Minijob während Krankengeldzahlung
Moderator: Czauderna
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Minijob während Krankengeldzahlung
Hallo liebe Forumsmitglieder,
Ich beziehe zurzeit Krankengeld und überlege einen Minijob zu suchen. Ich möchte sehen ob ich das schaffe.
(einen ruhendes Arbeitsverhältnis habe ich NICHT).
Meine Fragen:
1. Bin ich verpflichtet den Minijob der Kk zu melden?
2. Bekommt die Kk automatisch Kenntnis über den Minijob?
3. Darf ich überhaupt einen Minijob ausüben während KG gezahlt wird.
4. Welche Auswirkungen hat der Minijob auf die KG Zahlung? Wird z.B. die KG Zahlung eingestellt oder werden nur die 520.-€ vom KG abgezogen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Ich beziehe zurzeit Krankengeld und überlege einen Minijob zu suchen. Ich möchte sehen ob ich das schaffe.
(einen ruhendes Arbeitsverhältnis habe ich NICHT).
Meine Fragen:
1. Bin ich verpflichtet den Minijob der Kk zu melden?
2. Bekommt die Kk automatisch Kenntnis über den Minijob?
3. Darf ich überhaupt einen Minijob ausüben während KG gezahlt wird.
4. Welche Auswirkungen hat der Minijob auf die KG Zahlung? Wird z.B. die KG Zahlung eingestellt oder werden nur die 520.-€ vom KG abgezogen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Re: Minijob während Krankengeldzahlung
Hallo,
also, grundsätzlich ist so etwas möglich, allerdings darf dieser Minijob die Genesung nicht beeinträchtigen, noch die Arbeitsunfähigkeit und damit den Krankengeldbezug verlängern, d.h., es sollte mit der Krankenkasse abgestimmt werden, z.B. durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes.
Vom Mini-Job selbst erfährt die Krankenkasse ebenfalls grundsätzlich direkt nichts, allerdings sind Versicherte verpflichtet einen Arbeitsentgeltbezug während des Krankengeldbezuges zu melden.
Wenn alles klar ist, dann wird das Krankengeld nicht gekürzt.
Gruss
Czauderna
also, grundsätzlich ist so etwas möglich, allerdings darf dieser Minijob die Genesung nicht beeinträchtigen, noch die Arbeitsunfähigkeit und damit den Krankengeldbezug verlängern, d.h., es sollte mit der Krankenkasse abgestimmt werden, z.B. durch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des behandelnden Arztes.
Vom Mini-Job selbst erfährt die Krankenkasse ebenfalls grundsätzlich direkt nichts, allerdings sind Versicherte verpflichtet einen Arbeitsentgeltbezug während des Krankengeldbezuges zu melden.
Wenn alles klar ist, dann wird das Krankengeld nicht gekürzt.
Gruss
Czauderna
Re: Minijob während Krankengeldzahlung
Hallo czauderna,Czauderna hat geschrieben: ↑12.10.2022, 13:25Vom Mini-Job selbst erfährt die Krankenkasse ebenfalls grundsätzlich direkt nichts, allerdings sind Versicherte verpflichtet einen Arbeitsentgeltbezug während des Krankengeldbezuges zu melden.
Wenn alles klar ist, dann wird das Krankengeld nicht gekürzt.
m.E. wird das Krankengeld gekürzt, soweit das Arbeitsentgelt zusammen mit dem Krankengeld das vorherige Nettoentgelt übersteigt, oder habe ich da etwas übersehen?
MfG
ratte1
Re: Minijob während Krankengeldzahlung
Hallo ratte1,ratte1 hat geschrieben: ↑12.10.2022, 15:05Hallo czauderna,Czauderna hat geschrieben: ↑12.10.2022, 13:25Vom Mini-Job selbst erfährt die Krankenkasse ebenfalls grundsätzlich direkt nichts, allerdings sind Versicherte verpflichtet einen Arbeitsentgeltbezug während des Krankengeldbezuges zu melden.
Wenn alles klar ist, dann wird das Krankengeld nicht gekürzt.
m.E. wird das Krankengeld gekürzt, soweit das Arbeitsentgelt zusammen mit dem Krankengeld das vorherige Nettoentgelt übersteigt, oder habe ich da etwas übersehen?
MfG
ratte1
auf der einen Seite gebe ich dir recht in dem Punkt, dass Arbeitsentgelt zur Kürzung des Krankengeldes führt, auf der anderen Seite ist es doch so, dass hier erst ein Mini-Job aufgenommen werden soll, für den keine Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung anfallen, zumal er ja auch einen Arbeitgeber mehr hat (gekündigt oder Krankengeld aus ALG-1 ??)
Nehmen wir einmal an, der Versicherte hätte zwei Midi-Jobs und wird arbeitsunfähig, wobei er aber nur im ersten Job wegen seiner Erkrankung nicht arbeitsfähig ist, den zweiten Job aber weiter ausführen kann. Nehmen wir weiter an, das ist mit der Krankenkasse auch entsprechende abgeklärt.
Dann würde er/sie doch Krankengeld ab der 7.Woche, berechnet aus der 1. Beschäftigung erhalten, aus der zweiten nicht, da er/sie ja weiterarbeitet hat.
Demzufolge würde doch kein Krankengeld gekürzt werden, oder doch ?
Habe dann ich etwas übersehen?
Gruss
Czauderna
Re: Minijob während Krankengeldzahlung
Hallo czauderna,
aus meiner Sicht ist entscheidend, dass der Minijob erst während des Krankengeldbezuges aufgenommen werden soll.
Anders würde ich es tatsächlich beurteilen, wenn dieser Job (egal ob Midi- oder Minijob) auch schon vorher bestanden hätte. In deinem Beispiel würde ich also auch keine Kürzung des Krankgengeldes vornehmen.
MfG
ratte1
aus meiner Sicht ist entscheidend, dass der Minijob erst während des Krankengeldbezuges aufgenommen werden soll.
Anders würde ich es tatsächlich beurteilen, wenn dieser Job (egal ob Midi- oder Minijob) auch schon vorher bestanden hätte. In deinem Beispiel würde ich also auch keine Kürzung des Krankgengeldes vornehmen.
MfG
ratte1
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Re: Minijob während Krankengeldzahlung
Hallo und Danke für die Antworten.
nehmen Sie bitte meine naive Frage nicht übel.
Ich wollte so wenig wie möglich Aufsehen bei der Kk erregen, ich möchte auch nicht mein KG aufs Spiel setzen.
Da die KK natürlich versucht Krankengeldbezieher loszuwerden, befürchte ich, dass sie wie auch immer, aus meinem Wunsch einen Minijob aufnehmen zu wollen, mir unterstellen werden, dass ich nicht krank bin.
Daher dachte ich, ich versuche eine Woche oder zwei einen Minijob aus, und wenn ich merke, dass das klappen könnte, dann erst die Kk frage ob ich einen Minijob machen kann.
Das verschweigen klappt aber nur, wenn die Kk nichts über die paar Stunden im Job erfährt.
Ich glaube aber, dass der Arbeitgeber eine SozialversicherungsPauschale (auch Kk?) für mich bezahlen muss und der Job dadurch bekannt wird.
Ich habe auch irgendwo gelesen, dass sich etwas im Minijob Antrag des Arbeitgebers geändert hat. Er muss ausfüllen, wie ich versichert bin. Das hat doch bestimmt Folgen bzw. Rückfragen bei der Kk.
Wie sehen Sie das?
Dass das Geld abgezogen wird ist zwar schade aber dann ist das eben so.
nehmen Sie bitte meine naive Frage nicht übel.
Ich wollte so wenig wie möglich Aufsehen bei der Kk erregen, ich möchte auch nicht mein KG aufs Spiel setzen.
Da die KK natürlich versucht Krankengeldbezieher loszuwerden, befürchte ich, dass sie wie auch immer, aus meinem Wunsch einen Minijob aufnehmen zu wollen, mir unterstellen werden, dass ich nicht krank bin.
Daher dachte ich, ich versuche eine Woche oder zwei einen Minijob aus, und wenn ich merke, dass das klappen könnte, dann erst die Kk frage ob ich einen Minijob machen kann.
Das verschweigen klappt aber nur, wenn die Kk nichts über die paar Stunden im Job erfährt.
Ich glaube aber, dass der Arbeitgeber eine SozialversicherungsPauschale (auch Kk?) für mich bezahlen muss und der Job dadurch bekannt wird.
Ich habe auch irgendwo gelesen, dass sich etwas im Minijob Antrag des Arbeitgebers geändert hat. Er muss ausfüllen, wie ich versichert bin. Das hat doch bestimmt Folgen bzw. Rückfragen bei der Kk.
Wie sehen Sie das?
Dass das Geld abgezogen wird ist zwar schade aber dann ist das eben so.
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Re: Minijob während Krankengeldzahlung
Ach noch etwas,
Ich habe das Netz durchsucht was man darf und was nicht während des Bezuges von KG und nicht darüber gefunden, dass man ein Minijob melden muss.
Nicht falsch verstehen, ich glaube Ihnen, aber wo bitte finde ich das?
Ich habe das Netz durchsucht was man darf und was nicht während des Bezuges von KG und nicht darüber gefunden, dass man ein Minijob melden muss.
Nicht falsch verstehen, ich glaube Ihnen, aber wo bitte finde ich das?
Re: Minijob während Krankengeldzahlung
Hallo,
mir stehen leider nicht mehr alle Unterlagen zur Verfügung, die ich während meiner aktiven Zeit bei der Krankenkasse hatte. Von daher bin ich auch auf Google und Co. angewiesen. Vielleicht kommt das hier infrage - https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 29973.html.
Unabhängig davon - warum glaubst du denn, dass dir die Krankenkasse Schwierigkeiten machen könnte, zumal, wenn du dich von deinem behandelnden Arzt beraten lässt und er dir etwas an die Hand gibt für die Kasse. Stell dir nur mal vor, du erleidest in deinem Minijob einen Arbeitsunfall, der dann eine sehr langwierige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hätte oder du ziehst dir eine weitere Erkrankung zu, und das alles während du Krankengeld wegen einer Arbeitsunfähigkeit durch die Kasse erhältst.
Gruss
Czauderna
mir stehen leider nicht mehr alle Unterlagen zur Verfügung, die ich während meiner aktiven Zeit bei der Krankenkasse hatte. Von daher bin ich auch auf Google und Co. angewiesen. Vielleicht kommt das hier infrage - https://www.haufe.de/personal/haufe-per ... 29973.html.
Unabhängig davon - warum glaubst du denn, dass dir die Krankenkasse Schwierigkeiten machen könnte, zumal, wenn du dich von deinem behandelnden Arzt beraten lässt und er dir etwas an die Hand gibt für die Kasse. Stell dir nur mal vor, du erleidest in deinem Minijob einen Arbeitsunfall, der dann eine sehr langwierige Arbeitsunfähigkeit zur Folge hätte oder du ziehst dir eine weitere Erkrankung zu, und das alles während du Krankengeld wegen einer Arbeitsunfähigkeit durch die Kasse erhältst.
Gruss
Czauderna
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Re: Minijob während Krankengeldzahlung
Hallo Herr Czauderna,
warum die Kk Schwierigkeiten machen könnte, schrieb ich schon. Ich denke halt, dass Kk mit Recht schauen ob jemand unberechtigt KG bezieht.
Danke für den Link von Haufe. Ganz klar wird meine Frage dort nicht beantwortet, aber ich kann mir denken dass ich zur Meldung verpflichtet bin. Allein schon deshalb, weil der Lohn möglicherweise vom KG abgezogen werden muss, so wie beim Alg1.
Das mit dem Arbeitsunfall ist natürlich ein Argument.
Die Gefahr wäre aber bei mir gering, da ich Büroarbeiten im Homeoffice erledigen wollte.
Danke für die Hilfe
warum die Kk Schwierigkeiten machen könnte, schrieb ich schon. Ich denke halt, dass Kk mit Recht schauen ob jemand unberechtigt KG bezieht.
Danke für den Link von Haufe. Ganz klar wird meine Frage dort nicht beantwortet, aber ich kann mir denken dass ich zur Meldung verpflichtet bin. Allein schon deshalb, weil der Lohn möglicherweise vom KG abgezogen werden muss, so wie beim Alg1.
Das mit dem Arbeitsunfall ist natürlich ein Argument.
Die Gefahr wäre aber bei mir gering, da ich Büroarbeiten im Homeoffice erledigen wollte.
Danke für die Hilfe