Nach Aussteuerung ALG1?
Moderator: Czauderna
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Nach Aussteuerung ALG1?
Hallo,
ich stehe gerade vor einem erneuten Problem, finde aber nirgends Antworten, die mir helfen könnten.
Ich habe Krankengeld bekommen, danach ALG 1, dann bin ich in die Reha gefahren, wurde arbeitsunfähig entlassen und bekomme wieder Krankengeld. Nun wurde mir gesagt, dass ich zum 30.08.2012 ausgesteuert werde. Heute kam aber ein Schreiben von der KK, in dem stand, dass mein Krankengeld bereits am 18.07.2012 endet (das scheint nach meiner Berechnung zu stimmen). Meine Frage wäre nun, ob es richtig ist, dass ich nach dem Ende des Krankengeldes weiterhin Anspuch auf ALG 1 habe (habe noch einen Restanspruch von 4,5 Monaten). Gibt es hier irgendwelche Voraussetzungen, die man erfüllen muss? Am 21.06.2012 werde ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Wen dem so ist, müsste ich mich ja am 19.07.2012 bei der Arbeitsagentur melden. Nun ist es so, dass wir gerade in der Zeit für eine Woche an die See fahren, da mein Mann und ich beide Asthma haben. Gibt es die Möglichkeit, das ALG 1 etwas eher zu beantragen?
Danke Euch für die Hilfe
LG
Gaby
ich stehe gerade vor einem erneuten Problem, finde aber nirgends Antworten, die mir helfen könnten.
Ich habe Krankengeld bekommen, danach ALG 1, dann bin ich in die Reha gefahren, wurde arbeitsunfähig entlassen und bekomme wieder Krankengeld. Nun wurde mir gesagt, dass ich zum 30.08.2012 ausgesteuert werde. Heute kam aber ein Schreiben von der KK, in dem stand, dass mein Krankengeld bereits am 18.07.2012 endet (das scheint nach meiner Berechnung zu stimmen). Meine Frage wäre nun, ob es richtig ist, dass ich nach dem Ende des Krankengeldes weiterhin Anspuch auf ALG 1 habe (habe noch einen Restanspruch von 4,5 Monaten). Gibt es hier irgendwelche Voraussetzungen, die man erfüllen muss? Am 21.06.2012 werde ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Wen dem so ist, müsste ich mich ja am 19.07.2012 bei der Arbeitsagentur melden. Nun ist es so, dass wir gerade in der Zeit für eine Woche an die See fahren, da mein Mann und ich beide Asthma haben. Gibt es die Möglichkeit, das ALG 1 etwas eher zu beantragen?
Danke Euch für die Hilfe
LG
Gaby
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Danke Euch für Eure Antworten.
Und was sage ich, wenn man mich bei der Arbeitsagentur wieder wegschickt? Die haben mir nämlich schon gesagt, dass ich dort erst wieder "aufschlagen" soll, wenn ich gesund bin?
Ist es das ALG1, das mir zusteht? Denn wenn es ALG 2 wäre, dann hätte ich keinen Anspruch drauf, weil mein Mann auch verdient.
LG
Gaby
Und was sage ich, wenn man mich bei der Arbeitsagentur wieder wegschickt? Die haben mir nämlich schon gesagt, dass ich dort erst wieder "aufschlagen" soll, wenn ich gesund bin?
Ist es das ALG1, das mir zusteht? Denn wenn es ALG 2 wäre, dann hätte ich keinen Anspruch drauf, weil mein Mann auch verdient.
LG
Gaby
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Sobald du ausgesteuert bist, bekommst du unter Vorbehalt AL I. Du kannst dich natürlich im voraus melden, die Agentur wird aber eventuell auf eine Meldung am 1. Tag nach Aussteuerung bestehen. Solltest du an diesem Tag AU sein, bekommst du einen Termin beim Med. Dienst der Agentur, der die Arbeitsfähigkeit !! überprüft, also ob du irgendetwas machen kannst. Sollte das verneint werden, bekommst du AL I bis zur Erschöpfung des Anspruches oder bis zum Rentenantritt, sollte die Arbeitsfähigkeit bejaht werden, bekommst du AL I und die übrigen Auflagen, sollte eine Arbeitsfähigkeit in weniger als 6 Monaten möglich sein, bekommst du nichts.
Bis zur Entscheidung des MD bekommst du ebenfalls nichts, das kann ein Loch von bis zu 6 Woche sein, also ggf. die KV überprüfen.
Während des KG Bezugs wird die AL Vers. weiter bezahlt, sollte also seit dem letzten AL I Bezug mehr als 12 Monate verstrichen sein, gibt es einen neuen/zusätzlichen Anspruch auf AL I.
Die Fahrt an die See wird wohl nicht möglich sein, da während er Entscheidungsphase der Agentur der SB keine Abwesenheit genehmigen wird ( Anwesenheitspflicht), eine verspätete Meldung ( nach der Fahrt) führt zu Repressalien.
Bis zur Entscheidung des MD bekommst du ebenfalls nichts, das kann ein Loch von bis zu 6 Woche sein, also ggf. die KV überprüfen.
Während des KG Bezugs wird die AL Vers. weiter bezahlt, sollte also seit dem letzten AL I Bezug mehr als 12 Monate verstrichen sein, gibt es einen neuen/zusätzlichen Anspruch auf AL I.
Die Fahrt an die See wird wohl nicht möglich sein, da während er Entscheidungsphase der Agentur der SB keine Abwesenheit genehmigen wird ( Anwesenheitspflicht), eine verspätete Meldung ( nach der Fahrt) führt zu Repressalien.
Hallo,
ich habe noch keinen Fall gehabt, bei dem nach Leistungsende und rechtzeitiger Meldung beim Arbeitsamt die Leistung nach den Bestimmungen des SGB III.
seitens des Arbeitsamtes verweigert worden wäre, auch, dass das Arbeitsamt jemanden wieder weggeschickt habe mit der Begründung er solle erst am Tage nach Ende des KG-Bezuges sich melden, das habe ich auch noch nie gehabt.
Gruss
Czauderna
ich habe noch keinen Fall gehabt, bei dem nach Leistungsende und rechtzeitiger Meldung beim Arbeitsamt die Leistung nach den Bestimmungen des SGB III.
seitens des Arbeitsamtes verweigert worden wäre, auch, dass das Arbeitsamt jemanden wieder weggeschickt habe mit der Begründung er solle erst am Tage nach Ende des KG-Bezuges sich melden, das habe ich auch noch nie gehabt.
Gruss
Czauderna
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