Der GKV-Spitzenverband hat die aktuelle Rechtsprechung des BSG inzwischen mit einer Information an die Krankenkassen v. 3.6.2013 aufgegriffen. Den Kassen wird geraten, in den Rechtsbehelfsbelehrungen generell auf den Hinweis zur elektronischen Rechtsbehelfseinlegung zu verzichten. Anderenfalls bestehe das Risiko, dass ein fehlerhafter Hinweis auf das jeweilige Landesrecht die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig macht.
Rechtsbehelf ist ohne Hinweis auf elektronische Eingabe rech
Moderator: Czauderna
Rechtsbehelf ist ohne Hinweis auf elektronische Eingabe rech
haufe.de/sozialwesen/versicherungen-beitraege/rechtsbehelf-ohne-hinweis-auf-elektronische-eingabe-rechtssicher_240_186200.html