Nach Aufforderung der KK Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt

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Moderator: Czauderna

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Solveigh
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Nach Aufforderung der KK Teilhabe am Arbeitsleben abgelehnt

Beitrag von Solveigh » 14.10.2017, 06:13

Hallo,

mein antrag berufliche reha wurde gestellt, ist aber abgelehnt worden. Es wurde auf meinen Umschulungsberuf verwiesen.

Nun ist die Situation so, dass ich mich gesundheitlich auch für diesen leichteren Beruf nicht mehr gewachsen fühle.

Ich kann aber dem Bescheid nicht widersprechen ohne meine KK.

Was ist jetzt zu tun? (Ende des Jahres ist die Aussteuerung des KG`s.) Ich bin 60 Jahre alt.

Danke für Ihre Hilfe.

mfg
S.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 14.10.2017, 08:11

Moin.

Selbstverständlich kannst Du Widerspruch einlegen.

Solveigh
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Beitrag von Solveigh » 14.10.2017, 20:27

Hallo broemmel,

nein, ich war von der KK aufgefordert worden, diesen Antrag zu stellen. Mein Dispositionsrecht wurde auch dahingehend eingeschränkt (habe es zumindest so verstanden), dass ich dem Bescheid nicht ohne ihr Einverständnis widersprechen darf. Sehe ich das falsch?
Müsste ich (falls es doch gestattet ist) den Widerspruch beiden (der DRV und der KK) zusenden?

Ich habe noch nie in dem Umschulungsberuf gearbeitet und würde aller Voraussicht nach in meinem Alter und als Branchenneuling hier keine Arbeitsstelle finden (dies steht noch auf einem ganz anderen Blatt). Wie ist das eigentlich, wenn jemand trotzdem weiter in dem 1. Beruf tätig ist, den er ein Leben lang ausgeübt hat.. darf einem eine KK dann in Zukunft best. Leistungen (z. B. KG) versagen ?

Ich bedanke mich im Voraus.

MfG
S.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.10.2017, 08:30

Hallo,
Grundsätzlich hast du recht, du darfst ohne Einwilligung der Krankenkasse keine Willenserklaerung gegenüber dem Rentenversicherungstraeger abgeben, aber damit sind solche gemeint, die ggf. Der Krankenkasse zum Nachteil gereichen, z.B. Zurückziehung des Antrages oder Verschiebung der Reha bzw. Maßnahmen. In diesem Falle ist es aber meiner Meinung nach im Interesse der Krankenkasse handelst wenn du einen Widerspruch einlegst. Was hindert sich daran, das mit deiner Kasse abzuklären und nach zu machen ?
Der Kasse ist es egal, in welchem Beruf du arbeitest, die Kasse richtet sich nur nach Arbeitsunfaehigkeit und Krankengeld.
Gruß
Czauderna

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