Hallo liebe Gemeinde!
Ich hatte meinen Arbeitsplatz aus gesundheitlichen Gründen fristlos gekündigt und habe sofort Krankengeld erhalten. Nach ca. einem Monat habe ich eine neue Arbeitsstelle gefunden und einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben. Nun bin ich aber weiter krankgeschrieben und kann meine neue Arbeitsstelle gar nicht antreten. Mein neuer Arbeitgeber hat gesagt, er hält an mir fest und kündigt mir nicht, wartet, bis ich wieder gesund bin (nach OP).
Bei durchgehender Krankschreibung habe ich zwei Fragen:
1. Erhalte ich weiter KG (o. Ä.), (wann) muss ich dieses neu beantragen ?!
2. Berechnet sich dann die Lohnersatzleistung neu (aufgrund meines neuen Arbeitsvertrages), oder gilt auch hier die Berechnung der letzten 13 Wochen vor der ursprünglichen AU ?? Oder ist die Berechnung gemäß des 13 Wochen-Zeitraumes, in denen ich Krankengeld erhielt?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
LG
Solveigh
Neue Arbeitsstelle während KG-Bezug
Moderator: Czauderna
Re: Neue Arbeitsstelle während KG-Bezug
Hallo,
sozialversicherungstechnisch kommt eigentlich das neue Arbeitsverhältnis nicht zustande, d.h. der Arbeitgeber macht keine Anmeldung.
Wenn er doch eine macht, wird es etwas kompliziert. Unter Hinweis darauf, dass sich dazu noch der eine oder andere aktive Experte äußern sollte, bin ich der Meinung, dass bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse weiterhin Krankengeld in der bisherigen Höhe auszahlen muss bzw. wird.
Gruss
Czauderna
sozialversicherungstechnisch kommt eigentlich das neue Arbeitsverhältnis nicht zustande, d.h. der Arbeitgeber macht keine Anmeldung.
Wenn er doch eine macht, wird es etwas kompliziert. Unter Hinweis darauf, dass sich dazu noch der eine oder andere aktive Experte äußern sollte, bin ich der Meinung, dass bei ununterbrochener Arbeitsunfähigkeit die Krankenkasse weiterhin Krankengeld in der bisherigen Höhe auszahlen muss bzw. wird.
Gruss
Czauderna
Re: Neue Arbeitsstelle während KG-Bezug
Hallo Solveigh,
Czauderna hat Recht, die Kasse zahlt weiter das Krankengeld nach Maßgabe des letzten Beschäftigungsverhältnisses.
Ich habe schon oft Fälle erlebt, in denen ein Beschäftigungsverhältnis zwar wegen AU nicht angetreten wurde, aber der AG erst mal angemeldet hat.
Das ist aber völliger Unsinn und hat am Ende jedes Mal zu einer späteren, rückwirkenden Stornierung der Anmeldung geführt. Und das ist auch richtig so, wenn das Beschäffigungsverhältnis nicht angetreten wurde.
Dass der AG dich nicht kündigt meint eher, dass er dich später als geplant einstellt, denke ich?
Viele Grüße
D-S-E
Czauderna hat Recht, die Kasse zahlt weiter das Krankengeld nach Maßgabe des letzten Beschäftigungsverhältnisses.
Ich habe schon oft Fälle erlebt, in denen ein Beschäftigungsverhältnis zwar wegen AU nicht angetreten wurde, aber der AG erst mal angemeldet hat.
Das ist aber völliger Unsinn und hat am Ende jedes Mal zu einer späteren, rückwirkenden Stornierung der Anmeldung geführt. Und das ist auch richtig so, wenn das Beschäffigungsverhältnis nicht angetreten wurde.
Dass der AG dich nicht kündigt meint eher, dass er dich später als geplant einstellt, denke ich?
Viele Grüße
D-S-E
Re: Neue Arbeitsstelle während KG-Bezug
Hallo,
würde ich auch so sehen. Die Beschäftigung kommt (sozialversicherungsrechtlich) erst ab dem Zeitpunkt zustande, ab dem sie wirklich angetreten wird. Mithin hat auch die Anmeldung erst zu diesem Datum zu erfolgen.
Gruß
ippuj
würde ich auch so sehen. Die Beschäftigung kommt (sozialversicherungsrechtlich) erst ab dem Zeitpunkt zustande, ab dem sie wirklich angetreten wird. Mithin hat auch die Anmeldung erst zu diesem Datum zu erfolgen.
Gruß
ippuj
Re: Neue Arbeitsstelle während KG-Bezug
Allen ganz lieben Dank für Ihre Anworten!!
Noch einen angenehmen Abend!
LG Solveigh
Noch einen angenehmen Abend!
LG Solveigh