Möchte kein Krankengeld beziehen. KK dennoch informieren?
Moderator: Czauderna
Möchte kein Krankengeld beziehen. KK dennoch informieren?
Hallo,
eine etwas komplizierte Situation bei mir und ich hoffe, es kann jemand helfen.
Ich habe am 19.11.2012 einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen unterschrieben, war aber unmittelbar davor nicht AU geschrieben. Rückkehr aus einer Langzeiterkrankung Ende September (3-monatiger Klinikaufenthalt)
Ein ärztliches Attest zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit habe ich.
Da ich in eine therapeutische WG und in ein anderes Bundesland ziehe (Eingliederungsmaßnahme für behinderte Menschen gemäß SGB XII) und dort ein Vollzeit-Therapieprogramm absolviere, stehe ich dem Arbeitsmarkt de fakto nicht zur Verfügung. Ich vermute also, dass man mich ans Job Center verweisen wird und kein ALG I zur Auszahlung kommt.
Mein Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2012. Ich befinde mich bis zu diesem Zeitpunkt in meinem mir gesetzlich zustehendem Urlaub, der sich aufgrund von Fehlzeiten angehäuft hat.
Für das Vermittlungsgespräch bei der Agentur für Arbeit soll eine AU vorgelegt werden, da ich aufgrund der Eingliederungsmaßnahme nicht arbeiten gehen kann.
Diese werde ich meinem Noch-Arbeitgeber nicht einreichen, da ich auf eine Gutschreibung meines Urlaubs verzichte. Da der Arbeitgeber bereits 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet hat, würde eine AU-Info zudem erneuten Krankengeldanspruch auslösen. Ich bin noch nicht ausgesteuert.
Ich weiss, dass ich nicht verpflichtet bin, dem (Noch-)Arbeitgeber die AU anzuzeigen, wenn ich Urlaub habe, aber muss ich die AU der Krankenkasse mitteilen, auch wenn kein Krankengeldbezug nötig ist?
Löst die Einreichung der AU automatisch eine Krankengeldzahlung aus oder ist dies ohne Involvierung des Arbeitgebers, der von einer AU während des Urlaubs ja keine Kenntnis hat,nicht möglich?
Hoffentlich habe ich die Situation halbwegs verständlich erklärt.
Danke.
eine etwas komplizierte Situation bei mir und ich hoffe, es kann jemand helfen.
Ich habe am 19.11.2012 einen Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen unterschrieben, war aber unmittelbar davor nicht AU geschrieben. Rückkehr aus einer Langzeiterkrankung Ende September (3-monatiger Klinikaufenthalt)
Ein ärztliches Attest zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit habe ich.
Da ich in eine therapeutische WG und in ein anderes Bundesland ziehe (Eingliederungsmaßnahme für behinderte Menschen gemäß SGB XII) und dort ein Vollzeit-Therapieprogramm absolviere, stehe ich dem Arbeitsmarkt de fakto nicht zur Verfügung. Ich vermute also, dass man mich ans Job Center verweisen wird und kein ALG I zur Auszahlung kommt.
Mein Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2012. Ich befinde mich bis zu diesem Zeitpunkt in meinem mir gesetzlich zustehendem Urlaub, der sich aufgrund von Fehlzeiten angehäuft hat.
Für das Vermittlungsgespräch bei der Agentur für Arbeit soll eine AU vorgelegt werden, da ich aufgrund der Eingliederungsmaßnahme nicht arbeiten gehen kann.
Diese werde ich meinem Noch-Arbeitgeber nicht einreichen, da ich auf eine Gutschreibung meines Urlaubs verzichte. Da der Arbeitgeber bereits 6 Wochen Lohnfortzahlung geleistet hat, würde eine AU-Info zudem erneuten Krankengeldanspruch auslösen. Ich bin noch nicht ausgesteuert.
Ich weiss, dass ich nicht verpflichtet bin, dem (Noch-)Arbeitgeber die AU anzuzeigen, wenn ich Urlaub habe, aber muss ich die AU der Krankenkasse mitteilen, auch wenn kein Krankengeldbezug nötig ist?
Löst die Einreichung der AU automatisch eine Krankengeldzahlung aus oder ist dies ohne Involvierung des Arbeitgebers, der von einer AU während des Urlaubs ja keine Kenntnis hat,nicht möglich?
Hoffentlich habe ich die Situation halbwegs verständlich erklärt.
Danke.
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Hallo,
eine bei der Kasse eingereichte AU löst ein Krankengeldverfahren aus, und der Arbeitgeber stellt in der Regel die Entgeltfortzahlung (auch Urlaub) ein. Denn AU verdrängt den Urlaub.
Normalerweise würde nichts passieren, und man stellt sich die Frage, warum man sich eine AU ausstellen lässt, wenn man sie nicht einreichen will.
Nun kommt die Arbeitsagentur ins Spiel. Und da könnte alles auffliegen, wenn da eine AU vorgelegt wird. Insofern kann keiner sagen, ob nicht die Arbeitsagentur dann doch Kontakt mit der Kasse aufnimmt und alles seinen Weg nimmt.
Manche Kasse, von der man hier schon kreative Vermeidungsstrategien gelesen hat, würde sich sicher die Hände reiben und nichts machen. Aber es kann auch immer anders kommen.
LG, Fee
eine bei der Kasse eingereichte AU löst ein Krankengeldverfahren aus, und der Arbeitgeber stellt in der Regel die Entgeltfortzahlung (auch Urlaub) ein. Denn AU verdrängt den Urlaub.
Normalerweise würde nichts passieren, und man stellt sich die Frage, warum man sich eine AU ausstellen lässt, wenn man sie nicht einreichen will.
Nun kommt die Arbeitsagentur ins Spiel. Und da könnte alles auffliegen, wenn da eine AU vorgelegt wird. Insofern kann keiner sagen, ob nicht die Arbeitsagentur dann doch Kontakt mit der Kasse aufnimmt und alles seinen Weg nimmt.
Manche Kasse, von der man hier schon kreative Vermeidungsstrategien gelesen hat, würde sich sicher die Hände reiben und nichts machen. Aber es kann auch immer anders kommen.
LG, Fee
Hallo Fee,Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
eine bei der Kasse eingereichte AU löst ein Krankengeldverfahren aus, und der Arbeitgeber stellt in der Regel die Entgeltfortzahlung (auch Urlaub) ein. Denn AU verdrängt den Urlaub.
Normalerweise würde nichts passieren, und man stellt sich die Frage, warum man sich eine AU ausstellen lässt, wenn man sie nicht einreichen will.
Nun kommt die Arbeitsagentur ins Spiel. Und da könnte alles auffliegen, wenn da eine AU vorgelegt wird. Insofern kann keiner sagen, ob nicht die Arbeitsagentur dann doch Kontakt mit der Kasse aufnimmt und alles seinen Weg nimmt.
Manche Kasse, von der man hier schon kreative Vermeidungsstrategien gelesen hat, würde sich sicher die Hände reiben und nichts machen. Aber es kann auch immer anders kommen.
LG, Fee
danke für Deine Antwort.
Mir bleibt also nichts weiter übrig als die AU, die ich für die Agentur für Arbeit brauche, auch an Krankenkasse und Arbeitgeber zu schicken?
Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht nicht mehr. Diese wurde bereits geleistet.
Der Arbeitgeber müsste also "nur" den Urlaub gutschreiben und diesen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Aufhebungsvertrag, auszahlen, die Krankenkasse müsste Krankengeld zahlen?
Läuft der Krankengeldbezug bis zur Aussteuerung weiter bei fortwährender AU während Arbeitslosigkeit oder wird dieser durch ALG II abgelöst?
Die Agentur für Arbeit wird ja ALG I verweigern, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen und mich ans Job Center verweisen.
Danke.
Würde mich über weitere Antworten sehr freuen, sowohl von Krankenkassen-Mitarbeitern als auch von Leuten, die in ähnlicher Situation waren oder sind.
Bin so was von verunsichert. Weiss auch nicht, ob die AU schon beim ersten Termin bei der Agentur für Arbeit (Vermittlungsgespräch) vorgelegt werden muss oder später.
Vor dem 31.12.2012 wäre ich ja eh nicht vermittelbar, da bis dahin mein Arbeitsverhältnis besteht und ich Gehalt + Urlaubszuschlag bekomme.
Danke.
Bin so was von verunsichert. Weiss auch nicht, ob die AU schon beim ersten Termin bei der Agentur für Arbeit (Vermittlungsgespräch) vorgelegt werden muss oder später.
Vor dem 31.12.2012 wäre ich ja eh nicht vermittelbar, da bis dahin mein Arbeitsverhältnis besteht und ich Gehalt + Urlaubszuschlag bekomme.
Danke.
Ganz einfache Lösung um deine Ansprüche zu sichern.
Lass dich weiter Krankschreiben.
Auch wenn du arbeitslos bist zahlt die Krankenkasse Krankengeld weiter.
Du bekommst dann bis zur Gesundung/Aussteuerung weiter krankengeld,
danach hast du Anspruch auf ALG1 / §145.
Dein Resturlaub muss dein Ex-Arbeitgeber dir auszahlen.
Somit bist du auf der sicheren seite.
Warum willst du den so ein Hickhack machen ?
Bei deiner Variante bekommst du weder ALG1, sogar ALG2 darf nur an erwerbsfähigen Menschen gezahlt werden.
Beide werden dann sofort eine Untersuchung des ÄD anleiern, damit du
ans Sozialamt abgeschoben werden kannst.
Lass dich weiter Krankschreiben.
Auch wenn du arbeitslos bist zahlt die Krankenkasse Krankengeld weiter.
Du bekommst dann bis zur Gesundung/Aussteuerung weiter krankengeld,
danach hast du Anspruch auf ALG1 / §145.
Dein Resturlaub muss dein Ex-Arbeitgeber dir auszahlen.
Somit bist du auf der sicheren seite.
Warum willst du den so ein Hickhack machen ?
Bei deiner Variante bekommst du weder ALG1, sogar ALG2 darf nur an erwerbsfähigen Menschen gezahlt werden.
Beide werden dann sofort eine Untersuchung des ÄD anleiern, damit du
ans Sozialamt abgeschoben werden kannst.
Hallo Carola,
muss ich, wenn ich mich z.B. ab morgen krank schreiben lassen, anteilig das Gahalt für November, welches ich Dienstag kriege, erstatten?
Das Gehalt liegt natürlich höher als Krankengeld...
Muss ich direkt einen Auszahlungsschein mit zum Arzt nehmen, weil die Lohnfortzahlung für die Diagnose bereits 6 Wochen geleistet wurde oder wird eine "normale" AU ausgestellt?
Ich weiss nicht, was ich genau zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit benötige...
Kriegen die nur ne Kopie einer normalen AU, von der der eine Teil zum Noch-Arbeitgeber, der andere zur Krankenkasse geht?
Oder eine Kopie des Auszahlungsscheins?
LG.
muss ich, wenn ich mich z.B. ab morgen krank schreiben lassen, anteilig das Gahalt für November, welches ich Dienstag kriege, erstatten?
Das Gehalt liegt natürlich höher als Krankengeld...
Muss ich direkt einen Auszahlungsschein mit zum Arzt nehmen, weil die Lohnfortzahlung für die Diagnose bereits 6 Wochen geleistet wurde oder wird eine "normale" AU ausgestellt?
Ich weiss nicht, was ich genau zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit benötige...
Kriegen die nur ne Kopie einer normalen AU, von der der eine Teil zum Noch-Arbeitgeber, der andere zur Krankenkasse geht?
Oder eine Kopie des Auszahlungsscheins?
LG.
Bekommst du dein Gehalt im Vorraus ?
ansonsten nein.
Wenn ja, werden sie die Überzahlung mit deinen nicht genommen
Urlaub/Resturlaub bestimmt verrechnen, soll dich aber nicht weiter stören.
Zum Arzt gehen da krankschreiben lassen, kann sein das er Auszahlscheine
da hat, wenn nein, einfach den Gelben weiter ausfüllen lassen.
Dann haste erstmal Zeit von der Krankenkasse einen Auszahlschein zu besorgen.
AU bis zum 31.12 bekommt dein Arbeitgeber aber nur Fotokopie, da aus der LFZ raus, danach die Lückenlose !
weiterkrankschreibung bei der AfA einreichen.
Wenn du wieder gesund bist lebt dein ALG1 auf, Krankengeld fällt weg.
Haste ein fehltag dazwischen wird dein krankengeld nicht mehr nach deinen
Gehalt berechnet, sondern nach den ALG1, also achtung.
Was du zur abgabe bei der Afa brauchst kannste googeln, wichtig
ist nur das du dich sofort wenn du weisst das du gekündigt bist dort meldest, sogar Telefonisch reicht.
Wenn Sie sich arbeitssuchend melden wollen- bzw. arbeitslos melden müssen, beachten Sie bitte die folgenden Informationen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis mit aktueller Meldeadresse oder Pass mit Anmeldebescheinigung (ersatzweise Lichtbildausweis mit polizeilicher Anmeldung/ Anmeldebestätigung)
Kündigung
Lohnsteuerkarte (nur zur Einsicht)
Sozialversicherungsausweis
ausgefüllten Anmeldebogen (Sofern Sie diesen bereits ausgefüllt bei Ihrer Vorsprache vorlegen können, helfen Sie mit, Wartezeiten zu verringern. Sie finden den Anmeldebogen unter "Formulare" auf der rechten Seite)
Arbeitsnachweise (evtl. Gesellen/Facharbeiterbrief, Führerschein, Gesundheitspass etc.)
falls schon vorhanden, die vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung.
wichtig ist aber erstmal die Meldung an sich, Antrag kannste später
abgeben/Ausfüllen/Unterlagen zusammensuchen.
lg
PS: Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen ?, ich hoffe du hast
einen guten Arzt der dir ein Attest schreibt wo ganz deutlich drin steht das du auf garkeinen fall mehr dort arbeiten kannst.
Ansonsten haste eh erstmal 3 Monate sprerre sicher von ALG1.
Aufhebungsvertag war die denkbar schlechteste Lösung, es sei den du hast einen wirklich großen batzen Abfindung bekommen.
Hoffe aber das die AfA das so hinnimmt.
ansonsten nein.
Wenn ja, werden sie die Überzahlung mit deinen nicht genommen
Urlaub/Resturlaub bestimmt verrechnen, soll dich aber nicht weiter stören.
Zum Arzt gehen da krankschreiben lassen, kann sein das er Auszahlscheine
da hat, wenn nein, einfach den Gelben weiter ausfüllen lassen.
Dann haste erstmal Zeit von der Krankenkasse einen Auszahlschein zu besorgen.
AU bis zum 31.12 bekommt dein Arbeitgeber aber nur Fotokopie, da aus der LFZ raus, danach die Lückenlose !
weiterkrankschreibung bei der AfA einreichen.
Wenn du wieder gesund bist lebt dein ALG1 auf, Krankengeld fällt weg.
Haste ein fehltag dazwischen wird dein krankengeld nicht mehr nach deinen
Gehalt berechnet, sondern nach den ALG1, also achtung.
Was du zur abgabe bei der Afa brauchst kannste googeln, wichtig
ist nur das du dich sofort wenn du weisst das du gekündigt bist dort meldest, sogar Telefonisch reicht.
Wenn Sie sich arbeitssuchend melden wollen- bzw. arbeitslos melden müssen, beachten Sie bitte die folgenden Informationen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis mit aktueller Meldeadresse oder Pass mit Anmeldebescheinigung (ersatzweise Lichtbildausweis mit polizeilicher Anmeldung/ Anmeldebestätigung)
Kündigung
Lohnsteuerkarte (nur zur Einsicht)
Sozialversicherungsausweis
ausgefüllten Anmeldebogen (Sofern Sie diesen bereits ausgefüllt bei Ihrer Vorsprache vorlegen können, helfen Sie mit, Wartezeiten zu verringern. Sie finden den Anmeldebogen unter "Formulare" auf der rechten Seite)
Arbeitsnachweise (evtl. Gesellen/Facharbeiterbrief, Führerschein, Gesundheitspass etc.)
falls schon vorhanden, die vom Arbeitgeber ausgefüllte Arbeitsbescheinigung.
wichtig ist aber erstmal die Meldung an sich, Antrag kannste später
abgeben/Ausfüllen/Unterlagen zusammensuchen.
lg
PS: Aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen ?, ich hoffe du hast
einen guten Arzt der dir ein Attest schreibt wo ganz deutlich drin steht das du auf garkeinen fall mehr dort arbeiten kannst.
Ansonsten haste eh erstmal 3 Monate sprerre sicher von ALG1.
Aufhebungsvertag war die denkbar schlechteste Lösung, es sei den du hast einen wirklich großen batzen Abfindung bekommen.
Hoffe aber das die AfA das so hinnimmt.
Hi,
hab am 19.11 nen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da ich aus gesundheitlichen Gründen in eine therapeutische WG in ein anderes Bundesland ziehe. Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2012.
Mein Gehalt für November wird Dienstag auf dem Konto sein. Es handelt sich um Grundgehalt + Urlaubszuschlag.
Ein Attest, dass ich den Job kündigen musste, habe ich, so dass ich keine ALG I Sperre kriegen würde, aber da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, ist das hinfällig, denke ich.
Ich bin grad erst umgezogen und werde ausser dem Aufhebungsvertrag und dem Attest bei dem Termin nichts vorlegen können, denn der ist schon nächste Woche.
Die Arbeitsbescheinigung hab ich gestern erst an den Arbeitgeber geschickt,da gestern erst das Arbeitspaket der AfA im Briefkasten war. Die Lohnsteuerkarte liegt ebenso beim Arbeitgeber, da ich ja bis 31.12.2012 dort beschäftigt bin.
Ich schiebe ganz schön Panik, wenn ich ehrlich bin...Hatte noch nie mit dem AfA zu tun und fühle mich völlig erschlagen...
LG.
hab am 19.11 nen Aufhebungsvertrag unterschrieben, da ich aus gesundheitlichen Gründen in eine therapeutische WG in ein anderes Bundesland ziehe. Das Arbeitsverhältnis endet zum 31.12.2012.
Mein Gehalt für November wird Dienstag auf dem Konto sein. Es handelt sich um Grundgehalt + Urlaubszuschlag.
Ein Attest, dass ich den Job kündigen musste, habe ich, so dass ich keine ALG I Sperre kriegen würde, aber da ich ja dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe, ist das hinfällig, denke ich.
Ich bin grad erst umgezogen und werde ausser dem Aufhebungsvertrag und dem Attest bei dem Termin nichts vorlegen können, denn der ist schon nächste Woche.
Die Arbeitsbescheinigung hab ich gestern erst an den Arbeitgeber geschickt,da gestern erst das Arbeitspaket der AfA im Briefkasten war. Die Lohnsteuerkarte liegt ebenso beim Arbeitgeber, da ich ja bis 31.12.2012 dort beschäftigt bin.
Ich schiebe ganz schön Panik, wenn ich ehrlich bin...Hatte noch nie mit dem AfA zu tun und fühle mich völlig erschlagen...
LG.