MDK schreibt gesund

Informationen und Fragen zum Krankengeld

Moderator: Czauderna

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 31.05.2018, 16:36

.
Jetzt wird klar, was damit gemeint war,
... dass meine KK Partner meines Arbeitgebers ist und die sich ein System teilen
Um dein - sozialrechtliches - Beschäftigungsverhältnis brauchst du dir keine Sorgen
zu machen. Nach meiner persönlichen Auffassung ist dieses längst beendet.

Den Satz über deinen Freund würde ich an deiner Stelle wieder löschen.

Übrigens: Da die aktuelle AUB am 23.05.2018 ausgestellt wurde,
widerspricht die Entscheidung der Audi BKK vom 24.05.2018
der Rechtsprechung des BSG.
.

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 31.05.2018, 19:16

[/quote]
Übrigens: Da die aktuelle AUB am 23.05.2018 ausgestellt wurde,
widerspricht die Entscheidung der Audi BKK vom 24.05.2018
der Rechtsprechung des BSG.
.[/quote]

Kannst du das mal etwas erläutern ist das ganze von Vorteil? Ich habe das nämlich auch bei meiner KK gesagt aber die meinten das der MDK da drüber steht. Allgemein waren alle Gespräche und Antworten von den recht kühl. Als ich fragte was der offizielle weg bei solchen Fällen ist und wie ich mich verhalten soll, bekam ich als Antwort das ich drauf keine Antwort von ihr bekommen werde. Es gibt nur Option a oder b wobei Option B das Gespräch mit dem Arzt war aber egal was er mir ausstellen würde es hätte keine Gültigkeit.


Die Frage ist brauch ich noch was vom Doc? Wie gesagt ich hab das Attest vom 28.5 wo halt drinne steht das ich seit Monaten an Schmerzen leide und weiterhin Arbeitsunfähig bin und eine zweitbegutachtung nötig sei.

Laut KK muss der Arzt explizit gegen das schreiben widersprechen weil es ja auch um seine AU geht. Desweitern KANN laut KK nur der Arzt der MDK Protokoll anfordern und wenn er das nicht tut bekomm ich als Patient es nie zu Gesicht.

Gruß und danke an jeden einzelnen ich fühle mich wirklich so hilflos der Wiederspruch ist zwar von sovd geschrieben aber das war's auch

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 31.05.2018, 20:31

.
Im Sozialrecht gibt es u. a. Grundsätze zu "Augenhöhe", "Vertrauensschutz" und "rechtlichem Gehör".
Danach ist es in Unding, dass die Krankenkasse die Krankengeld-Zahlung am 24.05.2018 - ohne vorhe-
rige Anhörung - mit Ablauf des 31.05.2018 wegen Arbeitsfähigkeit beendet, obwohl der behandelnde Arzt
am 23.05.2018 die Arbeitsunfähigkeit bis 15.06.2018 bescheinigt hat.

Dem hat das BSG bereits mit Urteil vom 22.03.2005, B 1 KR 22/04 R, Rechnung getragen, markierte Stellen:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... sensitive=

Damit wären wir bereits bei der Rechtsprechung zur Krankengeld-Bewilligung per Verwaltungsakt mit Dauer-
wirkung.

Dass dein Arzt nicht bereit ist, das Kasperle-Theater mitzuspielen, ist verständlich, solange du es nicht
geschafft hast, dein Akteneinsichtsrecht aus § 25 SGB X zu realisieren
https://dejure.org/gesetze/SGB_X/25.html

§ 6 Abs. 2 der AU-RL ist bereits angeklungen, ebenso die Einschätzung des Arztes, dass er die
erneute Entscheidung der Audi BKK auf der Basis eines Zweitgutachtens des MDK für
erforderlich hält.

In dieser Sache gibt es massig Optionen für rechtliche Auseinandersetzungen -
aber vermutlich wird die Audi BKK vorher einlenken.
.

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 31.05.2018, 21:30

Das hört sich schon mal gut an.

Wo ich Angst habe ist das die jetzt einlenken und mir 20 Tage nach meiner OP wieder sowas schicken und mich damir unter Druck setzten, ich bin durch meine lange AU mental sowieso angekratzt und deswegen auch in Behandlung.

Macht es da Sinn die Kasse zu wechseln? Hätte 2 Monate Frist so wie ich das bei der barma per Info Anruf verstanden habe. auch Kranke dürfen sie wohl nicht abweisen ich würde dann natürlich mit offen Karten spielen zwecks stationären Schmerztherapie etc.

Bin auch ganz ehrlich das Vertrauen hab ich nach dem letztes frechen Gespräch total verloren und die ganzen Info Gespräche mit meinem sachbearbeitwr waren ja auch umsonst

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 31.05.2018, 21:48

.
dass die jetzt einlenken
Davor brauchst du keine Angst zu haben.

Und jetzt ist weder die Zeit noch der Anlass,
daran zu denken, was 20 Tage nach der OP
sein könnte. (Vielleicht wird die Audi BKK
in deinem speziellen Fall vorsichtiger -
nach ihren nicht alltäglichen Erfah-
rungen hier?)

Wie gehst du morgen vor?
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 31.05.2018, 22:04

babyborn1122 hat geschrieben:Das hört sich schon mal gut an.

Wo ich Angst habe ist das die jetzt einlenken und mir 20 Tage nach meiner OP wieder sowas schicken und mich damir unter Druck setzten, ich bin durch meine lange AU mental sowieso angekratzt und deswegen auch in Behandlung.

Macht es da Sinn die Kasse zu wechseln? Hätte 2 Monate Frist so wie ich das bei der barma per Info Anruf verstanden habe. auch Kranke dürfen sie wohl nicht abweisen ich würde dann natürlich mit offen Karten spielen zwecks stationären Schmerztherapie etc.

Bin auch ganz ehrlich das Vertrauen hab ich nach dem letztes frechen Gespräch total verloren und die ganzen Info Gespräche mit meinem sachbearbeitwr waren ja auch umsonst
Hallo,
Die Kasse wechseln ? - wenn du morgen, also am 01.06. deiner Kasse eine Kuendigung zukommen lässt dann endet deine Mitgliedschaft zum 31.08.2018 - vorher wird dich keine andere Kasse nehmen, warum auch ?
Einen Aufnahmegrund gibt es da nicht, meine ich.
Gruß
Czauderna

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 31.05.2018, 22:40

Natürlich nicht morgen die Kasse wechseln aber wenn das alles überstanden ist.

Also wie ich morgen vorgehe ist das ich meinen Vorgesetzten noch mal in Kenntnis setzen das meine aktuelle AU ja bis zum 15.6 läuft und ich danach stationär im Krankenhaus bin und ihm die Unterlagen per Mail zukommen Lasse und nachreiche sobald ich kann. Damit der Fachbereich erst mal abgedeckt ist.

Für die personabteilung werde ich gleich noch eine Mail aufsetzten dort werde ich noch mal meine neue AU + das aktuelle Attest einfügen und Bescheid sagen das ich die OP antreten werde und so schnell wie möglich die Einlieferungsbesxheid und alles weiter zu kommen lassen. Mit bitte um Rückmeldung natürlich wenn dann nichts kommt werde ich noch mal anrufen

Ich denke dann müsste die Sachen auch im grünen Bereich sein da ich weiterhin ordnungsgemäß abgemeldet bin.... hoffe ich

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 01.06.2018, 08:55

.
"Grüner Bereich", wenn du dem Vorgesetzten und der Personalabteilung
den Stand vom 23.05.2018 - nochmals - mitteilst und die dir seit 25.05.2018
bekannte Entscheidung der Audi BKK nicht erwähnst? Da bin ich aber mal
gespannt!
.

babyborn1122
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Beitrag von babyborn1122 » 03.06.2018, 23:37

Das mir der OP wusste der AG noch nicht. Ich habe mich nur noch mal Richtig abgemeldet beim Vorgesetzten da meine krankmeldung auch vor dem MDK nur bis zum 31.5 ging. Er hatte zwar meine neue AU schon erhalten ich muss mich aber trotzdem noch mal persönlich melden.

Bei der PA habe ich die krankmeldung und das Attest eingefügt und das mit der OP geschildert. Werde aber morgen noch mal anrufen und in Kenntnis setzen kann irgendwie nicht mehr ruhig schlafen Hab das Gefühl das jeder was anderes sagt.

Wie läuft das denn mein Arzt sagte mir das ich mir keine Kopf machen muss das der MDK nicht über allem steht und er als Arzt persönlich entscheidet wen er krankschreibt und es für nötig hält. Ist die AU nur in Verbindung mit meiner KK nicht mehr gültig?

Laut der rechtsauskunft besteht das Problem wenn ich mit aktueller AU arbeiten gehe ich bei Unfällen oder Problemen keinen Anspruch auf Schadenersatz habe.

Sollte ich mit der Beschwerde bei den Behörden des MDK und KK warten bis ich die Einsicht in das Gutachten habe?ich denke jetzt ist es sowieso ein Riesen Bürokratie Geschichte die nicht mehr so einfach per Klick geändert werden kann.

Schön ist aber das die KK wieder zahlt so lange ich im KH liege wieso auch immer


Gruß

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 04.06.2018, 09:43

Hallo,

obwohl du beim Orthopäden, Neurologen, Psychotherapeuten in
Behandlung bist und dein Hausarzt aufgrund persönlicher Erkenntnis
und der Berichte deiner Fachärzte die AU bescheinigt sowie deswegen
in zwei Wochen ein OP-Termin anberaumt ist, lässt du deinen Arbeit-
geber – Vorgesetzten und Personalabteilung – weiterhin in Unkennt-
nis davon, dass der MDK ohne persönliche Untersuchung und wohl
ohne vorherige Arztbeteiligung entgegen der Einschätzung deiner
Behandler der Meinung ist, dass er die AU bezweifeln kann/darf
und deine Krankenkasse dem blind folgt?

So viel Schwachsinn Anderer als Last selbst zu tragen, überfordert
– und erdrückt – den stärksten Versicherten; das liegt nicht daran, dass
jeder etwas anderes sagt, sondern am Umgang mit den Fakten und mit
der Wahrheit. Damit leidet bei Beschwerden auch die Glaubwürdigkeit.
Wer Info´s vorenthält und seine Arbeitskraft im gegebenen Rahmen
nicht anbietet, hat wohl keine Arbeitsentgeltansprüche. Und ob die
Audi BKK dann zahlt, wird sich noch zeigen.

Auch schlechte Beispiele sind für etwas gut – aber keiner Unter-
stützung wert.

Anton Butz

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 05.06.2018, 21:53

.
Offenbar waren zum 31.05.2018 mal wieder die "Hellseher" vom MDK aktiv. Hier ist noch so ein Fall - ebenfalls aus Niedersachsen:
http://www.sozial-krankenkassen-gesundh ... #post25347
.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.06.2018, 08:45

Hallo Anton,
Der Link gehört hier nicht dazu weil zwar gleiches Thema aber anderer Fall.
Soll ich ihn verschieben oder löschen?
Gruß
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 06.06.2018, 12:10

Weder noch Guenter,

der Zusammenhang ist zu eng -
wirst schon noch sehen ...

Schönen Gruß
Anton

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.06.2018, 12:54

Anton Butz hat geschrieben:Weder noch Guenter,

der Zusammenhang ist zu eng -
wirst schon noch sehen ...

Schönen Gruß
Anton
Hallo,
ich seh aber nix - also, wenn ich bis morgen nix gesehen habe, dann verschiebe ich den Beitrag in unsere Rubrik, die für solche Sachen immer passt.
Verschieben deshalb, weil ich nur im Extremfall hier selbst lösche.
Gruss
Guenter

Anton Butz
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Beitrag von Anton Butz » 06.06.2018, 12:55


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