"quod erat demonstrandum"
Moderator: Czauderna
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Gut roemer70 für dich zum mitschreiben:
Auch mir hat die KK (Barmer, damit wieder keiner sagt, ich würde keine Namen nennen) das KG gestrichen, weil arbeitslos geworden und dann muss man ja nicht krank sein. Man hat auch mich zum Amt geschickt. Nach Widerspruch durch Arzt und mich Einladung zum MDK, aber Geld gabs trotzdem erstmal keins.
In meiner Verzweiflung (Amt wollte nicht zahlen, da ja krank), habe ich mich bei www.frag-einen-anwalt.de im Forum an alle gewandt und um Hilfe gebeten. MS hat mir geantwortet, ich solle die KK mal auf die aufschiebende Wirkung hinweisen und mit einstweiliger Anordnung drohen und wenn nix passiert, dann die auch durchziehen.
Noch am gleichen Tag habe ich meiner FM bei der Barmer eine Mail geschickt, dass ich sie auf die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs aufmerksam mache (samt Verweis auf Schreiben vom BVA) und mit kurzer Frist um Zahlung des mir zustehenden KG aufgefordert.
Du wirst es nicht glauben, aber 2 Tage später hatte ich mein Geld auf dem Konto. Ohne MS hätte ich ohne auch nur einen Cent dagestanden. MDK hat dann die AU bestätigt und dann war alles gut.
Da ich nicht mehr au bin, lese ich hier nur noch mit, rein als Bildungsgründen, denn ich komme aus dem Juristenfach.
Mir ist aufgefallen, dass egal was er schreibt, ihr nur auf ihm rumhackt. MS hat schon Recht mit dem was er schreibt. So falsch ist das gar nicht.
Auch mir hat die KK (Barmer, damit wieder keiner sagt, ich würde keine Namen nennen) das KG gestrichen, weil arbeitslos geworden und dann muss man ja nicht krank sein. Man hat auch mich zum Amt geschickt. Nach Widerspruch durch Arzt und mich Einladung zum MDK, aber Geld gabs trotzdem erstmal keins.
In meiner Verzweiflung (Amt wollte nicht zahlen, da ja krank), habe ich mich bei www.frag-einen-anwalt.de im Forum an alle gewandt und um Hilfe gebeten. MS hat mir geantwortet, ich solle die KK mal auf die aufschiebende Wirkung hinweisen und mit einstweiliger Anordnung drohen und wenn nix passiert, dann die auch durchziehen.
Noch am gleichen Tag habe ich meiner FM bei der Barmer eine Mail geschickt, dass ich sie auf die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs aufmerksam mache (samt Verweis auf Schreiben vom BVA) und mit kurzer Frist um Zahlung des mir zustehenden KG aufgefordert.
Du wirst es nicht glauben, aber 2 Tage später hatte ich mein Geld auf dem Konto. Ohne MS hätte ich ohne auch nur einen Cent dagestanden. MDK hat dann die AU bestätigt und dann war alles gut.
Da ich nicht mehr au bin, lese ich hier nur noch mit, rein als Bildungsgründen, denn ich komme aus dem Juristenfach.
Mir ist aufgefallen, dass egal was er schreibt, ihr nur auf ihm rumhackt. MS hat schon Recht mit dem was er schreibt. So falsch ist das gar nicht.
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Naja, das las sich damals aber anders:Violetta76 hat geschrieben:
Noch am gleichen Tag habe ich meiner FM bei der Barmer eine Mail geschickt, dass ich sie auf die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs aufmerksam mache (samt Verweis auf Schreiben vom BVA) und mit kurzer Frist um Zahlung des mir zustehenden KG aufgefordert.
Du wirst es nicht glauben, aber 2 Tage später hatte ich mein Geld auf dem Konto. Ohne MS hätte ich ohne auch nur einen Cent dagestanden. MDK hat dann die AU bestätigt und dann war alles gut.
Warum doch gezahlt wurde, darüber können wir hier alle nur spekulieren. Das jetzt als Erfolg von Machts Sinn auszugeben, halte ich doch für ziemlich weit hergeholt, da die Kasse ganz deutlich mitgeteilt hat, dass sie sich der Meinung nicht anschließt.Violetta76 hat geschrieben: Nein, meine KK schließt sich ganz und gar nicht der Meinung des BVA an. Haben sie mir auch deutlich in der E-Mail mitgeteilt.
http://www.krankenkassenforum.de/rechts ... ght=#40096
Und immer wieder der Hinweis auf den Beschluss des LSG https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=
Und um die Endlosschleife zu vervollständigen:Ein Anspruch auf Fortzahlung des Krankengeldes bis zum Abschluss des Widerspruchsverfahrens kann nicht mit einer aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 25.10.2010 begründet werden, da es sich bei der Bewilligung des Krankengeldes durch die Ag an die Ast nicht um einen Verwaltungsakt mit Dauerwirkung gehandelt hat, der nur nach § 48 SGB X aufgehoben werden könnte und bei dem eine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bis zur Erhebung einer Anfechtungsklage (vgl. § 86 a Abs. 2 Nr. 3 SGG), d.h. zumindest bis einen Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids besteht. Dieser Rechtsansicht, die vom Bundesversicherungsamt (BVA) in einem Rundschreiben an die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen vom 12.10.2010 geäußert wurde (http:/bundesversicherungs-amt.de/nn 1047218/DE/Krankenversicherung/Rundschreiben/Rundschreiben49) tritt der Senat nicht bei.
Dauerbewilligung ist laut BSG nur in atypischen Fällen vorstellbar. Ein solcher Fall, vom BSG bestätigt, ist mir noch nicht untergekommen. Machts Sinn auch nicht, sonst wären wir schon längst darüber informiert worden.
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Hallo,
ich denke wir sollten folgende Tatsachen nicht ausser acht lassen was den User Machts Sinn angeht und seine Tätigkeit hier in diesem Forum.
Erste Tatsache und die positive Seite - Ja, ich denke, dass Machts Sinn durch seine Tätigkeit hier dem einen oder anderen tatsächlich eine richtige und gut Hilfe war, Kernschmelze mal ausgenommen, der führt ja "seine" Prozesse selbst, und ja,
ich bin auch der Meinung, dass Machts Sinn für dieses Forum wichtig ist.
Das war der positive Aspekt - nun zum negativen - Verallgemeinerung an allen Ecken und Kanten, seitlange und quälende Monologe, eine Wust und Aneinanderreihung von Urteilen und Gesetzen ergänzt und erweitert mit eigenen Kommentaren und Schlussfolgerungen, oberleherhaftes Gebaren und absolut taub, was konkrete Fragen bzw. deren Beantwortung angeht, mit anderen Worten, nehmen Sie niemanden der sich anbietet, nehmen sie lieber mich.
Jemand, der glaubt das Rechtssystem verändern zu müssen, sich aber nicht traut
außerhalb seiner Anonymität dazu auch zu stehen.
Es ist einfach schade - auch deshalb weil dieses Verhalten dazu führt, dass der eigentliche Sinn dieses Forums immer mehr in den Hintergrund gedrängt wird
und es immer wieder zum Disput zwischen Machts Sinn und uns Krankenkassenmitarbeiter kommt - und immer dann, wenn man in einem Fall glaubt - aha, jetzt arbeiten wir gemeinsam an der Lösung zum Wohle des Ratsuchenden, haut er einen Klops raus und alles ist wieder beim alten -
manches mal meint man er und Rossi wären Brüder.
Gruss
Czauderna
ich denke wir sollten folgende Tatsachen nicht ausser acht lassen was den User Machts Sinn angeht und seine Tätigkeit hier in diesem Forum.
Erste Tatsache und die positive Seite - Ja, ich denke, dass Machts Sinn durch seine Tätigkeit hier dem einen oder anderen tatsächlich eine richtige und gut Hilfe war, Kernschmelze mal ausgenommen, der führt ja "seine" Prozesse selbst, und ja,
ich bin auch der Meinung, dass Machts Sinn für dieses Forum wichtig ist.
Das war der positive Aspekt - nun zum negativen - Verallgemeinerung an allen Ecken und Kanten, seitlange und quälende Monologe, eine Wust und Aneinanderreihung von Urteilen und Gesetzen ergänzt und erweitert mit eigenen Kommentaren und Schlussfolgerungen, oberleherhaftes Gebaren und absolut taub, was konkrete Fragen bzw. deren Beantwortung angeht, mit anderen Worten, nehmen Sie niemanden der sich anbietet, nehmen sie lieber mich.
Jemand, der glaubt das Rechtssystem verändern zu müssen, sich aber nicht traut
außerhalb seiner Anonymität dazu auch zu stehen.
Es ist einfach schade - auch deshalb weil dieses Verhalten dazu führt, dass der eigentliche Sinn dieses Forums immer mehr in den Hintergrund gedrängt wird
und es immer wieder zum Disput zwischen Machts Sinn und uns Krankenkassenmitarbeiter kommt - und immer dann, wenn man in einem Fall glaubt - aha, jetzt arbeiten wir gemeinsam an der Lösung zum Wohle des Ratsuchenden, haut er einen Klops raus und alles ist wieder beim alten -
manches mal meint man er und Rossi wären Brüder.
Gruss
Czauderna
Hallo Machts Sinn,Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Czauderna,
ohne auf die Einzelheiten einzugehen, aber dass sich Rossi und ich von der Kassenfraktion hier abheben*, ist eine fast zwangsläufige Tatsache.
* Korrektur: unterscheiden
Gruß!
Machts Sinn
genau das ist es was ich meine "abheben*" und * Korrektur : unterscheiden -
in diesem Forum kann man editieren, aber das wolltest du nicht - deshalb trage ich noch einen Begriff für die negative Seite bei : Arroganz.
Aber es stimmt schon - Ihr beide unterscheidet Euch gewaltig von uns, weil
Euch das Vermögen fehlt, sich in die Lage eines Kassenmitarbeiters hinein zu versetzen also den Praxisbezug zu haben - gut, das fehlt uns Kassenmitarbeiter für euren Bereich auch - Rossi - Sozialamt und Du ??? - ich tippe ja immer noch auf Arbeitsamt - aber hier geht es eben um Krankenkassen.
Gruss
Czauderna
Re: "quod erat demonstrandum"
roemer70 hat geschrieben:Um die Übersichtlichkeit in den anderen Threads zu gewährleisten, plädiere ich für eine Auslagerung der nachstehenden Fragen in diesen Forenarm:
- Kann Machts Sinn nicht ohne Provokationen / Beleidigungen?
Quelle: http://www.krankenkassenforum.de/3-vt63 ... c&start=30
- Wer oder was ist ein Hirngespinst?
- Welche Erfolge hat Machts Sinn in Hinblick auf seine eigene Rechtsauffassung erreicht?
- Mafiöse Strukturen bei den KK?
- "Luser" = Loser?
Quelle: http://www.krankenkassenforum.de/9-vt63 ... &start=120
Fühlt Euch frei, die Sammlung zu ergänzen.
Ich für meinen Teil hätte gerne Antworten auf Punkt 1 und 3 - und zwar von Machts Sinn.
Mal zur Erinnerung. Es kommt wie vorhergesagt. Es werden auf einen Schlag von MS wieder etliche Threads bedient, alte Kamellen hervorheholt.
Da sind einige Fragen dabei wie hier in diesem Forum umgegangen werden soll.
Und natürlich auch die Antwort auf die Qualität der Rechtsberatung von MS.
Broemmel, so schnell wird dieser Thread nicht absterben, als dass Du ihn pushen müsstest.
Czauderna, Dein Beitrag von 20 Uhr stößt bei mir auf große Zustimmung.
Zur Editierfunktion: Wenn man sie nicht nur für Rechtschreibfehler, sondern auch inhaltlich nutzt (hier reicht manchmal ein kleines hinzugefügtes Wort), wäre es schön, dies deutlich zu kennzeichnen, z.B. farblich. Und dass man dies ohne triftigen Grund nicht nach fortlaufender Diskussion macht, setze ich einfach mal voraus.
Machts Sinn, ich stelle die Frage nach den Erfolgen, weil das Eingangszitat mich aufhorchen ließ. Ich wusste nicht, ob es Ergebnisse sind, die auch der Rest so hervorgesagt / auf die der Rest hingearbeitet hat, oder ob sie Deiner abweichenden Rechtsauffassung geschuldet sind. Dies wäre mir dann nämlich entgangen - was bei der Menge an neuen Beiträgen aber möglich ist. Daher meine Frage - wertneutral und offen.
Neben Zeit und Geld in unterschiedlichen Größenordnungen investieren Prozessführende auch Lebensqualität. Mir fällt dazu eine ältere Dame ein, die auch in höchster Distanz (hier ein Fall aus dem Finanzsektor) unterlag und vor Prozessende sagte, sie "hänge sich bei einer Niederlage noch im Gerichtssaal auf". Eine Aussage, die mich nachdenklich stimmte. Diese Frau verknüpfte trotz vorangegangener und für sie negativ ausgefallener Urteile viel Hoffnung mit dieser letzten Instanz.
Wer eine "ich habe nichts zu verlieren"-Einstellung bis zum Ende bewahrt, geht enttäuscht, aber erhobenen Hauptes nach Hause. Wer aber große Hoffnungen daran knüpft, wird bei einer Niederlage am Boden zerstört sein.
Worauf ich hinaus will: Deine Argumentationsketten erzeugen den Hilfesuchenden vielleicht den Eindruck, dass SG & Co. gar nicht anders könnten, als so wie Du zu entscheiden. Da haben wir aber die oft zitierte Glaskugel. Vielleicht sollte das deutlicher herausgestellt werden. Wer das versteht, muss neben individuellem Zeit- und Geldverlust ja nicht viel fürchten.
Ich hoffe, ich konnte Dir, Machts Sinn, meine Gedanken ein wenig näher bringen.
Und um es zu verdeutlichen (weil es mit Sicherheit auch nicht immer deutlich wird): Ich halte es mit Czauderna. Du investierst viel Zeit um zu helfen. Das ehrt Dich, unabhängig vom Motiv.
Du schießt in meinen Augen aber in einigen Dingen deutlich übers Ziel hinaus, vermittelst falsche Eindrücke, verallgemeinerst und verteilst "Nettigkeiten". Für mich ist das unnötig und erzeugt Krawall, der den Hilfesuchenden wenig nützt. Kontroverses Diskutieren - gerne! Aber nicht um jeden Preis.
Angenehme Woche!
roemer70
(Wegen mehrerer Adressaten habe ich die Fettschrift bemüht.)
Czauderna, Dein Beitrag von 20 Uhr stößt bei mir auf große Zustimmung.
Genau das würde ich mir wünschen. Unser aller Absicht ist ja in erster Linie die Hilfe (unterstelle ich jetzt mal) - wir unterscheiden uns aber stark in der Vorgehensweise, den Motiven und in den über das "Reguläre" hinausgehenden Ansichten (der Lesbarkeit halber vereinfacht).und immer dann, wenn man in einem Fall glaubt - aha, jetzt arbeiten wir gemeinsam an der Lösung zum Wohle des Ratsuchenden
Zur Editierfunktion: Wenn man sie nicht nur für Rechtschreibfehler, sondern auch inhaltlich nutzt (hier reicht manchmal ein kleines hinzugefügtes Wort), wäre es schön, dies deutlich zu kennzeichnen, z.B. farblich. Und dass man dies ohne triftigen Grund nicht nach fortlaufender Diskussion macht, setze ich einfach mal voraus.
Machts Sinn, ich stelle die Frage nach den Erfolgen, weil das Eingangszitat mich aufhorchen ließ. Ich wusste nicht, ob es Ergebnisse sind, die auch der Rest so hervorgesagt / auf die der Rest hingearbeitet hat, oder ob sie Deiner abweichenden Rechtsauffassung geschuldet sind. Dies wäre mir dann nämlich entgangen - was bei der Menge an neuen Beiträgen aber möglich ist. Daher meine Frage - wertneutral und offen.
Neben Zeit und Geld in unterschiedlichen Größenordnungen investieren Prozessführende auch Lebensqualität. Mir fällt dazu eine ältere Dame ein, die auch in höchster Distanz (hier ein Fall aus dem Finanzsektor) unterlag und vor Prozessende sagte, sie "hänge sich bei einer Niederlage noch im Gerichtssaal auf". Eine Aussage, die mich nachdenklich stimmte. Diese Frau verknüpfte trotz vorangegangener und für sie negativ ausgefallener Urteile viel Hoffnung mit dieser letzten Instanz.
Wer eine "ich habe nichts zu verlieren"-Einstellung bis zum Ende bewahrt, geht enttäuscht, aber erhobenen Hauptes nach Hause. Wer aber große Hoffnungen daran knüpft, wird bei einer Niederlage am Boden zerstört sein.
Worauf ich hinaus will: Deine Argumentationsketten erzeugen den Hilfesuchenden vielleicht den Eindruck, dass SG & Co. gar nicht anders könnten, als so wie Du zu entscheiden. Da haben wir aber die oft zitierte Glaskugel. Vielleicht sollte das deutlicher herausgestellt werden. Wer das versteht, muss neben individuellem Zeit- und Geldverlust ja nicht viel fürchten.
Hier mal nicht.Dauerverwaltungsakt und die Folgen, auch bezüglich der Aufhebung, ist das brandheiße Thema.
Ich hoffe, ich konnte Dir, Machts Sinn, meine Gedanken ein wenig näher bringen.
Und um es zu verdeutlichen (weil es mit Sicherheit auch nicht immer deutlich wird): Ich halte es mit Czauderna. Du investierst viel Zeit um zu helfen. Das ehrt Dich, unabhängig vom Motiv.
Du schießt in meinen Augen aber in einigen Dingen deutlich übers Ziel hinaus, vermittelst falsche Eindrücke, verallgemeinerst und verteilst "Nettigkeiten". Für mich ist das unnötig und erzeugt Krawall, der den Hilfesuchenden wenig nützt. Kontroverses Diskutieren - gerne! Aber nicht um jeden Preis.
Angenehme Woche!
roemer70
(Wegen mehrerer Adressaten habe ich die Fettschrift bemüht.)
Re: sol lucet omnibus
da fühle ich mich doch glatt angesprochenleser hat geschrieben:@all
Der Vergleich wird deutlicher bei "Kassen-Mafia" und "Vollidiot" (das 2. war die Antwort eines anderen Teilnehmers). Wo könnte wohl eher die persönliche Beleidigung liegen??? Insofern sollte sich der ein oder andere vielleicht mal eher eines Spiegels oder der Forumsregeln bedienen...
http://www.krankenkassenforum.de/bitte- ... ght=#47227
man beachte die Anführungszeichen und den direkten Zusammenhang und dann noch den Smiley, sollte man die beabsichtigte Ironie tatsächlich nicht erkennen empfinde ich deine Kritik natürlich als gerechtfertigt, den Versuch einer Verunglimpfung weise ich strikt von mir