Mal ne kurze Frage unter uns Fachleuten: es heißt ja u.a. als Bedingung 6 Monate arbeitsfähig für einen neuen Anspruch. Ab wann zählen die 6 Monate? Ab Beginn der neuen Blockfrist oder kann dieser Fristbeginn schön früher beginnen?? Beispiel: BF 10.2.08 -9.2.11; gearbeitet wurde wieder ab 15.12.10. Beginnen die 6 Monate ab 15.12.10 oder erst ab 10.2.11 ??
Danke an die Fachleute, bin aus diesem Thema schon lange heraus...
Neuer Anspruch nach Leistungsunterbrechung
Moderator: Czauderna