Post von der KK und ich verstehe nichts mehr...Bitte helfen!

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

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Miep
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Post von der KK und ich verstehe nichts mehr...Bitte helfen!

Beitrag von Miep » 01.03.2013, 18:23

Hallo,

heute bekam ich Post von meiner KK, in der nachgefragt wurde, was aus meinem Antrag auf ALG bei der AfA geworden sei und in dem mir mitgeteilt wurde, dass ich ab dem 01.01.2013 nicht mehr versichert sei, wenn ich nicht mein Einkommen nachweise.

:?: :?: :?: :?:

Ich bin seit 17.12.2012 AU und bekomme seit dem 18.12.2012 Krankengeld, da die AU festgestellt wurde während mein Arbeitsverhältnis noch bestand.

Ein Antrag auf ALG I wurde von mir pro forma gestellt, aber mein Anspruch auf Leistungen der AfA ruht natürlich aufgrund der AU.

Ich bin doch über den KG-Bezug versichert oder nicht?

Hat die KK da jetzt meinen Krankengeldbezug "übersehen" oder worum geht es hier?

Danke.

roemer70
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Beitrag von roemer70 » 01.03.2013, 18:37

Hallo Miep,

die Gründe können so vielfältig sein, dass wir hier über Spekulationen wahrscheinlich nicht hinauskämen.
Ruf' doch einfach mal dort an und schildere Deinen Standpunkt!

Gruß
roemer70

Miep
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Beitrag von Miep » 01.03.2013, 18:42

roemer70 hat geschrieben:Hallo Miep,

die Gründe können so vielfältig sein, dass wir hier über Spekulationen wahrscheinlich nicht hinauskämen.
Ruf' doch einfach mal dort an und schildere Deinen Standpunkt!

Gruß
roemer70
Hatte jetzt vor, das Formular auszufüllen (Angabe über Krankengeldhöhe) + Kopie des Krankengeldbescheides beizufügen...Komme mir dabei dämlich vor, weil das Schreiben impliziert, dass die KK nicht weiss, wovon ich lebe, da die Meldung der AfA logischerweise nicht erfolgte...(kein Anspruch auf ALG I bei AU)...

Grundsätzlich ist es aber so, dass man pflichtversichert ist, wenn man vor Ende eines Beschäftigungsverhältnisses AU wird und der Krankengeldbezug beginnt, oder?

Danke.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 01.03.2013, 19:03

Hallo,

Deine versicherungspflichtige Mitgliedschaft bleibt nach § 192 SGB V erhalten.
Und eigentlich sollte die Beitragsabteilung das von der Leistungsabteilung mitgeteilt bekommen.

Ich weiß nicht, wie das PC-System bei der AOK funktioniert. Ich klicke die Beitragsfreiheit selbst rein. Kann aber auch Schikane sein.

Mach es so, wie gesagt. Brief mit Kopie vom Krankengeldbescheid an die AOK zurück und dem Hinweis, dass sie mal selbst in der Leistungsabteilung nachfragen sollen :lol:

LG, Fee

Miep
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Beitrag von Miep » 01.03.2013, 19:47

Habe ich so gemacht, Krankenkassenfee.

Bin erstmal beruhigt.

Vielen Dank.

Bin übrigens nicht bei der AOK versichert...

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