Psych. Erkrankungen bedrohen meine Existenz

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 28.01.2013, 00:30

Dieser Text wurde auf Wunsch des Nutzers entfernt.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.01.2013, 10:23

JanneXX hat geschrieben: Hmmh, möglicherweise hab ich was missverstanden. Welches Gericht ist denn zuständig, wenn ich gegen das Urteil des Sozialgerichts Rechtsmittel (sprich: Berufung) einlege?
Und womit hat sich dieses bitte von Dir zu benennende Gericht auseinander zu setzen, wenn die Begründung des SG darin besteht, dass ein fehlerhaftes Handeln des Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse begründen kann, sondern eventuell einen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Ärztin?
[/b]
Gegen das Urteil des Sozialgerichts werden die Rechtsmittel beim LSG eingereicht. Allerdings haben die Schadensersatzansprüche gegen den Arzt nichts mit dem Sozialgericht zu tun (das Sozialgericht hat sich zu den Ansprüchen auch nicht geäußert, sondern nur eine Vermutung formuliert), da müsste m. E. je nach Streitwert das Amtsgericht oder Landgericht eingeschaltet werden.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.01.2013, 10:32

Machts Sinn hat geschrieben:
ich mache hier auch keine (Un-) Rechtsberatung. Auch wenn ich darüber – wegen Selbstverständlichkeit – nichts sage, schreibe ich hier im Forum – meist kontrovers zur Unisono-Haltung der KK-Vertreter – nur meine ganz persönliche Meinung und nehme für mich nicht mal in Anspruch, dass diese der momentanen Rechtslage / Rechtssprechung entspricht. Also, was soll´s?
Genau das ist das Problem. Du schreibst deine Meinung, oft völlig losgelöst von der geltenden Rechtslage, kennzeichnest dies allerdings nicht als deine Meinung (so wie in einem solchen Fall die meisten anderen User machen) und erweckst damit bei rechtlichen Laien den Eindruck, du wärst der einzige hier, der genau weiß, wo es lang geht. In letzter Zeit sind ja einige von dir zum Gericht geschickten User dort gewaltig baden gegangen. Für sie vollkommen unerwartet. Wenn sie realisiert hätten (Einwände der Kassenvertreter werden von dir ja gerne unsachlich abgeschmettert, was dazu führt, dass die Einwände - auch von mir - immer weniger werden), dass es eben nicht "SO" ist, sondern der Richter durchaus anders entscheiden kann, wären sie nicht aus allen Wolken gefallen. Überlege dir doch mal, welche Verantwortung DU dann daran hast, wenn diese Menschen wieder in ein tiefes Loch fallen, da sie sich vorher so sicher waren, dass der Richter doch nur in ihrem Sinne entscheiden kann.

Gast

Beitrag von Gast » 28.01.2013, 12:01

Hallo GKV denke mal das wir hier alle Alt genug sind und letzendlich der Gesunde Menschverstand ( noch ) von uns das selber entscheiden kann ob mann den schritt macht oder nicht.
Jeder entscheidet selber ob und wie er gegen recht oder unrecht vorgeht.
Mann kann hier viel Intressantes lesen und erfahren.......
Ich für mein Teil finde das ok so wie es läuft, bei mir sieht auch alles nicht so rosig aus und trotzdem denke ich ich wäre im Recht. Also was kann mir passieren NICHTS bekomme im moment nichts von meiner KK also kann ich nur Gewinnen verloren habe ich schon da wo die AOK einfach das KG eingestellt hat.

Lg Wurmie

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 28.01.2013, 12:02

Hallo,
diese Diskussion wird langsam besch...en.
Richter am SG haben Interesse daran, Akten abzubauen. Die haben keinen Bock sich mit den Fällen auseinanderzusetzen.
Daher ist es immer einfacher, den Kläger - wohlmöglich noch einer, der ohne Rechtsbeistand aufschlägt - als die mächtige Beklagte abzuschießen.

Bei meinem allerersten Kontakt mit einem Rechtsanwalt sagte dieser mir:
"Es ist nicht Aufgabe der (deutschen) Gerichte zu ergründen, wer RECHT (im Sinne von Schuld / nicht Schuld) hat, sondern zu erkennen, welche Seite die Gesetzeslage so drehen kann, dass der Richter dieser Argumentation folgen kann."

Diesem ist bei der äußert "schwammigen" Formulierung im SGB und der mangelnden Information durch die, auf die das SGB zutrifft, Tür und Tor geöffnet.

Eine Richterin die sagt: Verklage doch den Arzt / die Ärztin, die dich in diese missliche Lage gebracht hat will sich m.E. mit dem Fall nicht weiter auseinandersetzen.
Fall erledigt....Akte vom Tisch.
LG
RA

JanneXX
Beiträge: 96
Registriert: 21.02.2012, 20:03

Beitrag von JanneXX » 28.01.2013, 12:10

Guten Morgen miteinander!

Bei meiner Entscheidungsfindung über mein weiteres Vorgehen helfen mir sowohl Einwände der Kassenvertreter als auch Argumente, die für meine Sache sprechen.
Was wird für bedenklich gehalten (pro und contra).
Was kann ich Einwänden entgegenhalten.
Was gilt es hervorzuheben und was zu entkräften...

Machts Sinn hat mir bisher mit vielen wichtigen, richtigen und wertvollen Tipps (auch zB bzgl Überprüfungsantrag AfA) weiter geholfen!
Gäbe es eine (staatliche oder auch kirchliche) Beratungsstelle, die sich meine Gesamtsituation anschaut, mit mir zusammen einen Fahrplan über notwendige weitere Schritte erstellt und mich begleitend unterstützt, so wäre mein Hilferuf im Internet nicht notwendig gewesen.
Weder meine behandelnden Ärzte, noch VdK, Richterin (im Erörterungstermin), Krankenkasse oder AfA konnten mir sagen, wo ich konkret Hilfe bekommen kann!!!

So bin ich weiterhin auf mich alleine gestellt, umgeben von unklaren Zuständigkeiten, finanziellen Nöten, seit einigen Monaten mit einer Verdachtsdiagnose versehen, für die es als Ansprechpartner nur eine handvoll Ärzte in Deutschland gibt, die privat abrechnen und ich mich daher auch in dieser Sache in einer Sackgasse befinde.

Und noch was:
Um meinen Thread übersichtlich und für Laien wie mich verständlich zu halten, möchte ich Euch ganz herzlich bitten, hier auf die Möglichkeit der PN zur Klärung evtl Mimositäten auszuweichen.

Danke sehr!

Janne

Edit: Hab nur die Rächdschreibung a bissle frisiert...
Zuletzt geändert von JanneXX am 28.01.2013, 13:07, insgesamt 1-mal geändert.

JanneXX
Beiträge: 96
Registriert: 21.02.2012, 20:03

Beitrag von JanneXX » 28.01.2013, 12:25

reallyangry hat geschrieben: ...
Eine Richterin die sagt: Verklage doch den Arzt / die Ärztin, die dich in diese missliche Lage gebracht hat will sich m.E. mit dem Fall nicht weiter auseinandersetzen.
Fall erledigt....Akte vom Tisch.
LG
RA
Und auf diese Strategie sind auch schon andere Richter/innen, vor meinem SG-Termin, gekommen!!!

Aber wahrscheinlich sehe ich wieder nur weiße Mäuse...

LG
Janne

JanneXX
Beiträge: 96
Registriert: 21.02.2012, 20:03

Beitrag von JanneXX » 28.01.2013, 12:40

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
JanneXX hat geschrieben: Hmmh, möglicherweise hab ich was missverstanden. Welches Gericht ist denn zuständig, wenn ich gegen das Urteil des Sozialgerichts Rechtsmittel (sprich: Berufung) einlege?
Und womit hat sich dieses bitte von Dir zu benennende Gericht auseinander zu setzen, wenn die Begründung des SG darin besteht, dass ein fehlerhaftes Handeln des Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse begründen kann, sondern eventuell einen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Ärztin?
[/b]
Gegen das Urteil des Sozialgerichts werden die Rechtsmittel beim LSG eingereicht. Allerdings haben die Schadensersatzansprüche gegen den Arzt nichts mit dem Sozialgericht zu tun (das Sozialgericht hat sich zu den Ansprüchen auch nicht geäußert, sondern nur eine Vermutung formuliert), da müsste m. E. je nach Streitwert das Amtsgericht oder Landgericht eingeschaltet werden.
Wenn das SG mit Verweis auf diesen ergänzenden Satz aus dem BSG-Urteil meiner Klage nicht stattgibt, dann hat das von mir berufene LSG das SG in seiner Urteilsbegründung eben zu bestätigen oder auch nicht oder auch auf ganz Neues (für alle Parteien) hinzuweisen.
Einig?

JanneXX
Beiträge: 96
Registriert: 21.02.2012, 20:03

Beitrag von JanneXX » 28.01.2013, 12:58

wurmie hat geschrieben:Hallo GKV denke mal das wir hier alle Alt genug sind und letzendlich der Gesunde Menschverstand ( noch ) von uns das selber entscheiden kann ob mann den schritt macht oder nicht.
Jeder entscheidet selber ob und wie er gegen recht oder unrecht vorgeht.
Mann kann hier viel Intressantes lesen und erfahren.......
Ich für mein Teil finde das ok so wie es läuft, bei mir sieht auch alles nicht so rosig aus und trotzdem denke ich ich wäre im Recht. Also was kann mir passieren NICHTS bekomme im moment nichts von meiner KK also kann ich nur Gewinnen verloren habe ich schon da wo die AOK einfach das KG eingestellt hat.

Lg Wurmie
Sehe ich als Betroffene auch so.
Wann immer mein Gesundheitszustand es zuläßt, sammel ich weiter Argumente, um diese in Justitias Waagschale zu werfen!!!
Wurmie, go for it!

LG
Janne

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.01.2013, 13:27

reallyangry hat geschrieben: Eine Richterin die sagt: Verklage doch den Arzt / die Ärztin, die dich in diese missliche Lage gebracht hat will sich m.E. mit dem Fall nicht weiter auseinandersetzen.
Fall erledigt....Akte vom Tisch.
LG
RA
Nein, eine Richterin am Sozialgericht, die sich auf das vor kurzem ergangene Urteil des Bundessozialgerichts bezieht, in dem genau derselbe Sachverhalt behandelt wurde, vermeidet, dass ihr Urteil von der nächsthöheren Instanz einkassiert wird. Nicht jeder Richter in Deutschland erfindet das Rad neu. Und dieses Vorgehen dient der Rechtssicherheit und auch der Gerechtigkeit, wenn alle sich an die höchstrichterliche Rechtssprechung halten, ist es egal, ob man in Berlin oder Hintertupfingen wohnt. Ich wollte dich mal hören, wenn ein Amtsgericht zu deinen Ungunsten von der höchstrichterlichen Rechtssprechung abweichen würde, da es sich eingehend mit deinem Fall beschäftigt hat und zu einem anderen Schluss kommt. Dann würdest du doch auch durch die Instanzen ziehen - mit einer hohen Aussicht auf Erfolg. Warum sollte ein Richter eine solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in Gang setzen, wenn es keine neuen Erkenntnisse im Vergleich zum Urteil des BSG gibt?

JanneXX
Beiträge: 96
Registriert: 21.02.2012, 20:03

Beitrag von JanneXX » 28.01.2013, 13:37

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
reallyangry hat geschrieben: Eine Richterin die sagt: Verklage doch den Arzt / die Ärztin, die dich in diese missliche Lage gebracht hat will sich m.E. mit dem Fall nicht weiter auseinandersetzen.
Fall erledigt....Akte vom Tisch.
LG
RA
Nein, eine Richterin am Sozialgericht, die sich auf das vor kurzem ergangene Urteil des Bundessozialgerichts bezieht, in dem genau derselbe Sachverhalt behandelt wurde

Seufz - NEIN, EBEN NICHT! Bitte lies mein vorstehendes Geschreibsel, ua "Dem BSG-Urteil vom 10.05.12 (AZ.: B 1 KR 19/11 R) entnehme ich nicht, dass die verspätete Wiedervorstellung beim Arzt vom Arzt verursacht wurde und damit in seinen Verantwortungsbereich (und somit der Krankenkasse) fällt! Davon finde ich im gesamten Urteil nicht einen Hinweis."
Und
"Die Krankenkasse möge endlich den Inhalt meiner Stellungnahmen (mündlich im Erörterungstermin und danach schriftlich) zur Kenntnis nehmen und mir explizit das BSG-Urteil nennen, in dem der Kläger (Versicherte) das Krankengeld und Krankenversicherungsverhältnis verliert, weil er sich zum vom Arzt/Arztpraxis vorgegebenem Termin wieder zum Arzt begeben hat!"


, vermeidet, dass ihr Urteil von der nächsthöheren Instanz einkassiert wird. Nicht jeder Richter in Deutschland erfindet das Rad neu. Und dieses Vorgehen dient der Rechtssicherheit und auch der Gerechtigkeit, wenn alle sich an die höchstrichterliche Rechtssprechung halten, ist es egal, ob man in Berlin oder Hintertupfingen wohnt. Ich wollte dich mal hören, wenn ein Amtsgericht zu deinen Ungunsten von der höchstrichterlichen Rechtssprechung abweichen würde, da es sich eingehend mit deinem Fall beschäftigt hat und zu einem anderen Schluss kommt. Dann würdest du doch auch durch die Instanzen ziehen - mit einer hohen Aussicht auf Erfolg. Warum sollte ein Richter eine solche Arbeitsbeschaffungsmaßnahme in Gang setzen, wenn es keine neuen Erkenntnisse im Vergleich zum Urteil des BSG gibt?

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.01.2013, 13:47

JanneXX hat geschrieben: Weder meine behandelnden Ärzte, noch VdK, Richterin (im Erörterungstermin), Krankenkasse oder AfA konnten mir sagen, wo ich konkret Hilfe bekommen kann!!!
Jetzt mal ganz blöd gefragt - vlac hat dir doch ganz zu Beginn dieses Threads geschrieben, an wen du dich wenden kannst und du hast dir Hilfe gesucht. Die sollten dir doch eigentlich weiterhelfen. Was ist denn da passiert?

Allerdings - ganz ehrlich - wenn ich lese, was du hier so schreibst und wer dir alles nicht weiterhilft, dann drängt sich mir schon der Verdacht auf, dass du nur die Hilfe annehmen willst und kannst, die dir genau das anbietet, was du auch möchtest.
JanneXX hat geschrieben:
reallyangry hat geschrieben: ...
Eine Richterin die sagt: Verklage doch den Arzt / die Ärztin, die dich in diese missliche Lage gebracht hat will sich m.E. mit dem Fall nicht weiter auseinandersetzen.
Fall erledigt....Akte vom Tisch.
LG
RA
Und auf diese Strategie sind auch schon andere Richter/innen, vor meinem SG-Termin, gekommen!!!

Aber wahrscheinlich sehe ich wieder nur weiße Mäuse...

LG


Gegen weiße Mäuse und Verschwörungstheorien hilft am besten, sich mal unvoreingenommen mit den Tatsachen zu beschäftigen. Und immer die Geisterfahrermöglichkeit im Hinterkopf zu behalten. Wenn ich richtig den Überblick behalten habe, sind nach deiner Meinung folgende Akteure in der falschen Richtung unterwegs: Die Krankenkasse, die hier schreibenden Mitarbeiter einer Krankenkasse, die Richterin am Sozialgericht, der verloren gegangene Fachanwalt, der VdK. Und jetzt musst du einfach entscheiden, wem du mehr vertraust, diesen Leuten oder Forenbekanntschaften, deren Qualifikation du nicht kennst und die in eigener Sache bisher nicht erfolgreich waren.


JanneXX hat geschrieben: Wenn das SG mit Verweis auf diesen ergänzenden Satz aus dem BSG-Urteil meiner Klage nicht stattgibt, dann hat das von mir berufene LSG das SG in seiner Urteilsbegründung eben zu bestätigen oder auch nicht oder auch auf ganz Neues (für alle Parteien) hinzuweisen.
Einig?
Dieser ergänzende Satz ist doch nur ein Baustein, die Begründung, warum deiner Klage nicht stattgegeben wird, wird m. E. eine andere sein - nämlich die komplette Urteilsbegründung des BSG. Und nach meiner bescheidenen Erfahrung wird da auch das LSG nichts dran ändern und falls doch, spätestens das BSG bei seiner Linie bleiben.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 28.01.2013, 13:51

JanneXX hat geschrieben:
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
reallyangry hat geschrieben: Eine Richterin die sagt: Verklage doch den Arzt / die Ärztin, die dich in diese missliche Lage gebracht hat will sich m.E. mit dem Fall nicht weiter auseinandersetzen.
Fall erledigt....Akte vom Tisch.
LG
RA
Nein, eine Richterin am Sozialgericht, die sich auf das vor kurzem ergangene Urteil des Bundessozialgerichts bezieht, in dem genau derselbe Sachverhalt behandelt wurde

Seufz - NEIN, EBEN NICHT! Bitte lies mein vorstehendes Geschreibsel, ua "Dem BSG-Urteil vom 10.05.12 (AZ.: B 1 KR 19/11 R) entnehme ich nicht, dass die verspätete Wiedervorstellung beim Arzt vom Arzt verursacht wurde und damit in seinen Verantwortungsbereich (und somit der Krankenkasse) fällt! Davon finde ich im gesamten Urteil nicht einen Hinweis."
Und
"Die Krankenkasse möge endlich den Inhalt meiner Stellungnahmen (mündlich im Erörterungstermin und danach schriftlich) zur Kenntnis nehmen und mir explizit das BSG-Urteil nennen, in dem der Kläger (Versicherte) das Krankengeld und Krankenversicherungsverhältnis verliert, weil er sich zum vom Arzt/Arztpraxis vorgegebenem Termin wieder zum Arzt begeben hat!"


Ich weiß jetzt nicht, wer hier was nicht zur Kenntnis nehmen möchte. Für mich ist ganz klar, dass das BSG bereits auf deinen Einwand eingegangen ist. Punkt 29 des BSG-Urteils:
BSG hat geschrieben: KKn sind auch nicht gehalten, Hinweise auf den gesetzlich geregelten Zeitpunkt einer ggf erneut erforderlichen AU-Feststellung in den Formularen zur Bescheinigung der AU vorzusehen, hier also in dem Vordruck nach Muster 1 (AU-Bescheinigung). Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass von KKn nicht veranlasste, unzutreffende rechtliche Ratschläge von zur Behandlung Versicherter zugelassenen Ärzten zwar ggf Schadensersatzansprüche gegen die Ärzte, nicht aber Krg-Ansprüche gegen KKn auslösen können.

JanneXX
Beiträge: 96
Registriert: 21.02.2012, 20:03

Beitrag von JanneXX » 28.01.2013, 14:43

Punkt 27, GKV, nicht 29 - womit wir beim lesen, korrekt wiedergeben und zusammenhängend zitieren wären...

Kennst Du die Geschichte vom Affen und vom Fisch? Affe sagt zum Fisch: "Freund, lass mich dir helfen. Du wirst dort im Wasser ertrinken! Ich helf dir da raus, komm zu mir auf meinen sicheren Baum!".

GKV, mir wird´s zu anstrengend mit Dir. Vielleicht setzt Du Dich lieber auf Deine Finger, anstatt meinen Thread zuzumüllen
Ich werde auf Deine Beitäge nicht mehr antworten.

Janne

reallyangry
Beiträge: 603
Registriert: 28.03.2012, 16:10

Beitrag von reallyangry » 28.01.2013, 14:59

Nur ergänzend weist der Senat darauf hin, dass von KKn nicht veranlasste, unzutreffende rechtliche Ratschläge von zur Behandlung Versicherter zugelassenen Ärzten zwar ggf Schadensersatzansprüche gegen die Ärzte, nicht aber Krg-Ansprüche gegen KKn auslösen können.
Was bitte schön ist ein "nicht veranlasster, unzutreffender rechtlicher Ratschlag" an einen Arzt / eine Ärztin?????
Übersetze doch bitte jemand diesen Satz in "normales" Deutsch. Am besten mit einem Beispiel.
Danke.
LG
RA

Antworten