Neue Diagnose innerhalb 6 Wochen, KK verweigert Krankengeld
Moderator: Czauderna
Neue Diagnose innerhalb 6 Wochen, KK verweigert Krankengeld
Hallo,
ich habe ein Problem mit meiner KK. Ich bin krankgeschrieben, innerhalb der ersten 6 Wochen wechselte die Diagnose und ich bekam mit neuem Arzt (zuerst Hausarzt, dann Facharzt) wieder eine Erstbescheinigung. Ende erste Krankheit vom Hausarzt am 13. Am 14. neuer Krankenschein.
Für meinen AG ist das natürlich nahtlos, ich war ja nicht arbeiten.
Für die KK ist es aber nicht nahtlos, die wollen den ersten Block der Krankschrift vom Hausarzt nicht berücksichtigen und zahlen kein Krangengeld. Für die beginnt die Rechnung erst mit Beginn des 2. Blocks vom Facharzt.
Der AG hat 6 Wochen gezahlt, sieht es natürlich nicht ein weiter zu zahlen, was ich auch verstehe, für ihn sind es 6 Wochen, Diagnosen gehen den ja nix an.
Die Krankheitsgründe hängen mehr oder weniger alle zusammen, Ich hab mehere Erkrankungen die ineinander greifen die auch unterschiedliche Symtome haben.
Muß die KK ab beginn der Erstbescheinigung zahlen? Ich würde für über 4 Wochen kein Geld bekommen wenn die nicht zahlen.
Gruß
dergrosse
ich habe ein Problem mit meiner KK. Ich bin krankgeschrieben, innerhalb der ersten 6 Wochen wechselte die Diagnose und ich bekam mit neuem Arzt (zuerst Hausarzt, dann Facharzt) wieder eine Erstbescheinigung. Ende erste Krankheit vom Hausarzt am 13. Am 14. neuer Krankenschein.
Für meinen AG ist das natürlich nahtlos, ich war ja nicht arbeiten.
Für die KK ist es aber nicht nahtlos, die wollen den ersten Block der Krankschrift vom Hausarzt nicht berücksichtigen und zahlen kein Krangengeld. Für die beginnt die Rechnung erst mit Beginn des 2. Blocks vom Facharzt.
Der AG hat 6 Wochen gezahlt, sieht es natürlich nicht ein weiter zu zahlen, was ich auch verstehe, für ihn sind es 6 Wochen, Diagnosen gehen den ja nix an.
Die Krankheitsgründe hängen mehr oder weniger alle zusammen, Ich hab mehere Erkrankungen die ineinander greifen die auch unterschiedliche Symtome haben.
Muß die KK ab beginn der Erstbescheinigung zahlen? Ich würde für über 4 Wochen kein Geld bekommen wenn die nicht zahlen.
Gruß
dergrosse
Re: Neue Diagnose innerhalb 6 Wochen, KK verweigert Krankengeld
Hallo,
so, wie geschildert geht das nicht, wie es die Krankenkasse sieht. Es handelt sich hier um eine durchgehende Erkrankung und demzufolge zahlt auch der Arbeitgeber seine sechs Wochen durchgehend und anschließend die Krankenkasse.
Der Krankengeldanspruch besteht übrigens mit dem Tag der ärztlichen Feststellung und ruht nur für die Dauer der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, d.h. zahlt der Arbeitgeber kein Entgelt, muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen.
Selbst wenn man theoretisch davon ausginge, dass mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit wegen Diagnose B auch ein neuer Fall entstanden wäre, dann
bestünde, wie geschrieben doch auch ein Zusammenhang zwischen den beiden Diagnosen, sodass dann der Arbeitgeber in diesem Fall nur noch die fehlenden Tage oder Wochen Entgelt zahlen müsste und dann die Kasse Krankengeld.
Wenn die Kasse der Auffassung ist, dass der Arbeitgeber erneut für sechs Wochen ab dem 14. zahlen muss, dann sollte sie das entsprechend begründen können - Auf keinen Fall stehst du vier Wochen ohne Geld da.
Mein Rat - Widerspruch einlegen und einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert geht das nicht, wie es die Krankenkasse sieht. Es handelt sich hier um eine durchgehende Erkrankung und demzufolge zahlt auch der Arbeitgeber seine sechs Wochen durchgehend und anschließend die Krankenkasse.
Der Krankengeldanspruch besteht übrigens mit dem Tag der ärztlichen Feststellung und ruht nur für die Dauer der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, d.h. zahlt der Arbeitgeber kein Entgelt, muss die Krankenkasse Krankengeld zahlen.
Selbst wenn man theoretisch davon ausginge, dass mit Beginn der Arbeitsunfähigkeit wegen Diagnose B auch ein neuer Fall entstanden wäre, dann
bestünde, wie geschrieben doch auch ein Zusammenhang zwischen den beiden Diagnosen, sodass dann der Arbeitgeber in diesem Fall nur noch die fehlenden Tage oder Wochen Entgelt zahlen müsste und dann die Kasse Krankengeld.
Wenn die Kasse der Auffassung ist, dass der Arbeitgeber erneut für sechs Wochen ab dem 14. zahlen muss, dann sollte sie das entsprechend begründen können - Auf keinen Fall stehst du vier Wochen ohne Geld da.
Mein Rat - Widerspruch einlegen und einen rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern.
Gruss
Czauderna
Re: Neue Diagnose innerhalb 6 Wochen, KK verweigert Krankengeld
Dankeschön für die Antwort
Re: Neue Diagnose innerhalb 6 Wochen, KK verweigert Krankengeld
Hallo zusammen,
ganz so eindeutig sehe ich das nicht.
Wird zum Beispiel bis zum 13. die Diagnose "M54.9 Rückenschmerzen" attestiert und ab dem 14. die Diagnose "F32.9 Depressive Episode", dann sind das dem Grunde nach zwei verschiedene Diagnosen, wo die Kasse nicht aktiv werden muss. Dass die Rückenschmerzen psychischer Natur sind, ist zwar möglich, aber wohl doch eher der unwahrscheinlichere Fall, so dass die Krankenkasse hier erstmal von verschiedenen Diagnosen ausgehen kann.
Im Zweifelsfall ist ein Hinweis an die Kasse aber ein Auftrag an die Kasse, den Zusammenhang zu prüfen. Dies erfolgt in der Regel mit einer schriftlichen Anfrage an den Arzt. Konkret wird der Arzt gefragt, ob ein Zusammenhang besteht.
Es kommt am Ende immer darauf an, wie nah die Diagnoseschlüssel aneinander liegen
Viele Grüße
D-S-E
ganz so eindeutig sehe ich das nicht.
Wird zum Beispiel bis zum 13. die Diagnose "M54.9 Rückenschmerzen" attestiert und ab dem 14. die Diagnose "F32.9 Depressive Episode", dann sind das dem Grunde nach zwei verschiedene Diagnosen, wo die Kasse nicht aktiv werden muss. Dass die Rückenschmerzen psychischer Natur sind, ist zwar möglich, aber wohl doch eher der unwahrscheinlichere Fall, so dass die Krankenkasse hier erstmal von verschiedenen Diagnosen ausgehen kann.
Im Zweifelsfall ist ein Hinweis an die Kasse aber ein Auftrag an die Kasse, den Zusammenhang zu prüfen. Dies erfolgt in der Regel mit einer schriftlichen Anfrage an den Arzt. Konkret wird der Arzt gefragt, ob ein Zusammenhang besteht.
Es kommt am Ende immer darauf an, wie nah die Diagnoseschlüssel aneinander liegen
Viele Grüße
D-S-E
Re: Neue Diagnose innerhalb 6 Wochen, KK verweigert Krankengeld
Hallo D-S-E,D-S-E hat geschrieben: ↑13.11.2020, 14:45Hallo zusammen,
ganz so eindeutig sehe ich das nicht.
Wird zum Beispiel bis zum 13. die Diagnose "M54.9 Rückenschmerzen" attestiert und ab dem 14. die Diagnose "F32.9 Depressive Episode", dann sind das dem Grunde nach zwei verschiedene Diagnosen, wo die Kasse nicht aktiv werden muss. Dass die Rückenschmerzen psychischer Natur sind, ist zwar möglich, aber wohl doch eher der unwahrscheinlichere Fall, so dass die Krankenkasse hier erstmal von verschiedenen Diagnosen ausgehen kann.
Im Zweifelsfall ist ein Hinweis an die Kasse aber ein Auftrag an die Kasse, den Zusammenhang zu prüfen. Dies erfolgt in der Regel mit einer schriftlichen Anfrage an den Arzt. Konkret wird der Arzt gefragt, ob ein Zusammenhang besteht.
Es kommt am Ende immer darauf an, wie nah die Diagnoseschlüssel aneinander liegen
Viele Grüße
D-S-E
okay, aber was bedeutet das dann in der Praxis - muss der Versicherte auch bei dieser Sachlage vier Wochen ohne Geld auskommen - doch wohl nicht ?
Gruss
Czauderna
Re: Neue Diagnose innerhalb 6 Wochen, KK verweigert Krankengeld
Lieber dergrosse,
ich wünsche dir auf jeden Fall eine gute Besserung und hoffe, dass sich das alles noch problemlos klärt.
Ein schönes Wochenende und LG
ich wünsche dir auf jeden Fall eine gute Besserung und hoffe, dass sich das alles noch problemlos klärt.
Ein schönes Wochenende und LG
Re: Neue Diagnose innerhalb 6 Wochen, KK verweigert Krankengeld
Nein, das nicht. Die Kasse sollte, wenn sie auf einen solchen Fall wechselnder Diagnosen aufmerksam wird, aktiv auf den AG zugehen und klarstellen, dass neue Entgeltfortzahlung zu leisten ist. Am besten durch eine schriftliche Mitteilung.Czauderna hat geschrieben: Hallo D-S-E,
okay, aber was bedeutet das dann in der Praxis - muss der Versicherte auch bei dieser Sachlage vier Wochen ohne Geld auskommen - doch wohl nicht ?
Gruss
Czauderna
Wenn dies vom AG nicht akzeptiert wird, muss die Kasse zahlen bzw. in Vorleistung gehen.
Viele Grüße
D-S-E