rechtswidrige Krankengeld-Beendigungen, unmögliches System !
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Wenn das mal so einfach wäre....
Leider erweckt er immer wieder den Anschein, sich mit der Materie auszukennen und lockt damit Leute, die eben nicht so bewandert sind, auf die falsche Fährte. Und dabei tatenlos zuzusehen, fällt mir ziemlich schwer. Deshalb werde ich ihm ab sofort den roten Hering zuwerfen, versuche aber, mich nicht in Diskussionen verwickeln zu lassen. Der Vorsatz ist auf jeden Fall mal da....
Leider erweckt er immer wieder den Anschein, sich mit der Materie auszukennen und lockt damit Leute, die eben nicht so bewandert sind, auf die falsche Fährte. Und dabei tatenlos zuzusehen, fällt mir ziemlich schwer. Deshalb werde ich ihm ab sofort den roten Hering zuwerfen, versuche aber, mich nicht in Diskussionen verwickeln zu lassen. Der Vorsatz ist auf jeden Fall mal da....
rechtswidrige Krankengeldeinstellung durch die Krankenkassen
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Rechtsaufsicht (Aufsichtsmittel - § 89 SGB IV)
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Sie sind offenbar außergewöhnlich gut informiert in diesem Thema. Davor zücke ich durchaus meinen Hut, denn nur wenige haben die Energie und die Zeit, sich durch diese doch sehr trockene Materie zu arbeiten. Und Sie sind in vielen Bereichen auch wirklich gut!
Nun bemühen Sie bereits seit Wochen das Rundschreiben des BVA. Hierin vertritt das BVA eine Rechtsauffassung, die in vielen Bereichen der gängigen Rechtssprechung des BSG entgegen tritt. Hierzu habe ich vier Fragen:
1. Das BVA ist als Ausichtsbehörde nur für einen Teil der gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Gibt es nach Ihrer Kenntnis ähnliche Weisungen an die übrigen Kassen durch die dort zuständigen Gremien?
2. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen das BVA gemäß seinem Rundschreiben eine Kasse bereits verpflichtet hat, so zu handeln?
3. Sind Ihnen Vorgänge bekannt, in denen das BVA von zuvor per Rundschreiben geäußerten Rechtsauffassungen von diesen wieder zurückgetreten ist?
4. Aus welcher Rechtsgrundlage geht hervor, dass Weisungen des BVA über den Rechtsprechungsgrundsätzen des BSG steht?
Vielen Dank im Voraus.
Ein schönes Wochenende
Nun bemühen Sie bereits seit Wochen das Rundschreiben des BVA. Hierin vertritt das BVA eine Rechtsauffassung, die in vielen Bereichen der gängigen Rechtssprechung des BSG entgegen tritt. Hierzu habe ich vier Fragen:
1. Das BVA ist als Ausichtsbehörde nur für einen Teil der gesetzlichen Krankenkassen zuständig. Gibt es nach Ihrer Kenntnis ähnliche Weisungen an die übrigen Kassen durch die dort zuständigen Gremien?
2. Sind Ihnen Fälle bekannt, in denen das BVA gemäß seinem Rundschreiben eine Kasse bereits verpflichtet hat, so zu handeln?
3. Sind Ihnen Vorgänge bekannt, in denen das BVA von zuvor per Rundschreiben geäußerten Rechtsauffassungen von diesen wieder zurückgetreten ist?
4. Aus welcher Rechtsgrundlage geht hervor, dass Weisungen des BVA über den Rechtsprechungsgrundsätzen des BSG steht?
Vielen Dank im Voraus.
Ein schönes Wochenende
Sagen wir mal so das BVA macht Verwaltungsanordnungen für die zuständigen bundnesunmittelbare Kassen, das BSG als höchtste Judikative Stelle sagt im Bereich der Sozialversicherung wo der Hammer hängt und wie welche Gesetze zu sehen und auszulegen sind. Also bleibt es letztendlich dem BSG überlassen wie was zusehen ist und nicht bdem BVa. Sollten gewisse Divergenzen im Bereicht Rechtsprechung und Verwaltungsanordnung bestehen, nuja nach was haben sich da denn wohl die bundesunmittelbaren Kassen zu richten?
Gruß Cicero
Gruß Cicero
Vielen Dank für diese Erläuterungen. Aber das beantwortet nicht meine Fragen (der Zusammenhang war auch vorher bereits deutlich und klar).
Die Fragen richteten sich auch insbesondere an den Forumsteilnehmer Machts Sinn, der in dieser Thematik offensichtlich tiefe Kenntnisse erlangt hat. Insbesondere die Frage, auf Basis welcher Grundlage nach seiner Meinung die Rechtsauffassung des BVA über der Rechtsprechung des BSG steht und auch die Frage, wie es im Bereich der anderen Kasenarten geregelt ist (denn nach meiner Kenntnis gilt das SGB V für alle Kassen) und gehandhabt wird, ist hierbei von Interesse. Ebenso müsste es dochj inzwischen Fälle geben, in denen das BVA die jeweilige Kasse per Verfügungsanordnung dazu gezwungen hat, so zu handeln.
All dies sind interessante Fragen und ich hoffe auf Antworten. Und, lieber Machts Sinn, Sie sollten doch in der Lage sein, diese zu geben. Denn Ihre Auffassung ist so fest und Sie selber erwecken den Anschein eines gut Informierten mit "sattelfesten" Kenntnissen, dass Sie dafür sicher belegbare Grundlagen haben. Diese wären für sehr viele Menschen interessant.
Viele Grüße
Die Fragen richteten sich auch insbesondere an den Forumsteilnehmer Machts Sinn, der in dieser Thematik offensichtlich tiefe Kenntnisse erlangt hat. Insbesondere die Frage, auf Basis welcher Grundlage nach seiner Meinung die Rechtsauffassung des BVA über der Rechtsprechung des BSG steht und auch die Frage, wie es im Bereich der anderen Kasenarten geregelt ist (denn nach meiner Kenntnis gilt das SGB V für alle Kassen) und gehandhabt wird, ist hierbei von Interesse. Ebenso müsste es dochj inzwischen Fälle geben, in denen das BVA die jeweilige Kasse per Verfügungsanordnung dazu gezwungen hat, so zu handeln.
All dies sind interessante Fragen und ich hoffe auf Antworten. Und, lieber Machts Sinn, Sie sollten doch in der Lage sein, diese zu geben. Denn Ihre Auffassung ist so fest und Sie selber erwecken den Anschein eines gut Informierten mit "sattelfesten" Kenntnissen, dass Sie dafür sicher belegbare Grundlagen haben. Diese wären für sehr viele Menschen interessant.
Viele Grüße
ich finde diese Aussage sehr interessant, zeigt sie doch sehr vereinfacht wo das Problem liegt: das BVA als Aufsichtsbehörde kann eine Rechtsauffassung haben, so wie unser Macht´s Sinn ja auch eine hat, das heisst aber noch lange nicht, dass diese Rechtsauffassung auch zwingend dem aktuell gesprochenen Recht entsprichtbilly hat geschrieben:die Rechtsauffassung des BVA über der Rechtsprechung des BSG
ich hoffe, ich habe nicht schon wieder jemanden verunglimpft
Verunglimpft? Ich wüsste nicht, mit welcher Aussage. Und ich teile Ihre Auffassung hinsichtlich "der Verteilung der Rollen" durchaus. Es wäre auch nicht das erste Mal, dass das BVA eine geäußerte Auffasung revidieren muss.
Aber nun geben Sie Machts Sinn doch auch einmal die Möglichkeit, etwas dazu zu sagen bzw. meine Fragen zu beantworten. Er scheint andere Informationen zu haben und die interessieren mich wirklich sehr.
Viele Grüße
Aber nun geben Sie Machts Sinn doch auch einmal die Möglichkeit, etwas dazu zu sagen bzw. meine Fragen zu beantworten. Er scheint andere Informationen zu haben und die interessieren mich wirklich sehr.
Viele Grüße
Weisungen des Bundesversicherungsamtes
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Re: Weisungen des Bundesversicherungsamtes
du hast echt ein Talent das Geschriebene anderer Leute zu ignorieren bzw. schnell wieder zu vergessen, warum hier keiner mehr antwortet geht aus den letzten Seiten klar hervor, also weiterhin viel Spass beim Selberzitieren...Machts Sinn hat geschrieben:Dass sich die Kassenvertreter zurückhalten, ist in dieser misslichen Situation – seit 2 ½ Monate – allerdings verständlich.
Gruß!
Machts Sinn