Hallo Leute!
Bin seit 2 Wochen krankgeschrieben und wurde trotz meines massiven Bandscheibenvorfalls (kann kaum oder garnicht nur unter Schmerzen laufen) in dieser Zeit 2 x zum MDK konsultiert.
Bin in Fachärztlicher Behandlung! Muß ich mir das gefallen lassen oder gibt es da gesetzliche Reglungen.
Gruß Knolle
MDK Interwalle!
Moderator: Czauderna
Eine gesetzliche Regelung besteht nur im Bezug auf die Mitwirkungspflicht des Versicherten (vgl. §§ 60 SGB I). Allerdings hat die Mitwirkungspflicht auch Grenzen (§ 65 SGB I)....
Es ist m. E. auch ungewöhnlich, wenn Sie zweimal kurz hintereinander persönlich beim MdK vorstellig werden sollen.
Allerdings ist eine definitive Aussage hierzu fast nicht möglich, da die Fragestellung der Kasse an den MdK nicht bekannt ist....
Es ist m. E. auch ungewöhnlich, wenn Sie zweimal kurz hintereinander persönlich beim MdK vorstellig werden sollen.
Allerdings ist eine definitive Aussage hierzu fast nicht möglich, da die Fragestellung der Kasse an den MdK nicht bekannt ist....
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Hallo Knolle,
auch ein dritter oder vierter Thread wird wahrscheinlich keine anderen Antworten liefern.
Wie bereits geschildert, darf die KK jemanden zum MDK einladen. Eine Nichtbefolgung ohne schlüssigen Grund kann zum Versagen des Krankengeldes führen.
Ein Intervall wie du es nennst gibt es nicht.
Der Rest steht ja bereits im anderem Thread.
auch ein dritter oder vierter Thread wird wahrscheinlich keine anderen Antworten liefern.
Wie bereits geschildert, darf die KK jemanden zum MDK einladen. Eine Nichtbefolgung ohne schlüssigen Grund kann zum Versagen des Krankengeldes führen.
Ein Intervall wie du es nennst gibt es nicht.
Der Rest steht ja bereits im anderem Thread.