rechtswidrige Krankengeld-Beendigungen, unmögliches System !
Moderator: Czauderna
och komm schon, machts sinn, es muss doch noch ein Paar andere Feindbilder für dich geben als die ganzen von dir gern und wiederholt bezeichneten unfähigen Krankenkassenmitarbeiter und Krankenkassen??
Was ist mit der Rentenversicherung (die im übrigen bei gleichlautender Rechtsauffassung sich ebenfalls im Wide5rspruchfall nicht daran hält, die Rente fortzuzahlen).
Siehe es ein, das BVA hat eine unüberlegte Anordnung formuliert (was nicht erstmalig passierte), die Kassen halten sich geschlossen nicht dran (was bei der Rechtssituation vertretbar ist) und das BVA hat längst erkannt, wie unsinnig die Aufforderung war und reagiert nun mit Schweigen und Nichtstun.
Zurück bleiben x vermeintlich betroffene, die nach dem diesem Strohhalm greifen. Mittlerweile ist sogar der VDK sehr ruhig geworden.
Was ist mit der Rentenversicherung (die im übrigen bei gleichlautender Rechtsauffassung sich ebenfalls im Wide5rspruchfall nicht daran hält, die Rente fortzuzahlen).
Siehe es ein, das BVA hat eine unüberlegte Anordnung formuliert (was nicht erstmalig passierte), die Kassen halten sich geschlossen nicht dran (was bei der Rechtssituation vertretbar ist) und das BVA hat längst erkannt, wie unsinnig die Aufforderung war und reagiert nun mit Schweigen und Nichtstun.
Zurück bleiben x vermeintlich betroffene, die nach dem diesem Strohhalm greifen. Mittlerweile ist sogar der VDK sehr ruhig geworden.
Petition: Zumutbarkeit und Arbeits(un)fähigkeit
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Christina R. oder Bärbel N. ?
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Amtsmissbrauch, Rechtsbeugung, Betrug - DAK, BVA oder ?
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Eigenlob-Sammlung des BVA 2010
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Landessozialgericht widerspricht Bundesversicherungsamt
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Hallo Machts Sinn!
Ich habe vor ca. 2 Wochen die etwas ketzerische Feststellung getroffen, dass Sie abgetaucht sind. Um so mehr freue ich mich, dass Siwe jetzt wie Kai aus der Kiste wieder da sind. Die Diskussionen mit Ihnen finde ich nämlich ausgesprochen interessant. Was mit Sicherheit daran liegt, dass Sie nach wie vor außerordentlich gut informiert sind.
Der Beschluss des LSG Bayern schlägt durchaus hohe Wellen. Sie kritisieren ihn. Das ist ob Ihrer bisherigen Rechtsauslegung auch nur konsequent. Aber das LSG hat in seinem Beschluss eine interessante Variante ins Spiel gebracht, zu der ich gern Ihre Meinung hören würde.
Das BVA hat für Fälle, in denen der behandelnde Arzt die AU beendet, für Recht erkannt, dass die Kasse den KG-Bezug OHNE Aufhebungsbescheid beenden kann und darf. Nur für die Fälle, in denen der MDk AF feststellt und der behandelnde Arzt AU, ist von einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung auszugehen und die Kasse muss das komplizierte und zeitaufwendige Aufhebungsverfahren durchführen.
Auf gut Deutsch: sagt der behandelnde Arzt, es besteht keine AU mehr, ist der Bescheid der Kasse kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Sagt dies der MDK gegen die Einschätzung des Behandlers, hat der Bescheid über KG eine Dauerwirkung. Das LSG hat dazu festgestellt, dass nicht erkennbar ist, warum bei diesen Konstellationen durch die Feststellung des MDk plötzlich eine Dauerwirkung entstehen soll.
Das ist aus meiner Sicht nicht von der Hand zu weisen. Wie sehen Sie das?
Viele Grüße
billy
Ich habe vor ca. 2 Wochen die etwas ketzerische Feststellung getroffen, dass Sie abgetaucht sind. Um so mehr freue ich mich, dass Siwe jetzt wie Kai aus der Kiste wieder da sind. Die Diskussionen mit Ihnen finde ich nämlich ausgesprochen interessant. Was mit Sicherheit daran liegt, dass Sie nach wie vor außerordentlich gut informiert sind.
Der Beschluss des LSG Bayern schlägt durchaus hohe Wellen. Sie kritisieren ihn. Das ist ob Ihrer bisherigen Rechtsauslegung auch nur konsequent. Aber das LSG hat in seinem Beschluss eine interessante Variante ins Spiel gebracht, zu der ich gern Ihre Meinung hören würde.
Das BVA hat für Fälle, in denen der behandelnde Arzt die AU beendet, für Recht erkannt, dass die Kasse den KG-Bezug OHNE Aufhebungsbescheid beenden kann und darf. Nur für die Fälle, in denen der MDk AF feststellt und der behandelnde Arzt AU, ist von einem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung auszugehen und die Kasse muss das komplizierte und zeitaufwendige Aufhebungsverfahren durchführen.
Auf gut Deutsch: sagt der behandelnde Arzt, es besteht keine AU mehr, ist der Bescheid der Kasse kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Sagt dies der MDK gegen die Einschätzung des Behandlers, hat der Bescheid über KG eine Dauerwirkung. Das LSG hat dazu festgestellt, dass nicht erkennbar ist, warum bei diesen Konstellationen durch die Feststellung des MDk plötzlich eine Dauerwirkung entstehen soll.
Das ist aus meiner Sicht nicht von der Hand zu weisen. Wie sehen Sie das?
Viele Grüße
billy
Bundesversicherungsamt und LSG-Rechtsprechung
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