbericht. Ich bin seit 1.2.12 arbeitslos und man sagte mir, ich solle zum Amt, die müssen dann zum 11.3.12 Alg zahlen. Auf dem Amt sagte man mir, dass ich ja krankgeschrieben bin und keine Leistungen zumindest bis zum 16.3.12 erhalten werde.
MDK-Termin am 29.3.12 und gestern bekam ich eine Mail der KK auf meinen Hinweis auf das Schreibern des BVA, das Krankgengeld erstmal weitergezahlt wird. Geht doch.
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Interessant. Welche Kasse ist denn das und wie war die unbefristete Bewilligung des Krankengeldes formuliert?Violetta76 hat geschrieben:Ich kenn Machts.Sinn ja schon aus einem anderen Forum und da hat er mir sehr geholfen.
Also mir wurde am 15.2.12 rückwirkend zum 1.2.12 unbefristet Krankengeld bewilligt. Am 6.3.12 stellte die KK zum 10.3.12 die Krankengeldzahlung ein (trotz AU bis einschließlich 16.3.12). Grund für die Einstellung: Ein MDK-Gutachten nach Aktenlage ohne vorherigen Arztbericht. Ich bin seit 1.2.12 arbeitslos und man sagte mir, ich solle zum Amt, die müssen dann zum 11.3.12 Alg zahlen. Auf dem Amt sagte man mir, dass ich ja krankgeschrieben bin und keine Leistungen zumindest bis zum 16.3.12 erhalten werde.
MDK-Termin am 29.3.12 und gestern bekam ich eine Mail der KK auf meinen Hinweis auf das Schreibern des BVA, das Krankgengeld erstmal weitergezahlt wird. Geht doch.
Hallo,GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Interessant. Welche Kasse ist denn das und wie war die unbefristete Bewilligung des Krankengeldes formuliert?Violetta76 hat geschrieben:Ich kenn Machts.Sinn ja schon aus einem anderen Forum und da hat er mir sehr geholfen.
Also mir wurde am 15.2.12 rückwirkend zum 1.2.12 unbefristet Krankengeld bewilligt. Am 6.3.12 stellte die KK zum 10.3.12 die Krankengeldzahlung ein (trotz AU bis einschließlich 16.3.12). Grund für die Einstellung: Ein MDK-Gutachten nach Aktenlage ohne vorherigen Arztbericht. Ich bin seit 1.2.12 arbeitslos und man sagte mir, ich solle zum Amt, die müssen dann zum 11.3.12 Alg zahlen. Auf dem Amt sagte man mir, dass ich ja krankgeschrieben bin und keine Leistungen zumindest bis zum 16.3.12 erhalten werde.
MDK-Termin am 29.3.12 und gestern bekam ich eine Mail der KK auf meinen Hinweis auf das Schreibern des BVA, das Krankgengeld erstmal weitergezahlt wird. Geht doch.
ja, das würde mich auch interessieren - ich meine, wenn hier von den Betroffenen die angeblich und/oder tatsächlichen schwarzen Schafe namentlich benannt werden, dann wäre es doch auch nicht mehr als fair die Kasse zu nennen welche dem Ansinnen von Machts Sinn entsprochen hat.
Gruss
Czauderna
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Hallo,
vielen Dank für die Antwort, die hilft aber wirklich nicht weiter - es ist immer noch offen um welche Kasse es sich genau handelt und die Formulierung lässt auch nicht unbedingt den Schluss zu dass hier die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs greift und die Leistung bis zur Erstellung eines rechtsmittelfähigen (klagefähigen) Bescheides weitergezahlt wird - trotzdem boch einmal - vielen Dank für die Rückmeldung.
Gruss
Czauderna
vielen Dank für die Antwort, die hilft aber wirklich nicht weiter - es ist immer noch offen um welche Kasse es sich genau handelt und die Formulierung lässt auch nicht unbedingt den Schluss zu dass hier die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs greift und die Leistung bis zur Erstellung eines rechtsmittelfähigen (klagefähigen) Bescheides weitergezahlt wird - trotzdem boch einmal - vielen Dank für die Rückmeldung.
Gruss
Czauderna
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Hallo Machts Sinn,
vielleicht kannst du dich noch an unser Grundproblem erinnern.
Es ging um die Tatsache, dass das BVA. in seinem Rundschreiben der Auffassung war, dass ein Widerspruch gegen die Beendigung der Krankengeldzahlung eine aufschiebende Wirkung hätt und dass sich aber keine Kasse dieser Auffassung angeschlossen hatte. Und jetzt haben wir hier einen Fall, bei dem die Betroffene, dank deiner Hilfe, es erreicht hat, dass die Kasse genau dem Schreiben des BVA gefolgt ist und aufgrund des Widerspruchs die Weiterzahlung des Krankengeldes vornimmt.
Ja, ich möchte gerne wissen welche Kasse das ist und wie die das formuliert haben - meine Meinung dazu (soweit ich die nichr ohnehin schon mehrfach geäussert habe) spielt dabei keine Rolle.
Und so wie bisher geschildert, habe ich so meine Zweifel, dass es ein solcher Fall ist, einer mit Widerspruch und aufschiebender Wirkung.
Gruss
Czauderna (schönen Gruss aus der Arztpraxis)
vielleicht kannst du dich noch an unser Grundproblem erinnern.
Es ging um die Tatsache, dass das BVA. in seinem Rundschreiben der Auffassung war, dass ein Widerspruch gegen die Beendigung der Krankengeldzahlung eine aufschiebende Wirkung hätt und dass sich aber keine Kasse dieser Auffassung angeschlossen hatte. Und jetzt haben wir hier einen Fall, bei dem die Betroffene, dank deiner Hilfe, es erreicht hat, dass die Kasse genau dem Schreiben des BVA gefolgt ist und aufgrund des Widerspruchs die Weiterzahlung des Krankengeldes vornimmt.
Ja, ich möchte gerne wissen welche Kasse das ist und wie die das formuliert haben - meine Meinung dazu (soweit ich die nichr ohnehin schon mehrfach geäussert habe) spielt dabei keine Rolle.
Und so wie bisher geschildert, habe ich so meine Zweifel, dass es ein solcher Fall ist, einer mit Widerspruch und aufschiebender Wirkung.
Gruss
Czauderna (schönen Gruss aus der Arztpraxis)