Psych. Erkrankungen bedrohen meine Existenz

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 24.01.2013, 22:39

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JanneXX
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Beitrag von JanneXX » 24.01.2013, 23:48

[quote="JanneXX"]

Die vorsitzende Richterin hatte in ihrer Begründung hierzu vorgetragen, dass sie sich auf das Urteil des BSG vom 10.5.12 AZ B 1 KR 19/11 R stützt.
Aus diesem Urteil geht, wie die Beklagte zu Recht ausgeführt hatte, nicht nur hervor, dass zu Beginn Ihrer AU ein Anspruch auf Krankengeld besteht, sondern auch, dass ein fehlerhaftes Handeln des Arztes keinen Anspruch auf Krankengeld gegen die Krankenkasse begründen kann, sondern eventuell einen Schadensersatzanspruch gegen Ihre Ärztin.
Zitatende

Hier das betreffende BSG Urteil https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=154442.
Sollte Punkt 27 gemeint sein: Ich habe von meiner Ärztin keinen unzutreffenden rechtlichen Ratschlag erhalten. Lediglich Termine, zu denen ich sie erneut aufsuchen sollte und an denen sie die FolgeAUB ausstellte.

Hab ich was überlesen?

JanneXX
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Beitrag von JanneXX » 25.01.2013, 00:16

... und das hier http://www.krankenkassenforum.de/lsg-ur ... t6531.html verwirrt mich nun vollends.
Ist dieses Urteil mittlerweile rechtskräftig?
In dem og Link von Dir, Machts Sinn, steht auch dieses "NZB B 1 KR 107/12 B" drin?!

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 25.01.2013, 00:58

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JanneXX
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Beitrag von JanneXX » 25.01.2013, 13:23

Danke für die Blümchen!

Nachfolgendes verstehe ich nicht wirklich:
Machts Sinn hat geschrieben: Im Übrigen gäbe es zum Verhalten des Prozessvertreters einiges zu sagen, aber ich beschränke das mal aus die Wiedergabe des § 136 Abs. 4 SGG:
Wird das Urteil in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, verkündet, so bedarf es des Tatbestandes und der Entscheidungsgründe nicht, wenn Kläger, Beklagter und sonstige rechtsmittelberechtigte Beteiligte auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten.
Magst Du´s mir erklären? Gerne auch im kleinen Kreis...

Ich möchte noch folgendes zum VdK Referenten anmerken: Der Mann bemüht sich augenscheinlich wirklich, mir zu helfen. Es liegt mir ausdrücklich fern, hier über diesen Mann zu meckern. Warum der VdK anstelle eines Anwalts einen Sozialrechtsreferenten damit betraut, entzieht sich meiner Kenntnis und lässt sich vermutlich mit Kostenersparnisgründen erklären.

Und was der zuvor von mir beauftragte Fachanwalt an Aktivitäten aufbrachte veranlasste mich dazu, das Mandat dem VdK zu übertragen.
Was andere Fachanwälte in diesem mir undurchsichtig erscheinenden Dickicht für Arbeitsergebnisse erzielen, kann man hier in verschiedenen Threads nachlesen.

Da ich als mittlerweile (durch diese Streitsache verursacht) SGB II Leistungsbezieherin, ohne Rechtsschutzversicherung, mit bewilligter Prozesskostenhilfe auch nicht über finanzielle Mittel verfüge, um hier und da noch mal für Extraschreiben, Gutachten oä zu zahlen, gehöre ich vermutlich auch nicht zur bevorzugten Klientel.

Dass ich Leistungen nach SGB II beziehe ist Krankenkasse, Gericht und VdK bekannt. Daher sollte denen auch klar sein, dass ich schon aus finanziellen Gründen nicht in der Lage bin, meine langjährige Hausärztin zu verklagen.

Grüße von
Janne

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Beitrag von JanneXX » 25.01.2013, 13:47

Interpretationsversuch: Spart dem Gericht Arbeitsaufwand, weil eben auf ausführliche ErläuterungTatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet werden kann?
Falls ich richtig liege: Welche Vor-/Nachteile hätte das für mich?

Grüße
Janne

JanneXX
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Beitrag von JanneXX » 25.01.2013, 13:58

JanneXX hat geschrieben:
Da ich als mittlerweile (durch diese Streitsache verursacht) SGB II Leistungsbezieherin, ohne Rechtsschutzversicherung, mit bewilligter Prozesskostenhilfe auch nicht über finanzielle Mittel verfüge, um hier und da noch mal für Extraschreiben, Gutachten oä zu zahlen, gehöre ich vermutlich auch nicht zur bevorzugten Klientel.

Dass ich Leistungen nach SGB II beziehe ist Krankenkasse, Gericht und VdK bekannt. Daher sollte denen auch klar sein, dass ich schon aus finanziellen Gründen nicht in der Lage bin, meine langjährige Hausärztin zu verklagen.

Grüße von
Janne
Jessas (klatschvor die Stirn) - damit hätten die mich auch los!
Erst die Verschieberei Krankenkasse, AfA, Jobcenter.
Nun das... Sag mir bitte, dass ich mit meiner Einschätzung falsch liege und nur weisse Mäuse sehe!

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 25.01.2013, 15:57

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JanneXX
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Beitrag von JanneXX » 25.01.2013, 18:01

Hallo Machts Sinn,

bitte werde viel deutlicher.
Ich leide derzeit unter einem, sich seit mehr als 2 Jahren wiederholenden, Schockschaden (werde auch noch Schmerzensgeld einklagen und wenn ich die Mittel dafür auf der Straße erbetteln muss :twisted: ).
In diesem Zustand arbeitet nur mein "Reptiliengehirn"...

LG
Janne

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 25.01.2013, 22:59

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Beitrag von JanneXX » 26.01.2013, 12:11

Machts Sinn hat geschrieben:Hallo Janne,

bitte lass´zunächst deinen Prozessbevollmächtigten seinen Fehler vom 23.01. ausbügeln so gut das noch geht.

Wie soll ich denn dazu konkret vorgehen, sprich, ihn auf seinen Fehler hinweisen?

Scheint für ihn schon schwierig genug zu sein, wenn er sich mit einem aus dem Zusammenhang gerissenen Satz des BSG im Urteil vom 10.05.2012 völlig aus dem Konzept bringen und statt des Krankengeldanspruchs auf einen wohl vor dem Landgericht zivilrechtlich geltend zu machenden Schadenersatzanspruch verweisen lässt, obwohl das Urteil des LSG BW vom 31.08.2012 bei seinen Unterlagen sein muss und er eigentlich auch Kenntnis von meinem Beitrag vom Mo Sep 24, 2012 9:12 pm haben sollte.

Er hat, wie bereits geschrieben, das Urteil von mir am 20.10.12 erhalten. Ebenso die Argumentation *** Deines Beitrags vom 24.9.12. Im Schreiben des VdK an das Sozialgericht am 27.9.12 wurden die gesamten Argumente auf einen Hinweis auf den Kasseler Kommentar zu § 49 Randnummer 38 zusammengeschrumpft...


Das heißt: auf keinen Fall auf das Rechtsmittel (Berufung) verzichten und nach Urteilseingang rechtzeitig Berufung einlegen lassen!!!!!!!!!!!

Das hab ich am 25.1.13 per Email erledigt. Mein Text "Bitte teilen Sie dem Gericht mit, dass ich Berufungsklage erheben werde." sollte unmissverständlich sein.


Und lass´dir vorab baldmöglichst die Gerichts-Niederschrift über den Termin vom 23.01. geben.

Wird gemacht.

P.S.: die Angaben über den streitigen Zeitraum vom 11.09.10 – 29.08.11 verstehe ich nicht. Was ist vorher vom 01.09. bis 10.09. und nachher ab 30.08. und wie rechnen sich die 78 Wochen?

Dazu später mehr.

Gruß!
Machts Sinn
Hallo Machts Sinn,

generell stellt sich mir die Frage, was ich hinsichtlich meiner Rechtsvertretung noch tun soll/kann. Das ganze ist ja zum Haare raufen.
Und wenn ich dann noch lese, wie einer nach dem anderen aufgeben muss, weil die eigene Kraft endet oder man wie ein angeklagter Schwerverbrecher von SG Richtern behandelt wird und sich verteidigen muss, weil man seine Rechte einklagt (Jamihost) und sogar mit Geldstrafe bedroht wird - ja sapperlott! Sind wir in Deutschland auf dem Weg zur Bananenrepublik? Wer wird hier von wem gesponsort und singt daher dessen Lied?
Da muss ich mich doch in der Konsequenz darum bemühen, meiner Sache in erster Linie über Druck durch Öffentlichkeit uä Gewicht zu verleihen und den Rechtsweg vor sich hindümpeln zu lassen!

LG
Janne

JanneXX
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Beitrag von JanneXX » 26.01.2013, 12:16

Warum in meinem letzten Beitrag *** anstelle des Wortes "***" erscheinen, entzieht sich meiner Kenntnis?!

Edit: Und gleich noch mal? Ist das Gegenteil von "digital" ein schlimmes Wort? Verstehe ich jetzt nicht wirklich...

Machts Sinn

Beitrag von Machts Sinn » 26.01.2013, 13:34

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CiceroOWL
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Beitrag von CiceroOWL » 26.01.2013, 14:12

[quote="Machts Sinn"]Hallo Janne,

dass ich diese Entwicklung kritisch sehe, werde ich im Parallel-Thread weiter deutlich machen. Auch deinen Fall habe ich dort aufgegriffen
http://www.krankenkassenforum.de/knnen- ... ght=#52701
und dazu gibt es noch ziemlich viel zu sagen – ganz unabhängig davon, ob Cicero das durch Unendlich-Texte vielleicht zu verschleiern sucht.

Wer schreibt denn hier unendlicher Sätze?

Und was versuche ich zu verschleiern,m, nur weil es dir nicht in die Struktur paßt?

Gast

Beitrag von Gast » 26.01.2013, 15:24

Hallo Janexx,

hier gibt schon nicht jeder auf nur gibts auch viele verschiedene Fälle. Ich für mein Teil ziehe das voll durch bin jetzt beim SG angekommen und schaue jeztz mal.
Auf jedenfall denke ich für mein part das es sich lohnt es gibt viel zu viele die nichts tun und das freut in erster Linie mal die KK.
Also volle kraft voraus. Schönes Wochenende.

Lg Wurmie

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