Rechtsgrundlage Weiterversicherungspflicht bei Jobverlust
Moderator: Czauderna
Rechtsgrundlage Weiterversicherungspflicht bei Jobverlust
Hallo, liebe Leute,
ich wurde nach jahrelangem Mobbing zum 31. 03. 12 gekündigt und bin schon seit einiger Zeit krank geschrieben (seit Januar im Krankengeld). Mein Arzt ist nun felsenfest der Überzeugung, dass die Weiterversicherungspflicht der Krankenkasse lediglich 4 Wochen beträgt und ich mich deshalb im April gesund schreiben lassen muss, damit ich dann weiter über das Arbeitsamt versichert bin. Bei der Krankenkasse bestätigte man mir widerwillig meine Ansicht, dass ich auch länger als 4 Wochen weiterversichert werde, man weigerte sich aber beharrlich, mir eine gesetzliche Grundlage zu nennen. Es ist offensichtlich nicht gewünscht, dass die Ärzte dies überhaupt erfahren. Kann mir jemand sagen, wo dies nachzulesen ist, damit ich meinem Arzt etwas entsprechendes vorzulegen habe? Die Krankenkasse will mich los werden, aber das Arbeitsamt will mich auch nicht haben, bevor ich nicht "zu 100% funktioniere" - aber soweit bin ich noch nicht.
Vielen Dank und schöne Grüße
hsm1
ich wurde nach jahrelangem Mobbing zum 31. 03. 12 gekündigt und bin schon seit einiger Zeit krank geschrieben (seit Januar im Krankengeld). Mein Arzt ist nun felsenfest der Überzeugung, dass die Weiterversicherungspflicht der Krankenkasse lediglich 4 Wochen beträgt und ich mich deshalb im April gesund schreiben lassen muss, damit ich dann weiter über das Arbeitsamt versichert bin. Bei der Krankenkasse bestätigte man mir widerwillig meine Ansicht, dass ich auch länger als 4 Wochen weiterversichert werde, man weigerte sich aber beharrlich, mir eine gesetzliche Grundlage zu nennen. Es ist offensichtlich nicht gewünscht, dass die Ärzte dies überhaupt erfahren. Kann mir jemand sagen, wo dies nachzulesen ist, damit ich meinem Arzt etwas entsprechendes vorzulegen habe? Die Krankenkasse will mich los werden, aber das Arbeitsamt will mich auch nicht haben, bevor ich nicht "zu 100% funktioniere" - aber soweit bin ich noch nicht.
Vielen Dank und schöne Grüße
hsm1
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Hallo,
also (weiter)versichert ist man solange, wie eine bestimmte KV-Pflicht vorliegt.
Endet eine Pflicht, kann dennoch ggf. unter bestimmten Voraussetzungen und für eine bestimmte Dauer die Mitgliedschaft in der KK bzw. die Pflicht fortbestehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__192.html
Außerdem gibt es noch eine gesetzliche Nachversicherung, wenn man eine vorübergehende Zeit (max. 1 Monat) nicht mehr Mitglied der KK ist und auch anderweitig keine Versicherung (z.B. auch Familienversicherung) hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__19.html
Gruß
Sportsfreund
also (weiter)versichert ist man solange, wie eine bestimmte KV-Pflicht vorliegt.
Endet eine Pflicht, kann dennoch ggf. unter bestimmten Voraussetzungen und für eine bestimmte Dauer die Mitgliedschaft in der KK bzw. die Pflicht fortbestehen.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__192.html
Außerdem gibt es noch eine gesetzliche Nachversicherung, wenn man eine vorübergehende Zeit (max. 1 Monat) nicht mehr Mitglied der KK ist und auch anderweitig keine Versicherung (z.B. auch Familienversicherung) hat.
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Sportsfreund
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Hallo,
und danke für die Rückmeldungen. Im § 192, SGB 5, kommt aber kein mit dem meinen vergleichbarer Fall vor - ich bezweifle, dass das meinen Arzt überzeugt..., da steht doch nur was von Streik, Reha, Elternzeit und Kurzarbeit, nichts von Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wahrscheinlich ist mein Arzt auch deshalb der Auffassung, dass er und ich nur zukünftig Geld von der Krankenkasse bekommen, wenn ich mich wenigstens für ein paar Tage zwischendrin dem Arbeitsmarkt (Agentur für Arbeit) zur Verfügung stelle. Es muss doch was geben, was rechtlich hieb- und stichfest und eindeutig formuliert ist - schließlich geht es um Geld.
Gruß
hsm1
und danke für die Rückmeldungen. Im § 192, SGB 5, kommt aber kein mit dem meinen vergleichbarer Fall vor - ich bezweifle, dass das meinen Arzt überzeugt..., da steht doch nur was von Streik, Reha, Elternzeit und Kurzarbeit, nichts von Kündigung/Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wahrscheinlich ist mein Arzt auch deshalb der Auffassung, dass er und ich nur zukünftig Geld von der Krankenkasse bekommen, wenn ich mich wenigstens für ein paar Tage zwischendrin dem Arbeitsmarkt (Agentur für Arbeit) zur Verfügung stelle. Es muss doch was geben, was rechtlich hieb- und stichfest und eindeutig formuliert ist - schließlich geht es um Geld.
Gruß
hsm1
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Hi,
also in § 192 SGB V steht aber auch was von Krankengeld drin. Und eben genau das bekommst Du ja, wie auch bereits von Machts Sinn erwähnt.
Der KK wäre natürlich lieber, Du würdest Dich ab 01.04.12 beim Arbeitsamt melden und Dich ein paar Tage später erst (wieder neu) krankmelden.
Dann bekämst Du nämlich zunächst einmal vom Arbeitsamt das ALG 6 Wochen weitergezahlt. Und erst danach müsste die KK Krankengeld bezahlen. Außerdem wird das Krankengeld dann auch nur noch in Höhe des ALG bezahlt und nicht mehr in Höhe des Lohnes.
Also spart die KK
- mehrere Woche KG und
- mehrere EUR durch das geringere KG.
also in § 192 SGB V steht aber auch was von Krankengeld drin. Und eben genau das bekommst Du ja, wie auch bereits von Machts Sinn erwähnt.
Der KK wäre natürlich lieber, Du würdest Dich ab 01.04.12 beim Arbeitsamt melden und Dich ein paar Tage später erst (wieder neu) krankmelden.
Dann bekämst Du nämlich zunächst einmal vom Arbeitsamt das ALG 6 Wochen weitergezahlt. Und erst danach müsste die KK Krankengeld bezahlen. Außerdem wird das Krankengeld dann auch nur noch in Höhe des ALG bezahlt und nicht mehr in Höhe des Lohnes.
Also spart die KK
- mehrere Woche KG und
- mehrere EUR durch das geringere KG.
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Ich gebe zu bedenken, dass es "Mobbing" als ICD-Diagnose nicht gibt, sondern es immer um die Erkrankungen geht, die sich aus dem Mobbing ergeben. Und wenn das Mobbing wegfällt, stellt sich die Frage, inwieweit noch Erkrankungen vorliegen, die Arbeitsunfähigkeit verursachen. Auf jeden Fall wird die Kasse das prüfen. Vielleicht hat der Arzt auch das im Hinterkopf.
Schönen Dank für die Beiträge. Ich hab wohl vor lauter Aufregung den § 192 nicht sorgfältig genug gelesen, da steht das ja wirklich so, ich hatte Punkt 2 nur auf Schwangerschaft/Mutterschutz bezogen. Mal sehen, ob sich der Arzt mit diesem Ausdruck zufrieden gibt.
Na, das was Mobbing mit einem macht, ist nicht von einem Tag auf den anderen verschwunden, die Verunsicherung und diverses anderes hält länger an. Aber die Mobbingberaterin sagte auch, dass das niemand versteht, der es nicht selbst erlebt hat. Mir ist natürlich klar, dass es diese Diagnose ebenso wenig gibt wie Burn out. Mir wurde sowohl vom Arzt als auch zur Reha eine mittelschwere Depression bescheinigt, und auch wenn es etwas besser geht, so verschwindet diese nicht einfach, nur weil ein bestimmtes Datum erreicht wurde. Ich hab mich von einer Krankenkassenmitarbeiterin ziemlich unter Druck gesetzt gefühlt und dabei sehr deutlich gespürt, dass ich eben dies - Druck (dem man in der Arbeitswelt/bei der Agentur für Arbeit ja ständig ausgesetzt ist) - noch nicht wieder wirklich aushalte. Es ging dadurch im Gegenteil eher ein ganzes Stück zurück für mich, ich wäre fast wieder richtig abgestürzt.
Schöne Grüße
hsm1
Na, das was Mobbing mit einem macht, ist nicht von einem Tag auf den anderen verschwunden, die Verunsicherung und diverses anderes hält länger an. Aber die Mobbingberaterin sagte auch, dass das niemand versteht, der es nicht selbst erlebt hat. Mir ist natürlich klar, dass es diese Diagnose ebenso wenig gibt wie Burn out. Mir wurde sowohl vom Arzt als auch zur Reha eine mittelschwere Depression bescheinigt, und auch wenn es etwas besser geht, so verschwindet diese nicht einfach, nur weil ein bestimmtes Datum erreicht wurde. Ich hab mich von einer Krankenkassenmitarbeiterin ziemlich unter Druck gesetzt gefühlt und dabei sehr deutlich gespürt, dass ich eben dies - Druck (dem man in der Arbeitswelt/bei der Agentur für Arbeit ja ständig ausgesetzt ist) - noch nicht wieder wirklich aushalte. Es ging dadurch im Gegenteil eher ein ganzes Stück zurück für mich, ich wäre fast wieder richtig abgestürzt.
Schöne Grüße
hsm1
Hallo, auch hier sei der Vollständigkeit daraus hingewiesen, dass "Mobbing am Arbeitsplatz" selbst keine Diagnose ist, aufgrund derer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erstellt wird, sondern es sind immer Erkrankungen, für die das Mobbing der Auslöser war oder ist.hsm1 hat geschrieben:Schönen Dank für die Beiträge. Ich hab wohl vor lauter Aufregung den § 192 nicht sorgfältig genug gelesen, da steht das ja wirklich so, ich hatte Punkt 2 nur auf Schwangerschaft/Mutterschutz bezogen. Mal sehen, ob sich der Arzt mit diesem Ausdruck zufrieden gibt.
Na, das was Mobbing mit einem macht, ist nicht von einem Tag auf den anderen verschwunden, die Verunsicherung und diverses anderes hält länger an. Aber die Mobbingberaterin sagte auch, dass das niemand versteht, der es nicht selbst erlebt hat. Mir ist natürlich klar, dass es diese Diagnose ebenso wenig gibt wie Burn out. Mir wurde sowohl vom Arzt als auch zur Reha eine mittelschwere Depression bescheinigt, und auch wenn es etwas besser geht, so verschwindet diese nicht einfach, nur weil ein bestimmtes Datum erreicht wurde. Ich hab mich von einer Krankenkassenmitarbeiterin ziemlich unter Druck gesetzt gefühlt und dabei sehr deutlich gespürt, dass ich eben dies - Druck (dem man in der Arbeitswelt/bei der Agentur für Arbeit ja ständig ausgesetzt ist) - noch nicht wieder wirklich aushalte. Es ging dadurch im Gegenteil eher ein ganzes Stück zurück für mich, ich wäre fast wieder richtig abgestürzt.
Schöne Grüße
hsm1
Gruß
Czauderna