MDK schreibt während Entgeldfortzahlung gesund
Moderator: Czauderna
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Hallo Nana,
als Patientien so zwischen den Stühlen - dies ist bezeichnend für unser Gesund-
heits-System: es wird auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen und macht
krank, im wahrsten Sinne des Wortes!
Die Frage an die Krankenkasse wäre jetzt, ob sie die AUB vom Montag bis Mitte
Dezember 2015 mit neuer Diagnose anerkennt - oder nicht?
Das Entweder (Arbeit) Oder (Krankenhaus) ist schwerlich nachvollziehbar, würde
aber Klärung bringen ... - wie auch immer ....
So sind wohl die Mechanismen des Gesundheitssystems. Für die paar Euro im
Quartal hat der Arzt wohl kaum andere Alternativen, als zum Rechtsanwalt
zu verweisen, der dann einige hundert Euro kostet ...
Mir fällt da nicht Sinnvolleres ein, pardon!
Schönen Gruß!
Anton Butz
als Patientien so zwischen den Stühlen - dies ist bezeichnend für unser Gesund-
heits-System: es wird auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen und macht
krank, im wahrsten Sinne des Wortes!
Die Frage an die Krankenkasse wäre jetzt, ob sie die AUB vom Montag bis Mitte
Dezember 2015 mit neuer Diagnose anerkennt - oder nicht?
Das Entweder (Arbeit) Oder (Krankenhaus) ist schwerlich nachvollziehbar, würde
aber Klärung bringen ... - wie auch immer ....
So sind wohl die Mechanismen des Gesundheitssystems. Für die paar Euro im
Quartal hat der Arzt wohl kaum andere Alternativen, als zum Rechtsanwalt
zu verweisen, der dann einige hundert Euro kostet ...
Mir fällt da nicht Sinnvolleres ein, pardon!
Schönen Gruß!
Anton Butz
Hallo Anton,
Danke für deine Antwort.
Wäre er nicht dazu verpflichtet gewesen, mir entweder ein Attest auszustellen oder eine Zweitbegutachtung zu beantragen? Seine Aufforderung zum Anwalt deswegen zu gehen war nur aus Trotz, weil er keine Lust dazu hatte.
Tja, die bei der Krankenkasse werden mir jetzt wohl nicht sagen, ob seine "neue Diagnose" anerkannt wurde. Aber wenn müsste ich ja eigentlich Post mit dem Auszahlschein bekommen.
Ich hätte noch die Alternative, zu meinem Hausarzt an meinem alten Wohnort zu gehen. Doch wenn dieser dann jetzt das Zweitgutachten anfordert, sieht das für die Kasse ja auch komisch aus ( der eine schreibt auf andere Diagnose krank, will das Zweitgutachten nicht beantragen, also geht sie zu nem anderen Arzt...).
Ins Krankenhaus kann ich nicht gehen. Ich habe 2 grosse Hunde die ich nicht für ne Woche oder wohlmöglich länger abschieben kann und will. Da würde ich vor lauter Sorge noch kranker als ich es schon bin.
Das darf echt alles nicht wahr sein. Und jetzt bin ich, um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen, auch noch total erkältet.... was wäre denn wenn ich mir jetzt ein Bein breche? Wäre dann auch die Stellungnahme des MdK bindend?
Danke für deine Antwort.
Wäre er nicht dazu verpflichtet gewesen, mir entweder ein Attest auszustellen oder eine Zweitbegutachtung zu beantragen? Seine Aufforderung zum Anwalt deswegen zu gehen war nur aus Trotz, weil er keine Lust dazu hatte.
Tja, die bei der Krankenkasse werden mir jetzt wohl nicht sagen, ob seine "neue Diagnose" anerkannt wurde. Aber wenn müsste ich ja eigentlich Post mit dem Auszahlschein bekommen.
Ich hätte noch die Alternative, zu meinem Hausarzt an meinem alten Wohnort zu gehen. Doch wenn dieser dann jetzt das Zweitgutachten anfordert, sieht das für die Kasse ja auch komisch aus ( der eine schreibt auf andere Diagnose krank, will das Zweitgutachten nicht beantragen, also geht sie zu nem anderen Arzt...).
Ins Krankenhaus kann ich nicht gehen. Ich habe 2 grosse Hunde die ich nicht für ne Woche oder wohlmöglich länger abschieben kann und will. Da würde ich vor lauter Sorge noch kranker als ich es schon bin.
Das darf echt alles nicht wahr sein. Und jetzt bin ich, um dem ganzen noch die Krone aufzusetzen, auch noch total erkältet.... was wäre denn wenn ich mir jetzt ein Bein breche? Wäre dann auch die Stellungnahme des MdK bindend?
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„Verpflichtet gewesen?“
ist eine Frage an das Recht – aber „das Recht“ ist zum Krankengeld weitgehend
ausgesetzt. Das irritiert auch Ärzte.
Beispiel:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171343 ... -gnadenlos
http://www.aerzteblatt.de/archiv/172405 ... rankengeld
Weshalb sollte dein Arzt „Lust“ haben, ein Attest auszustellen oder eine Zweit-
begutachtung zu beantragen, solange es zur AUB vom Montag keine – negative –
Reaktion gibt?
Vorschlag: lass dich von deiner Krankenkasse beraten, was du jetzt tun sollst,
§ 14 SGB I - http://dejure.org/gesetze/SGB_I/14.html
Vorher brauchst du noch keinen Rechtsanwalt. (Das hätte auch dem Arzt einfallen
können, aber er ist Mediziner, kein Jurist.)
Übrigens, die Frage zum Beinbruch relativiert verschiedene Perspektiven.
Viel Erfolg – und halte uns auf dem Laufenden.
.
„Verpflichtet gewesen?“
ist eine Frage an das Recht – aber „das Recht“ ist zum Krankengeld weitgehend
ausgesetzt. Das irritiert auch Ärzte.
Beispiel:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171343 ... -gnadenlos
http://www.aerzteblatt.de/archiv/172405 ... rankengeld
Weshalb sollte dein Arzt „Lust“ haben, ein Attest auszustellen oder eine Zweit-
begutachtung zu beantragen, solange es zur AUB vom Montag keine – negative –
Reaktion gibt?
Vorschlag: lass dich von deiner Krankenkasse beraten, was du jetzt tun sollst,
§ 14 SGB I - http://dejure.org/gesetze/SGB_I/14.html
Vorher brauchst du noch keinen Rechtsanwalt. (Das hätte auch dem Arzt einfallen
können, aber er ist Mediziner, kein Jurist.)
Übrigens, die Frage zum Beinbruch relativiert verschiedene Perspektiven.
Viel Erfolg – und halte uns auf dem Laufenden.
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Wenn dein Arzt dich so hängenlässt, empfehle ich dir, selbst Widerspruch einzulegen. Bei der beschriebenen Konstellation gehe ich davon aus, dass die Kasse die neue Erstbescheinigung nicht einfach akzeptiert, sondern auch diese Arbeitsunfähigkeit über den MDK abklären lässt.
Mein Tipp:
Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass dein Arzt der Ansicht ist, dass du weiterhin arbeitsunfähig bist und als Nachweis die neue Bescheinigung beilegen. Auch sei dein Arzt der Ansicht, dass eine stationäre Behandlung erforderlich wäre und die Einweisung als Nachweis vorlegen. Dann wendet sich die Kasse an den Arzt und hier ist er verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen zu antworten.
Den Arzt mit Zeitmangel und "dem System" zu entschuldigen, ist mir jetzt doch ein wenig zu billig. Nach meiner Erfahrung unterstützen die Ärzte ihre Patienten gerne, wenn sie der Ansicht sind, die Entscheidung von MDK und/oder Kasse sind falsch. Diejenigen, die es nicht machen, sind entweder bekannte "Krankschreiber", die sich wenig um die rechtlichen Vorgaben kümmern "wann jemand arbeitsunfähig ist, entscheide ich nach meinen Maßstäben und nicht nach irgendwelchen Vorgaben" oder aber Ärzte, wenn sie in diesem Fall hinter der Entscheidung des MDK stehen.
Ich würde die Angelegenheit auch noch mit meinem Arbeitgeber abklären. Wie es gehandelt wird, wenn die endgültige Prüfung "Arbeitsfähigkeit" ergibt und du nach Absprache ja nicht zur Arbeit gegangen bist. Nicht, dass da das nächste Problem auf die zukommt.
Und dann kann ich dir nur raten, zu überlegen, wie du weiter vorgehst, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit anerkannt wird und die Erkrankungen alle im Zusammenhang stehen. So wie du es im ersten Posting beschrieben hast, bestände sowieso nur noch ein Anspruch auf Krankengeld von einer Woche. *edit Ich hatte 7 Wochen im Kopf, du schreibst allerdings 70 Tage. Also noch 4 Wochen Krankengeld.
Mein Tipp:
Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass dein Arzt der Ansicht ist, dass du weiterhin arbeitsunfähig bist und als Nachweis die neue Bescheinigung beilegen. Auch sei dein Arzt der Ansicht, dass eine stationäre Behandlung erforderlich wäre und die Einweisung als Nachweis vorlegen. Dann wendet sich die Kasse an den Arzt und hier ist er verpflichtet, innerhalb von 3 Tagen zu antworten.
Den Arzt mit Zeitmangel und "dem System" zu entschuldigen, ist mir jetzt doch ein wenig zu billig. Nach meiner Erfahrung unterstützen die Ärzte ihre Patienten gerne, wenn sie der Ansicht sind, die Entscheidung von MDK und/oder Kasse sind falsch. Diejenigen, die es nicht machen, sind entweder bekannte "Krankschreiber", die sich wenig um die rechtlichen Vorgaben kümmern "wann jemand arbeitsunfähig ist, entscheide ich nach meinen Maßstäben und nicht nach irgendwelchen Vorgaben" oder aber Ärzte, wenn sie in diesem Fall hinter der Entscheidung des MDK stehen.
Ich würde die Angelegenheit auch noch mit meinem Arbeitgeber abklären. Wie es gehandelt wird, wenn die endgültige Prüfung "Arbeitsfähigkeit" ergibt und du nach Absprache ja nicht zur Arbeit gegangen bist. Nicht, dass da das nächste Problem auf die zukommt.
Und dann kann ich dir nur raten, zu überlegen, wie du weiter vorgehst, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit anerkannt wird und die Erkrankungen alle im Zusammenhang stehen. So wie du es im ersten Posting beschrieben hast, bestände sowieso nur noch ein Anspruch auf Krankengeld von einer Woche. *edit Ich hatte 7 Wochen im Kopf, du schreibst allerdings 70 Tage. Also noch 4 Wochen Krankengeld.
Zuletzt geändert von GerneKrankenVersichert am 27.11.2015, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
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Auch wenn hier dein Lieblingsthema der abschnittsweisen Bewilligung beschrieben wird, so haben diese Beiträge nichts mit dem Problem von nana zu tun.Anton Butz hat geschrieben:.
„Verpflichtet gewesen?“
ist eine Frage an das Recht – aber „das Recht“ ist zum Krankengeld weitgehend
ausgesetzt. Das irritiert auch Ärzte.
Beispiel:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171343 ... -gnadenlos
http://www.aerzteblatt.de/archiv/172405 ... rankengeld
Hallo,GerneKrankenVersichert hat geschrieben:Auch wenn hier dein Lieblingsthema der abschnittsweisen Bewilligung beschrieben wird, so haben diese Beiträge nichts mit dem Problem von nana zu tun.Anton Butz hat geschrieben:.
„Verpflichtet gewesen?“
ist eine Frage an das Recht – aber „das Recht“ ist zum Krankengeld weitgehend
ausgesetzt. Das irritiert auch Ärzte.
Beispiel:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/171343 ... -gnadenlos
http://www.aerzteblatt.de/archiv/172405 ... rankengeld
sehe ich auch so.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 16.09.2010, 15:43
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Das täuscht, GKV und Czauderna,
es ging um die „Irritation der Ärzte“ und um ihren „einzigen Hebel“, den Patienten - einfach nochmals lesen:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/172405 ... rankengeld
Nur am Rande: im Zusammenhang mit der AUB vom Montag ist ein Widerspruch bisher nicht zulässig. Die Klärung
dazu wäre der erste Schritt.
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Das täuscht, GKV und Czauderna,
es ging um die „Irritation der Ärzte“ und um ihren „einzigen Hebel“, den Patienten - einfach nochmals lesen:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/172405 ... rankengeld
Nur am Rande: im Zusammenhang mit der AUB vom Montag ist ein Widerspruch bisher nicht zulässig. Die Klärung
dazu wäre der erste Schritt.
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Hallo Anton,Anton Butz hat geschrieben:.
Das täuscht, GKV und Czauderna,
es ging um die „Irritation der Ärzte“ und um ihren „einzigen Hebel“, den Patienten - einfach nochmals lesen:
http://www.aerzteblatt.de/archiv/172405 ... rankengeld
Nur am Rande: im Zusammenhang mit der AUB vom Montag ist ein Widerspruch bisher nicht zulässig. Die Klärung
dazu wäre der erste Schritt.
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habe ich gemacht - ja sicher, was sollte auch im Ärzteblatt anders stehen - wäre merkwürdig wenn die sich gegen sich selbst argumentieren würden, du hast ja auch deine feste Meinung dazu und deshalb ist es auch verständlich dass du diesen Text hier einstellst, bedeutet aber nicht dass nun alle diese Meinung teilen müssen oder sollten.
Worum es mir geht, dass bitte an dieser Stelle keine Grundsatzdiskussion
stattfinden sollte, die der Rat suchenden nicht wirklich weiterhilft.
Es sei denn, sie wäre damit einverstanden dass wir uns hier vom eigentlichen, nämlich ihrem Problem , der Theorie zuwenden.
Gruss
Czauderna