MDK Schreibt gesund
Moderator: Czauderna
MDK Schreibt gesund
Beitrag stammt von Ratlos 7205 - Ich habe den Beitrag hierher verschoben damit er als Einzelthread weitergeführt werden kann
Czauderna
Ich bin neu hier und bräuchte da bitte einen Rat.
Ich bin seit 04/2018 im AU wegen chronischer Schmerzen und Depressionen. Seit 2014 bin ich ausserdem in regelmäßiger psychologischer Behandlung mit vielen AU Zeiten.
Im August 2018 wurde ein Gutachten vom MDK mit dem Ergebnis, dass eine erhebliche Gedährdung der EF vorliegt, erstellt.
Zwischenzeitlich unterzog ich mich einer weitern OP und einem Aufenthalt in einer psychosomatischen Tagesklinik, aus der ich erst im Dezember arbeitsunfähig entlassen wurde. Seither befinde ich mich in einer ambulanten Therapie.
Wie mir im Schreiben von der KK mitgeteilt wurde, wolle man mir schnell helfen und bemühte den MDK erneut. Dieser entschied nun aufgrund von Aktenlage, dass ich ab 1.3.2019 wieder arbeiten könne. Im Entlassungsbrief der Klinik wird eindeutig geschrieben, dass ich nicht arbeitsfähig bin.
Ich bin nun völlig fertig und weiß gar nicht wie das weitergehen soll, da ich nicht in der Lage bin meinen Beruf (selber im Gesundheitswesen) wieder aufzunehmen.
Ich sollte noch erwähnen, dass ich einen Reha Antrag mit 10 Wochen Frist auch schon stellen musste und dieser abgelehnt wurde, da ich erst 2017 eine Maßnahme mit wenig Erfolg in Anspruch genommen hatte.
Meine Ärzte (auch Fachärzte) halten mich weiterhin für AU.
Meine Frage hierzu, wenn ich in Widerspruch gehe, wie bin ich während der Zeit ohne KG versichert?
Ich kann mir eine Privateinlage nicht leisten und bei der Agentur für Arbeit kann ich mich nicht melden, da ich nicht vermittelbar bin. Vielleicht noch als Info, ich bin seit 4.4. im AU und seit 01.05. arbeitslos.
Czauderna
Ich bin neu hier und bräuchte da bitte einen Rat.
Ich bin seit 04/2018 im AU wegen chronischer Schmerzen und Depressionen. Seit 2014 bin ich ausserdem in regelmäßiger psychologischer Behandlung mit vielen AU Zeiten.
Im August 2018 wurde ein Gutachten vom MDK mit dem Ergebnis, dass eine erhebliche Gedährdung der EF vorliegt, erstellt.
Zwischenzeitlich unterzog ich mich einer weitern OP und einem Aufenthalt in einer psychosomatischen Tagesklinik, aus der ich erst im Dezember arbeitsunfähig entlassen wurde. Seither befinde ich mich in einer ambulanten Therapie.
Wie mir im Schreiben von der KK mitgeteilt wurde, wolle man mir schnell helfen und bemühte den MDK erneut. Dieser entschied nun aufgrund von Aktenlage, dass ich ab 1.3.2019 wieder arbeiten könne. Im Entlassungsbrief der Klinik wird eindeutig geschrieben, dass ich nicht arbeitsfähig bin.
Ich bin nun völlig fertig und weiß gar nicht wie das weitergehen soll, da ich nicht in der Lage bin meinen Beruf (selber im Gesundheitswesen) wieder aufzunehmen.
Ich sollte noch erwähnen, dass ich einen Reha Antrag mit 10 Wochen Frist auch schon stellen musste und dieser abgelehnt wurde, da ich erst 2017 eine Maßnahme mit wenig Erfolg in Anspruch genommen hatte.
Meine Ärzte (auch Fachärzte) halten mich weiterhin für AU.
Meine Frage hierzu, wenn ich in Widerspruch gehe, wie bin ich während der Zeit ohne KG versichert?
Ich kann mir eine Privateinlage nicht leisten und bei der Agentur für Arbeit kann ich mich nicht melden, da ich nicht vermittelbar bin. Vielleicht noch als Info, ich bin seit 4.4. im AU und seit 01.05. arbeitslos.
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Wunderheilung oder Fake?
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Du wärst nicht der Erste, den Krankenkasse und MDK quasi gleichzeitig
zum Rententräger und zur Arbeitsagentur verschieben wollen.
Aber glaubwürdig ist dein Fall nicht. Das Datum 01.03.2019 muss entweder
ein Schreibfehler oder eine Kombination von Ferndiagnose und Hellseherei
sein ... . Kannst du mal den Bescheid anonymisiert hier einstellen?
Die weitere Krankenversicherung ist das kleinste Problem, denn die läuft
weiter, wie Czauderna hier schon öfter erklärt hat: entweder kommt die
Familenversicherung in Betracht oder du zahlst halt Beiträge.
Aber wovon lebst du?
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Du wärst nicht der Erste, den Krankenkasse und MDK quasi gleichzeitig
zum Rententräger und zur Arbeitsagentur verschieben wollen.
Aber glaubwürdig ist dein Fall nicht. Das Datum 01.03.2019 muss entweder
ein Schreibfehler oder eine Kombination von Ferndiagnose und Hellseherei
sein ... . Kannst du mal den Bescheid anonymisiert hier einstellen?
Die weitere Krankenversicherung ist das kleinste Problem, denn die läuft
weiter, wie Czauderna hier schon öfter erklärt hat: entweder kommt die
Familenversicherung in Betracht oder du zahlst halt Beiträge.
Aber wovon lebst du?
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Re: MDK Schreibt gesund
Der 1.3.2019 zur Spontanheilung ist richtig geschrieben. Das teilte die Bearbeiterin vom MDK meiner Hausärztin telefonisch mit. Wortlaut meiner Ärztin war: „Ich darf sie nur noch bis Ende Februar AU schreiben und dann sollen sie eine Wiedereingliederung machen.“ Der schriftliche Bescheid kommt in den nächsten Tagen.
Ich lebe ab dann vom Einkommen meines Mannes, wobei ich davon nicht auch noch den Unterhalt des mitgebrachten Kindes bestreiten kann. Zur Zeit erhalte ich noch KG.
Familienversicherung ist nicht so einfach, da mein Mann bei der Beihilfe ist und ich in dem Fall die Voraussetzung zur Familienversicherung nicht habe.
Ich lebe ab dann vom Einkommen meines Mannes, wobei ich davon nicht auch noch den Unterhalt des mitgebrachten Kindes bestreiten kann. Zur Zeit erhalte ich noch KG.
Familienversicherung ist nicht so einfach, da mein Mann bei der Beihilfe ist und ich in dem Fall die Voraussetzung zur Familienversicherung nicht habe.
Re: MDK Schreibt gesund
Hallo,
Der 1.3.2019 zur Spontanheilung ist richtig geschrieben. Das teilte die Bearbeiterin vom MDK meiner Hausärztin telefonisch mit. Wortlaut meiner Ärztin war: „Ich darf sie nur noch bis Ende Februar AU schreiben und dann sollen sie eine Wiedereingliederung machen.“ Der schriftliche Bescheid kommt in den nächsten Tagen.
das ist etwas unlogisch - wie kann man denn heute schon feststellen, dass ab 01.03.2019 eine Wiedereingliederungsmassnahme beginnen soll. Ausserdem besteht die Arbeitsunfähigkeit während der Massnahme sowieso weiter und die Krankenkasse muss auch weiter Krankengeld zahlen. Das erscheint mir doch dann rätselhaft - da sollten wir mal den Bescheid abwarten um Klarheit zu erhalten.
Der Ablauf selbst ist auch irritierend - da stellt der MDK die Voraussetzungen nach § 51 SGB V fest - eine Reha wird seitens der Rentenversicherung abgelehnt wil eine vorherige Rahe erfolglos war und dann soll es auf einmal Arbeitsfähigkeit sein, die allerdings in eine Wiedereingliederungsmassnahme münden soll, die dem Arzt, so wie geschildert, von der Kasse aufdiktiert wurde.
Na, warten wir mal den Bescheid ab.
Gruss
Czauderna
Der 1.3.2019 zur Spontanheilung ist richtig geschrieben. Das teilte die Bearbeiterin vom MDK meiner Hausärztin telefonisch mit. Wortlaut meiner Ärztin war: „Ich darf sie nur noch bis Ende Februar AU schreiben und dann sollen sie eine Wiedereingliederung machen.“ Der schriftliche Bescheid kommt in den nächsten Tagen.
das ist etwas unlogisch - wie kann man denn heute schon feststellen, dass ab 01.03.2019 eine Wiedereingliederungsmassnahme beginnen soll. Ausserdem besteht die Arbeitsunfähigkeit während der Massnahme sowieso weiter und die Krankenkasse muss auch weiter Krankengeld zahlen. Das erscheint mir doch dann rätselhaft - da sollten wir mal den Bescheid abwarten um Klarheit zu erhalten.
Der Ablauf selbst ist auch irritierend - da stellt der MDK die Voraussetzungen nach § 51 SGB V fest - eine Reha wird seitens der Rentenversicherung abgelehnt wil eine vorherige Rahe erfolglos war und dann soll es auf einmal Arbeitsfähigkeit sein, die allerdings in eine Wiedereingliederungsmassnahme münden soll, die dem Arzt, so wie geschildert, von der Kasse aufdiktiert wurde.
Na, warten wir mal den Bescheid ab.
Gruss
Czauderna
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Re: MDK Schreibt gesund
Es ist für mich auch alles mehr als unverständlich, aber eben momentan die Realität. Ich wüsste auch nicht was ich für eine Wiedereingliederungsmassnahme machen sollte, wo ich doch derzeit
Einen Auszug aus dem Gutachten von 08/18 hänge ich hier mal an.
gar keinen Arbeitgeber habe. Dann warte ich jetzt mal das Schreiben der KK ab. Einen Auszug aus dem Gutachten von 08/18 hänge ich hier mal an.
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einvernehmliche Regelung ...
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... zwischen MDK und Hausärztin, über die Patientin hinweg,
unter falschen Voraussetzungen, denn die Verschiebung zur AA
ist keine Wiedereingliederung?
Also ich würde jetzt schnellstens zum bereits beteiligten Fach-
arzt gehen und der Krankenkasse schon mal mitteilen, dass
sie den angekündigten Bescheid "vergessen" kann.
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... zwischen MDK und Hausärztin, über die Patientin hinweg,
unter falschen Voraussetzungen, denn die Verschiebung zur AA
ist keine Wiedereingliederung?
Also ich würde jetzt schnellstens zum bereits beteiligten Fach-
arzt gehen und der Krankenkasse schon mal mitteilen, dass
sie den angekündigten Bescheid "vergessen" kann.
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Re: MDK Schreibt gesund
Hallo,
da bin ich an Anton`s Seite - eine Wiedereingliederung zu Lasten der Kasse kann das nicht werden - bei wem sollte die auch gemacht werden.
Das Datum 01.03. unterstützt Antons Meinung wonach man dich wieder dem Arbeitsamt "zuführen" möchte. Aber bevor du nix schriftliches hast sind das eben auch nur Vermutungen von uns - und glauben/vermuten heisst wie immer - nix wissen.
Gruss
Czauderna
da bin ich an Anton`s Seite - eine Wiedereingliederung zu Lasten der Kasse kann das nicht werden - bei wem sollte die auch gemacht werden.
Das Datum 01.03. unterstützt Antons Meinung wonach man dich wieder dem Arbeitsamt "zuführen" möchte. Aber bevor du nix schriftliches hast sind das eben auch nur Vermutungen von uns - und glauben/vermuten heisst wie immer - nix wissen.
Gruss
Czauderna
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Re: MDK Schreibt gesund
Danke schon einmal für die Antworten. Sobald das Schreiben da ist, melde ich mich nochmal zu Wort.
Meine Hausärztin fand diese telefonische Info vom MDK nicht witzig und schickte mich jetzt unverzüglich wieder zu den Fachärzten, wo ich zum Glück als Dauerpatient auch kurzfristig Termine erhalten habe. Ist ja als Kassenpatient auch nicht üblich.
Beim VDK habe ich vorsorglich auch einen Termin gemacht, aber diese ganze Geschichte macht mir psychisch gerade zusätzlich schwer zu schaffen.
Fehlt mir in aller Ironie nur noch der Satz unterm Schreiben „Gute Besserung“
Meine Hausärztin fand diese telefonische Info vom MDK nicht witzig und schickte mich jetzt unverzüglich wieder zu den Fachärzten, wo ich zum Glück als Dauerpatient auch kurzfristig Termine erhalten habe. Ist ja als Kassenpatient auch nicht üblich.
Beim VDK habe ich vorsorglich auch einen Termin gemacht, aber diese ganze Geschichte macht mir psychisch gerade zusätzlich schwer zu schaffen.
Fehlt mir in aller Ironie nur noch der Satz unterm Schreiben „Gute Besserung“
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Re: MDK Schreibt gesund
Nochmal: soweit sollte es unter den hier dargestellten UmständenRatlos7205 hat geschrieben: ↑28.01.2019, 14:24
Sobald das Schreiben da ist, melde ich mich nochmal zu Wort.
nicht kommen. Deswegen wäre schon jetzt zu intervenieren und
das angebliche Gutachten des MDK anzufordern.
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Re: MDK Schreibt gesund
Wo sind wir hier eigentlich ?Ratlos7205 hat geschrieben: ↑28.01.2019, 12:34„Ich darf sie nur noch bis Ende Februar AU schreiben und dann sollen sie eine Wiedereingliederung machen.“
Re: MDK Schreibt gesund
Hallo,franzpeter hat geschrieben: ↑17.06.2019, 21:57Wo sind wir hier eigentlich ?Ratlos7205 hat geschrieben: ↑28.01.2019, 12:34„Ich darf sie nur noch bis Ende Februar AU schreiben und dann sollen sie eine Wiedereingliederung machen.“
wir sind hier im Forum und ca. sechs Monate weiter in der Zeit.
Gruss
Czauderna
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Re: MDK Schreibt gesund
@franzpeterfranzpeter hat geschrieben: ↑17.06.2019, 21:57Wo sind wir hier eigentlich ?Ratlos7205 hat geschrieben: ↑28.01.2019, 12:34„Ich darf sie nur noch bis Ende Februar AU schreiben und dann sollen sie eine Wiedereingliederung machen.“
So weit ist es nicht gekommen. Der MDK hat sein Gutachten in dieser Form nicht rausgegeben. Ich musste bis Mai auf ein endgültiges Ergebnis warten.
Nun muss ich zum zweiten Mal innerhalb im Bezug von Krankengeld eine Reha beantragen, wobei die Frist dazu eine Woche vor Aussteuerung endet. Naja, ich beantrage statt der Reha diese Woche EM Rente und hoffe, dass mir dann die Zeit zur Genesung gegeben wird.
Ich finde den ganzen Stress mit Krankenkasse und MDK zur Genesung nicht förderlich.
Viele Grüße
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- Beiträge: 10
- Registriert: 19.11.2015, 18:41
Re: MDK Schreibt gesund
Wollte mal was Grundsätzliches zu "MDK schreibt gesund" loswerden:
Der MDK "schreibt" dich "arbeitsfähig". Entweder für deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit (sofern du bei Beginn der AU eine Tätigkeit verrichtet hast) oder "arbeitsfähig" für irgendeine körperlich leichte Tätigkeit des allg. Arbeitsmarktes, i.d.R. für 6 Std/tgl.
Eine vollständige Gesundung setzt dies also nicht voraus. Ist ja manchmal auch gar nicht möglich, wenn man an chronische Leiden etc denkt, diese Menschen (z.B. Diabetiker) werden nie zu 100% gesund, arbeitsfähig können sie jedoch durchaus sein.
Der MDK "schreibt" dich "arbeitsfähig". Entweder für deine zuletzt ausgeübte Tätigkeit (sofern du bei Beginn der AU eine Tätigkeit verrichtet hast) oder "arbeitsfähig" für irgendeine körperlich leichte Tätigkeit des allg. Arbeitsmarktes, i.d.R. für 6 Std/tgl.
Eine vollständige Gesundung setzt dies also nicht voraus. Ist ja manchmal auch gar nicht möglich, wenn man an chronische Leiden etc denkt, diese Menschen (z.B. Diabetiker) werden nie zu 100% gesund, arbeitsfähig können sie jedoch durchaus sein.
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Re: MDK Schreibt gesund
Darum geht es ja gar nicht, es geht darum Geld zu sparen ...Ratlos7205 hat geschrieben: ↑22.06.2019, 12:21Ich finde den ganzen Stress mit Krankenkasse und MDK zur Genesung nicht förderlich.
Viele Grüße