Probleme mit dem Auszahlungschein
Moderator: Czauderna
Probleme mit dem Auszahlungschein
Hallo zusammen,
leider find ich nicht wirklich was mir helfen kann... ich habe nicht direkt einen Auszahlungsschein wie es z.B. die Barmer hat. Ich habe am Anfang meines Krankengeldes einen Auszahlungschein bekommen der immer am 20ten bei der Krankenkasse abgegeben werden muss.
Jetzt hab ich aber das Problem das der Arzt von dem ich die letzten Monate Krankgeschrieben werde immer nur Mo und Di im Haus ist. Jetzt hatte mich die Vertretung aber bis Sonntag Krank geschrieben. Was mir aber erst bei der neuen Terminvergabe aufgefallen ist und der Sekräterin hatte ich das auch gesagt ob man da nicht was ändern könnte. Ne das würd die Krankenkasse akzeptieren wenn sie dann Montags kommen. Heute hab ich dann Post von der Krankenkasse bekommen das ich einen Tag zu Spät da war und nun das Krankgeld neu beantragen muss. Und das mir dann halt für den 1.10 kein Krankgeld zusteht. War bis zum 30.09 Krank geschrieben. Das schlimme ist nur das ich jetzt mal wieder nicht pünktlich mein Geld bekommen werde. Den jetzt wird erst wieder beim Arbeitgeber angefragt nach der Entgeldabrechnung. Nur steht die ja für die letzten 3 Monate auf 0Euro und bei der ersten Abwicklung hat es sage und schreibe fast 12 Wochen gedauert bis ich endlich Gelb bekomme habe. Ich weiß überhaupt nicht wie ich mich jetzt verhalten soll und ob das überhaupt rechtens ist...
Ich hoffe ihr habt so ein bisschen verstanden worum es mir geht. Hab mit beschreibungen immer so meine Probleme...
leider find ich nicht wirklich was mir helfen kann... ich habe nicht direkt einen Auszahlungsschein wie es z.B. die Barmer hat. Ich habe am Anfang meines Krankengeldes einen Auszahlungschein bekommen der immer am 20ten bei der Krankenkasse abgegeben werden muss.
Jetzt hab ich aber das Problem das der Arzt von dem ich die letzten Monate Krankgeschrieben werde immer nur Mo und Di im Haus ist. Jetzt hatte mich die Vertretung aber bis Sonntag Krank geschrieben. Was mir aber erst bei der neuen Terminvergabe aufgefallen ist und der Sekräterin hatte ich das auch gesagt ob man da nicht was ändern könnte. Ne das würd die Krankenkasse akzeptieren wenn sie dann Montags kommen. Heute hab ich dann Post von der Krankenkasse bekommen das ich einen Tag zu Spät da war und nun das Krankgeld neu beantragen muss. Und das mir dann halt für den 1.10 kein Krankgeld zusteht. War bis zum 30.09 Krank geschrieben. Das schlimme ist nur das ich jetzt mal wieder nicht pünktlich mein Geld bekommen werde. Den jetzt wird erst wieder beim Arbeitgeber angefragt nach der Entgeldabrechnung. Nur steht die ja für die letzten 3 Monate auf 0Euro und bei der ersten Abwicklung hat es sage und schreibe fast 12 Wochen gedauert bis ich endlich Gelb bekomme habe. Ich weiß überhaupt nicht wie ich mich jetzt verhalten soll und ob das überhaupt rechtens ist...
Ich hoffe ihr habt so ein bisschen verstanden worum es mir geht. Hab mit beschreibungen immer so meine Probleme...
Hallo,
so ein Verhalten einer Krankenkasse kenne ich eigentlilch nur bei arbeitslosen Krankengeldbeziehern, nicht aber bei Beschäftigten.
In der Regel wird aufgrund des Auszahlscheins das Krankengeld für zurückliegende Zeiträume gezahlt und da ist es in diesen Fällen
nicht zwingend so, dass, wenn man lt. letztem Auszahlschein beispielsweise am 4.10. den nächsten Arzttermin hat, man kein Krankengeld mehr bekommt wenn man "erst " am 5.10.2012 beim Arzt war.
Wie gesagt, bei arbeitlosen kenne ich das (nicht von allen, aber von einigen Kassen), bei Arbeitnehmern eben nicht - da würde ich bei der Kasse nochmals nachhaken - es kann nicht sein, dass dir deshlab 1 oder zwei Tage Krankengeld verloren gehen.
Gruss
Czauderna
so ein Verhalten einer Krankenkasse kenne ich eigentlilch nur bei arbeitslosen Krankengeldbeziehern, nicht aber bei Beschäftigten.
In der Regel wird aufgrund des Auszahlscheins das Krankengeld für zurückliegende Zeiträume gezahlt und da ist es in diesen Fällen
nicht zwingend so, dass, wenn man lt. letztem Auszahlschein beispielsweise am 4.10. den nächsten Arzttermin hat, man kein Krankengeld mehr bekommt wenn man "erst " am 5.10.2012 beim Arzt war.
Wie gesagt, bei arbeitlosen kenne ich das (nicht von allen, aber von einigen Kassen), bei Arbeitnehmern eben nicht - da würde ich bei der Kasse nochmals nachhaken - es kann nicht sein, dass dir deshlab 1 oder zwei Tage Krankengeld verloren gehen.
Gruss
Czauderna
Also ich stehe immer noch in einem Arbeitsverhältnis.
Ich hatte gleich angerufen weil ich dachte es wäre der KK ein Fehler unterlaufen weil sie mir halt gleich einen neuen Antrag zugestellt haben anstatt mir meinen schon vorhandenen Krankenschein wieder zu bekommen. Und die nette Damen sagte mir, nein das hat alles seine Richtigkeit sie müssen sich an dem Tag wieder vorstellen wo der Krankenschein auch ausläuft oder aber halt wenns wie in meinem Fall war ein Sonntag ist halt den Freitag davor. Das war leider nicht möglich. Sie hatte mir auch gesagt das ich dann für den 1 Okt. kein Gelb bekomme. Damit kann ich auch noch leben. Aber nicht damit das jetzt erst mein Arbeitgeber wieder angeschrieben wird und die auf ne Rückantwort warten um mich einzustufen. Den das haben sie ja schon vor Monaten bekommen da wird sich ja nichts geändert haben. Den das hat damals schon gut 8 Wochen gedauert...
Ich hatte gleich angerufen weil ich dachte es wäre der KK ein Fehler unterlaufen weil sie mir halt gleich einen neuen Antrag zugestellt haben anstatt mir meinen schon vorhandenen Krankenschein wieder zu bekommen. Und die nette Damen sagte mir, nein das hat alles seine Richtigkeit sie müssen sich an dem Tag wieder vorstellen wo der Krankenschein auch ausläuft oder aber halt wenns wie in meinem Fall war ein Sonntag ist halt den Freitag davor. Das war leider nicht möglich. Sie hatte mir auch gesagt das ich dann für den 1 Okt. kein Gelb bekomme. Damit kann ich auch noch leben. Aber nicht damit das jetzt erst mein Arbeitgeber wieder angeschrieben wird und die auf ne Rückantwort warten um mich einzustufen. Den das haben sie ja schon vor Monaten bekommen da wird sich ja nichts geändert haben. Den das hat damals schon gut 8 Wochen gedauert...
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Nun ja, jetzt mal unabhängig von einer ausnahmsweisen rückwirkenden Feststellung der AU.
Bei einer nicht nahtlosen AU ergibt sich von der Systematik bzw. vom Wortlaut des Gesetzes kein Unterschied, ob der Kunde arbeitslos ist oder nach wie vor beschäftigt ist.
Auch wenn der Poster hier noch weiterhin beim Arbeitgeber beschäftigt ist, erfüllt er aber nicht den Tatbestand im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Denn die Mitgliedschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) setzt voraus, dass der Kunde eine Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt erhält. Dem ist hier gerade nicht so. Also ist diese Mitgliedschaft als Arbeitnehmer nicht mehr vorhanden. Es gibt zwar eine sog. Fiktion für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses (vgl. § 7 Abs. 3 SGB IV), aber hier gibt es eine Frist von max. 1 Monat; ferner gilt dies nicht für den Bezug von Krankengeld.
Dafür wurde doch extra § 192 SGB V geschaffen, oder? Hierüber bleibt die Mitgliedschaft weiterhin bestehen, allerdings nur dann, wenn ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Wenn der Anspruch auf Krankengeld allerdings die sog. nahtlose Feststellung der AU voraussetzt, dann endet zwangsläufig diese Mitgliedschaft, wenn die AU nicht nahtlos festgestellt wurde. Insofern haben wir keine Mitgliedschaft im Rahmen des Bezuges von Krankengeld und keine Mitgliedschaft im Rahmen der Beschäftigung (Arbeitsleistung und Arbeitslohn). Und dann ist man leider draussen, wenn man es wörtlich nimmt.
Etwas anderes gilt nur bei freiw. Versicherten im Sinne von § 9 SGB V. Wenn dort Krankengeld bezogen wird, hängt die Mitgliedschaft nicht an der nahtlosen Feststellung der AU, somit würde hier eine nicht nahtlose Feststellung nicht weiter tragisch sein.
Ergo muss hier auf die ausnahmsweise rückwirkende Feststellung der AU gepocht werden. Ob dies allerdings funktionieren wird, dürfte offen bleiben.
Bei einer nicht nahtlosen AU ergibt sich von der Systematik bzw. vom Wortlaut des Gesetzes kein Unterschied, ob der Kunde arbeitslos ist oder nach wie vor beschäftigt ist.
Auch wenn der Poster hier noch weiterhin beim Arbeitgeber beschäftigt ist, erfüllt er aber nicht den Tatbestand im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Denn die Mitgliedschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V) setzt voraus, dass der Kunde eine Arbeitsleistung und Arbeitsentgelt erhält. Dem ist hier gerade nicht so. Also ist diese Mitgliedschaft als Arbeitnehmer nicht mehr vorhanden. Es gibt zwar eine sog. Fiktion für den Fortbestand eines Beschäftigungsverhältnisses (vgl. § 7 Abs. 3 SGB IV), aber hier gibt es eine Frist von max. 1 Monat; ferner gilt dies nicht für den Bezug von Krankengeld.
Dafür wurde doch extra § 192 SGB V geschaffen, oder? Hierüber bleibt die Mitgliedschaft weiterhin bestehen, allerdings nur dann, wenn ein Anspruch auf Krankengeld besteht.
Wenn der Anspruch auf Krankengeld allerdings die sog. nahtlose Feststellung der AU voraussetzt, dann endet zwangsläufig diese Mitgliedschaft, wenn die AU nicht nahtlos festgestellt wurde. Insofern haben wir keine Mitgliedschaft im Rahmen des Bezuges von Krankengeld und keine Mitgliedschaft im Rahmen der Beschäftigung (Arbeitsleistung und Arbeitslohn). Und dann ist man leider draussen, wenn man es wörtlich nimmt.
Etwas anderes gilt nur bei freiw. Versicherten im Sinne von § 9 SGB V. Wenn dort Krankengeld bezogen wird, hängt die Mitgliedschaft nicht an der nahtlosen Feststellung der AU, somit würde hier eine nicht nahtlose Feststellung nicht weiter tragisch sein.
Ergo muss hier auf die ausnahmsweise rückwirkende Feststellung der AU gepocht werden. Ob dies allerdings funktionieren wird, dürfte offen bleiben.
Hallo,
ich denke, wenn wir wüssten wie genau der letzte Auszahlschein vom Arzt ausgefüllt wurde, wäre die Klärung dieser Frage leichter.
In meinem "Dunstkreis" enthalten Auszahlscheine seit geraumer Zeit keine Angaben mehr zu Dauer der AU., nur noch "b.a.w" oder "auf weiteres" und die "gelben Zettel"
werden nicht mehr bis Freitag ausgestellt sondern bis Samstag - offenbar gibt es auch hier vereinzelt Kassen, die mit diesen Termingeschichten agieren und die Ärzte haben sich darauf eingestellt.
Gruss
Czauderna
ich denke, wenn wir wüssten wie genau der letzte Auszahlschein vom Arzt ausgefüllt wurde, wäre die Klärung dieser Frage leichter.
In meinem "Dunstkreis" enthalten Auszahlscheine seit geraumer Zeit keine Angaben mehr zu Dauer der AU., nur noch "b.a.w" oder "auf weiteres" und die "gelben Zettel"
werden nicht mehr bis Freitag ausgestellt sondern bis Samstag - offenbar gibt es auch hier vereinzelt Kassen, die mit diesen Termingeschichten agieren und die Ärzte haben sich darauf eingestellt.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 28.03.2012, 16:10
Schön!!!
Dann schreibt das doch bitte so an die Versicherten.
Ich soll den Auszahlschein 1 x im Monat zur Kasse schicken. Das widerspricht doch dem dort geschriebenem.
Schreibt Herr Finkenbusch für die Auszubildenden im Gesundheitswesen????
Woher soll ein Versicherter davon Kenntnis haben????
Übrigens: sehr gute Erklärungen!!! Für jeden verständlich. Sollte jede KK auf ihre homepage stellen, nur: Wer bezahlt dann den Finkenbusch?????
Besonders schön der Satz:
Wenn die Post verloren geht, geht das zu Lasten des Versicherten!!!?
Geht's noch????
Dann schreibt das doch bitte so an die Versicherten.
Ich soll den Auszahlschein 1 x im Monat zur Kasse schicken. Das widerspricht doch dem dort geschriebenem.
Schreibt Herr Finkenbusch für die Auszubildenden im Gesundheitswesen????
Woher soll ein Versicherter davon Kenntnis haben????
Übrigens: sehr gute Erklärungen!!! Für jeden verständlich. Sollte jede KK auf ihre homepage stellen, nur: Wer bezahlt dann den Finkenbusch?????
Besonders schön der Satz:
Wenn die Post verloren geht, geht das zu Lasten des Versicherten!!!?
Geht's noch????
Ganz einfach: § 125 BGB http://lexetius.com/BGB/125, die AU muss in den Machtbereich der Kasse gelangen. Sollte dies nicht gehen, aus welchen Gründen auch immer die dei Kasse nicht zuverantworten hat, z.B. Brief geht auf dem Postweg verloren. Daher immer schön faxen und per Einschreiben senden, bzw selber vorbei bringen. Es muss im Zweifellsfall nachgewiesen werden können das die AU in den Machtbereich der Kasse gelangt ist.eine rechtzeitig aufgegebene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf dem Postweg verloren geht,
Das heißt also nicht wünsch dir was , sondern so ist das.
Gruss
jochen
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 25.10.2012, 07:50, insgesamt 3-mal geändert.
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Hi reallyangry,reallyangry hat geschrieben:Dann schreibt das doch bitte so an die Versicherten.
Ich soll den Auszahlschein 1 x im Monat zur Kasse schicken. Das widerspricht doch dem dort geschriebenem.
natürlich widerspricht das dem dort geschriebenen. Aber so verfahren nunmal nicht alle Kassen mit diesem notwendigen nahtlosen AU nachweisen.
Deine KK scheint das also nicht so zu handhaben und sieht das lockerer. Somit widerspricht sich Deine Kasse für sich genommen nicht.
Gruß
Sportsfreund