Hallo, nachdem ich einen Widerspruch geschrieben habe(nur mdk gutachten angefordert), habe ich das folgende Schreiben von einem Teamleiter der Krankenkasse erhalten:
"Da es sich bei unserem Bescheid vom 29.11.2023 um einen medizinischen Sachverhalt handelt. ist eine ausführliche, schriftliche,
fachärztliche Begründung und die Angabe Ihrer Fähigkeitseinschränkungen zur Beurteilung ihrer Fähigkeitseinschränkungen zur Beurteilung Ihrer weiteren Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Aus dieser muss hervorgehen, warum Sie nicht in der Lager sind Ihre Tätigkeit wiederaufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Benennung von Diagnosen noch keine Begründung für eine Arbeitsunfähigkeit darstellt.
Sobald uns eine entsprechende Begründung vorliegt, werden den Medizinischen Dienst um Stellungsnahme bitten.
Gleichzeitig weisen wir wir Sie daraufhin, dass Sie uns auch im Widerspruchsverfahren Ihre Arbeitsunfähigkeit auf den dafür vereinbarten Vordrucken laufend/nahtlos nachweisen müssen.
Bis zur Entscheidung über den Widerspruch bleibt es bei der Beendigung der Arbeitsunfähigkeit.
Diese Entscheidung kann Auswirkungen auf den Versicherungsschutz haben. Ihr Arbeitgeber ist gemäß § 7 SGB IV verpflichtet Sie zum 22.01.24 bei uns abzumelden, wenn Sie Ihre Arbeit nicht wieder aufnehmen.
Zur Vermeidung finanzieller Nachteile und zur Sicherstellung Ihres weiteren Versicherungsschutzes empfehlen wir Ihnen sich umgehend bei der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter zu melden.
Wenn Sie hierzu Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter"
Sollte ich das erneut widersprechen? oder anfechten da kein mdk vorliegt
Und ich verstehe die Frist für den Arbeitgeber nicht. Warum sollte der Arbeitgeber mich bei der Krankenkasse abmelden, wenn ich Recht auf einem Widerspruch habe? Verstehe die Logik dahinter nicht.
Nach Widerspruch Krankengeld
Moderator: Czauderna
Re: Nach Widerspruch Krankengeld
Hallo,
zuerst mal der von der Kasse genannte § - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
dann
"Da es sich bei unserem Bescheid vom 29.11.2023 um einen medizinischen Sachverhalt handelt. ist eine ausführliche, schriftliche,
fachärztliche Begründung und die Angabe Ihrer Fähigkeitseinschränkungen zur Beurteilung ihrer Fähigkeitseinschränkungen zur Beurteilung Ihrer weiteren Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Aus dieser muss hervorgehen, warum Sie nicht in der Lager sind Ihre Tätigkeit wiederaufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Benennung von Diagnosen noch keine Begründung für eine Arbeitsunfähigkeit darstellt.
Sobald uns eine entsprechende Begründung vorliegt, werden den Medizinischen Dienst um Stellungnahme bitten.
Die Kasse fordert eine medizinische Begründung für den Widerspruch, was auch logisch erscheint
Dass während des Widerspruchsverfahrens trotzdem weiterhin fortlaufend die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt/Ärztin festgestellt und bestätigt werden muss, das versteht sich von selbst.
Das mit dem Arbeitgeber ist unklar - demnach meint die Kasse, dass nach dem o.g. § der Arbeitgeber nach einem Monat, also beginnend vom 23.12. zum 22.12. eine Abmeldung vornehmen müsste, weil das Beschäftigungsverhältnis dann nicht mehr als fortlaufend bezeichnet werden könne, du also quasi unbezahlten Urlaub hattest. Ich bezweifle das allein schon aus dem Grunde, dass es da erforderlich wäre, dass die Krankenkasse den Arbeitgeber direkt über das Ende der Krankengeldzahlung informieren müsste und genau das kenne ich aus meiner Praxis heraus nicht - vielleicht kann da ein anderer (aktiver) Experte etwas dazu sagen.
Fazit aus meiner Sicht - Widerspruch auf jeden Fall aufrechterhalten - medizinische Begründung wie gefordert nachliefern, aber nicht von dir, sondern durch deinen Arzt/Ärztin und natürlich weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen lassen.
Gruss
Czauderna
PS : Jetzt, wo du mit anderem Gerät geschrieben hast, klappt es
zuerst mal der von der Kasse genannte § - https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__7.html
dann
"Da es sich bei unserem Bescheid vom 29.11.2023 um einen medizinischen Sachverhalt handelt. ist eine ausführliche, schriftliche,
fachärztliche Begründung und die Angabe Ihrer Fähigkeitseinschränkungen zur Beurteilung ihrer Fähigkeitseinschränkungen zur Beurteilung Ihrer weiteren Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Aus dieser muss hervorgehen, warum Sie nicht in der Lager sind Ihre Tätigkeit wiederaufzunehmen.
Bitte beachten Sie, dass die Benennung von Diagnosen noch keine Begründung für eine Arbeitsunfähigkeit darstellt.
Sobald uns eine entsprechende Begründung vorliegt, werden den Medizinischen Dienst um Stellungnahme bitten.
Die Kasse fordert eine medizinische Begründung für den Widerspruch, was auch logisch erscheint
Dass während des Widerspruchsverfahrens trotzdem weiterhin fortlaufend die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt/Ärztin festgestellt und bestätigt werden muss, das versteht sich von selbst.
Das mit dem Arbeitgeber ist unklar - demnach meint die Kasse, dass nach dem o.g. § der Arbeitgeber nach einem Monat, also beginnend vom 23.12. zum 22.12. eine Abmeldung vornehmen müsste, weil das Beschäftigungsverhältnis dann nicht mehr als fortlaufend bezeichnet werden könne, du also quasi unbezahlten Urlaub hattest. Ich bezweifle das allein schon aus dem Grunde, dass es da erforderlich wäre, dass die Krankenkasse den Arbeitgeber direkt über das Ende der Krankengeldzahlung informieren müsste und genau das kenne ich aus meiner Praxis heraus nicht - vielleicht kann da ein anderer (aktiver) Experte etwas dazu sagen.
Fazit aus meiner Sicht - Widerspruch auf jeden Fall aufrechterhalten - medizinische Begründung wie gefordert nachliefern, aber nicht von dir, sondern durch deinen Arzt/Ärztin und natürlich weiterhin die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen lassen.
Gruss
Czauderna
PS : Jetzt, wo du mit anderem Gerät geschrieben hast, klappt es